AP1 IT-Berufe BW April 2026 – Stoffkatalog-Verstoß


AP1 IT-Berufe BW April 2026 – Stoffkatalog-Verstoß
Aktuelle Unterzeichner*innen:
Alperen Yardimci und 19 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.
Das Problem
Der Grund unserer Forderung
Wir, die Auszubildenden der IT-Berufe in Baden-Württemberg, fordern eine sofortige fachliche Überprüfung der Abschlussprüfung Teil 1 (AP1) vom 14.04.2026. Es liegen deutliche Hinweise vor, dass die Prüfung gegen die Verordnung über die Berufsausbildung sowie gegen den geltenden Bildungsplan verstößt.
Die Kernargumente
- 1. Verstoß gegen die Lernfeld-Vorgaben (LF 1–6) & Niveau-Überschreitung
Die AP1 soll laut Verordnung ausschließlich die Kompetenzen der ersten 15 Monate abbilden (Lernfelder 1 bis 6). In der Prüfung am 14.04.2026 wurden jedoch komplexe Themen abgefragt, die eindeutig höheren Lernfeldern zuzuordnen sind.
RAID 5 & RAID 10 (Aufgabe 3.3) – Klarer Grenzgänger:
In Aufgabe 3.3.1 und 3.3.2 wird nicht nur Wissen abgefragt, sondern die Berechnung von Kapazitäten (6 Platten à 20 TB) und eine systemische Begründung für den Wechsel von RAID 5 auf RAID 10 verlangt. Laut Rahmenlehrplan gehört die Konfiguration komplexer Speichersysteme in den Bereich "Serverdienste", was laut offiziellem Bildungsplan (siehe Referenz A) erst in späteren Lernfeldern verortet ist.
IPv6 Konfiguration (Aufgabe 3.4) – Niveau-Überschreitung:
Die Ableitung von /64er Subnetzen aus einem /56er Präfix sowie die manuelle Konfiguration (Global Unicast, Gateway, DNS) inklusive Kurzschreibweise ist Thema der fortgeschrittenen Netzwerktechnik. Für eine berufsübergreifende AP1, die auch von kaufmännischen IT-Berufen absolviert wird, ist dieses Niveau massiv zu hoch.
Programmierung: CSV-Parsing (Aufgabe 4.1) – Logik-Falle:
Das Zerlegen von CSV-Strukturen und die Behandlung von Inkonsistenzen (NULL-Werte) in einer Prüfungssituation unter Zeitdruck geht weit über die in LF 6 geforderten Basisschleifen und einfachen Bedingungen hinaus. - 2. Fehlende bundesweite Vergleichbarkeit & Wettbewerbsnachteil
Während der bundeseinheitliche AkA-Katalog RAID-Inhalte für die AP1 explizit gestrichen hat (siehe Referenz B), hält das Kultusministerium BW an diesen Inhalten fest und verlangt sogar komplexe Berechnungen. Dies führt zu einer massiven Benachteiligung der Auszubildenden in BW und gefährdet die Vergleichbarkeit der Abschlüsse. - 3. Konstruktionsfehler in der Zeitbemessung
Die Komplexität fachfremder Aufgaben (Themen aus LF 7/8+) innerhalb des Zeitrahmens von 90 Minuten macht eine vollständige Bearbeitung objektiv unmöglich. Eine Prüfung, die aufgrund von Inhalten, die zum Prüfungszeitpunkt noch nicht unterrichtet werden mussten, zu massivem Zeitmangel führt, verliert ihre Funktion als faires Messinstrument für berufliche Kompetenz. - 4. Widerspruch zur schulischen Weisungsgebundenheit
Lehrkräfte sind an den Bildungsplan (LF 1–6) gebunden. Wenn das Ministerium jedoch Inhalte aus LF 8 oder höher prüft, entsteht eine "Prüfungslücke", die Auszubildende nicht durch Vorbereitung schließen konnten. Dies verletzt den Grundsatz des Vertrauensschutzes.
Unsere Forderungen
1. Fachliche Evaluation: Abgleich jeder Aufgabe mit den Kompetenzbeschreibungen der Lernfelder 1–6.
2. Notenkorrektur: Anpassung des Bewertungsschlüssels oder Streichung der Aufgaben, die nachweislich außerhalb des Stoffkatalogs lagen.
3. Transparenz: Offenlegung der Begründung, warum in BW Inhalte geprüft werden, die bundesweit als nicht mehr zeitgemäß/relevant für die AP1 gelten.
Belege & Referenzen
Referenz A: Offizieller Bildungsplan Baden-Württemberg Ministerium für Kultus, Jugend und Sport BW: Bildungsplan für die Berufsschule – Technische IT-Berufe (2019). https://bildungsplaene-bw.de/site/bildungsplan-rebrush2024/get/documents_E201170933/lsbw/Bildungsplaene-BERS/MediaCenter/bs/bs_berufsbez/BS_Technische%20IT%20Berufe_2019-12-13.pdf
Belegstelle: Vergleich der Lernziele LF 1-6 mit den oben genannten Prüfungsaufgaben.
Referenz B: IT-Prüfungskatalog der AkA (ZPA Nord-West) Abgleich der Streichung von RAID-Inhalten für die AP1 ab dem Prüfungsjahr 2025/2026 im bundeseinheitlichen Standard.
Referenz C: Prüfungssatz FA 230 Sommer 2026 (BW) Aufgaben 2.1, 3.3, 3.4 und 4.1 als direkter Beweis für die Überschreitung des Kompetenzniveaus der ersten 15 Ausbildungsmonate.

Mogis MoPetitionsstarter*inAngehender Fachinformatiker für Anwendungsentwicklung mit einer Leidenschaft für Code und soziale Gerechtigkeit. Ich nutze meine Stimme hier, um Projekte zu unterstützen, die die Welt ein Stück fairer und digitaler machen.
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Alperen Yardimci und 19 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.
Das Problem
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Wir, die Auszubildenden der IT-Berufe in Baden-Württemberg, fordern eine sofortige fachliche Überprüfung der Abschlussprüfung Teil 1 (AP1) vom 14.04.2026. Es liegen deutliche Hinweise vor, dass die Prüfung gegen die Verordnung über die Berufsausbildung sowie gegen den geltenden Bildungsplan verstößt.
Die Kernargumente
- 1. Verstoß gegen die Lernfeld-Vorgaben (LF 1–6) & Niveau-Überschreitung
Die AP1 soll laut Verordnung ausschließlich die Kompetenzen der ersten 15 Monate abbilden (Lernfelder 1 bis 6). In der Prüfung am 14.04.2026 wurden jedoch komplexe Themen abgefragt, die eindeutig höheren Lernfeldern zuzuordnen sind.
RAID 5 & RAID 10 (Aufgabe 3.3) – Klarer Grenzgänger:
In Aufgabe 3.3.1 und 3.3.2 wird nicht nur Wissen abgefragt, sondern die Berechnung von Kapazitäten (6 Platten à 20 TB) und eine systemische Begründung für den Wechsel von RAID 5 auf RAID 10 verlangt. Laut Rahmenlehrplan gehört die Konfiguration komplexer Speichersysteme in den Bereich "Serverdienste", was laut offiziellem Bildungsplan (siehe Referenz A) erst in späteren Lernfeldern verortet ist.
IPv6 Konfiguration (Aufgabe 3.4) – Niveau-Überschreitung:
Die Ableitung von /64er Subnetzen aus einem /56er Präfix sowie die manuelle Konfiguration (Global Unicast, Gateway, DNS) inklusive Kurzschreibweise ist Thema der fortgeschrittenen Netzwerktechnik. Für eine berufsübergreifende AP1, die auch von kaufmännischen IT-Berufen absolviert wird, ist dieses Niveau massiv zu hoch.
Programmierung: CSV-Parsing (Aufgabe 4.1) – Logik-Falle:
Das Zerlegen von CSV-Strukturen und die Behandlung von Inkonsistenzen (NULL-Werte) in einer Prüfungssituation unter Zeitdruck geht weit über die in LF 6 geforderten Basisschleifen und einfachen Bedingungen hinaus. - 2. Fehlende bundesweite Vergleichbarkeit & Wettbewerbsnachteil
Während der bundeseinheitliche AkA-Katalog RAID-Inhalte für die AP1 explizit gestrichen hat (siehe Referenz B), hält das Kultusministerium BW an diesen Inhalten fest und verlangt sogar komplexe Berechnungen. Dies führt zu einer massiven Benachteiligung der Auszubildenden in BW und gefährdet die Vergleichbarkeit der Abschlüsse. - 3. Konstruktionsfehler in der Zeitbemessung
Die Komplexität fachfremder Aufgaben (Themen aus LF 7/8+) innerhalb des Zeitrahmens von 90 Minuten macht eine vollständige Bearbeitung objektiv unmöglich. Eine Prüfung, die aufgrund von Inhalten, die zum Prüfungszeitpunkt noch nicht unterrichtet werden mussten, zu massivem Zeitmangel führt, verliert ihre Funktion als faires Messinstrument für berufliche Kompetenz. - 4. Widerspruch zur schulischen Weisungsgebundenheit
Lehrkräfte sind an den Bildungsplan (LF 1–6) gebunden. Wenn das Ministerium jedoch Inhalte aus LF 8 oder höher prüft, entsteht eine "Prüfungslücke", die Auszubildende nicht durch Vorbereitung schließen konnten. Dies verletzt den Grundsatz des Vertrauensschutzes.
Unsere Forderungen
1. Fachliche Evaluation: Abgleich jeder Aufgabe mit den Kompetenzbeschreibungen der Lernfelder 1–6.
2. Notenkorrektur: Anpassung des Bewertungsschlüssels oder Streichung der Aufgaben, die nachweislich außerhalb des Stoffkatalogs lagen.
3. Transparenz: Offenlegung der Begründung, warum in BW Inhalte geprüft werden, die bundesweit als nicht mehr zeitgemäß/relevant für die AP1 gelten.
Belege & Referenzen
Referenz A: Offizieller Bildungsplan Baden-Württemberg Ministerium für Kultus, Jugend und Sport BW: Bildungsplan für die Berufsschule – Technische IT-Berufe (2019). https://bildungsplaene-bw.de/site/bildungsplan-rebrush2024/get/documents_E201170933/lsbw/Bildungsplaene-BERS/MediaCenter/bs/bs_berufsbez/BS_Technische%20IT%20Berufe_2019-12-13.pdf
Belegstelle: Vergleich der Lernziele LF 1-6 mit den oben genannten Prüfungsaufgaben.
Referenz B: IT-Prüfungskatalog der AkA (ZPA Nord-West) Abgleich der Streichung von RAID-Inhalten für die AP1 ab dem Prüfungsjahr 2025/2026 im bundeseinheitlichen Standard.
Referenz C: Prüfungssatz FA 230 Sommer 2026 (BW) Aufgaben 2.1, 3.3, 3.4 und 4.1 als direkter Beweis für die Überschreitung des Kompetenzniveaus der ersten 15 Ausbildungsmonate.

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Petition am 24. April 2026 erstellt