

Liebe Unterstützer*innen,
ich finde, daß der Prozess gegen Anna und Hendrik uns ALLE angeht.
Deswegen nochmal meine Bitte:
Unterzeichnet und teilt den Aufruf von Anna und Hendrik nach Kräften!!!
Vielen, vielen Dank an Euch alle!!!
Hier zuerst der Text von Anna und Hendrik und danach die Fallbesprechung der NO SLAPP-Anlaufstelle:
Festgenommen und verklagt: Helft uns jetzt im Schlachthof-Prozess
Während unserer investigativen Recherche in einem Schlachthof nahm uns die Polizei fest. Wir haben Bilder aufgenommen, die die brutale CO₂-Betäubung von Schweinen vor der Tötung zeigen. Bilder, die es praktisch nie an die Öffentlichkeit schaffen. Jetzt wird nicht nur gegen uns wegen Hausfriedensbruchs ermittelt, sondern der Schlachthof verklagt uns auch zivilrechtlich.
Das Problem der CO₂-Betäubung
Wir sind dorthin gegangen, wo sonst niemand hinsieht. Die CO₂-Betäubung von Schweinen ist eine Blackbox – gesellschaftlich nahezu ein Tabuthema. Sie gilt als effektive Methode, um viele Schlachtschweine gleichzeitig zu betäuben. Daher wird dieses Betäubungsverfahren bei rund 80 % der Schweineschlachthöfe der zehn größten deutschen Schlachtunternehmen angewendet. [1]
2023 mussten in Deutschland über 33 Millionen Schweine die qualvolle CO₂-Betäubung erleiden, bevor sie geschlachtet wurden. Doch was in diesen Betäubungsanlagen tatsächlich passiert, bleibt fast immer im Verborgenen. Die Tiere leiden unter Panik, Schmerzen und Todesangst – sie führen einen Erstickungskampf.
Wenn Menschen an eine Betäubung denken, stellen sie sich vor, dass Schmerzen vermieden werden. Die CO₂-Betäubung ist jedoch genau das Gegenteil.
Diese Methode ist die Achillesferse der Schweinebranche, denn es gibt wirtschaftlich kaum Alternativen, um so viele Schweine gleichzeitig zu betäuben. [2]
Unsere Aufdeckung
Unsere Aufnahmen zeigen genau diesen Todeskampf in der Betäubungsanlage. Und jetzt sollen wir bestraft werden, nicht diejenigen, die für diese Zustände verantwortlich sind.
Unsere Bilder der CO₂-Betäubung in den Schlachthöfen rütteln die Öffentlichkeit auf und zeigen die Wahrheit über ein System, das Tiere systematisch und legal quält.
Während die deutsche Schlachtindustrie jedes Jahr Millionen Schweine in den CO₂-Todeskampf schickt, sollen wir dafür bestraft werden und Schadensersatz zahlen, weil wir diese Videos veröffentlicht haben?
Der Schlachthof-Prozess
Zunächst hat die Staatsanwaltschaft gegen uns ein Strafverfahren wegen Hausfriedensbruch eingeleitet. In diesem Strafverfahren erwarten wir noch einen Prozess.
Doch es blieb nicht dabei: Der betroffene Schlachthof hat zusätzlich zivilrechtlich eine Klage gegen uns eingereicht – mit einem Streitwert von 140.000 €. Im Juli 2025 kam das Urteil:
Das Landgericht Oldenburg hat uns verurteilt. Anna soll dafür sorgen, dass die Bilder von Animal Rights Watch e.V. – der Tierrechtsorganisation, die sie der ARD zur Verfügung gestellt hat – verschwinden. Und das, obwohl das Gericht selbst bestätigt hat: Die Aufnahmen sind unverfälscht und von erheblichem öffentlichen Interesse!
Weiterhin soll Anna den Schaden zahlen, der durch die anschließende Veröffentlichung der Aufnahmen entstanden sein könnte. Die genaue Höhe des entstandenen Schadens blieb dabei offen; das Gericht traf darüber keine Aussage. Sie wäre in einem gesonderten Prozess zu klären.
Die Presse darf die Aufnahmen weiterhin zeigen. Das Urteil ändert daran nichts.
SLAPP-Einschüchterungsklage
Der Prozess gegen uns trägt viele Merkmale eines sogenannten SLAPP-Verfahrens – einem Strategic Lawsuit Against Public Participation, also einer strategischen Einschüchterungsklage. Das hat die unabhängige No-SLAPP-Anlaufstelle so bewertet. [3]
Solche Klagen zielen nicht in erster Linie darauf ab, einen rechtlichen Streit zu gewinnen. Vielmehr sollen sie kritische Stimmen zum Schweigen bringen und durch juristischen und finanziellen Druck einschüchtern.
Die No-SLAPP-Anlaufstelle erkennt in unserem Fall zentrale Kriterien eines SLAPP-Verfahrens:
Ein erhebliches Machtungleichgewicht zwischen uns als Einzelpersonen und dem klagenden Unternehmen.
Ein überzogener Streitwert von 140.000 €.
Eine Doppelstrategie aus Strafanzeige und Zivilklage.
Der Versuch, uns zur Löschung von journalistisch relevanten Aufnahmen zu zwingen – obwohl ein Gericht selbst bestätigt hat, dass diese Aufnahmen authentisch, nicht manipuliert und von öffentlichem Interesse sind.
Solche Verfahren entfalten eine massive Abschreckungswirkung: Wer Missstände aufdeckt, soll es sich in Zukunft zweimal überlegen. Unser Fall zeigt, warum wir dringend bessere rechtliche Schutzmechanismen für investigativen Aktivismus brauchen – und warum es wichtig ist, dass wir diesen Prozess gemeinsam sichtbar machen.
Wie geht es weiter
Wir legen Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Oldenburg ein – denn das können und werden wir nicht akzeptieren!
Was ist ein Hausfriedensbruch im Vergleich zu einem Erstickungskampf? Diese Bilder müssen gezeigt werden – und wir werden weiter für das Recht kämpfen, diese Bilder zeigen zu dürfen.
Wenn Tiere sichtbar leiden und wir das dokumentieren, dann darf uns nicht verboten werden, das zu zeigen. Wenn Worte versagen, braucht es Bilder.
Unser Ziel
Dieser Prozess ist mehr als ein juristischer Streit.
Es geht darum, ob zivilgesellschaftliche Aufklärung kriminalisiert wird.
Es geht um Presse- und Meinungsfreiheit.
Es geht darum, dass investigative Tierrechts-Recherchen als das anerkannt werden, was sie sind: ein legitimes und notwendiges Mittel journalistischer und politischer Arbeit.
Es geht darum, Tierleid sichtbar zu machen.
Mach mit!
Lasst uns gemeinsam das Thema der CO₂-Betäubung groß machen
Unterzeichne unseren Aufruf
https://schlachthofprozess.org/aufruf
Hilf uns mit deiner Spende
Quellen
Schreiber, S. (2019). Verhinderung der Weiterverarbeitung lebender Schweine an Schlachthöfen mit Kohlenstoffdioxidbetäubung mittels automatischer Bildanalyse auf Eigenbewegung während einer Heißwasserbesprühung (Doctoral dissertation Universität Leipzig).
TAZ (2025). Der Tod der Schweine und die Wahl des Gases.
NO SLAPP Anlaufstelle (2025). Fallbesprechung: “Schlachthofprozess”.
Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt (2023). Einschätzung der Betäubungsmethoden bei Mastschweinen.
Hirt, A., Maisack, C., Moritz, J. & Felde, B. (2023). Tierschutzgesetz Kommentar. Verlag Franz Vahlen. 4. Auflage. EU-TierSchlacht-VO Einleitung, Rn. 13a
Und nachfolgend der Fallbericht der NO SLAPP-Anlaufstelle:
Fallbesprechung: “Schlachthofprozess”
30. Juli
Als No-SLAPP-Anlaufstelle zum Schutz publizistischer Arbeit in Deutschland dokumentieren wir Fälle, bei denen wir kontaktiert wurden und Anhaltspunkte dafür sehen, dass es sich nach den Kriterien der EU Richtlinie 2024/1069 sowie den Empfehlungen des Europarats um SLAPP bzw. damit verbundene rechtliche Einschüchterungsformen handeln könnte. Rechtsmissbräuchliche Schritte können auch außergerichtlich zum Einsatz kommen, deshalb dokumentieren wir auch Fälle, bei denen es (noch) zu keinem gerichtlichen Verfahren gekommen ist, wenn einschlägige Kriterien erfüllt sind .
Wir veröffentlichen unsere Fallbesprechungen in Rücksprache mit den Betroffenen. Maßgeblich sind dabei die Kategorien unseres Fragebogens, der über www.noslapp.de abgerufen werden kann. Der Fragebogen bietet Betroffenen die Möglichkeit, ihren Fall detailliert zu beschreiben und so abzuklären, ob sie womöglich von einem juristischen Einschüchterungsversuch betroffen sind - bei Bedarf auch ergänzt durch persönliche Gespräche.
Im Folgenden finden Sie Hintergrundinformationen zum “Schlachthofprozess” um Aufnahmen, die Animal Rights Watch sowie die ARD veröffentlicht haben.
Hintergrund des Falls
Im Frühling 2024 installierte die Tierrechtsaktivistin der Organisation Animal Rights Watch (ARIWA), Anna Schubert, auf dem Betriebsgelände des Schlachthofs Brand Qualitätsfleisch GmbH & Co. KG in Lohne im Landkreis Vechta Kameras in der CO2-Betäubungsanlage und dokumentierte den Betäubungsprozess von Schweinen mit hochkonzentriertem Kohlendioxid.
Die aufgenommenen Videos zeigen den standardisierten Schlachtvorgang: Schweine werden in Gondeln getrieben und mit einer Art Fahrstuhl in eine Senke mit Kohlendioxid gefahren. Die Aufnahmen dokumentieren, wie die Tiere während des Betäubungsvorgangs unruhig werden, schreien und Fluchtversuche unternehmen. Auf den Bildern sind auch Blutspuren an den Metallstäben der Gondeln zu sehen, die auf Verletzungen der Tiere hinweisen.
Die heimlich aufgenommenen Videos wurden über die Website von Animal Rights Watch veröffentlicht und von verschiedenen Medien aufgegriffen, darunter auch ARD plusminus. Die Organisation ARIWA stellte die Aufnahmen in den Kontext einer generellen Kritik an der CO2-Betäubung von Schweinen, die sie als "brutal und tierquälerisch" bezeichnete. Begleitend zu den Veröffentlichungen organisierte ARIWA Protestaktionen vor dem Schlachthof.
Der Schlachthofbetreiber, vertreten durch Niko Brand, wies die Vorwürfe zurück und betonte, dass sein Betrieb alle gesetzlichen Vorgaben einhalte und unter ständiger Kontrolle der Veterinärbehörden stehe. Brand Qualitätsfleisch leitete sowohl zivil- als auch strafrechtliche Schritte ein.
Im Zivilverfahren vor dem Landgericht Oldenburg klagte das Unternehmen gegen zwei Aktivist*innen auf Unterlassung der Verbreitung der Aufnahmen sowie auf Feststellung, schon eingetretene und zukünftige Schäden zu ersetzen. Im Laufe des Prozesses bezifferte das Unternehmen die schon erlittenen Schäden auf 98.000 Euro. Die Klage stützte sich auf die Verletzung des Hausrechts sowie die Verletzung des Unternehmerpersönlichkeitsrechts. Noch bevor diese zivilrechtlichen Schritte eingeleitet wurden, erstattete der Betrieb Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs.
Bei einer Güteverhandlung am Landgericht Oldenburg scheiterte ein Vergleichsversuch. Der Anwalt des Schlachthofbetreibers hatte angeboten, auf Schadenersatz zu verzichten, wenn die Tierrechtler*innen garantierten, dass die Bilder vollständig zurückgezogen würden. Die Aktivist*innen lehnten dieses Angebot ab und begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Öffentlichkeit ein Recht auf die Bilder habe.
Am 16. Juli 2025 erging das Urteil des Landgerichts Oldenburg (Az. 5 O 326/25). Das Gericht verurteilte Anna Schubert dazu, die Verbreitung der Videos zu unterlassen und auf deren Löschung von der ARIWA-Website hinzuwirken. Zwei Aktivist*innen wurden außerdem zu Schadenersatz verurteilt, wobei die konkrete Höhe in einem separaten Verfahren ermittelt werden soll. Der Streitwert wurde auf 140.000 Euro festgelegt.
Bereits veröffentlichtes Material, etwa in ARD-Beiträgen, darf wohl weiterhin gezeigt werden. Das Gericht stellte ausdrücklich fest, dass die Videoaufnahmen authentisch und nicht manipuliert sind.
Anhaltspunkte für SLAPP - nach den Kriterien der EU-Richtlinie 2024/1069 sowie nach den Empfehlungen des Europarats CM/Rec(2024)2
Geltungsbereich der EU-Richtlinie
Der Fall erfüllt die grundlegenden Voraussetzungen für die Anwendung der EU-Richtlinie 2024/1069. Es handelt sich um eine Zivil- und Handelssache mit zivilrechtlich geltend gemachten Ansprüchen aus den §§ 823, 824, 1004 BGB sowie dem Eigentumsrecht. Obwohl parallel ein strafrechtliches Verfahren wegen Hausfriedensbruchs läuft, bezieht sich die vorliegende Klage auf zivilrechtlichen Schadensersatz und fällt damit in den Anwendungsbereich der Richtlinie.
Öffentliche Beteiligung zu einer Angelegenheit von öffentlichem Interesse
Die Aktivitäten von Anna Schubert und Hendrik Haßel stellen eine klassische Form öffentlicher Beteiligung dar. Die Veröffentlichung des heimlich erstellten Materials, das die Betäubungspraktiken dokumentiert, stellt eine Ausübung des Rechts auf Meinungsäußerungs- und Informationsfreiheit dar. Die heimlichen Aufnahmen dienten der Aufklärung der Öffentlichkeit über Tierschutzfragen - einem Bereich, der eindeutig unter die Kategorie "Grundrechte" der EU-Richtlinie fällt, da Tierschutz als Staatsziel in Artikel 20a des Grundgesetzes verankert ist.
Das öffentliche Interesse an der Thematik wird durch mehrere Faktoren unterstrichen: Die Veröffentlichung der Aufnahmen durch die ARD zeigt die mediale Relevanz auf, die begleitenden Demonstrationen verdeutlichen das gesellschaftliche Interesse, und die anhaltende wissenschaftliche Debatte über CO2-Betäubung unterstreicht die Relevanz für Verbraucher*innen und Tierschutz. Besonders bedeutsam ist, dass die Öffentlichkeit normalerweise keinen Einblick in Schlachtpraktiken erhält, da Medien in der Regel keine Drehgenehmigungen für solche Einrichtungen erhalten.
Erhebliches Machtungleichgewicht
Das Machtungleichgewicht zwischen den Parteien ist augenfällig. Die Brand Qualitätsfleisch GmbH & Co. KG ist ein etabliertes Unternehmen mit einem Jahresumsatz im dreistelligen Millionenbereich und wird von der großen Hamburger Anwaltskanzlei GvW Graf von Westphalen vertreten. Bezeichnend ist, dass die Klage gezielt gegen die beiden Aktivist*innen als Privatpersonen gerichtet wurde und nicht gegen den Verein ARIWA oder die ARD, die das Material ebenfalls verbreitet haben. Diese Fokussierung auf finanziell schwächere Einzelpersonen ist ein klassisches Merkmal von SLAPP-Verfahren.
Nur teilweise begründete Klage
Ein weiteres charakteristisches Merkmal des SLAPP-Charakters zeigt sich in der nur teilweisen Begründetheit der Klage. Das Landgericht Oldenburg konnte Hendrik Haßel die Veröffentlichung der Videos nicht nachweisen - ein zentraler Punkt der Anklage. Während Anna Schubert für die Verbreitung der Aufnahmen verurteilt wurde, blieb die Klage gegen Haßel in diesem entscheidenden Punkt erfolglos. Diese Teilerfolglosigkeit deutet darauf hin, dass die ursprünglichen Vorwürfe nicht vollständig haltbar waren und die Klage möglicherweise zu breit angelegt wurde, um beide Aktivist:innen unter Druck zu setzen.
Unverhältnismäßige und überhöhte Forderungen
Der gerichtlich festgesetzte Streitwert von 140.000 Euro erscheint für die zugrundeliegenden Handlungen unverhältnismäßig hoch.
Koordinierte rechtliche Strategie
Das Unternehmen verfolgt eine mehrgleisige Strategie: Neben der Zivilklage wurde Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs erstattet. Diese Doppelstrategie erhöht den Druck auf die Betroffenen erheblich und bindet deren begrenzte Ressourcen auf verschiedenen rechtlichen Ebenen.
Fragwürdige Schadensbehauptungen
Obwohl das betroffene Unternehmen nach Auffassung des Landgerichts durch sichtbare Banner an der Gebäudefassade und die Ortsangabe "Lohne" oder "Vechta" identifizierbar ist, wurde eine konkrete Rufschädigung bzw. der behauptete Schaden durch den Eingriff ins das Unternehmerpersönlichkeitsrecht nicht beziffert nachgewiesen. Die Klägerin behauptet zudem, die Videos enthielten manipulierte Tonspuren, was jedoch von den Aktivist:innen bestritten wird und die rechtliche Bewertung erheblich beeinflussen würde. Das Gericht hat in seinem Urteil bestätigt, dass es sich um authentische Aufnahmen handelt.
Rechtfertigungsgründe und öffentliches Interesse
Die Dokumentation der CO2-Betäubung und mutmaßlicher Tierschutzverstöße könnte durch das überragende öffentliche Interesse gerechtfertigt sein. Besonders relevant ist, dass das Unternehmen öffentlich mit tierfreundlichen Praktiken wirbt, was eine intensivere öffentliche Kontrolle rechtfertigt. Auch rechtswidrig erstelltes Videomaterial kann rechtmäßig veröffentlicht werden, wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht.
Einschüchterungseffekt und gesellschaftliche Wirkung
Das Verfahren entfaltet eine erhebliche Abschreckungswirkung, die weit über den konkreten Fall hinausgeht. Die drastischen finanziellen Konsequenzen - mit angedrohten Ordnungsgeldern bis zu 250.000 Euro - senden eine klare Botschaft an andere potenzielle Whistleblower*innen und investigative Aktivist*innen. Diese Drohkulisse kann die demokratische Debatte über Tierschutz und Verbraucherinformation nachhaltig beeinträchtigen und dazu führen, dass wichtige gesellschaftliche Missstände unaufgedeckt bleiben.
Strategische Delegitimierung
Die Rhetorik des Schlachthofbetreibers deutet auf eine strategische Delegitimierung der Kritiker*innen hin. Die Darstellung als "selbsternannte Tierrechtler" mit einem auf "Spendenkampagnen ausgerichteten Geschäftsmodell" versucht, das eigentliche Anliegen - die Aufklärung über Tierleid - zu diskreditieren und als kommerzielle Aktivität darzustellen. Diese Argumentationsstrategie ist typisch für SLAPP-Verfahren, bei denen die Motivation der Kritiker*innen in Frage gestellt wird, anstatt sich mit den vorgebrachten sachlichen Argumenten auseinanderzusetzen.
Rechtliche Widersprüchlichkeit
Das Urteil des Landgerichts Oldenburg weist charakteristische Widersprüche auf, die für problematische Entscheidungen in SLAPP-artigen Verfahren typisch sind. Einerseits bestätigte das Gericht die Authentizität der Videos und erkannte deren Relevanz für die öffentliche Debatte an, andererseits verhängte es dennoch weitreichende Sanktionen gegen die Aktivist:innen. Diese scheinbare Widersprüchlichkeit - die Anerkennung des öffentlichen Interesses bei gleichzeitiger Bestrafung der Aufklärer:innen - zeigt die strukturellen Probleme auf, mit denen investigative Publizierende sowie Gerichte bei derartigen Fällen konfrontiert sind.
Gesamtbewertung
Der Fall Brand Qualitätsfleisch gegen die ARIWA-Aktivist*innen weist nahezu alle charakteristischen Merkmale eines SLAPP-Verfahrens auf. Das erhebliche Machtungleichgewicht, die unvollständige Begründetheit, die unverhältnismäßig hohen Forderungen, die strategische Fokussierung auf Einzelpersonen statt auf die eigentlich verantwortlichen Organisationen und die koordinierte Verfolgung auf mehreren rechtlichen Ebenen sprechen eindeutig für den missbräuchlichen Charakter der Klage.
Besonders problematisch ist, dass ein legitimes öffentliches Interesse an der Aufklärung über Tierschutzverstöße durch die Androhung ruinöser Kosten unterdrückt wird. Die Aktivist*innen haben authentisches Material über eine gesellschaftlich hochrelevante Praxis dokumentiert, die von Wissenschaft und Tierschutzorganisationen seit Jahren kritisiert wird. Dass sie dafür mit existenzbedrohenden finanziellen Forderungen konfrontiert werden, während das dokumentierte Tierleid ungesühnt bleibt, verdeutlicht die Schieflage im deutschen Rechtssystem beim Umgang mit investigativem Aktivismus.
Der Fall illustriert exemplarisch, wie das Rechtssystem missbraucht werden kann, um kritische Stimmen zum Schweigen zu bringen und die demokratische Meinungsbildung zu untergraben. Er zeigt die dringende Notwendigkeit effektiver Anti-SLAPP-Mechanismen auf, die Whistleblower*innen und investigative Aktivist*innen vor solchen strategischen Einschüchterungsversuchen schützen.
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