Aufhebung der Schanklizenzbeschränkung in der Altstadt Heidelbergs.

Das Problem

Petition zur Aufhebung der Schanklizenzbeschränkung in der Kernaltstadt Heidelberg.

 

Worum geht es

 

Die Stadt Heidelberg beschränkt die Anzahl der Schanklizensen in der Kernaltstadt – obwohl gerichtlich durchgesetzte Sperrzeiten den Nachtlärm bereits wirksam regulieren. Diese Doppelregulierung ist unverhältnismäßig, hemmt fairen Wettbewerb und kostet die Stadt Steuereinnahmen, die sie sich angesichts wegfallenden Nachtgeschäfts kaum leisten kann zu verlieren. Wer eine Bar oder ein Restaurant in der Altstadt eröffnen möchte, scheitert nicht an fehlender Qualität oder mangelndem Konzept – sondern an einem veralteten Kontingent. Das ist weder gerecht noch zeitgemäß. Mit dieser Petition fordern wir den Gemeinderat auf, die Regelung zu überprüfen und an die heutige Rechtslage anzupassen.

 

Die Forderung

 

Die unterzeichnenden Bürgerinnen und Bürger, Gastronomen sowie wirtschaftlich Interessierten richten diese Petition an den Gemeinderat der Stadt Heidelberg mit der Bitte, die bestehende Beschränkung der Anzahl von Schanklizensen in der Kernaltstadt zu überprüfen und aufzuheben.

 

Die historisch gewachsene Schanklizenzbeschränkung wurde seinerzeit u. a. mit dem Schutz der Nachtruhe und der Eindämmung gastronomischer Verdichtung begründet. Diese Begründungsgrundlage hat sich durch eine veränderte Rechtslage und vollzogene städtische Maßnahmen wesentlich verschoben.

 

Anlass

 

Die gerichtlich durchgesetzten Sperrzeitregelungen in der Heidelberger Altstadt schaffen bereits heute ein verbindliches Instrument zur Steuerung des Nachtlärms. Seit der verwaltungs- und zivilrechtlichen Absicherung dieser Sperrzeiten ist ein eigenständiges Regulierungsinstrument in Form der Lizenzbeschränkung nicht mehr sachlich erforderlich, um die berechtigten Ruheschutzinteressen der Anwohnerschaft zu wahren.

Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung betont, dass Gewerbeeinschränkungen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen müssen. Sind mildere, gleich wirksame Mittel vorhanden – hier die gerichtsfest verankerten Sperrzeiten –, so entfällt die Rechtfertigung für weitergehende Beschränkungen. Die Lizenzbeschränkung trägt unter diesen Umständen den Charakter einer unverhältnismäßigen Doppelregulierung.

 

Der wirtschaftliche Faktor

 

Die Kernaltstadt Heidelbergs ist eines der bedeutendsten touristischen Ziele Baden-Württembergs und generiert als solches substanzielle kommunale Steuereinnahmen. Der gastronomische Sektor ist dabei ein zentraler Wirtschaftsmotor: Er schafft direkte Arbeitsplätze, stärkt die Wertschöpfung des Einzelhandels und verlängert die Verweildauer von Besucherinnen und Besuchern.

 

Gleichzeitig entgehen der Stadtkasse durch die eingeschränkte Nachtgastronomie erhebliche Einnahmen aus Gewerbesteuer, Umsatzsteueranteilen und kommunalen Abgaben. Eine Aufhebung der Lizenzbeschränkung würde neue gastronomische Betriebe ermöglichen, legale Investitionen in die Altstadt lenken und die Steuereinnahmebasis der Stadt substanziell verbreitern – ohne die Ruheschutzbelange der Bevölkerung zu berühren, da die Sperrzeitregelung unberührt bleibt.

 

Es ist ferner anzumerken, dass eine Beschränkung der Lizenzvergabe in wirtschaftlicher Hinsicht einen künstlichen Angebotsengpass erzeugt, der etablierten Betrieben einen marktfremden Schutz gewährt und den fairen Wettbewerb hemmt. Diese Marktverdrehung widerspricht dem Prinzip der kommunalen Wirtschaftsneutralität.

 

Unsere Forderungen

 

Aufhebung der mengenmäßigen Beschränkung von Schanklizensen im Geltungsbereich der Kernaltstadt Heidelberg, insbesondere im Bereich der in der Schanklizenzsatzung festgelegten Kontingentierungsgebiete.
Überprüfung und Anpassung der bestehenden Satzung durch den Gemeinderat unter Berücksichtigung der gerichtlich verankerten Sperrzeitregelung als hinreichendes und verhältnismäßiges Mittel des Anwohnerschutzes. Beauftragung einer wirtschaftlichen Folgenabschätzung durch das Amt für Wirtschaftsförderung, die das Steuereinnahmepotenzial einer Liberalisierung der Lizenzvergabe beziffert und dem Gemeinderat zur Entscheidungsgrundlage vorgelegt wird.


Transparente Bürgerbeteiligung im Zuge des Änderungsverfahrens, um die Interessen von Gastronomie, Anwohnerschaft und Tourismuswirtschaft gleichermaßen zu berücksichtigen.


Schriftliche Stellungnahme des Gemeinderats auf diese Petition innerhalb einer Frist von acht Wochen gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung Baden-Württemberg.

 

 

Lasst uns gemeinsam echte gastronomische Vielfalt in Heidelberg gestalten.

 

 

 

 

avatar of the starter
Lino HellerPetitionsstarter*in

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Das Problem

Petition zur Aufhebung der Schanklizenzbeschränkung in der Kernaltstadt Heidelberg.

 

Worum geht es

 

Die Stadt Heidelberg beschränkt die Anzahl der Schanklizensen in der Kernaltstadt – obwohl gerichtlich durchgesetzte Sperrzeiten den Nachtlärm bereits wirksam regulieren. Diese Doppelregulierung ist unverhältnismäßig, hemmt fairen Wettbewerb und kostet die Stadt Steuereinnahmen, die sie sich angesichts wegfallenden Nachtgeschäfts kaum leisten kann zu verlieren. Wer eine Bar oder ein Restaurant in der Altstadt eröffnen möchte, scheitert nicht an fehlender Qualität oder mangelndem Konzept – sondern an einem veralteten Kontingent. Das ist weder gerecht noch zeitgemäß. Mit dieser Petition fordern wir den Gemeinderat auf, die Regelung zu überprüfen und an die heutige Rechtslage anzupassen.

 

Die Forderung

 

Die unterzeichnenden Bürgerinnen und Bürger, Gastronomen sowie wirtschaftlich Interessierten richten diese Petition an den Gemeinderat der Stadt Heidelberg mit der Bitte, die bestehende Beschränkung der Anzahl von Schanklizensen in der Kernaltstadt zu überprüfen und aufzuheben.

 

Die historisch gewachsene Schanklizenzbeschränkung wurde seinerzeit u. a. mit dem Schutz der Nachtruhe und der Eindämmung gastronomischer Verdichtung begründet. Diese Begründungsgrundlage hat sich durch eine veränderte Rechtslage und vollzogene städtische Maßnahmen wesentlich verschoben.

 

Anlass

 

Die gerichtlich durchgesetzten Sperrzeitregelungen in der Heidelberger Altstadt schaffen bereits heute ein verbindliches Instrument zur Steuerung des Nachtlärms. Seit der verwaltungs- und zivilrechtlichen Absicherung dieser Sperrzeiten ist ein eigenständiges Regulierungsinstrument in Form der Lizenzbeschränkung nicht mehr sachlich erforderlich, um die berechtigten Ruheschutzinteressen der Anwohnerschaft zu wahren.

Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung betont, dass Gewerbeeinschränkungen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen müssen. Sind mildere, gleich wirksame Mittel vorhanden – hier die gerichtsfest verankerten Sperrzeiten –, so entfällt die Rechtfertigung für weitergehende Beschränkungen. Die Lizenzbeschränkung trägt unter diesen Umständen den Charakter einer unverhältnismäßigen Doppelregulierung.

 

Der wirtschaftliche Faktor

 

Die Kernaltstadt Heidelbergs ist eines der bedeutendsten touristischen Ziele Baden-Württembergs und generiert als solches substanzielle kommunale Steuereinnahmen. Der gastronomische Sektor ist dabei ein zentraler Wirtschaftsmotor: Er schafft direkte Arbeitsplätze, stärkt die Wertschöpfung des Einzelhandels und verlängert die Verweildauer von Besucherinnen und Besuchern.

 

Gleichzeitig entgehen der Stadtkasse durch die eingeschränkte Nachtgastronomie erhebliche Einnahmen aus Gewerbesteuer, Umsatzsteueranteilen und kommunalen Abgaben. Eine Aufhebung der Lizenzbeschränkung würde neue gastronomische Betriebe ermöglichen, legale Investitionen in die Altstadt lenken und die Steuereinnahmebasis der Stadt substanziell verbreitern – ohne die Ruheschutzbelange der Bevölkerung zu berühren, da die Sperrzeitregelung unberührt bleibt.

 

Es ist ferner anzumerken, dass eine Beschränkung der Lizenzvergabe in wirtschaftlicher Hinsicht einen künstlichen Angebotsengpass erzeugt, der etablierten Betrieben einen marktfremden Schutz gewährt und den fairen Wettbewerb hemmt. Diese Marktverdrehung widerspricht dem Prinzip der kommunalen Wirtschaftsneutralität.

 

Unsere Forderungen

 

Aufhebung der mengenmäßigen Beschränkung von Schanklizensen im Geltungsbereich der Kernaltstadt Heidelberg, insbesondere im Bereich der in der Schanklizenzsatzung festgelegten Kontingentierungsgebiete.
Überprüfung und Anpassung der bestehenden Satzung durch den Gemeinderat unter Berücksichtigung der gerichtlich verankerten Sperrzeitregelung als hinreichendes und verhältnismäßiges Mittel des Anwohnerschutzes. Beauftragung einer wirtschaftlichen Folgenabschätzung durch das Amt für Wirtschaftsförderung, die das Steuereinnahmepotenzial einer Liberalisierung der Lizenzvergabe beziffert und dem Gemeinderat zur Entscheidungsgrundlage vorgelegt wird.


Transparente Bürgerbeteiligung im Zuge des Änderungsverfahrens, um die Interessen von Gastronomie, Anwohnerschaft und Tourismuswirtschaft gleichermaßen zu berücksichtigen.


Schriftliche Stellungnahme des Gemeinderats auf diese Petition innerhalb einer Frist von acht Wochen gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung Baden-Württemberg.

 

 

Lasst uns gemeinsam echte gastronomische Vielfalt in Heidelberg gestalten.

 

 

 

 

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