Arbeitgeberzuschuss Kinderbetreuung: Gleichstellung von Eltern mit Grundschulkindern


Arbeitgeberzuschuss Kinderbetreuung: Gleichstellung von Eltern mit Grundschulkindern
Das Problem
Eltern können einen steuerfreien Zuschuss zur Kinderbetreuung vom Arbeitgeber erhalten – den sogenannten Kita-Zuschuss. Das bedeutet: Der Arbeitgeber kann einen Teil der Betreuungskosten übernehmen, ohne dass dafür Steuern oder Abgaben anfallen. Dieses Modell entlastet Familien spürbar finanziell.
Allerdings gilt diese Möglichkeit der familienfreundlichen Arbeitgeberunterstützung nur, solange das Kind noch nicht eingeschult ist. Und genau das ist das eigentliche Problem.
Denn auch nach der Einschulung brauchen viele Familien weiterhin eine verlässliche (Ganztags-)Betreuung für ihre Kinder. Für uns ist die Offene Ganztagsschule (OGS) keine freiwillige Zusatzleistung, sondern eine notwendige Voraussetzung, um arbeiten gehen zu können und den Alltag zu organisieren.
Es geht dabei nicht um die Kosten für die OGS. Entscheidend ist vielmehr, dass die potenzielle Unterstützung genau dann endet, wenn sie weiterhin gebraucht wird. Und das nur, weil das Kind ein bestimmtes Alter erreicht hat.
Diese Regelung benachteiligt Familien mit Grundschulkindern gegenüber Eltern von Kita-Kindern, obwohl sich an der Betreuungssituation oft kaum etwas geändert hat.
Deshalb sollte:
- der steuerfreie Arbeitgeberzuschuss auch für Eltern von Grundschulkindern gelten
- die OGS steuerlich genauso behandelt werden wie eine Kita
- die gesetzliche Regelung an die Lebensrealität von Familien angepasst werden
Wir bitten die zuständigen Entscheidungsträger, diese Altersbegrenzung zu überdenken und anzupassen. Denn der Bedarf an Betreuung endet nicht mit der Einschulung!
84
Das Problem
Eltern können einen steuerfreien Zuschuss zur Kinderbetreuung vom Arbeitgeber erhalten – den sogenannten Kita-Zuschuss. Das bedeutet: Der Arbeitgeber kann einen Teil der Betreuungskosten übernehmen, ohne dass dafür Steuern oder Abgaben anfallen. Dieses Modell entlastet Familien spürbar finanziell.
Allerdings gilt diese Möglichkeit der familienfreundlichen Arbeitgeberunterstützung nur, solange das Kind noch nicht eingeschult ist. Und genau das ist das eigentliche Problem.
Denn auch nach der Einschulung brauchen viele Familien weiterhin eine verlässliche (Ganztags-)Betreuung für ihre Kinder. Für uns ist die Offene Ganztagsschule (OGS) keine freiwillige Zusatzleistung, sondern eine notwendige Voraussetzung, um arbeiten gehen zu können und den Alltag zu organisieren.
Es geht dabei nicht um die Kosten für die OGS. Entscheidend ist vielmehr, dass die potenzielle Unterstützung genau dann endet, wenn sie weiterhin gebraucht wird. Und das nur, weil das Kind ein bestimmtes Alter erreicht hat.
Diese Regelung benachteiligt Familien mit Grundschulkindern gegenüber Eltern von Kita-Kindern, obwohl sich an der Betreuungssituation oft kaum etwas geändert hat.
Deshalb sollte:
- der steuerfreie Arbeitgeberzuschuss auch für Eltern von Grundschulkindern gelten
- die OGS steuerlich genauso behandelt werden wie eine Kita
- die gesetzliche Regelung an die Lebensrealität von Familien angepasst werden
Wir bitten die zuständigen Entscheidungsträger, diese Altersbegrenzung zu überdenken und anzupassen. Denn der Bedarf an Betreuung endet nicht mit der Einschulung!
84
Neuigkeiten zur Petition
Diese Petition teilen
Petition am 25. März 2026 erstellt