Liebe Nachbarn,
wir haben die Antwort auf unsere Eingabe erhalten und zusammenfassend lässt sich leider sagen, dass es eine politische Entscheidung ist neue Quartiere so zu gestalten, dass ein Auto zu besitzen unattraktiv wird. Unsere Einwände wurden abgelehnt. Somit verbliebe nun als nächster möglicher Schritt allein der Rechtsweg, der vermutlich extrem teuer würde und mit ungewissen Ausgang. Aus dem Schreiben lässt sich schliessen, dass die Stadt Hamburg die Verkehrswende schlichtweg niederschwellig umsetzen möchte. Sprich es ist einfacher in Miterquartieren wie unseren Druck auf Autobesitzer auszuüben anstatt z.B. über höhere Steuern tatsächlich unnotwendige Autos abzuschaffen.
Zwei wichtige Punkte noch - die Aussage die Mieter hätten informiert sein können ist schlicht falsch, da es keine Information bei Mietabschluss gab und sowohl Hausverwaltung, als auch die Eigentümer nicht informiert waren. Des Weiteren scheinen viele der Autos, die hier in der Vergangenheit geparkt haben nicht hier gemeldet zu sein was vermutlich durch Firmenwagen etc. kommt.
Wir sind somit leider am Ende unserer Petitionsmöglichkeiten angekommen und bedanken uns für die Unterstützung.
Hier zur Information die Antwort der Bürgerschaft:
20.11.2022 1231/22 19.01.2023
Bewohnerparkgebiet Süderfeld
Ihre Eingabe bezieht sich darauf, dass im Rahmen der Einführung des Bewohnerparkens Eppendorf/Hoheluft-Ost nicht geplant sei, den Straßenzug Heinrich-Kock-Weg in das Bewohnerparkgebiet E316 Süderfeld einzubeziehen. Sie haben in Ihrer Eingabe eine Hemmung der Einrichtung der Bewohnerparkzone bis zum Abschluss des Eingabeverfahrens gefordert. Die aufschiebende Wirkung entfiel aufgrund einer entsprechenden Mitteilung des Senats gegenüber der Vorsitzendendes Eingabenausschusses.
Ergebnis
Der Eingabenausschuss hat Ihre Anliegen in seiner Sitzung am 10.01.2023 eingehend beraten, er hat der Bürgerschaft aufgrund dieser Beratung empfohlen, Ihre Eingabe hinsichtlich des Anliegens. Aufnahme in Befragungen dem Senat als Stoff für künftige Prüfung zu überweisen und hinsichtlich des Anliegens, das Bewohnerparken auf den Heinrich-Kock-Weg auszuweiten, für nicht abhilfefähig zu erklären. Die Bürgerschaft hat diese Empfehlungen in ihrer Sitzung am 18.01.2023 angenommen.
Begründung
Hinsichtlich Ihres Anliegens, den Heinrich-Kock-Weg in das Bewohnerparkgebiet einzubeziehen, hält der Eingabenausschuss das Eingabeverfahren nicht für das geeignete Verfahren, um eine inhaltliche Entscheidung zu treffen, da über die Thematik unter politischen Gesichtspunkten zu entscheiden ist.
Zu der Thematik hat der Senat dem Eingabenausschuss mitgeteilt, dass es sich beim Süderfeldpark mit dem Heinrich-Kock-Weg um ein neu geschaffenes Quartier handele, dessen Entstehung auf einen breit angelegten Planungsprozess zurückgehe. Ein wesentliches Merkmal dieses Quartiers mit 395 Wohnungen sei von Beginn der Planungen an das Ziel gewesen, dem öffentlichen Raum eine hohe Aufenthaltsqualität beizumessen und hierfür ? in Relation zu der Anzahl der Wohnungen – verhältnismäßig wenig Stellplätze im öffentlichen Raum vorzusehen. Dementsprechend würden die 76 geschaffenen öffentlichen Parkstände ausschließlich als Besucherstellplätze vor allem für Pflege- und Lieferdienste, Handwerker:innen sowie andere kurzzeitparkende Besucher:innen zur Verfügung stehen. Für Kraftfahrzeuge der Bewohner:innen seien von vornherein Tiefgaragen in einer für die 395 Wohnungen großzügigen Dimensionierung geplant und auch realisiert worden. Es fänden sich mindestens 300 private Stellplätze im Süderfeldpark. Demgegenüber seien derzeit lediglich 190 Kraftfahrzeuge auf die Bewohner:innen des Süderfeldparks privat zugelassen. Die Befürchtung, dass nicht genug Tiefgaragenstellplätze für alle Kraftfahrzeuge der Bewohner:innen des Heinrich-Kock-Weges zur Verfügung stehen könnten, hält der Eingabenausschuss damit für unbegründet.
Der Senat führt weiter aus, dass die planerische Grundsatzentscheidung des verkehrsarmen Quartiers den heutigen Bewohner:innen wie allen Interessent:innen bekannt gewesen sein müsse. Eine der wesentlichen Fragen bei einem Wohnortwechsel sei u.a. die Anbindung zum Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und vorhandenen Parkmöglichkeiten. Diese Gegebenheiten im Süderfeldpark unterschieden sich maßgeblich von denen im übrigen Stadtteil mit überwiegendem Bestandswohnraum: Lokstedt sei ein gewachsener Stadtteil mit einer gemischten Wohnbebauung, einer hohen Stellplatzdichte im öffentlichen Raum sowie wenigen privaten Stellflächen. Ein hoher Stellplatzschlüssel wie im Heinrich-Kock-Weg sei nicht gegeben; lediglich 30% der Befragten in der Süderfeldstraße (n=122) und 22% der Befragten in der Münsterstraße (n=93) verfügten über einen privaten Stellplatz (Garage, Tiefgarage, Stellplatz, Carport etc.). Die Voraussetzungen für das Bewohnerparken lägen hier deswegen vor. Im Laufe der Jahre sei der Stadtteil zudem zunehmend von Parksuchverkehren von UKE-Besucher:innen und Pendler:innen belastet worden.
Die angewendete Methodik zur Ermittlung des Parkdrucks habe bereits einer gerichtlichen Überprüfung zugrunde gelegen. Es seien keine Schlüsse aus dem Städtekürzel der Kennzeichen gezogen worden. Die Kennzeichen dienten nur als Merkmal zur Unterscheidung der Fahrzeuge. Die Einteilung der Nutzergruppen erfolge nach Zeitenreihen (Wie oft wurde ein Auto angetroffen?). Vor diesem Hintergrund erscheint die zugrunde gelegte Datenlage jedenfalls nicht erkennbar unrichtig.
Eine andere Bewertung ergibt sich laut des Senats auch nicht daraus, dass das im Konzept des Süderfeldparks ausgewiesene Carsharing in Tiefgaragen nicht umgesetzt worden sei. Es existierten zwei Switch-Punkte (Mobilitätsstationen) in fußläufig erreichbarer Nähe (Frickestraße und Im Tale). Weiter sei der Heinrich-Kock-Weg Teil der Geschäftsbereiche der großen Carsharing-Anbieter (ShareNow, WeShare, Sixt Share und Miles). Zu ihnen bestehe auch weiter ein guter Zugang. Die Fahrzeuge könnten dort auch nach dem 21. November 2022 (Einführung einer Parkraumbewirtschaftung) geparkt werden. In der Regel! werde die Miete mit dem Abstellen am Wohnort beendet, sodass die Höchstparkdauer keine Einschränkung bedeute oder Parkgebühren für den individuellen Nutzenden entstünden. Für elektrisch betriebene Carsharing-Fahrzeuge der o.g. Anbieter bestehe keine Höchstparkdauer.
Der Senat geht weiter auch auf die Differenz zwischen den Parkgebühren für das Bewohnerparken und den Kosten für die Anmietung eines Tiefgaragenstellplatzes ein. Die Preisgestaltung der Tiefgaragenmiete obliege der/dem Eigentümer:in. Der Preis für einen Bewohnerparkausweis sei pro Monat zwar deutlichniedriger, allerdings seien die beiden Preise nicht vergleichbar. Der Bewohnerparkausweis biete keine Parkplatzgarantie und könne schon deshalb nicht mit einer privaten Stellplatz gleichgesetzt werden. Die Gebühr des Bewohnerparkausweises sei mit 65/70 Euro pro Jahr historisch bedingt äußerst günstig. Die eigentlichen Kosten würden dabei durch die Allgemeinheit getragen. Diese Ausführungen des Senats kann der Eingabenausschuss nachvollziehen.
Der Senat trägt weiter vor, die Anordnung von Bewohnerparken im Heinrich-Kock- Weg sei rechtlich nicht zulässig. Die Verwaltungsvorschrift zu $ 45 Straßenverkehrs- Ordnung (StVO) treffe nur Regelungen für Quartiere, in denen mangels privater Stellflächen und auf Grund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks die Bewohner:innen des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit hätten, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden. Ein Mangel an privaten Stellplätzen bestehe hier mit 300 privaten Stellplätzen in Tiefgaragen bei 395 Wohnungen gerade nicht.
Gern möchte ich Ihnen noch mitteilen, dass Ihr Unmut dem Eingabenausschuss verständlich ist: Die Einführung des Bewohnerparkens im umliegenden Gebiet bedeutet für Sie eine nicht unerhebliche Veränderung. Da es sich bei den in der Eingabe aufgeworfenen Fragen allerdings vordringend um eine politische Entscheidung handelt, hat sich der Eingabenausschuss dazu entschlossen, die Eingabe hinsichtlich der Ausweitung auf den Heinrich-Kock-Weg für nicht abhilfefähig zu erklären.
Der Einführung des Bewohnerparkgebiets Süderfeld ging ein länglicher Planungsprozess voraus. Die Frage des Einbezugs des Heinrich-Kock-Weges wurde unter anderem bereits im Regionalausschuss intensiv diskutiert. Der Senat hat jedoch anerkannt, dass es im Rahmen der Bewohner:innenumfrage jedenfalls angebracht gewesen wäre, die nicht berücksichtigten Adressen explizit zu nennen. Er hat mitgeteilt, der LBV werde dies in Zukunft berücksichtigen. Dies hat der Eingabenausschuss zum Anlass genommen, dem Senat Ihre Eingabe hinsichtlich des Anliegens Aufnahme in Befragungen mit folgendem Petitum als Stoff für künftige Prüfung zu überweisen:
Der Senat möge prüfen, ob in Zukunft bei der Planung eines Bewohnerparkgebiets Bewohner:innen ausgeschlossener Adressen in Insellage in die vom LBV durchgeführten Befragungen aufgenommen werden sollten. Der Senat ist gehalten, dem Eingabenausschuss zu berichten, was er veranlasst hat. Sobald der Bericht des Senats vorliegt, erhalten Sie weiteren Bescheid.