ANTI-TÄTERSCHUTZ PRO-KINDERSCHUTZ


ANTI-TÄTERSCHUTZ PRO-KINDERSCHUTZ
Das Problem
Kinder haben ein Recht auf Schutz.
dennoch erleben in Deutschland täglich Kinder sexualisierte Gewalt, oft über Jahre hinweg und häufig im eigenen Umfeld. Nur ein kleiner Bruchteil der Taten wird angezeigt, wiederum ein noch kleinerer Bruchteil davon endet in Verurteilungen. Verfahren scheitern an Beweislast, Verjährung und an einem System, das Betroffene überfordert und Täter zu oft schützt. Für Betroffene bedeutet das Ohnmacht - und für Täter meistens Straflosigkeit.
Besonders erschütternd ist, dass sich Missbrauch und Vertuschung nicht nur im privaten Raum abspielen, sondern auch in staatlichen und institutionellen Strukturen fortsetzen können: in Jugendämtern, Familiengerichten, Schulen, Heimen und sogar Kliniken. Dort, wo Kinder eigentlich Schutz finden sollten, erleben Betroffene immer wieder Wegsehen, Bagatellisierung oder Entscheidungen, die sie erneut gefährden. Häufig müssen sie ihre Glaubwürdigkeit beweisen, während Verantwortung weitergereicht wird.
Die langfristigen gesellschaftlichen Folgen sind erheblich: Viele Betroffene leiden lebenslang unter psychischen und somatischen Erkrankungen, erhöhtem Unterstützungsbedarf und eingeschränkter Erwerbsfähigkeit. Prävention, frühzeitiger Schutz und konsequente Aufarbeitung sind daher keine nachrangigen Ausgaben, sondern zentrale Investitionen in die Stabilität, Leistungsfähigkeit und Rechtsstaatlichkeit der Gesellschaft.
Ein Staat kann kein Interesse daran haben, dass sich Ohnmacht, Frustration oder Resignation ebenso durch die ganze Familie und das gesamte Umfeld der Kinder zieht und verfestigt. Transparenz, konsequentes Handeln und die sichtbare Bereitschaft zur Reform sind daher nicht nur Fragen des Kinderschutzes, sondern auch zentrale Voraussetzungen für gesellschaftlichen Zusammenhalt und demokratische Stabilität.
Diese Petition fordert einen grundlegenden strukturellen Neuanfang: den Ausbau wirksamer Präventionsstrukturen, spezialisierte und ausreichend ausgestattete Ermittlungs- und Strafverfolgungseinheiten, verbesserte Möglichkeiten der Beweisführung, angemessen verlängerte Verjährungsfristen, niedrigschwellige und verlässliche Hilfsangebote sowie einen Opferschutz, der diesem Namen gerecht wird.
Durch Erfahrungen von etlichen Betroffenen sexuellen Missbrauchs und dem Mut ihre Stimmen zu erheben, wurden bereits viele destruktive Strukturen öffentlich sichtbar. Die daraus resultierenden Probleme und notwendigen Veränderungen haben viele Betroffene sexueller Gewalt in dieser Petition zusammengefasst, um die offensichtlichsten Schwachstellen sichtbar zu machen, die dringend Veränderung erfordern.
Betroffene sind keine Randstimmen, keine Einzelfälle und keine symbolischen Beteiligten - sie sind Expertinnen und Experten für das, was versagt hat und was dringend geändert werden muss.
Wir kennen die Probleme des Täter-Systems sowie die Probleme von staatlichen Institutionen.
Die endgültigen Entscheidungen über staatliche Veränderungen obliegen den Politikern sowie dem Bundeskanzler dieses Landes. Diesen möchten wir hiermit sagen:
Ein wirksamer Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt liegt nicht nur im moralischen und rechtsstaatlichen Interesse, sondern auch im gesamtgesellschaftlichen und wirtschaftlichen Interesse Deutschlands. Prävention, frühzeitiger Schutz und konsequente Aufarbeitung sind daher keine Kostenfaktoren, sondern Investitionen in eine gesunde, leistungsfähige Gesellschaft.
Notwendige Veränderungen aus Sicht der Betroffenen:
wir brauchen ein
Grundlegendes Protokoll das jedem Betroffenen von sexualisierter Gewalt ausgehändigt wird
mit regionalen Anlaufstellen:
- für sofortige Hilfe bei psychischen Krisen
- für sofortige Unterstützungs-Anlaufstellen bei sexuellen Übergriffen
- mit Melde-Portalen wenn man bei Institutionen nicht ernst genommen wird
- mit Melde-Portalen wenn man von der Polizei nicht ernst genommen wird
weitergehend benötigen wir
unabhängige Behörde/Gericht das sich mit Fällen beschäftigt, die sabotiert wurden zum Nachteil der Kinder/Opfer oder einzelner Angehöriger/Elternteile. Damit sind Fälle gemeint bei: Jugendamt, SPDI, Traumahilfe, Weißer Ring, Familiengerichte ETC - zum Aufdecken von Netzwerken und Amtsmissbrauch, Gutachtenfälschung, Bestechung o. ä.
UNABHÄNGIGE Behörde die sich ausschließlich mit Straftaten der Polizei befasst - gegen Amtsmissbrauch/Verschleierung und für Opferschutz
Gewalt in Justizvollzugsanstalten fällt ebenso unter Polizeigewalt und sollte gemeldet werden können
Meldestelle für nicht-angezeigte Sexualstraftäter der letzten 40 Jahre um weitere Netzwerke aufzudecken - für aktiven Opferschutz - Meldungen von Opfern müssen vorläufig anonym möglich sein
zB +Straffreiheit/-milderung für Selbst-Anzeiger mit umfassenden Aussagen und Offenlegung von Kontakten/Mittätern
zB +Enteignung bei Vielfachmeldungen und nicht-Selbstanzeige + lebenslange Gefängnisstrafe
daraus folgt:
Amtsenthebung bei Ärzten, Richtern, Verfahrensbeiständen etc nach Anklagen wegen Machtmissbrauch, Voreingenommenheit oder Bestechung (bei Nichtnachweisbarkeit sollten Mehrfachmeldungen reichen)
&
Berufsverbot für Sexualstraftäter in Kindergärten, Schulen, Sportvereinen, Krankenhäusern, Arztpraxen usw - auch rückwirkend!
und weiter:
Vereinfachung von Klageverfahren/Vernehmungen (bei sexuellen Übergriffen) für die Betroffenen
Neue Gesetze für die Beweisführung von sexuellem Missbrauch und Vergewaltigungen - Spurensicherungen im rechtlichen Zeitrahmen sind faktisch selten möglich;
Gerichtsmedizinische Spurensicherung durch die Polizei + Haarproben als festen Bestandteil von Vernehmungen/Anzeigen bei Sexualdelikten!;
Derzeitiger IST-Zustand: Selbstzahlung zB bei einem Dopinglabor Betäubungsmittel in Haarproben feststellen lassen; für einen gerichtsfesten Beweis unter Beobachtung einer Notarin beim Hausarzt weitere Haarproben entnehmen lassen, bei der Kanzlei verwahren und schließlich von der Polizei abholen lassen......
+ Neuauflage Opferhilfe
+ Schutzmaßnahmen für Betroffene von Gewalt nach Meldung
+ traumasensible Schulungen für vernehmende Beamte
Streichen der Verjährung bei sexuellen Übergriffen
vereinfachte online-Meldung/Anzeige in sozialen Netzwerken (zB Beleidigung, Gewaltverherrlichung, Morddrohungen o. ä.) mit Eintragung ins Führungszeugnis
öffentlich einsehbares Strafregister bei Gewaltdelikten, bekannten Sexualstraftätern und Rassismus
Schutzaltersgrenze für Sex erhöhen - Sonderregelung für ähnlich alte Jugendliche vs Volljährige
Anpassung der Strafen für Sexualdelikte auf minimum 40 Jahre + Zwangsenteignung, bei Kindesmissbrauch lebenslänglich + Zwangsenteignung
Fußfessel für Gewalttäter bei physischer Gewalt
Verpflichtende Psychotherapie bei psychischer Gewalt
Erkundungsspiele im Kindergarten unterbinden (von wem kam das? Täternetzwerk?)
Sanktionen bei Verletzung des Schutzkonzeptes in Kitas
Kinder im Netz (Bilder/Videos) zeigen muss strafbar werden. Einwilligung erst ab...? 16?
Kinder (ab 6) die sexuelle Handlungen an anderen Kindern vornehmen, gegen deren Willen, sollten einen polizeilichen Vermerk bekommen, vorsorglich für den Fall späterer Straftaten/sex. Handlungen gegen jemandes Willen, ohne Verjährung - Hintergrund dafür ist die Netzwerk-Offenlegung, Prävention gegen Anstiftung und Prävention für potentielle Opfer
Straftaten die durch Kinder (ab 6) begangen werden (Gewalt, Bedrohung, Diebstahl, Vandalismus) auch bei Anstiftung, sollten im Führungszeugnis vermerkt werden - zB bis zum 30. Lebensjahr; bei wiederholten Straftaten im strafmündigen Alter: Verlängerung des Vermerks im Führungszeugnis - Hintergrund dafür ist die Netzwerk-Offenlegung und Prävention gegen Anstiftung
Coaching in der Schule verpflichtend bzgl Patriarchat sowie Narzissmus und die gesellschaftlichen Folgen, ebenso Therapeutische Grundlagen wie Gefühle lernen, Stress-Bewältigungsstrategien, Achtsamkeitstraining - zB 2 Mal im Monat
kleinere Klassen, schriftliche Doku jedes einzelnen Falls bei sexuellen Übergriffen oder Bedrohung + Meldung ans Jugendamt + Träger + Prüfstelle; zudem sollten wiederholt Gewalttätige Schüler zu Psychotherapie verpflichtet werden
Bei Mehrfachmeldungen ans Jugendamt: Familienprüfung Zuhause durch das örtliche Jugendamt sowie eine variable Prüfstelle
Anhebung Bürgergeld über das Existenzminimum für Aufstocker, Alleinerziehende, Eltern, chronisch Kranke, Angehörigen-Pflegende
Finanzierung von Frauenhäusern und Hilfestellen von Betroffenen von Gewalt - zur Prävention von Kindesmissbrauch und Schutz vor psychischer Gewalt
Investitionen in Kitas, Pflege und Bildung
auch Renovierungen von Schulen (Baufällige Einrichtungen beeinträchtigen Gesundheit und Sicherheit)
Außerdem
Anspruchserhebung der Justiz in Deutschland auf die Epstein-Akten - sofern noch nicht erfolgt
Politiker müssen gesetzlich verpflichtet werden Versprechen zu halten, Aussagen dürfen nicht mehrdeutig sein, bei Nicht-Einhaltung sollte es strafrechtliche Konsequenzen geben
Politiker müssen psychologisch-psychiatrisch begutachtet werden, Rassismus generell sowie Gewaltdelikte im Führungszeugnis müssen grundsätzlich Ausschlusskriterien für politische Positionen sein
50% Frauenquote in allen Parteien
für Erklärungen einzelner Punkte sowie detailliertere Ausführungen warum wieso weshalb das alles nötig ist:
Politiker sollten als Zeichen des Guten Willens ein Gremium einberufen für und mit Betroffenen von sexueller Gewalt.
Die Gewaltzahlen steigen nicht, die Meldungen werden mehr.
Es gibt hunderttausende Überlebende sexueller Gewalt in Deutschland - und das wisst ihr.
Wir haben eine Stimme, wir werden nicht mehr schweigen bis ihr uns anhört.
Wir werden jeden Tag lauter!
Rückfragen: tenantoty@web.de

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Das Problem
Kinder haben ein Recht auf Schutz.
dennoch erleben in Deutschland täglich Kinder sexualisierte Gewalt, oft über Jahre hinweg und häufig im eigenen Umfeld. Nur ein kleiner Bruchteil der Taten wird angezeigt, wiederum ein noch kleinerer Bruchteil davon endet in Verurteilungen. Verfahren scheitern an Beweislast, Verjährung und an einem System, das Betroffene überfordert und Täter zu oft schützt. Für Betroffene bedeutet das Ohnmacht - und für Täter meistens Straflosigkeit.
Besonders erschütternd ist, dass sich Missbrauch und Vertuschung nicht nur im privaten Raum abspielen, sondern auch in staatlichen und institutionellen Strukturen fortsetzen können: in Jugendämtern, Familiengerichten, Schulen, Heimen und sogar Kliniken. Dort, wo Kinder eigentlich Schutz finden sollten, erleben Betroffene immer wieder Wegsehen, Bagatellisierung oder Entscheidungen, die sie erneut gefährden. Häufig müssen sie ihre Glaubwürdigkeit beweisen, während Verantwortung weitergereicht wird.
Die langfristigen gesellschaftlichen Folgen sind erheblich: Viele Betroffene leiden lebenslang unter psychischen und somatischen Erkrankungen, erhöhtem Unterstützungsbedarf und eingeschränkter Erwerbsfähigkeit. Prävention, frühzeitiger Schutz und konsequente Aufarbeitung sind daher keine nachrangigen Ausgaben, sondern zentrale Investitionen in die Stabilität, Leistungsfähigkeit und Rechtsstaatlichkeit der Gesellschaft.
Ein Staat kann kein Interesse daran haben, dass sich Ohnmacht, Frustration oder Resignation ebenso durch die ganze Familie und das gesamte Umfeld der Kinder zieht und verfestigt. Transparenz, konsequentes Handeln und die sichtbare Bereitschaft zur Reform sind daher nicht nur Fragen des Kinderschutzes, sondern auch zentrale Voraussetzungen für gesellschaftlichen Zusammenhalt und demokratische Stabilität.
Diese Petition fordert einen grundlegenden strukturellen Neuanfang: den Ausbau wirksamer Präventionsstrukturen, spezialisierte und ausreichend ausgestattete Ermittlungs- und Strafverfolgungseinheiten, verbesserte Möglichkeiten der Beweisführung, angemessen verlängerte Verjährungsfristen, niedrigschwellige und verlässliche Hilfsangebote sowie einen Opferschutz, der diesem Namen gerecht wird.
Durch Erfahrungen von etlichen Betroffenen sexuellen Missbrauchs und dem Mut ihre Stimmen zu erheben, wurden bereits viele destruktive Strukturen öffentlich sichtbar. Die daraus resultierenden Probleme und notwendigen Veränderungen haben viele Betroffene sexueller Gewalt in dieser Petition zusammengefasst, um die offensichtlichsten Schwachstellen sichtbar zu machen, die dringend Veränderung erfordern.
Betroffene sind keine Randstimmen, keine Einzelfälle und keine symbolischen Beteiligten - sie sind Expertinnen und Experten für das, was versagt hat und was dringend geändert werden muss.
Wir kennen die Probleme des Täter-Systems sowie die Probleme von staatlichen Institutionen.
Die endgültigen Entscheidungen über staatliche Veränderungen obliegen den Politikern sowie dem Bundeskanzler dieses Landes. Diesen möchten wir hiermit sagen:
Ein wirksamer Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt liegt nicht nur im moralischen und rechtsstaatlichen Interesse, sondern auch im gesamtgesellschaftlichen und wirtschaftlichen Interesse Deutschlands. Prävention, frühzeitiger Schutz und konsequente Aufarbeitung sind daher keine Kostenfaktoren, sondern Investitionen in eine gesunde, leistungsfähige Gesellschaft.
Notwendige Veränderungen aus Sicht der Betroffenen:
wir brauchen ein
Grundlegendes Protokoll das jedem Betroffenen von sexualisierter Gewalt ausgehändigt wird
mit regionalen Anlaufstellen:
- für sofortige Hilfe bei psychischen Krisen
- für sofortige Unterstützungs-Anlaufstellen bei sexuellen Übergriffen
- mit Melde-Portalen wenn man bei Institutionen nicht ernst genommen wird
- mit Melde-Portalen wenn man von der Polizei nicht ernst genommen wird
weitergehend benötigen wir
unabhängige Behörde/Gericht das sich mit Fällen beschäftigt, die sabotiert wurden zum Nachteil der Kinder/Opfer oder einzelner Angehöriger/Elternteile. Damit sind Fälle gemeint bei: Jugendamt, SPDI, Traumahilfe, Weißer Ring, Familiengerichte ETC - zum Aufdecken von Netzwerken und Amtsmissbrauch, Gutachtenfälschung, Bestechung o. ä.
UNABHÄNGIGE Behörde die sich ausschließlich mit Straftaten der Polizei befasst - gegen Amtsmissbrauch/Verschleierung und für Opferschutz
Gewalt in Justizvollzugsanstalten fällt ebenso unter Polizeigewalt und sollte gemeldet werden können
Meldestelle für nicht-angezeigte Sexualstraftäter der letzten 40 Jahre um weitere Netzwerke aufzudecken - für aktiven Opferschutz - Meldungen von Opfern müssen vorläufig anonym möglich sein
zB +Straffreiheit/-milderung für Selbst-Anzeiger mit umfassenden Aussagen und Offenlegung von Kontakten/Mittätern
zB +Enteignung bei Vielfachmeldungen und nicht-Selbstanzeige + lebenslange Gefängnisstrafe
daraus folgt:
Amtsenthebung bei Ärzten, Richtern, Verfahrensbeiständen etc nach Anklagen wegen Machtmissbrauch, Voreingenommenheit oder Bestechung (bei Nichtnachweisbarkeit sollten Mehrfachmeldungen reichen)
&
Berufsverbot für Sexualstraftäter in Kindergärten, Schulen, Sportvereinen, Krankenhäusern, Arztpraxen usw - auch rückwirkend!
und weiter:
Vereinfachung von Klageverfahren/Vernehmungen (bei sexuellen Übergriffen) für die Betroffenen
Neue Gesetze für die Beweisführung von sexuellem Missbrauch und Vergewaltigungen - Spurensicherungen im rechtlichen Zeitrahmen sind faktisch selten möglich;
Gerichtsmedizinische Spurensicherung durch die Polizei + Haarproben als festen Bestandteil von Vernehmungen/Anzeigen bei Sexualdelikten!;
Derzeitiger IST-Zustand: Selbstzahlung zB bei einem Dopinglabor Betäubungsmittel in Haarproben feststellen lassen; für einen gerichtsfesten Beweis unter Beobachtung einer Notarin beim Hausarzt weitere Haarproben entnehmen lassen, bei der Kanzlei verwahren und schließlich von der Polizei abholen lassen......
+ Neuauflage Opferhilfe
+ Schutzmaßnahmen für Betroffene von Gewalt nach Meldung
+ traumasensible Schulungen für vernehmende Beamte
Streichen der Verjährung bei sexuellen Übergriffen
vereinfachte online-Meldung/Anzeige in sozialen Netzwerken (zB Beleidigung, Gewaltverherrlichung, Morddrohungen o. ä.) mit Eintragung ins Führungszeugnis
öffentlich einsehbares Strafregister bei Gewaltdelikten, bekannten Sexualstraftätern und Rassismus
Schutzaltersgrenze für Sex erhöhen - Sonderregelung für ähnlich alte Jugendliche vs Volljährige
Anpassung der Strafen für Sexualdelikte auf minimum 40 Jahre + Zwangsenteignung, bei Kindesmissbrauch lebenslänglich + Zwangsenteignung
Fußfessel für Gewalttäter bei physischer Gewalt
Verpflichtende Psychotherapie bei psychischer Gewalt
Erkundungsspiele im Kindergarten unterbinden (von wem kam das? Täternetzwerk?)
Sanktionen bei Verletzung des Schutzkonzeptes in Kitas
Kinder im Netz (Bilder/Videos) zeigen muss strafbar werden. Einwilligung erst ab...? 16?
Kinder (ab 6) die sexuelle Handlungen an anderen Kindern vornehmen, gegen deren Willen, sollten einen polizeilichen Vermerk bekommen, vorsorglich für den Fall späterer Straftaten/sex. Handlungen gegen jemandes Willen, ohne Verjährung - Hintergrund dafür ist die Netzwerk-Offenlegung, Prävention gegen Anstiftung und Prävention für potentielle Opfer
Straftaten die durch Kinder (ab 6) begangen werden (Gewalt, Bedrohung, Diebstahl, Vandalismus) auch bei Anstiftung, sollten im Führungszeugnis vermerkt werden - zB bis zum 30. Lebensjahr; bei wiederholten Straftaten im strafmündigen Alter: Verlängerung des Vermerks im Führungszeugnis - Hintergrund dafür ist die Netzwerk-Offenlegung und Prävention gegen Anstiftung
Coaching in der Schule verpflichtend bzgl Patriarchat sowie Narzissmus und die gesellschaftlichen Folgen, ebenso Therapeutische Grundlagen wie Gefühle lernen, Stress-Bewältigungsstrategien, Achtsamkeitstraining - zB 2 Mal im Monat
kleinere Klassen, schriftliche Doku jedes einzelnen Falls bei sexuellen Übergriffen oder Bedrohung + Meldung ans Jugendamt + Träger + Prüfstelle; zudem sollten wiederholt Gewalttätige Schüler zu Psychotherapie verpflichtet werden
Bei Mehrfachmeldungen ans Jugendamt: Familienprüfung Zuhause durch das örtliche Jugendamt sowie eine variable Prüfstelle
Anhebung Bürgergeld über das Existenzminimum für Aufstocker, Alleinerziehende, Eltern, chronisch Kranke, Angehörigen-Pflegende
Finanzierung von Frauenhäusern und Hilfestellen von Betroffenen von Gewalt - zur Prävention von Kindesmissbrauch und Schutz vor psychischer Gewalt
Investitionen in Kitas, Pflege und Bildung
auch Renovierungen von Schulen (Baufällige Einrichtungen beeinträchtigen Gesundheit und Sicherheit)
Außerdem
Anspruchserhebung der Justiz in Deutschland auf die Epstein-Akten - sofern noch nicht erfolgt
Politiker müssen gesetzlich verpflichtet werden Versprechen zu halten, Aussagen dürfen nicht mehrdeutig sein, bei Nicht-Einhaltung sollte es strafrechtliche Konsequenzen geben
Politiker müssen psychologisch-psychiatrisch begutachtet werden, Rassismus generell sowie Gewaltdelikte im Führungszeugnis müssen grundsätzlich Ausschlusskriterien für politische Positionen sein
50% Frauenquote in allen Parteien
für Erklärungen einzelner Punkte sowie detailliertere Ausführungen warum wieso weshalb das alles nötig ist:
Politiker sollten als Zeichen des Guten Willens ein Gremium einberufen für und mit Betroffenen von sexueller Gewalt.
Die Gewaltzahlen steigen nicht, die Meldungen werden mehr.
Es gibt hunderttausende Überlebende sexueller Gewalt in Deutschland - und das wisst ihr.
Wir haben eine Stimme, wir werden nicht mehr schweigen bis ihr uns anhört.
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Rückfragen: tenantoty@web.de

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Petition am 7. Februar 2026 erstellt