Atualização do abaixo-assinadoAn die KBV: Erlauben Sie weiterhin unbegrenzt die psychotherapeutische Videosprechstunde!Dringender Handlungsbedarf: Gesetzesentwurf zum Ausbau der psychotherapeutischen Videosprechstunde
Kathrin SchallenbergMünster, Alemanha
2 de mar. de 2024

Liebe Unterstützer*innen, 

mit großer Freude haben wir gelesen, dass geplant ist, zum ersten Quartal 2024 hin die psychotherapeutische Videosprechstunde weiterhin zu flexibilisieren sowie, aller Voraussicht nach, die Begrenzungen (derzeit max. 30%) vielleicht sogar aufzuheben. Ein entsprechender Gesetzesentwurf soll im Rahmen eines Digitalisierungsgesetzes verabschiedet werden (z. B. https://www.aok.de/pp/nordwest/pm/videosprechstunden-ungenutzt-schleswig-holstein-2024/ ). Das erste Quartal 2024 läuft bereits, leider scheint der derzeitige Stand noch unklar:

Eine engagierte Kollegin hat im Gespräch mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) erfahren, dass es gut und wichtig wäre, dass viele positive Erfahrungsberichte von Psychotherapeut*innen und Betroffenen an die KBV eingehen, da dies die Verabschiedung des Gesetzesentwurfes begünstigen würde. Vor diesem Hintergrund halten wir es für elementar, dass der KBV viele positive Erfahrungen mit der Videosprechstunde geschildert werden. 

Daher die dringliche Bitte: Wenn Ihrerseits positive Erfahrungen mit der Video-Sprechstunde bestehen und/oder Sie unsere Argumente für die Videosprechstunde im Rahmen der Psychotherapie unterstützen, nutzen Sie doch bitte eine der folgenden zwei Möglichkeiten: 

  1. Eine direkte Nachricht an die KBV (Bereich Psychotherapie) über den folgenden Link senden: https://www.kbv.de/html/18015.php
  2.  Uns eine kurze E-Mail mit Ihren Erfahrungen an  mehrpsychotherapieplaetze@gmail.com senden. Wir werden alle E-Mails in einem PDF-Dokument sammeln und dies bei der KBV einreichen. Bitte schreiben Sie dazu, ob wir Ihren Namen angeben dürfen oder der Beitrag anonym inkludiert werden soll. Ein Entwurf als Textbaustein findet sich weiter unten. Nennen Sie gerne die Ihnen wichtigsten Argumente sowie eigene Erfahrungen.

Die Ansicht, dass Videotherapie nicht die knappe Versorgung ausgleicht und wir insgesamt mehr Kassensitze benötigen, teilen wir. In NRW wurden jedoch in 2024 gerade mal 24,5 neue Sitze geschaffen (https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-schafft-neue-sitze-fuer-psychotherapeutinnen-und ). Wann weitere folgen, ist mehr als unklar. Weitere Kassensitze helfen zudem auch nicht per se beispielsweise chronisch kranken Patient*innen (bspw. mit ME/CFS), für die ein Präsenzbesuch in der Praxis gar nicht denkbar ist. Daher wünschen wir uns, dass die knappe Versorgungslage nicht als „Gegenargument“ genutzt wird. Wir sollten uns dafür einsetzen, jegliche Verbesserung der Versorgungslage voranzubringen. Daher schlagen wir ergänzend zur Entgrenzung auch die Möglichkeit von Sonderregelungen vor, z. B. für Patient*innen, die gänzlich bettlägerig sind.

Wie in der Vergangenheit bereits immer wieder betont – ein Ausbau der Möglichkeiten der Video- Sprechstunde bedeutet nicht, diese als Patient*in oder Therapeut*in nutzen zu müssen.

Uns liegt die psychotherapeutische Videosprechstunde sehr am Herzen und wir sind davon überzeugt, dass diese als Ergänzung zur Präsenztherapie eine große Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung darstellt, insbesondere für einige Patient*innengruppen. Eine ausführliche Argumentation findet sich weiter unten.

Wir grüßen Sie herzlich und hoffen sehr auf Ihre Unterstützung!

Kathrin Schallenberg und Kolleg*innen sowie M. Inhoff, C. Appel, M. Klos, J. Lemieuvre, J. Darboven und D. Ammann von "Mehr Psychotherapieplätze für Deutschland"

 

Nachfolgend: 

  1. Textbaustein Nachricht an KBV
  2. Argumente als Patient*in / Angehörige*r
  3. Argumente als Psychotherapeut*in 
  4. Einige Argumente ausformuliert zum Nachlesen


1. Textbaustein KBV-Nachricht

Sehr geehrte Mitarbeiter*innen der KBV im Bereich Psychotherapie, sehr geehrter Herr Becker,

ich habe erfahren, dass im Rahmen des Digitalisierungsgesetzes ein Gesetzesentwurf zur weiteren Flexibilisierung und ggf. auch Entgrenzung der psychotherapeutischen Videosprechstunde in Arbeit ist. Diesen unterstütze ich als Psychotherapeut*in / Patient*in / Angehörige*r / …  sehr. 

  • Meine Erfahrung mit der psychotherapeutischen Videosprechstunde ist sehr positiv. So habe ich erlebt…
  • Diese hat es mir ermöglicht…
  • Mir ist die Videosprechstunde als Ergänzung zur Präsenztherapie wichtig, da…
  • Ich benötige die Videosprechstunde, da…

Ich bitte Sie darum, diese positiven Erfahrungen mit in die Gespräche mit den entsprechenden Akteur*innen mit einzubeziehen. 

Vielen Dank für Ihren Einsatz für die Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung. 

Mit freundlichen Grüßen

XYZ


2. Argumente als Patient*in / Angehörige*r:

 
Als Angehörige*r könnten Formulierungen verwendet werden wie: Für meine*n Angehörigen / Partner*in / … ist die Videosprechstunde wichtig, da …

Bisherige 30% Regelung sowie zwingend erforderliche Präsenzsitzungen schwierig, da: 

  • Schaffe Präsenzsitzungen (noch) nicht 
  • Meine gesundheitliche Situation/gesundheitliche Situation meiner Angehörigen

Vorteile/Argumente für die Videosprechstunde: 

  • Kontinuierliche psychotherapeutische Versorgung, wenn ich mal beruflich/privat verreist bin, umziehe, …
  • Ökologischer Aspekt --> Einsparung von Emissionen schützt die Umwelt
  • Wohne ländlich --> schlechter Zugang zu Psychotherapie
  • Finanzielle und zeitliche Entlastung  durch Wegfall der Anreise
    • Ich bin Alleinerziehende*r àSchwierigkeiten, eine Kinderbetreuung wöchentlich zu organisieren/finanzieren
    • Pflege Angehörige
    • Müsste öffentliche Verkehrsmittel nutzen, die Benutzung dieser fällt mir schwer
  • Übungen in meinem häuslichen Umfeld können videogestützt von meinem/meiner Therapeut*in begleitet werden
  • Mir ist Infektionsschutz wichtig.
  • Bei körperlichen Einschränkungen infolge akuter Krankheit/Verletzung fallen durch Videotherapie weniger Therapiesitzungen aus bzw. müssen verschoben werden. 
  • Brauche spezialisierte Psychotherapeut*innen, die nicht in der Nähe sind
  • Möchte ggü. privat Versicherten als gesetzlich Versicherte*r nicht benachteiligt werden. Private Krankenkassen machen keine einschränkenden Vorgaben. 

3) Argumente als Psychotherapeut*in: 

Bisherige 30% Regelung sowie zwingend erforderliche Präsenzsitzungen schwierig, da: 

  • Pat. schaffen Präsenzsitzungen (noch) nicht (Bspw. Agoraphobie, Trauma, ME/CFS [siehe unten] u. A. )
  • Gesundheitliche Situation von Psychotherapeut*innen, Patient*innen oder deren Angehörigen
  • Praxen mit besonders vielen vulnerablen Patient*innen kommen mit 30% nicht hin

 

Vorteile/Argumente für die Videosprechstunde: 

  • Kontinuierliche psychotherapeutische Versorgung bei Umzug von Patient*innen o. Ä. --> bessere Prognosen für Pat., weniger stationäre Aufenthalte erforderlich
    • Sollte auch finanziell für Krankenkassen von Interesse sein
  • Ökologischer Aspekt à Einsparung von Emissionen
  • Versorgung ländlich wohnender Patient*innen wird vereinfacht
  • Finanzielle und zeitliche Entlastung der Patient*innen durch Wegfall der Anreise
  • Entlastet z. B. Alleinerziehende, die Schwierigkeiten haben, eine Kinderbetreuung wöchentlich zu organisieren/finanzieren, pflegende Angehörige, Patient*innen, die auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen sind und denen die Benutzung dieser schwerfällt, …
  • Generalisierung von Erlerntem in den häuslichen Kontext wird unterstützt, z. B. durch videobegleitete Expositionsübungen zu Hause bei Zwängen – im Praxisalltag sind Expos vor Ort schwer möglich, aber sinnvoll
  • Infektionsschutz, weniger Ausfall von Sitzungen (auch über von Covid-19 hinaus) – kontinuierlichere Therapie, mehr Planungssicherheit für Therapeut*innen, finanzieller Aspekt für Psychotherapeut*innen
  • Inkludiert mehr Menschen, Inanspruchnahme spezialisierter Psychotherapeut*innen wird erleichtert 
    (z. B. bei seltenen Schwerpunkten transitionsbegleitender Psychotherapie, Psychoonkologie)
  • Gesetzlich Versicherte sollten ggü. privat Versicherten nicht benachteiligt werden. Private Krankenkassen machen keine einschränkenden Vorgaben – wären die Behandlungsverläufe schlechter, wäre es unwahrscheinlich, dass dies beibehalten würde.
  • Erfahrungswert: Behandlungserfolge bei 100% Videotherapie während der Covid-19-Pandemie waren nicht denen der Präsenztherapie unterlegen.
  • Viele Patient*innen, die mit Videotherapie gestartet sind, fragen nach der (unbegrenzten) Nutzung dieser und vermissen diese Option.
  • Bei einem hohen Anteil studentischer Patient*innen ziehen viele im Laufe der Behandlung weg (Wechsel zwischen Bachelor und Master, Auslandssemester, Studienende, …). 30% sind daher schnell ausgeschöpft.

 

4) Einige Argumente ausführlicher formuliert: 

Aktuell ist es erlaubt, 30% der Psychotherapien als Videosprechstunde anzubieten – mit weiteren Begrenzungen: So müssen die Erstkontakte (sog. Psychotherapeutische Sprechstunde und Probatorik) persönlich stattfinden. Diese sind erforderlich, um Kurzzeit- oder Langzeittherapien von den Krankenkassen bewilligt zu bekommen. Ausnahmeregelungen existieren derzeit nicht. 

Wir finden diese aktuelle Regelung aus folgenden Gründen schwierig

  1. Menschen, die aus verschiedenen Gründen den Weg zur Psychotherapiepraxis (noch) nicht schaffen, werden mit den aktuellen Regelungen vor (ggf. nicht überwindbare) große Hürden gestellt. Die können beispielsweise
    1. Menschen sein, die es aktuell aufgrund ihrer psychischen Erkrankungen (noch) nicht schaffen, das Haus zu verlassen (z. B. Panikstörung mit Agoraphobie), die dies aber nach einigen Sitzungen und mit Unterstützung schaffen könnten. Das Verlassen des Hauses stellt in diesen Fällen ein Therapieziel dar, dass in unseren Augen nicht zu Therapiebeginn vorausgesetzt werden sollte.
    2. Menschen sein, die vorübergehende oder chronische gesundheitliche Einschränkungen haben, die es ihnen sehr schwer bis unmöglich machen, das Haus zu verlassen. Beispiele sind Menschen mit ME/CFS (https://www.mecfs.de/was-ist-me-cfs/ oder schweren Fällen von Long Covid. Mit den massiven Veränderungen und Einbußen umzugehen, die diese Erkrankungen mit sich bringen, stellt in vielen Fällen eine große psychische Belastung dar. Spricht man mit Betroffenen oder liest Berichte, wird schnell deutlich, dass es nicht wenige Fälle gibt, die schon bei leichter Belastung Stunden, Tage oder sogar Wochen danach massiv erschöpft sind und eine Verschlechterung ihres Befindens verspüren. Davon erholen sich diese viel langsamer als gesunde Menschen. Man spricht von einer sog. postexertionellen Malaise (PEM) oder Belastungsintoleranz (https://www.mecfs.de/was-ist-me-cfs/pem/ ). Während ME/CFS oder Long Covid nicht psychosomatisch sind, können Betroffene dennoch von Psychotherapie profitieren, um mit den ggf. erheblichen Folgen und Einschränkungen, die aus der Erkrankung resultieren, umzugehen. Die Voraussetzung für mehrere Sitzungen persönlich in die Praxis kommen zu müssen, könnte ein unüberwindbares Hindernis für einige darstellen. 
  2. Uns sind Fälle bekannt, in denen Psychotherapeut*innen aufgrund der eigenen gesundheitlichen Situation ihren Kassensitz abgegeben haben oder in der Ausführung ihrer Tätigkeit deutlich eingeschränkt waren, nachdem Covid-19 ausgebrochen ist und die Nutzung der Videotherapie im März 2022 eingeschränkt wurde. Dies war beispielsweise darin begründet, vor dem Hintergrund eigener Autoimmun-Erkrankungen bei persönlichen Kontakten einem zu hohen gesundheitlichen Risiko ausgesetzt sahen. Wir finden, dass auch diesen Psychotherapeut*innen ein Rahmen ermöglicht werden sollte, ihren Beruf weiterhin auszuüben und Patient*innen zu versorgen. Für diese Kolleg*innen halten wir eine Sonderregelung für angemessen. 
  3. Es gibt Praxen mit besonders vielen vulnerablen Personen, beispielsweise solche mit einem psychoonkologischen Schwerpunkt. Die Argumentation, dass in den Jahren 2020 bis 2022 „im Schnitt nicht mehr als 30% Videotherapie“ genutzt wurden, hilft diesen Praxen nicht. Für Praxen/Therapeut*innen mit solchen Schwerpunkten halten wir Sonderregelungen für angemessen, die mehr als 30% oder sogar mehr als 50% Videotherapie erlauben, wenn es die Versorgungssituation der Praxis erfordert. 

Wir denken, dass die psychotherapeutische Videosprechstunde zahlreiche Vorteile bietet: 

Kontinuierliche psychotherapeutische Versorgung: Wenn Patient*innen den Wohnort wechseln oder zeitweise in andere Städte/ins Ausland gehen, können laufende Therapien fortgesetzt werden. Derartige Ereignisse waren vor der Nutzung der Videotherapie oftmals Gründe für Therapiepausen oder -enden. Müssen sich Patient*innen am neuen Wohnort einen neuen Therapieplatz suchen, sind sie oftmals (erneut) mit sehr langen Wartezeiten konfrontiert.

Ökologischer Aspekt: Videotherapie spart Emissionen und schont damit die Umwelt. Ein Beispiel: Ein*e Patient*in fährt zur Praxis 70km pro Strecke. Kommt diese*r wöchentlich, sind dies 4 x 140 km, also 560km pro Monat. Selbst wenn wir Krankheits- und Urlaubsausfall mit einbeziehen, sind dies 5600 km pro Jahr.
Finanzielle und zeitliche Entlastung der Patient*innen: Bei größerer Entfernung vom Wohnort kann eine (teilweise) Therapie per Video durch Wegfall des wöchentlichen Pendelns zeitliche und finanzielle Kosten reduzieren.

Generalisierung von Erlerntem: Eine Generalisierung des in der Therapie Erlernten auf den Alltag ist eine wichtige Voraussetzung für langfristige Therapieerfolge. So kann es beispielsweise bei Zwängen sinnvoll sein, bestimmte Übungen auch zu Hause durchzuführen. Eine Videositzung bietet die Möglichkeit, dies in Begleitung der Psychotherapeut*in zu tun, ohne dass diese*r die Anfahrt leisten muss, die möglicherweise zeitliche Ressourcen sprengen könnte.

 Videotherapie unterstützt den Infektionsschutz: Wir halten es für sinnvoll, Patient*innen und uns schützen und gleichzeitig eine kontinuierliche Versorgung gewährleisten zu können. Vulnerable Menschen sind nicht nur diejenigen, die in Alten- und Pflegeheimen leben. Unabhängig von Hygienekonzepten in der Praxis müssen Vulnerable ggf. in öffentlichen Verkehrsmitteln in die Praxis kommen und sind somit einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt. 

Videotherapie als Ergänzung zur Präsenztherapie ist inklusiv:  Videotherapie ermöglicht es psychisch, körperlich, finanziell oder anderweitig stark eingeschränkten Patient*innen, die psychotherapeutische Unterstützung zu bekommen, die sie benötigen. Es gibt Patient*innen mit Therapiethemen, auf die wenige Psychotherapeut:innen spezialisiert sind (z. B. transitionsunterstützende Psychotherapie, Psychoonkologie). Diese Menschen sollten in unseren Augen die Möglichkeit haben, von spezialisierten Psychotherapeut*innen unterstützt zu werden. Wenn diese wohnortnah nicht verfügbar sind, wäre dies via Videosprechstunde möglich – als neu beginnende Therapie allerdings nur dann, wenn auch Psychotherapeutische Sprechstunde und Probatorik online möglich wäre. 

Die privaten Krankenkassen haben die Nutzung der Videosprechstunde nicht eingeschränkt. Gerade unter den gesetzlich Versicherten befinden sich jedoch nicht wenige Personen in schwierigen sozioökonomischen Lagen, für die lange Anfahrten aus den o. g. Gründen eine große Belastung darstellen.

 

Wir halten es für ethisch, dass wir Psychotherapeut*innen mit jeder einzelnen Person, die bei uns eine Therapie in Anspruch nimmt, prüfen, wie diese individuell die besten Therapieerfolge erzielen kann. Das heißt für einige Patient*innen Verhaltens-, für andere tiefenpsychologische, psychoanalytische oder systemische Therapie. Einige von uns arbeiten nach klassischer KVT, andere schematherapeutisch, andere mit DBT, die nächsten nutzen ACT – und so weiter und so fort. Einige Kolleg:innen können am besten in Präsenz arbeiten, anderen gelingen mit Videotherapie – ausschließlich oder als Ergänzung – sehr gute Therapieerfolge.

Psychotherapeut*innen sind täglich mit verantwortungsvollen Entscheidungen konfrontiert. Beispielsweise: Genügt die ambulante Therapie für unsere Patient*innen oder müssen wir eine (teil-) stationäre Therapie initiieren? Wir wünschen uns, in einem erweiterten Rahmen möglicher Videotherapie mit unseren Patient*innen zusammen eine gute Entscheidung zu treffen, was die Frage der Video-, Präsenztherapie oder Mischformen angeht. Wir wünschen uns zudem die Möglichkeit über Sonderregelungen Ausnahmen zu erwirken, die unsere Behandlungsmöglichkeiten und die Prognosen unserer Patient*innen verbessern

 

 

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