Mise à jour sur la pétitionSTOPPT TEMELIN – Gefährliche Schweißnähte untersuchen!Jetzt vereinfachte E-Mail-Einwendung „Endlagersuche in Tschechien“!
Brigitte ArtmannAllemagne
10 août 2017
Liebe Unterstützer*innen der Temelin-Petition,
Unten ein Einwendungstext, den man einfach kopieren und bis spätestens 18.08.2017 an die darin angegebenen E-Mailadressen abschicken kann. Bitte beachten: Das tschechische Ministerium kann aber auf einer Unterschrift unter der Einwendung bestehen.
Gut wäre es, individuelle eigene Bedenken in den vorgeschlagenen Text einzufügen. Wenige Sätze genügen. Man kann übrigens bis zum Einwendungsfristende immer wieder zusätzliche Bedenken nachreichen, falls man ein wichtiges Argument vergessen hat.
Ein ganz großes Dankeschön für die zahlreichen bereits abgeschickten Einwendungen, die vielen Schreiben an mich und für die Kommentare auf der Petitionsseite. Ja, es stimmt. Es ist fürchterlich umständlich sich an diesen rechtsverbindlichen Verfahren zu beteiligen. Und ja, nicht ich, sondern das BMUB ist rechtlich verpflichtet den Menschen die Beteiligung an derartige Verfahren zu erleichtern. Frau Dr. Hendricks muss auch da dringend etwas ändern. Mit Hilfe von Change.org sollten wir ihr das erklären können. Neu in der Einwendung deshalb Punkt 11. Die ursprüngliche docx-Version und eine Liste für 20 Personen findet man auf der Stoppt Temelin Website gleich unter der Pressemitteilung.
Auf geht´s: Gleich hier unten folgt die „E-Mail-taugliche“ Einwendung.
Mit herzlichen Grüßen,
Brigitte Artmann
BI STOPPT TEMELIN
Am Frauenholz 22
95615 Marktredwitz/Germany
Tel +49 923162821
Mobil +49 1785542868
brigitte-artmann@gmx.de
www.stoppt-temelin.de
IBAN: DE52 7805 0000 0222 4106 64
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An das
Ministry of the Environment/Ministerstvo životního prostředí
Department of EIA and IPPC
Vrsovicka 65
100 10 Praha 10
Czech Republic
E-Mail: posta@mzp.cz
An das
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Referat RS III 2
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn
E-Mail sup-entsorgungskonzept-cz@bmub.bund.de
10.08.2017
Stellungnahme: Grenzüberschreitendes SUP-Verfahren zur Entsorgungsstrategie für radioaktive Abfälle Tschechische Republik – Einwendungsfristende 18.08.2017
Sehr geehrte Damen und Herren,
Den vorgelegten Unterlagen des grenzüberschreitenden SUP-Verfahrens zur Entsorgungsstrategie für radioaktive Abfälle der Tschechischen Republik (http://www.bmub.bund.de/themen/atomenergie-strahlenschutz/nukleare-sicherheit/internationales/uvpsup/sup-entsorgungsstrategie-tschechien/) mit Einwendungsfristende am 18.08.2017 ist zu entnehmen, dass Tschechien zur selben Klimazone wie Deutschland gehört und somit ohne Probleme in den kommenden Jahren zu 100% auf Erneuerbare umsteigen könnte. Es ist unverständlich, dass deren Nutzung in dieser Entsorgungsstrategie auf nur 15% beschränkt wird. Leider setzt Tschechien weiter auf den Ausbau von 1 bis 3 Reaktoren bis 2040, auf die Laufzeitverlängerung der vier uralten, maroden Reaktoren im AKW Dukovany, auf den Weiterbetrieb der störanfälligen Temelin-Reaktoren nahe der deutschen Grenze, sowie auf die verstärkte Nutzung von Müllheizkraftwerken und von effizienterer Kohlenutzung.
Ich fordere in den vorgelegten Unterlagen nachzubessern:
1. Tschechien rechnet einen INES 6 oder 7 Fall, gemeinhin als Super-GAU bekannt, NICHT in die Auslegungskapazität seines geplanten Endlagers mit ein. Doch unabhängige Experten raten dringend zu einer bilateralen Aktenuntersuchung der Schweißnähte des Primärkühlkreislaufs von Temelin 1 durch die deutsche Atomaufsicht und externe Experten. Tschechien verweigert das, obwohl es durch einen Vertrag mit Deutschland dazu verpflichtet wäre. Bei einem Fachgespräch der DTK in Prag im Herbst 2015 stellte Tschechien der deutschen Delegation für ganze 30 Minuten nur einen einzigen Pappkarton mit angeblichen Aktenkopien von Temelin 1 zur Verfügung. Der Schlüsselsatz in Prof. Dr. Erhard`s Stellungnahme an das BMUB (Liegt dem BMUB vor) lautet „Es muss aber angemerkt werden, dass in Anbetracht der kurzen Zeit, die Prüfung der Dokumentation nicht mit der normalerweise geforderten Sorgfalt durchgeführt werden konnte.“ Diese noch ausstehende Untersuchung der vollständigen Akten aller Schweißnähte im Primärkühlkreislauf von Temelin 1 muss von Tschechien gewährleistet werden, denn sie ist relevant für die Größe des tschechischen Endlagers.
2. Alle potentiellen Endlager-Standortgemeinden haben sich laut den vorgelegten Unterlagen gegen ein Endlager auf ihrem Gebiet ausgesprochen. Das Fazit, dass nur der verstärkte Ausbau der Atomkraft die Lösung der tschechischen Energieversorgungsprobleme sein kann, ist falsch. Durch die zu erwartenden Klageverfahren wird sich der Bau des Endlagers nicht im vorgestellten Rahmen vollziehen lassen. Tschechien muss dies nachbessern und klar machen, dass der Wunsch seiner potentiellen Endlager-Kommunen ist, die Nutzung von Atomkraft zu beenden.
3. Tschechien hat bereits im Jahre 2016 ein Planfeststellungsverfahren wegen des Endlagers abgeschlossen ohne die betroffene Öffentlichkeit der Nachbarstaaten zu beteiligen. Diese darf jetzt nur noch Ergebnisse kommentieren. Das Planfeststellungsverfahren wurde am 15.01.2016 durch den Erlass eines Feststellungsbescheids (GZ 998/ENV/16) abgeschlossen. Die Ergebnisse ab Seite 351 (http://www.umweltbundesamt.at/fileadmin/site/umweltthemen/umweltpolitische/SUP/Tschechien/SEA_SURAO_de.pdf). Tschechien hat damit mehrfach Völkerrecht und Europäisches Recht verletzt. Ein Vertragsverletzungsverfahren ist überfällig. Grenzübergreifende Öffentlichkeitsbeteiligung an atomaren Verfahren muss frühzeitig beginnen, zu einem Zeitpunkt, wenn alle Optionen offen sind. Tschechien muss das komplette Verfahren neu beginnen.
4. Den vorgelegten Unterlagen ist zu entnehmen, dass der Bau eines Tiefenendlagers keinerlei Auswirkungen auf die Flora, Fauna und das Ökosystem sowie auf alles andere haben wird, es wird auch nicht befürchtet, dass der Bau selbst Erdbeben auslösen könnte. Außerdem ist den Unterlagen zu entnehmen, dass jede Art von Auswirkungen sowieso gesetzlich verboten ist. Zudem strahlen die in tschechischen AKW benutzten Brennelemente nur „Zehntausende von Jahren“, konkret 100.000 Jahre, nicht wie in Deutschland eine Million Jahre. In den Unterlagen wird berichtet „von der Wiederverwendung der benutzten Brennstäbe in den Generation IV Reaktoren, das habe aber nur Auswirkungen auf die Größe des Endlagers, nicht auf den Bedarf“, eine Nullvariante sei damit ausgeschlossen. Die technischen Daten und damit die Größe des Endlagers sind in die Unterlagen einzufügen.
5. Die Aussage „keiner der als potentieller Endlagerstandort ausgewählten Lokalitäten würde die Nachbarländer tangieren“ in den von Tschechien der deutschen Öffentlichkeit vorgelegten Unterlagen ist falsch. Richtig ist, der Standort Čertovka bei Lubenec im Kreis Louny, liegt nur 77 km von der bayerisch-tschechischen Grenze entfernt und leitet über Flusssysteme in die Elbe ein. Zwischen Lubenec und der deutschen Grenze liegt das Egerer Becken, eine der aktivsten Vulkanismus-Zonen Europas (https://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/geologie/9814.htm und andere). Tschechien weiß heute nicht, wie im Laufe von 100.000 Jahren die Entwicklung dort sein wird. Der in den vorgelegten Unterlagen genannte 5-km Abstand des Endlagers zu Bruchlinien, Störungen oder Post-Vulkanismus-Zonen ist zu klein und muss erhöht werden.
6. Auch andere potentielle Standorte weiter südlich sind über Flusssysteme mit der Elbe verbunden. Es muss wissenschaftlich nachgewiesen werden, dass über das Flusssystem bei einer Havarie des Endlagers keinerlei Kontamination des Nachbarlandes Deutschland zu erwarten ist.
7. Die vorgelegten Unterlagen untersuchen keine eventuellen Kriegseinwirkungen im kommenden Jahrhundert, ebenso wenig die Wirkung bunkerbrechende Waffen auf dieses dann im Betrieb befindliche Endlager. Sie untersuchen auch nicht wie dann die Auswirkungen auf eingelagerte Castoren und mögliche benachbarte Vulkanismus-Zonen sein könnten. Tschechien muss noch den wissenschaftlichen Beweis erbringen, dass die potentiellen Standorte auch bei Kriegseinwirkungen sicher sind.
8. Tschechien legitimiert in den vorgelegten Unterlagen die eigenmächtige Laufzeitverlängerung der alten Reaktoren von Dukovany ohne jede Form der Öffentlichkeitsbeteiligung. Es unterschlägt, dass es Beschwerden der Öffentlichkeit und deswegen eine Arbeitsgruppe der Mitgliedsstaaten der Espoo Konvention gibt. Tschechien muss dies in den Unterlagen nachtragen.
9. Deutschland legt die Unterlagen in Papierform nur im BMUB in Berlin und Bonn schriftlich aus. Betroffene an der bayerisch-tschechischen Grenze, die das Internet nicht nutzen, müssen circa sechs Stunden Zugfahrt hin und zurück in Kauf nehmen und eine Übernachtung. Das ist nicht zumutbar. Tschechien ist verantwortlich für die korrekte Information der betroffenen Öffentlichkeit in den Nachbarländern. Die Unterlagen müssen in Bayern ausgelegt werden.
10. Die Links der angegebenen Quellen in den vorgelegten Unterlagen sind nicht aktiviert. Die vorgelegten Unterlagen beziehen sich im Text auf IAEO-Empfehlungen, die aber vom Leser nicht nachgeprüft werden können. Dies muss nachgebessert werden.
11. Das tschechische Umweltministerium MZP ist rechtlich verpflichtet darauf zu achten, dass auch der deutschen Bevölkerung die Teilnahme erleichtert wird. Dieselbe rechtliche Pflicht hat das deutsche Bundesumweltministerium. Aber nichts dergleichen geschieht. So habe ich nur durch puren Zufall über www.change.org/p/bundesregierung-atomkraftwerk-temelin-i-sofort-abschalten von diesem Verfahren erfahren. Von staatlicher Seite wurde ich nicht informiert. Außerdem wurde mir die Beteiligung von staatlicher Seite in keiner Weise irgendwie erleichtert. Ich fordere hier Hilfestellungen von Seiten des Bundesumweltministeriums. Ich fordere auch eine zusätzliche, einfachere digitale Form der Beteiligung anzubieten. Es ist fürchterlich umständlich sich in der vom tschechischen und vom Bundesumweltministerium angebotenen Form an diesem rechtsverbindlichen bilateralen Verfahren zu beteiligen. Das kritisiere ich stark.
Bitte schicken Sie mir eine Eingangsbestätigung.
Mit freundlichen Grüßen,
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