

Ausgleich leistungsfremder Kosten der Krankenkassen durch den Bund
Das Problem
Vollständige und dynamische Refinanzierung versicherungsfremder Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung durch den Bund
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass der Bund die sogenannten versicherungsfremden Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung – also Leistungen mit familienpolitischem oder gesamtgesellschaftlichem Charakter, die nicht der individuellen Krankenbehandlung dienen – künftig vollständig und kostendeckend aus Steuermitteln finanziert. Der seit 2017 nahezu unveränderte pauschale Bundeszuschuss soll durch einen jährlich an die tatsächlichen Ausgaben angepassten Zuschuss ersetzt werden.
Begründung
Millionen gesetzlich Versicherte zahlen über ihre Krankenkassenbeiträge nicht nur für die eigene medizinische Versorgung, sondern in erheblichem Umfang auch für Aufgaben, die eigentlich der Staat aus dem allgemeinen Steuerhaushalt tragen müsste. Dazu zählen unter anderem die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern und Kindern, die Gesundheitsversorgung von Bürgergeld-Beziehenden, Mutterschaftsleistungen sowie Kosten der digitalen Gesundheitsinfrastruktur.
Nach Berechnungen unabhängiger Institute beliefen sich diese Ausgaben zuletzt auf rund 58 bis 60 Milliarden Euro pro Jahr. Der Bund erstattet davon aber nur einen Bruchteil – zuletzt rund 14,5 bis 16,6 Milliarden Euro. Diese Finanzierungslücke wird von den Beitragszahlenden über steigende Zusatzbeiträge getragen. Das führt zu spürbar höheren Lohnnebenkosten, belastet Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber gleichermaßen und untergräbt das Vertrauen in die Verlässlichkeit der Sozialversicherung.
Diese Schieflage ist inzwischen so gravierend, dass mehrere Krankenkassen den Bund vor Gericht auf Nachzahlung verklagt haben und auch der Bundesrat den Bund aufgefordert hat, seiner Finanzierungsverantwortung vollständig nachzukommen.
Konkret wird gefordert:
Der Bundeszuschuss für versicherungsfremde Leistungen wird nicht mehr starr festgelegt, sondern jährlich an die tatsächlichen Ausgaben angepasst ("dynamisiert"). Der Bund übernimmt die kostendeckende Finanzierung der Krankenversicherungsbeiträge für Bürgergeld- bzw. Grundsicherungsbeziehende in voller Höhe. Eine unabhängige Kommission legt regelmäßig transparent offen, welche Leistungen als versicherungsfremd gelten und wie hoch die daraus entstehenden Kosten sind. Eine gerechte Lastenverteilung zwischen Steuer- und Beitragszahlenden entlastet die gesetzlich Versicherten spürbar, stärkt die Akzeptanz des Sozialstaats und verhindert, dass Krankenkassenbeiträge künftig weiter losgelöst von der eigentlichen Krankenversorgung steigen.

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Das Problem
Vollständige und dynamische Refinanzierung versicherungsfremder Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung durch den Bund
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass der Bund die sogenannten versicherungsfremden Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung – also Leistungen mit familienpolitischem oder gesamtgesellschaftlichem Charakter, die nicht der individuellen Krankenbehandlung dienen – künftig vollständig und kostendeckend aus Steuermitteln finanziert. Der seit 2017 nahezu unveränderte pauschale Bundeszuschuss soll durch einen jährlich an die tatsächlichen Ausgaben angepassten Zuschuss ersetzt werden.
Begründung
Millionen gesetzlich Versicherte zahlen über ihre Krankenkassenbeiträge nicht nur für die eigene medizinische Versorgung, sondern in erheblichem Umfang auch für Aufgaben, die eigentlich der Staat aus dem allgemeinen Steuerhaushalt tragen müsste. Dazu zählen unter anderem die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern und Kindern, die Gesundheitsversorgung von Bürgergeld-Beziehenden, Mutterschaftsleistungen sowie Kosten der digitalen Gesundheitsinfrastruktur.
Nach Berechnungen unabhängiger Institute beliefen sich diese Ausgaben zuletzt auf rund 58 bis 60 Milliarden Euro pro Jahr. Der Bund erstattet davon aber nur einen Bruchteil – zuletzt rund 14,5 bis 16,6 Milliarden Euro. Diese Finanzierungslücke wird von den Beitragszahlenden über steigende Zusatzbeiträge getragen. Das führt zu spürbar höheren Lohnnebenkosten, belastet Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber gleichermaßen und untergräbt das Vertrauen in die Verlässlichkeit der Sozialversicherung.
Diese Schieflage ist inzwischen so gravierend, dass mehrere Krankenkassen den Bund vor Gericht auf Nachzahlung verklagt haben und auch der Bundesrat den Bund aufgefordert hat, seiner Finanzierungsverantwortung vollständig nachzukommen.
Konkret wird gefordert:
Der Bundeszuschuss für versicherungsfremde Leistungen wird nicht mehr starr festgelegt, sondern jährlich an die tatsächlichen Ausgaben angepasst ("dynamisiert"). Der Bund übernimmt die kostendeckende Finanzierung der Krankenversicherungsbeiträge für Bürgergeld- bzw. Grundsicherungsbeziehende in voller Höhe. Eine unabhängige Kommission legt regelmäßig transparent offen, welche Leistungen als versicherungsfremd gelten und wie hoch die daraus entstehenden Kosten sind. Eine gerechte Lastenverteilung zwischen Steuer- und Beitragszahlenden entlastet die gesetzlich Versicherten spürbar, stärkt die Akzeptanz des Sozialstaats und verhindert, dass Krankenkassenbeiträge künftig weiter losgelöst von der eigentlichen Krankenversorgung steigen.

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Petition am 12. Juli 2026 erstellt