Petition updateNikotinhaltige Liquids sollen in der Schweiz sofort verkehrsfähig werden.
Weitere Informationen und häufige Fragen zur Nikotin Petition Schweiz

Rico DanielNeftenbach, Switzerland

Jan 17, 2018
Die rechtliche Lage im Moment: Nikotinhaltige Liquids für Dampfgeräte sind in der Schweiz NICHT verkehrsfähig (bedeutet, sind nicht zum Verkauf zugelassen). Privatpersonen dürfen für ihren Eigenbedarf (2 Monatsbedarf) nikotinhaltige Liquids importieren. Das BLV hat mit einer Verfügung am 12. November 2015 den Verkauf verboten und die aufschiebende Wirkung entzogen. Der offizielle Fahrplan für die «Verkehrsfähigkeit nikotinhaltiger Liquids» wird im Moment von Stabsleiter Michael Anderegg mit «frühestens Oktober 2022» terminiert. Weil aber neue Gesetze, insbesondere umstrittene Gesetze, immer länger dauern in der Vernehmlassung als gewünscht, ist wohl dieser Termin ein frommer Wunsch von ihm selbst oder ein weiterer Baustein der Verzögerung. Vergleich: Das neue LMG wurde 2006 mit dem Arbeitstitel «Neues LMG 2010» gestartet. Am 1. April 2017 wurde es, nachdem es ein Jahr zu vor noch kurz vor dem Scheitern stand, in Kraft gesetzt (17 Jahre).
Die einzigen Möglichkeiten in naher Zukunft nikotinhaltige Liquids in der Schweiz verkehrsfähig zu machen sind:
1. Wenn das TabPG in Kraft gesetzt wird (Okt. 2022 – kann auch 2027 oder später werden)
2. Der laufende BVGer Prozess in St. Gallen. Sollte hier das Resultat zu Gunsten der nikotinhaltigen Liquide ausfallen, so wären diese ab dem Urteilszeitpunkt und zwar nach Cassis-de-Dijon und THG, in der Schweiz verkehrsfähig. Das würde bedeuten, alle Liquids welche auf dem EU Markt in Verkehr sind, dürften in der Schweiz auch verkauft werden. Es reicht, wenn ein Produkt in einem EU Land in Verkehr ist. Aber auch hier glauben die wenigstens Insider an einen zeitnahen Entscheid. Zudem kann das BLV das Urteil auch beim Bundesgericht anfechten, womit aber die letzte Glaubwürdigkeit des Amtes verspielt wäre.
3. Der Gesetzgeber verfügt (mit biegen und brechen, können sie sonst auch) im Rahmen einer vernünftigen Gesundheitspolitik auf Druck vom Volk.
Deshalb müssen wir unbedingt mehr Druck auf die Medien, Politiker und Meinungsmacher ausüben.
Die Medien behaupten von sich selbst als vierte Staatsgewalt zu fungieren, verweigern sich dem Dialog über die Dampfgeräte und der unethischen Gesundheitspolitik seit Jahren hartnäckig. Eine Petition mit vielen Unterstützerinnen und Unterstützern fördert diesen Druck deutlich. (Der Beobachter diskutiert zumindest, ob die Geschichte zur jetzigen Zeit ein Artikel wert ist, ein kleiner Hoffnungsschimmer.)
Wären nämlich die Verantwortlichen (Insbesondre der Stab EDI mit BAG/BLV und Herr Berset) nur einmal öffentlich mit diesen Vorwürfen konfrontiert, könnten sie dieses Vorgehen nicht verständlich erklären. Hinweise von einem Insider: Das BAG hat dem BLV gegen dessen Willen vor über 10 Jahren das Gesetz so ins LMG reingedrückt. Das BLV selbst ist und war auch nicht zufrieden mit dieser grotesken Einstufung.
Häufig gestellte Fragen:
1. Können Personen ausserhalb der Schweiz die Petition auch unterstützen?
Ja, können sie. Natürlich sind Schweizer Stimmen gewichtiger zu werten für die Empfänger. Eine grosse Anzahl Unterstützer gibt der Petition jedoch auch mehr Gewicht. So oder so werde ich beim Versenden der Petition auch die Daten (Anzahl Schweizer[innen], nicht Schweizer[innen], ohne Angaben) der Unterstützer transparent ausweisen. Keines Falls soll uns das Vorspielen falscher Tatsachen unterstellt werden können. Deshalb plädiere ich dafür: JA, die nicht in der Schweiz wohnhaften Personen dürfen und sollen uns gerne auch unterstützen.
2. Wie übergibt man diese Petition?
Dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) werde ich die Petition persönlich überreichen. Vorzugsweise, sofern es klappt, direkt dem Stabsleiter EDI Michael Anderegg, mit welchem ich regelmässig in Kontakt stehe. Ich gehe davon aus, dass er auch hierfür geradesteht und die Petition entgegennimmt, obwohl ich ihn persönlich noch nie getroffen habe. Das Exemplar für Herrn Bundespräsident Berset geht per Post / Email (wird aber via Sekretariat laufen, weil ich die direkten Kontaktdaten von Herr Bundespräsident noch nicht habe). Zeitgleich wird die Petition an Politiker und Meinungsmacher versendet. Ebenso ist eine Medienmitteilung zur Übergabe geplant, welche über die Depeschenagentur verbreitet werden soll.
3. Warum man das Unterstützen sollte:
Diese Petition geht alle Bürgerinnen und Bürger aus verschiedenen Gründen etwas an. Erstens bezahlen die Folgekosten des Tabakkonsums alle, Nichtraucher wie Raucher mit höheren Krankenkassenbeiträgen und teurer Produkten und Dienstleistungen, nur der Staat profitiert. Jeder kennt Raucher in seinem Umfeld, welchen die Chance auf eine weniger schädliche Alternative sinnlos verwehrt wird. Es widerspricht der Bundesverfassung, insbesondere der Verhältnismässigkeit, wenn man an jedem Kiosk Tabakwaren (0/16/18 Jahre) kaufen darf, aber mein Opa kein nikotinhaltiges Liquid erwerben darf, welches nachweislich (und vom BAG schriftlich bestätigt) viel weniger schädlich ist. Es widerspricht dem Gesundheitsauftrag des BLV, die Bevölkerung mit den mildesten möglichen Massnahmen zu schützen. Es widerspricht der Freiheit des Bürgers, sich sein Genussmittel selbst auswählen zu können. Es widerspricht der Wirtschaftsfreiheit und so vielem mehr. Rechtsstaat – wo bleibst du nur?
Deshalb fordern wir die SOFORTIGE VERKAUFSZULASSUNG NIKOTINHALTIGER LIQUIDS IN DER SCHWEIZ.
Ich DANKE allen für die bisherige Unterstützung - ihr seid grossartig! Ich freue mich sehr wenn du weiterhin hilfst dieses Petition zu verbreiten. Erzähle es deinen Freunden und Politikern, teile es und leite es weiter. Der Aufwand hält sich im Rahmen – aber es hilft vielleicht. DANKE.
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