Aufhebung, Abschaffung der §§ 188, 130 StGB, Beleidigung und Volksverhetzung

Aufhebung, Abschaffung der §§ 188, 130 StGB, Beleidigung und Volksverhetzung

Aktuelle Unterzeichner*innen:
B B und 19 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

Das Problem

Zweite Aktualisierung/ Erweiterung der Petition, Erweiterung am 24. 04. 2025 von:

Aufhebung, Abschaffung der § 188 StGB, Beleidigung u​.​a. gg. Politiker (§ 188 Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung)

zu:

Aufhebung, Abschaffung der §§ 188, 130 StGB, Beleidigung und Volksverhetzung (§ 130 Volksverhetzung)

Aufhebung von § 188 Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung.

Somit fordern wir auf, die §§ 188 und 130 StGB abzuschaffen, aufzuheben, zu streichen.

Gründe für die Aufhebung des § 130 StGB Volksverhetzung siehe unten nach den Gründen für § 188 StGB.

Aktualisierung der Petition am 02. 04. 2025:

Anlässlich des Urteils gegen David Bendels vom Deutschlandkurier:

https://x.com/Deu_Kurier

https://deutschlandkurier.de/

des Amtsgerichts Bamberg zu 7 Monaten Haft auf Bewährung wegen §§ 188, 187 StGB hier die Aktualisierung und Erneuerung der Petition zur Aufhebung und Abschaffung von § 188 StGB.

Hintergrund war, dass David Bendels ein Meme veröffentlichte, auf dem die Frau Nancy Faeser ein Schild vor sich hält mit der Aufschrift:

"Ich hasse die Meinungsfreiheit".

Weitere Gründe zur Abschaffung und Aufhebung von 188 #188MussWeg siehe unten im Text.

Hier das zur Debatte stehende "Meme":

(Hinweis: Frau Nancy Faeser hat das so nie gesagt).

 

Faeser mit Schild: Ich hasse die Meinungsfreiheit

 

Ich weise darauf hin, dass, solange es den § 188 StGB gibt, es solche Urteile mit solchen Strafen immer wieder geben wird und kann, denn das ist da vorgesehen. De jure kann man das Urteil so als richtig verargumentieren, das eine verleumderische Unterstellung darstellen kann. Und genau deswegen #188MussWeg! Wie so einige andere Paragraphen. Ich persönlich werte den Vorgang als legitime Meinungsäußerung im Rahmen auch politischer Satire. 

So, nun freue ich mich weiter auf neue und viele Mitmacher! Männer und Frauen. Seid sehr bedankt und vielfach gegrüßt.

Die Petition bisher, die so auch weiter bestehen bleibt und Teil der obigen Forderung ist:

Der Schwachkopf Vorfall, die #Schwachkopf-Situation!

Anlässlich dessen hier die Petition zu zwei Punkten. Macht mit, sagt es weiter, teilt die Petition. So ihr mögt. Viele Grüße schon mal und Vielen Dank.

Aufhebung § 188 StGB, Beleidigung Politiker u.a. +  Sorry von Habeck an S. Niehoff:

Petition für eine Ersatzlose Streichung und Aufhebung von § 188 StGB "gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung" sowie die Bitte um Entschuldigung von Robert Habeck bei Herrn Stefan Niehoff für die völlig unverhältnismäßige und damit rechtswidrige Hausdurchsuchung.

  1. Aufforderung an Robert Habeck bei Herrn Stefan Niehoff unverzüglich, also ohne schuldhaftes zögern, um Entschuldigung zu bitten.

Der Vorfall:

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte Strafantrag gegen einen Bürger gestellt, der ihn als „Schwachkopf“ bezeichnet/ beleidigt hatte. 

Daraufhin geschah Folgendes;

Es war Dienstag, der 12. November, als Beamte der Kriminalpolizei Schweinfurt um 6.15 Uhr bei Stefan Niehoff aus Burgpreppach in Bayern klingelten zwecks einer Hausdurchsuchung. Auch seine Frau und die 33-jährige Tochter mit Down-Syndrom wurden von den Beamten aus dem Schlaf gerissen.

Bericht siehe hier:

 

 

Dies ist eine völlig unverhältnismäßige Maßnahme und damit rechtswidrig.

Siehe auch:

https://www.youtube.com/watch?v=h9vBVopb0h4

 

 

 

Das Oberlandesgericht Bamberg hatte den Beschluss erlassen,  unter Vorwand, es ginge auch um Volksverhetzung. Dies ist jedoch nur eine Schutzbehauptung. Die Staatsanwaltschaft unterstellte einen falschen Vorwurf, der so nicht haltbar ist.

Vielmehr scheint es, dass das OLG Bamberg auf Basis dieses Strafantrages von Habeck besonders "gute Arbeit" zeigen wollte.

Deswegen fordern wir Herrn Robert Habeck, Wirtschaftsminister auf, bei Herrn Stefan Niehoff um Entschuldigung zu bitten und ihm alle entstandenen Schäden und Nachteile zu ersetzen.

Dazu bei mir auch auf X, #X:

https://x.com/MathiasMarkert/status/1857481168217940015

https://x.com/MathiasMarkert/status/1857296134911238233

Auf telegram:

https://t.me/Kick_die_Ampel_weg/9535

Dieser Schwachkopf Vorfall erinnert an die Überfälligkeit von:

2. Ersatzlose Streichung und Aufhebung von § 188 StGB "gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung".

§ 188 Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung
(1) Wird gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) eine Beleidigung (§ 185) aus Beweggründen begangen, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen, und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Das politische Leben des Volkes reicht bis hin zur kommunalen Ebene.
(2) Unter den gleichen Voraussetzungen wird eine üble Nachrede (§ 186) mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren und eine Verleumdung (§ 187) mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

§ 188 StGB hebt die Schutzbedürftigkeit über die eines "normalen" Bürgers, dem Souverän des "Staates", der BRD.

Der Paragraph zielt darauf ab, Personen, die im politischen Leben des Volkes stehen, also Politiker, vor Angriffen auf ihre Ehre zu schützen. Der Sinn ist, das politische Leben vor unnötiger und ungerechtfertigter Beschädigung zu bewahren, die das öffentliche Wirken dieser Personen erheblich erschweren könnte.

Diese "Extrawurst" ist nicht nur unnötig, denn §§ 185, 186, 187 reichen auch für Politiker aus, sondern stellen eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung dar.

Zudem gab es sowas schon immer in Unrechtsstaaten wie der DDR. Mehr dazu:

https://www.nius.de/news/habeck-strafantrag-wegen-schwachkopf-historiker-knabe-erinnert-durchaus-an-missbrauch-der-justiz-in-der-ddr/f4de1139-3b30-42fa-a96d-593c54d99117

Alleine schon deswegen darf es "188" bei uns nicht geben.

Derzeitige weltweite Vorkommen von "188" ern, was auch schon für sich selbst spricht:

 

Weltweit 188

 

 

Weitere Gründe für die Abschaffung:

Mehr Meinungsfreiheit:
Ein zentrales Argument ist der Schutz der Meinungsfreiheit, wie sie im Grundgesetz verankert ist. § 188 StGB stellt eine Einschränkung der freien Meinungsäußerung darstellt, besonders in einem demokratischen Diskurs, wo politische Kritik essenziell ist.

Egalitätsgedanke:
Gleichstellung aller Bürger vor dem Gesetz. Politiker dürfen nicht durch spezielle Gesetze vor Beleidigungen geschützt sein, da es gegen den Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz verstößt.

Verhinderung von Selbstzensur:
Der Paragraph kann zu einer Selbstzensur führen, da Menschen Angst vor strafrechtlichen Konsequenzen haben könnten, wenn sie Kritik an Politikern äußern. Dies könnte den politischen Diskurs einschränken und weniger vital machen. Wie eben nun in jenem Beispiel: Schwachkopf, hier das streitgegenständliche Bild:

 

 

Herr Habeck; Beleidigung, Bezeichnung als Schwachkopf.

 

 

Zu habe habe ich seit längerer Zeit eine Gegenoffensive am laufen:

Strafanzeige Habeck 240, 241 Nötigung und Bedrohung Meinungsfreiheit, Zensur auf X:

Strafanzeige, Strafantrag gegen Robert Habeck.

und:

https://ram-in-sachen-aufarbeitung.blogspot.com/2024/12/strafanzeige-strafantrage-herr-dr.html

sowie FB:

https://www.facebook.com/RechtsanwaltMarkert/posts/pfbid0kfHk3L22FMjr1Z8HZvyY6VHVoqw3oWomkGw8HQ1v3BAPWtWhoKAvi9PKfNnpnHnfl

Weiter mit den Gründen für die Abschaffung:

Unnötige Sonderregelung:
Die allgemeinen Beleidigungsdelikte reichen aus, um gegen unangemessene Angriffe auf Personen, einschließlich Politiker, vorzugehen. Die Sonderregelung durch § 188 ist daher überflüssig.

Rückschritt im Vergleich zu anderen Ländern:
Einige Länder haben ähnliche Gesetze abgeschafft, und Befürworter der Abschaffung sehen in § 188 eine rückständige Regelung, die nicht mit modernen Standards der Meinungsfreiheit und politischen Diskussion in Einklang steht.


Problematik der Definition:
Das, was als Beleidigung eines Politikers gilt, ist oft subjektiv und kann zu einer willkürlichen Anwendung des Gesetzes führen. Die Grenze zwischen legitimer Kritik und strafbarer Beleidigung ist schwer zu ziehen.

Einschränkung der Satire und Kunstfreiheit:
Künstler und Satiriker könnten durch § 188 in ihrer kreativen Freiheit eingeschränkt werden.

Aus all diesen Gründen heraus fordern wir die Streichung von § 188 StGB.

Die Erweiterung der Petition im Bild von § 188 StGB hin zur Abschaffung, Aufhebung der §§ 188, 130 StGB

 

Abschaffung Aufhebung von § 188 StGB

Hier zur Abschaffung beider Paragraphen:

 

Aufhebung, Abschaffung der §§ 188, 130 StGB

 

 

Hier die Gründe zur Aufhebung und Abschaffung des § 130 StGB, Volksverhetzung:

Gründe für die Aufhebung von § 130 StGB sind zusammengefasst die Wahrung der Meinungsfreiheit, der Schutz vor staatlicher Willkür und das Vertrauen in alternative Rechtsmittel sowie gesellschaftliche Selbstregulierung.

Die Gründe im Einzelnen:

Freiheit der Meinung, Meinungsfreiheit:

§ 130 StGB schränkt die Meinungsfreiheit gemäß Artikel 5 Grundgesetz unverhältnismäßig ein. Es besteht nicht nur eine Gefahr für freie Debatten, insbesondere bei kontroversen Themen wie Migration, Religion, historischen Ereignissen, Krieg, Energie und vieles andere, sondern realiter werden freie Debatten wegen § 130 StGB bereits massiv unterdrückt.

Die Folge aus Strafverfolgungen wegen Volksverhetzungen sind auch staatliche Einschüchterungsversuche. Alleine schon deswegen muss neben #188MussWeg auch #130MussWeg.

Vagheit und Auslegungsspielraum:

Der Tatbestand ist grundsätzlich zu vage formuliert, was zu einer weitreichenden Interpretation auch durch Gerichte führt und führen, also zu massivem Missbrauch, kann. Begriffe wie „Hetze“ oder „Verunglimpfung“ sind subjektiv und können missbraucht werden, um legitime Meinungsäußerungen zu kriminalisieren.

Politische Instrumentalisierung:

§ 130 StGB Volksverhetzung kann als und wird bereits als politisches Werkzeug genutzt, um unliebsame Meinungen oder politische Gegner zu sanktionieren, was den demokratischen Diskurs schwächt, stark deformiert oder gar ganz unterdrückt und abwürgt.

.
Rechtsstaatliche Alternativen:

Straftatbestände wie Beleidigung (§ 185 StGB), üble Nachrede (§ 186 StGB) oder Bedrohung (§ 241 StGB) reichen aus, um tatsächliche Rechtsverletzungen zu ahnden, ohne die Meinungsfreiheit zu gefährden.

Kulturelle und gesellschaftliche Entwicklung:

Die Gesellschaft ist mittlerweile resilient genug gegenüber kontroversen Äußerungen und ein strafrechtlicher Schutz vor „Volksverhetzung“ ist nicht mehr zeitgemäß. Der öffentliche Diskurs solle durch Gegenrede statt durch Strafverfolgung reguliert werden. 

Somit: #130MussWeg

Der Vorgang, Ablauf zur Aufhebung, Abschaffung eines Gesetzes:

Das Aufheben oder Streichen eines Gesetzes, insbesondere eines Paragraphen wie § 188 StGB (Strafgesetzbuch), erfolgt in Deutschland durch einen formellen Gesetzgebungsprozess.

Diesen hat der Bundestag und die Bundesregierung nun unverzüglich, sofort einzuleiten.

Dies läuft wie folgt ab:

1, Initiative zur Gesetzesänderung

2. Erster Lesung im Bundestag

3. Ausschussberatung

4. Zweite und dritte Lesung im Bundestag

5. Zustimmung des Bundesrats

6. Vermittlungsausschuss (falls erforderlich)

7. Gesetzverkündung und Inkrafttreten

Dies erfordert auch, dass die CDU, geführt durch Friedrich Merz; jede Blockade Haltung gegen die Arbeits- und Funktionsfähigkeit des Bundestages aufgibt:

https://x.com/MathiasMarkert/status/1857002687092449784

Macht mit, ich freue mich. Grüße an alle.

Mathias Markert 

Änderung Nummer 2 der Petition verabschiedet durch mich am 24. April 2024, 17 Uhr 37 MEZ.

 

avatar of the starter
Mathias MarkertPetitionsstarter*inWir müssen was tun, mehr als nur reden. Reden reicht nicht. Auf X @mathiasmarkert.

4.017

Aktuelle Unterzeichner*innen:
B B und 19 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

Das Problem

Zweite Aktualisierung/ Erweiterung der Petition, Erweiterung am 24. 04. 2025 von:

Aufhebung, Abschaffung der § 188 StGB, Beleidigung u​.​a. gg. Politiker (§ 188 Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung)

zu:

Aufhebung, Abschaffung der §§ 188, 130 StGB, Beleidigung und Volksverhetzung (§ 130 Volksverhetzung)

Aufhebung von § 188 Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung.

Somit fordern wir auf, die §§ 188 und 130 StGB abzuschaffen, aufzuheben, zu streichen.

Gründe für die Aufhebung des § 130 StGB Volksverhetzung siehe unten nach den Gründen für § 188 StGB.

Aktualisierung der Petition am 02. 04. 2025:

Anlässlich des Urteils gegen David Bendels vom Deutschlandkurier:

https://x.com/Deu_Kurier

https://deutschlandkurier.de/

des Amtsgerichts Bamberg zu 7 Monaten Haft auf Bewährung wegen §§ 188, 187 StGB hier die Aktualisierung und Erneuerung der Petition zur Aufhebung und Abschaffung von § 188 StGB.

Hintergrund war, dass David Bendels ein Meme veröffentlichte, auf dem die Frau Nancy Faeser ein Schild vor sich hält mit der Aufschrift:

"Ich hasse die Meinungsfreiheit".

Weitere Gründe zur Abschaffung und Aufhebung von 188 #188MussWeg siehe unten im Text.

Hier das zur Debatte stehende "Meme":

(Hinweis: Frau Nancy Faeser hat das so nie gesagt).

 

Faeser mit Schild: Ich hasse die Meinungsfreiheit

 

Ich weise darauf hin, dass, solange es den § 188 StGB gibt, es solche Urteile mit solchen Strafen immer wieder geben wird und kann, denn das ist da vorgesehen. De jure kann man das Urteil so als richtig verargumentieren, das eine verleumderische Unterstellung darstellen kann. Und genau deswegen #188MussWeg! Wie so einige andere Paragraphen. Ich persönlich werte den Vorgang als legitime Meinungsäußerung im Rahmen auch politischer Satire. 

So, nun freue ich mich weiter auf neue und viele Mitmacher! Männer und Frauen. Seid sehr bedankt und vielfach gegrüßt.

Die Petition bisher, die so auch weiter bestehen bleibt und Teil der obigen Forderung ist:

Der Schwachkopf Vorfall, die #Schwachkopf-Situation!

Anlässlich dessen hier die Petition zu zwei Punkten. Macht mit, sagt es weiter, teilt die Petition. So ihr mögt. Viele Grüße schon mal und Vielen Dank.

Aufhebung § 188 StGB, Beleidigung Politiker u.a. +  Sorry von Habeck an S. Niehoff:

Petition für eine Ersatzlose Streichung und Aufhebung von § 188 StGB "gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung" sowie die Bitte um Entschuldigung von Robert Habeck bei Herrn Stefan Niehoff für die völlig unverhältnismäßige und damit rechtswidrige Hausdurchsuchung.

  1. Aufforderung an Robert Habeck bei Herrn Stefan Niehoff unverzüglich, also ohne schuldhaftes zögern, um Entschuldigung zu bitten.

Der Vorfall:

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte Strafantrag gegen einen Bürger gestellt, der ihn als „Schwachkopf“ bezeichnet/ beleidigt hatte. 

Daraufhin geschah Folgendes;

Es war Dienstag, der 12. November, als Beamte der Kriminalpolizei Schweinfurt um 6.15 Uhr bei Stefan Niehoff aus Burgpreppach in Bayern klingelten zwecks einer Hausdurchsuchung. Auch seine Frau und die 33-jährige Tochter mit Down-Syndrom wurden von den Beamten aus dem Schlaf gerissen.

Bericht siehe hier:

 

 

Dies ist eine völlig unverhältnismäßige Maßnahme und damit rechtswidrig.

Siehe auch:

https://www.youtube.com/watch?v=h9vBVopb0h4

 

 

 

Das Oberlandesgericht Bamberg hatte den Beschluss erlassen,  unter Vorwand, es ginge auch um Volksverhetzung. Dies ist jedoch nur eine Schutzbehauptung. Die Staatsanwaltschaft unterstellte einen falschen Vorwurf, der so nicht haltbar ist.

Vielmehr scheint es, dass das OLG Bamberg auf Basis dieses Strafantrages von Habeck besonders "gute Arbeit" zeigen wollte.

Deswegen fordern wir Herrn Robert Habeck, Wirtschaftsminister auf, bei Herrn Stefan Niehoff um Entschuldigung zu bitten und ihm alle entstandenen Schäden und Nachteile zu ersetzen.

Dazu bei mir auch auf X, #X:

https://x.com/MathiasMarkert/status/1857481168217940015

https://x.com/MathiasMarkert/status/1857296134911238233

Auf telegram:

https://t.me/Kick_die_Ampel_weg/9535

Dieser Schwachkopf Vorfall erinnert an die Überfälligkeit von:

2. Ersatzlose Streichung und Aufhebung von § 188 StGB "gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung".

§ 188 Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung
(1) Wird gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) eine Beleidigung (§ 185) aus Beweggründen begangen, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen, und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Das politische Leben des Volkes reicht bis hin zur kommunalen Ebene.
(2) Unter den gleichen Voraussetzungen wird eine üble Nachrede (§ 186) mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren und eine Verleumdung (§ 187) mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

§ 188 StGB hebt die Schutzbedürftigkeit über die eines "normalen" Bürgers, dem Souverän des "Staates", der BRD.

Der Paragraph zielt darauf ab, Personen, die im politischen Leben des Volkes stehen, also Politiker, vor Angriffen auf ihre Ehre zu schützen. Der Sinn ist, das politische Leben vor unnötiger und ungerechtfertigter Beschädigung zu bewahren, die das öffentliche Wirken dieser Personen erheblich erschweren könnte.

Diese "Extrawurst" ist nicht nur unnötig, denn §§ 185, 186, 187 reichen auch für Politiker aus, sondern stellen eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung dar.

Zudem gab es sowas schon immer in Unrechtsstaaten wie der DDR. Mehr dazu:

https://www.nius.de/news/habeck-strafantrag-wegen-schwachkopf-historiker-knabe-erinnert-durchaus-an-missbrauch-der-justiz-in-der-ddr/f4de1139-3b30-42fa-a96d-593c54d99117

Alleine schon deswegen darf es "188" bei uns nicht geben.

Derzeitige weltweite Vorkommen von "188" ern, was auch schon für sich selbst spricht:

 

Weltweit 188

 

 

Weitere Gründe für die Abschaffung:

Mehr Meinungsfreiheit:
Ein zentrales Argument ist der Schutz der Meinungsfreiheit, wie sie im Grundgesetz verankert ist. § 188 StGB stellt eine Einschränkung der freien Meinungsäußerung darstellt, besonders in einem demokratischen Diskurs, wo politische Kritik essenziell ist.

Egalitätsgedanke:
Gleichstellung aller Bürger vor dem Gesetz. Politiker dürfen nicht durch spezielle Gesetze vor Beleidigungen geschützt sein, da es gegen den Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz verstößt.

Verhinderung von Selbstzensur:
Der Paragraph kann zu einer Selbstzensur führen, da Menschen Angst vor strafrechtlichen Konsequenzen haben könnten, wenn sie Kritik an Politikern äußern. Dies könnte den politischen Diskurs einschränken und weniger vital machen. Wie eben nun in jenem Beispiel: Schwachkopf, hier das streitgegenständliche Bild:

 

 

Herr Habeck; Beleidigung, Bezeichnung als Schwachkopf.

 

 

Zu habe habe ich seit längerer Zeit eine Gegenoffensive am laufen:

Strafanzeige Habeck 240, 241 Nötigung und Bedrohung Meinungsfreiheit, Zensur auf X:

Strafanzeige, Strafantrag gegen Robert Habeck.

und:

https://ram-in-sachen-aufarbeitung.blogspot.com/2024/12/strafanzeige-strafantrage-herr-dr.html

sowie FB:

https://www.facebook.com/RechtsanwaltMarkert/posts/pfbid0kfHk3L22FMjr1Z8HZvyY6VHVoqw3oWomkGw8HQ1v3BAPWtWhoKAvi9PKfNnpnHnfl

Weiter mit den Gründen für die Abschaffung:

Unnötige Sonderregelung:
Die allgemeinen Beleidigungsdelikte reichen aus, um gegen unangemessene Angriffe auf Personen, einschließlich Politiker, vorzugehen. Die Sonderregelung durch § 188 ist daher überflüssig.

Rückschritt im Vergleich zu anderen Ländern:
Einige Länder haben ähnliche Gesetze abgeschafft, und Befürworter der Abschaffung sehen in § 188 eine rückständige Regelung, die nicht mit modernen Standards der Meinungsfreiheit und politischen Diskussion in Einklang steht.


Problematik der Definition:
Das, was als Beleidigung eines Politikers gilt, ist oft subjektiv und kann zu einer willkürlichen Anwendung des Gesetzes führen. Die Grenze zwischen legitimer Kritik und strafbarer Beleidigung ist schwer zu ziehen.

Einschränkung der Satire und Kunstfreiheit:
Künstler und Satiriker könnten durch § 188 in ihrer kreativen Freiheit eingeschränkt werden.

Aus all diesen Gründen heraus fordern wir die Streichung von § 188 StGB.

Die Erweiterung der Petition im Bild von § 188 StGB hin zur Abschaffung, Aufhebung der §§ 188, 130 StGB

 

Abschaffung Aufhebung von § 188 StGB

Hier zur Abschaffung beider Paragraphen:

 

Aufhebung, Abschaffung der §§ 188, 130 StGB

 

 

Hier die Gründe zur Aufhebung und Abschaffung des § 130 StGB, Volksverhetzung:

Gründe für die Aufhebung von § 130 StGB sind zusammengefasst die Wahrung der Meinungsfreiheit, der Schutz vor staatlicher Willkür und das Vertrauen in alternative Rechtsmittel sowie gesellschaftliche Selbstregulierung.

Die Gründe im Einzelnen:

Freiheit der Meinung, Meinungsfreiheit:

§ 130 StGB schränkt die Meinungsfreiheit gemäß Artikel 5 Grundgesetz unverhältnismäßig ein. Es besteht nicht nur eine Gefahr für freie Debatten, insbesondere bei kontroversen Themen wie Migration, Religion, historischen Ereignissen, Krieg, Energie und vieles andere, sondern realiter werden freie Debatten wegen § 130 StGB bereits massiv unterdrückt.

Die Folge aus Strafverfolgungen wegen Volksverhetzungen sind auch staatliche Einschüchterungsversuche. Alleine schon deswegen muss neben #188MussWeg auch #130MussWeg.

Vagheit und Auslegungsspielraum:

Der Tatbestand ist grundsätzlich zu vage formuliert, was zu einer weitreichenden Interpretation auch durch Gerichte führt und führen, also zu massivem Missbrauch, kann. Begriffe wie „Hetze“ oder „Verunglimpfung“ sind subjektiv und können missbraucht werden, um legitime Meinungsäußerungen zu kriminalisieren.

Politische Instrumentalisierung:

§ 130 StGB Volksverhetzung kann als und wird bereits als politisches Werkzeug genutzt, um unliebsame Meinungen oder politische Gegner zu sanktionieren, was den demokratischen Diskurs schwächt, stark deformiert oder gar ganz unterdrückt und abwürgt.

.
Rechtsstaatliche Alternativen:

Straftatbestände wie Beleidigung (§ 185 StGB), üble Nachrede (§ 186 StGB) oder Bedrohung (§ 241 StGB) reichen aus, um tatsächliche Rechtsverletzungen zu ahnden, ohne die Meinungsfreiheit zu gefährden.

Kulturelle und gesellschaftliche Entwicklung:

Die Gesellschaft ist mittlerweile resilient genug gegenüber kontroversen Äußerungen und ein strafrechtlicher Schutz vor „Volksverhetzung“ ist nicht mehr zeitgemäß. Der öffentliche Diskurs solle durch Gegenrede statt durch Strafverfolgung reguliert werden. 

Somit: #130MussWeg

Der Vorgang, Ablauf zur Aufhebung, Abschaffung eines Gesetzes:

Das Aufheben oder Streichen eines Gesetzes, insbesondere eines Paragraphen wie § 188 StGB (Strafgesetzbuch), erfolgt in Deutschland durch einen formellen Gesetzgebungsprozess.

Diesen hat der Bundestag und die Bundesregierung nun unverzüglich, sofort einzuleiten.

Dies läuft wie folgt ab:

1, Initiative zur Gesetzesänderung

2. Erster Lesung im Bundestag

3. Ausschussberatung

4. Zweite und dritte Lesung im Bundestag

5. Zustimmung des Bundesrats

6. Vermittlungsausschuss (falls erforderlich)

7. Gesetzverkündung und Inkrafttreten

Dies erfordert auch, dass die CDU, geführt durch Friedrich Merz; jede Blockade Haltung gegen die Arbeits- und Funktionsfähigkeit des Bundestages aufgibt:

https://x.com/MathiasMarkert/status/1857002687092449784

Macht mit, ich freue mich. Grüße an alle.

Mathias Markert 

Änderung Nummer 2 der Petition verabschiedet durch mich am 24. April 2024, 17 Uhr 37 MEZ.

 

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Mathias MarkertPetitionsstarter*inWir müssen was tun, mehr als nur reden. Reden reicht nicht. Auf X @mathiasmarkert.

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