Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Frau Park Young-Ai wegen Volksverhetzung

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Das Problem

Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Frau Christin Park Young-Ai wegen Volksverhetzung

An die Staatsanwaltschaft Berlin: Stellen sie das Verfahren gegen Park Young-Ai gegen Volksverhetzung sofort ein und entschuldigen sie sich für die Hausdurchsuchung!

Mit dieser Petition stellen wir uns als Unterzeichner an die Seite von Frau Park Young-Ai und auf die Grundlage unseres Grundgesetzes.

Erinnerungen werden wach
Als ich als junger Christ in einen großen Speisesaal, eines Volkseigenen Betriebes in der DDR, in meiner Mittagspause meine Bibel las, wurde sie mir von dem SED - Parteisekretär beschlagnahmt.
Da ich aber wusste, dass es kein Gesetz in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) gab, das diese Handeln rechtfertige, holte ich mir meine Bibel wieder zurück.

1989 gingen tausende Menschen in der DDR auf die Straße für Meinungs- u. Glaubensfreiheit, für Presse - u. Reisefreiheit. Die Reise führt uns in die deutsche demokratische Bundesrepublik.
In Gegensatz zur DDR besitzt sie ein einzigartiges Grundgesetz, in dem es heißt:

Art 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Jeder Mensch, auch Frau Park Young-Ai hat das Recht in Wort und Schrift ihre Meinung zu äußern und zu verbreiten! Eine Zensur der Bibelsprüche findet nicht statt.

Und noch ein Artikel, um die wir DDR-Bürger die Bürger der BRD beneidet haben:

Art.4
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

Ein religiöses Bekenntnis nach der Bibel ist immer eine Veröffentlichung von göttlichen Wahrheiten:

Hier ein Beispiel:
Aber für wen ist denn das Gesetz bestimmt? Doch nicht für Menschen, die nach Gottes Willen leben, sondern für solche, die gegen das Recht verstoßen und sich gegen Gott und seine Gebote auflehnen: Es gilt für Menschen, die von Gott nichts wissen wollen und Schuld auf sich laden, für Niederträchtige und Gewissenlose, für Leute, die ihren Vater und ihre Mutter oder einen anderen Menschen töten, sexuell unmoralisch leben, homosexuell verkehren, für Menschenhändler, für solche, die lügen und Meineide schwören oder in irgendeiner anderen Weise gegen die gesunde Lehre unseres Glaubens verstoßen. (1.Tim.1:9-10 HFA)

Sehr geehrter Herr Staatsanwalt,
wie wollen sie es denn in Zukunft mit unserem Grundgesetz und den biblischen Wahrheiten halten?
Wenn sich nicht nur Homosexuelle, sondern auch Menschen, die von Gott nichts wissen wollen, also alle Atheisten, Menschen die Menschen töten (z.B. Soldaten) oder Menschen die Ungeborene töten, also Ärzte, Menschen,welche Ehebruch begehen und Menschenhändler, sich plötzlich alle diskriminiert fühlen?
Dann müssten sie gegen Gott Strafanzeige stellen, wegen Diskriminierung seiner Geschöpfe und Volksverhetzung! Denn er ist es, der behauptet, das diese Menschen nicht nach seinem Willen leben und gegen die gesunde Lehre unseres Glaubens verstoßen.

Die Einzigartigkeit unseres Grundgesetzes

Erlauben sie mir, sie daran zu erinnern, das 1949 in Deutschland etwas Einzigartiges in Europa geschah:
Vier kluge Parteien haben aus der Religionsverfolgung der Juden und Christen im Faschismus eine beeindruckende Konsequenz gezogen, wie es vorher nur in Israel und viel später, 2011 in Ungern geschah:

In unserer Präambel heißt es nämlich:
Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen...hat sich das deutsche Volk...diese Grundgesetz gegeben:

Das ganze deutsche Volk wurde 1949 von den Parteien der CDU, CSU, SPD und FDP per Gesetz unter die Verantwortung des christlich, jüdischen Gottes gestellt!
Entweder sie löschen diese Präambel oder sie stellen sich als Staatsdiener zur ihrer Verantwortung vor Gott und sorgen in Zukunft dafür, das die ungestörte Religionsausübung, wie sie bisher von 1949 - 2020 gewährleistet wurde, weiter in der demokratischen Bundesrepublik bestehen bleibt. In einem Land, wo es wie in jeden Land, Menschen gibt und geben wird, die von Gott nichts wissen wollen und Schuld auf sich laden, die niederträchtig und gewissenlos sind, Leute, die töten, sexuell unmoralisch leben, homosexuell verkehren, Menschen, die Menschenhandel betreiben und solche, die hemmungslos lügen.
Herr Staatsanwalt, was alle die Menschen brauchen, ist ein Gott der sie verändern kann.
Wir als Unterzeichner glauben an diesen Gott in Bibel und in unserm Grundgesetz! Diesen Gott müssen wir verkündigen! Bisher einstand in Deutschland von 1949 an, in den letzten 70 Jahren der Verkündigung des Evangelium Veränderungen, Versöhnung, Heilung und Frieden, aber nie Hass!
Denken auch Sie daran, das alle Staatsanwälte der BRD vor diesen Friedensrichter zur Rechenschaft gezogen werden! Deshalb ziehen sie die Anklage zurück und sorgen sie dafür, das in Zukunft die Rechtsstaatlichkeit in Deutschland jedem ermöglicht, seine religiöse Überzeugung in Wort und Schrift ungestört zu verbreiten! Sie tun sich selbst und allen religiösen Menschen in Deutschland einen großen Gefallen und sogar ihren Schöpfer!
Der Gott der Bibel und unseres Grundgesetzes segne Sie!

Mit den besten Wünsche für Ihre Zukunft

Rudolf Ivandic,

Chemnitz, den 22.09.2020

Zu den Hintergründen

 

 

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Rudolf IvandicPetitionsstarter*in

Die Entscheidungsträger*innen

An das Amtsgericht Tiergarten (Berlin)
An das Amtsgericht Tiergarten (Berlin)
An die Staatsanwaltschaft Berlin
An die Staatsanwaltschaft Berlin

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