Amt & Jugendamt Vorpommern-Rügen, oder doch ganz Deutschland?
Amt & Jugendamt Vorpommern-Rügen, oder doch ganz Deutschland?
Das Problem
Wer kontrolliert eigentlich die Kontrolle?
Immer wieder hört man im Radio und Fernsehen oder liest in Zeitungen von Familien, die schwere Vorwürfe gegen Jugendämter erheben.Lange habe ich vieles davon für übertrieben gehalten. Ich dachte: So kann eine Behörde, deren Aufgabe der Schutz von Kindern ist, doch nicht arbeiten.
Bis ich es selbst erlebt habe.
Ich habe erlebt, wie meine kleine Tochter über Jahre immer stärker belastet wurde. Wie über sie gesprochen und entschieden wurde, obwohl Ängste, Belastungen und ihr eigener Wille längst dokumentiert waren. Ich habe falsche Akteninhalte erlebt, schwierige Versuche, diese korrigieren zu lassen, und Beschwerden, die am Ende wieder innerhalb derselben Verwaltung geprüft wurden.
Und am Ende dieses jahrelangen Marathons steht ausgerechnet das Kind als Begründung dafür da, warum eine Umgangsmaßnahme nicht funktioniert.
Ein Kind soll etwas gesagt haben – obwohl es gar nicht da war
Ein besonders schwerwiegender Vorgang stammt vom 3. Januar 2024.
In der späteren Zurückweisung meiner Dienstaufsichtsbeschwerde wurde dargestellt, meine Tochter sei bei einem Termin des Jugendamtes anwesend gewesen. Ihr wurde dabei eine persönliche Aussage zugeschrieben. Diese Aussage wurde anschließend sogar zur Bewertung meiner Hinweise und zur Zurückweisung meiner Beschwerde verwendet.
Meine Tochter war bei diesem Termin aber überhaupt nicht anwesend.
Sie befand sich bei mir. Sie konnte diese Aussage bei dem angeblichen Gespräch also nicht gemacht haben.
Seitdem versuche ich zu klären:
Wer hat diesen Eintrag erstellt? Woher kam die angebliche Aussage? Auf welcher tatsächlichen Grundlage wurde sie meiner Tochter zugeschrieben?
Ich habe den Vorgang mehrfach beanstandet und Akteneinsicht sowie Auskunft verlangt. Auch derzeit versuche ich weiterhin, die Herkunft dieses Eintrags aufzuklären.
Bis heute ist für mich nicht nachvollziehbar geklärt, wer diesen falschen Akteninhalt verursacht hat.
Zwei Jahre später passiert es wieder
Am 15. Juli 2026 war meine Tochter bei einem Beratungsgespräch weder eingeladen noch anwesend.
Trotzdem stand sie im bereits vorbereiteten Gesprächsbogen unter „Gesprächsteilnehmer“ als „junger Mensch“.
Tatsächlich waren fünf Personen anwesend. Im Protokoll wurden sechs geführt, weil meine Tochter zusätzlich eingetragen worden war.
Ich bemerkte den Fehler erst nach dem Gespräch.
Noch am selben Tag verlangte ich die Korrektur. Die erste Antwort lautete lediglich:
„Ihre Email nehme ich zur Kenntnis. Ihre Ergänzungen werden zur Akte gereicht.“
Damit wäre der falsche Gesprächsbogen zunächst bestehen geblieben und meine Richtigstellung lediglich daneben abgelegt worden.
Ich musste mehrfach nachhaken, ausdrücklich eine tatsächliche Berichtigung verlangen und schließlich eine Frist setzen. Erst danach wurde eingeräumt, dass meine Tochter selbstverständlich nicht teilgenommen hatte, und die Teilnehmerangabe wurde korrigiert.
Dabei stelle ich mir bis heute eine einfache Frage:
Was wäre gewesen, wenn mir dieser Fehler nicht aufgefallen wäre?
Dann hätte in einer offiziellen Jugendamtsakte gestanden, dass mein Kind an einem Gespräch teilgenommen hat, an dem es tatsächlich gar nicht beteiligt war.
Gerade weil ich einen sehr ähnlichen Vorgang bereits 2024 erlebt hatte, ist das für mich keine Kleinigkeit.
Gesetzestreue kann man nicht dokumentieren – man muss sie praktizieren
Das ist für mich der entscheidende Punkt:
Gesetzestreue kann man nicht dokumentieren – man muss sie praktizieren.
Wenn ein Kind nicht beteiligt wurde, kann man diese Beteiligung nicht dadurch herstellen, dass man es in ein Formular einträgt.
Wenn eine Anhörung nicht stattgefunden hat, ersetzt ein Aktenvermerk keine Anhörung.
Und wenn eine Prüfung nicht vollständig durchgeführt wurde, wird sie nicht dadurch vollständig, dass anschließend ein umfassendes Ergebnis verkündet wird.
Nicht die Akte muss rechtskonform aussehen.
Das tatsächliche Handeln der Behörde muss rechtskonform sein.
Genau dieser Widerspruch steht sogar in der Antwort auf meine Beschwerde
Meine Beschwerden wurden umfangreich, weil sich die Vorgänge über Jahre erstreckten und ich sie mit Unterlagen, E-Mails, gerichtlichen Dokumenten und weiteren Nachweisen belegt hatte.
Am 30. Juli 2026 schrieb der Landkreis zu meinen Beschwerden ausdrücklich:
„Eine umfassende Prüfung sämtlicher Einzelvorwürfe in der vorliegenden Form ist daher nicht möglich.“
Der wesentliche Inhalt meiner Eingaben sei deshalb zusammenfassend dargestellt worden.
Nur wenige Seiten später heißt es im selben Schreiben jedoch:
„Die von Ihnen erhobenen Vorwürfe wurden anhand der vorliegenden Dokumentation geprüft.“
Die Prüfung habe keine Anhaltspunkte für relevantes Fehlverhalten oder fachliche Fehlentscheidungen ergeben. Das Handeln des Mitarbeiters sei am gesetzlichen Auftrag und am Wohl meines Kindes ausgerichtet gewesen.
Danach wurde das Beschwerdeverfahren für abgeschlossen erklärt.
Für mich ist das nicht nachvollziehbar.
Entweder konnte eine umfassende Prüfung nicht stattfinden. Dann kann auch keine umfassende Entlastung das Ergebnis sein.
Oder es wurde tatsächlich umfassend geprüft. Dann muss nachvollziehbar erklärt werden können, was geprüft wurde und auf welchen Unterlagen das Ergebnis beruht.
Als ich anschließend genau diese Fragen auf wenige konkrete Punkte reduzierte, wurde eine weitere inhaltliche Prüfung abgelehnt. Die Angelegenheit sei bereits geprüft und innerhalb der Kreisverwaltung abgeschlossen.
So entsteht ein Kreislauf:
Erst kann nicht alles geprüft werden.
Dann soll trotzdem alles Wesentliche richtig gewesen sein.
Und wenn man wissen möchte, wie dieses Ergebnis zustande kam, heißt es: Die Sache ist bereits geprüft und abgeschlossen.
Und wer kontrolliert das Jugendamt?
Genau hier liegt für mich das eigentliche Problem.
Die Verwaltung führt den Fall.
Die Verwaltung erstellt die Akten.
Die Verwaltung wird kritisiert.
Und anschließend bewertet dieselbe Verwaltungsstruktur, ob die eigene Arbeit richtig war.
Eine unabhängige Kontrolle stelle ich mir anders vor.
Denn Jugendämter besitzen erheblichen Einfluss auf Kinder und Familien. Ihre Einschätzungen können Gerichte, Gutachter und weitere Stellen beeinflussen.
Deshalb müssen gerade dort Fehler offen aufgearbeitet werden können.
Und am Ende soll das Kind der Grund sein?
Besonders schwer erträglich ist für mich, was am Ende mit meiner Tochter passiert ist.
Über Jahre wurden Ängste, Belastungen und Konflikte dokumentiert. Es gab gerichtliche Anhörungen und später ein familienpsychologisches Gutachten. Trotzdem wurde 2026 erneut eine Umgangsanbahnung vorbereitet.
Der damit beauftragte Träger hatte dieses zentrale Gutachten zunächst nicht einmal vorliegen. Erst nachdem ich es selbst übersandt hatte, stellte sich dort die Frage, ob angesichts der beschriebenen Belastungen überhaupt ein normaler begleiteter Umgang der richtige Rahmen sei.
Als meine Tochter schließlich selbst deutlich machte, dass sie keinen Kontakt wollte, wurde die Maßnahme beendet. Im Bescheid wird darauf abgestellt, dass sie den Kontakt ablehne und eine Umgangsbegleitung gegen ihren Willen nicht stattfinden könne.
Dass ein Kind nicht gegen seinen Willen zu einem Umgang gezwungen werden darf, steht für mich außer Frage.
Aber nach all den Jahren darf die Geschichte nicht damit enden:
Die Maßnahme funktioniert nicht, weil das Kind nicht will.
Ein Kind ist nicht verantwortlich für Entscheidungen Erwachsener.
Es ist nicht verantwortlich für Fehler in Akten.
Es ist nicht verantwortlich für verlorenes Vertrauen.
Und es ist nicht verantwortlich dafür, wenn seine Belastungen erst dann ernst genommen werden, wenn es selbst irgendwann nicht mehr mitmacht.
Es geht nicht um Mutter gegen Vater
Ich habe in meinem eigenen Fall außerdem eine deutliche Ungleichbehandlung zwischen Mutter und Vater erlebt.
Aber diese Petition soll keine Petition gegen Mütter und auch keine Petition für Väter sein.
Die Forderung ist viel einfacher:
Beide Eltern müssen nach denselben Maßstäben beurteilt werden.
Entscheidend müssen Tatsachen und das Wohl des Kindes sein – nicht Geschlecht oder Elternrolle.
Deshalb fordere ich unabhängige Kontrolle
Mein Fall betrifft das Jugendamt und den Landkreis Vorpommern-Rügen.
Ich behaupte nicht, dass jedes Jugendamt in Deutschland genauso arbeitet.
Aber mein Fall wirft eine grundsätzliche Frage auf:
Wer kontrolliert Jugendämter wirklich unabhängig, wenn innerhalb der eigenen Verwaltung schwere Fehler beanstandet werden?
Ich fordere deshalb eine unabhängige Kontroll- und Beschwerdestelle außerhalb des betroffenen Jugendamtes und seiner unmittelbaren Verwaltungsstruktur.
Sie muss Akten und elektronische Bearbeitungsvorgänge prüfen, die Herkunft strittiger Einträge feststellen, Verantwortlichkeiten klären und nachvollziehbar untersuchen können, ob Kinder tatsächlich beteiligt wurden und auf welchen Tatsachen Entscheidungen beruhen.
Denn eine Behörde darf bei schwerwiegenden Beschwerden nicht zugleich Gegenstand der Beschwerde, prüfende Stelle und abschließend bewertende Instanz sein.
Die hier geschilderten wesentlichen Vorgänge kann ich durch behördliche Schreiben, E-Mails, Aktenunterlagen, Gesprächsprotokolle, Gerichtsunterlagen und weitere Dokumente belegen.
Ein nicht anwesendes Kind bleibt ein nicht anwesendes Kind.
Eine nicht gemachte Aussage wird nicht dadurch wahr, dass sie in einer Akte steht.
Und eine nicht vollständig durchgeführte Prüfung wird nicht dadurch vollständig, dass eine Behörde die Angelegenheit für abgeschlossen erklärt.
Gesetzestreue kann man nicht dokumentieren – man muss sie praktizieren.
Bitte unterstützen Sie diese Petition für eine wirklich unabhängige Kontrolle von Jugendämtern – damit Fehler aufgeklärt werden und am Ende nicht die Kinder die Folgen tragen.

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Das Problem
Wer kontrolliert eigentlich die Kontrolle?
Immer wieder hört man im Radio und Fernsehen oder liest in Zeitungen von Familien, die schwere Vorwürfe gegen Jugendämter erheben.Lange habe ich vieles davon für übertrieben gehalten. Ich dachte: So kann eine Behörde, deren Aufgabe der Schutz von Kindern ist, doch nicht arbeiten.
Bis ich es selbst erlebt habe.
Ich habe erlebt, wie meine kleine Tochter über Jahre immer stärker belastet wurde. Wie über sie gesprochen und entschieden wurde, obwohl Ängste, Belastungen und ihr eigener Wille längst dokumentiert waren. Ich habe falsche Akteninhalte erlebt, schwierige Versuche, diese korrigieren zu lassen, und Beschwerden, die am Ende wieder innerhalb derselben Verwaltung geprüft wurden.
Und am Ende dieses jahrelangen Marathons steht ausgerechnet das Kind als Begründung dafür da, warum eine Umgangsmaßnahme nicht funktioniert.
Ein Kind soll etwas gesagt haben – obwohl es gar nicht da war
Ein besonders schwerwiegender Vorgang stammt vom 3. Januar 2024.
In der späteren Zurückweisung meiner Dienstaufsichtsbeschwerde wurde dargestellt, meine Tochter sei bei einem Termin des Jugendamtes anwesend gewesen. Ihr wurde dabei eine persönliche Aussage zugeschrieben. Diese Aussage wurde anschließend sogar zur Bewertung meiner Hinweise und zur Zurückweisung meiner Beschwerde verwendet.
Meine Tochter war bei diesem Termin aber überhaupt nicht anwesend.
Sie befand sich bei mir. Sie konnte diese Aussage bei dem angeblichen Gespräch also nicht gemacht haben.
Seitdem versuche ich zu klären:
Wer hat diesen Eintrag erstellt? Woher kam die angebliche Aussage? Auf welcher tatsächlichen Grundlage wurde sie meiner Tochter zugeschrieben?
Ich habe den Vorgang mehrfach beanstandet und Akteneinsicht sowie Auskunft verlangt. Auch derzeit versuche ich weiterhin, die Herkunft dieses Eintrags aufzuklären.
Bis heute ist für mich nicht nachvollziehbar geklärt, wer diesen falschen Akteninhalt verursacht hat.
Zwei Jahre später passiert es wieder
Am 15. Juli 2026 war meine Tochter bei einem Beratungsgespräch weder eingeladen noch anwesend.
Trotzdem stand sie im bereits vorbereiteten Gesprächsbogen unter „Gesprächsteilnehmer“ als „junger Mensch“.
Tatsächlich waren fünf Personen anwesend. Im Protokoll wurden sechs geführt, weil meine Tochter zusätzlich eingetragen worden war.
Ich bemerkte den Fehler erst nach dem Gespräch.
Noch am selben Tag verlangte ich die Korrektur. Die erste Antwort lautete lediglich:
„Ihre Email nehme ich zur Kenntnis. Ihre Ergänzungen werden zur Akte gereicht.“
Damit wäre der falsche Gesprächsbogen zunächst bestehen geblieben und meine Richtigstellung lediglich daneben abgelegt worden.
Ich musste mehrfach nachhaken, ausdrücklich eine tatsächliche Berichtigung verlangen und schließlich eine Frist setzen. Erst danach wurde eingeräumt, dass meine Tochter selbstverständlich nicht teilgenommen hatte, und die Teilnehmerangabe wurde korrigiert.
Dabei stelle ich mir bis heute eine einfache Frage:
Was wäre gewesen, wenn mir dieser Fehler nicht aufgefallen wäre?
Dann hätte in einer offiziellen Jugendamtsakte gestanden, dass mein Kind an einem Gespräch teilgenommen hat, an dem es tatsächlich gar nicht beteiligt war.
Gerade weil ich einen sehr ähnlichen Vorgang bereits 2024 erlebt hatte, ist das für mich keine Kleinigkeit.
Gesetzestreue kann man nicht dokumentieren – man muss sie praktizieren
Das ist für mich der entscheidende Punkt:
Gesetzestreue kann man nicht dokumentieren – man muss sie praktizieren.
Wenn ein Kind nicht beteiligt wurde, kann man diese Beteiligung nicht dadurch herstellen, dass man es in ein Formular einträgt.
Wenn eine Anhörung nicht stattgefunden hat, ersetzt ein Aktenvermerk keine Anhörung.
Und wenn eine Prüfung nicht vollständig durchgeführt wurde, wird sie nicht dadurch vollständig, dass anschließend ein umfassendes Ergebnis verkündet wird.
Nicht die Akte muss rechtskonform aussehen.
Das tatsächliche Handeln der Behörde muss rechtskonform sein.
Genau dieser Widerspruch steht sogar in der Antwort auf meine Beschwerde
Meine Beschwerden wurden umfangreich, weil sich die Vorgänge über Jahre erstreckten und ich sie mit Unterlagen, E-Mails, gerichtlichen Dokumenten und weiteren Nachweisen belegt hatte.
Am 30. Juli 2026 schrieb der Landkreis zu meinen Beschwerden ausdrücklich:
„Eine umfassende Prüfung sämtlicher Einzelvorwürfe in der vorliegenden Form ist daher nicht möglich.“
Der wesentliche Inhalt meiner Eingaben sei deshalb zusammenfassend dargestellt worden.
Nur wenige Seiten später heißt es im selben Schreiben jedoch:
„Die von Ihnen erhobenen Vorwürfe wurden anhand der vorliegenden Dokumentation geprüft.“
Die Prüfung habe keine Anhaltspunkte für relevantes Fehlverhalten oder fachliche Fehlentscheidungen ergeben. Das Handeln des Mitarbeiters sei am gesetzlichen Auftrag und am Wohl meines Kindes ausgerichtet gewesen.
Danach wurde das Beschwerdeverfahren für abgeschlossen erklärt.
Für mich ist das nicht nachvollziehbar.
Entweder konnte eine umfassende Prüfung nicht stattfinden. Dann kann auch keine umfassende Entlastung das Ergebnis sein.
Oder es wurde tatsächlich umfassend geprüft. Dann muss nachvollziehbar erklärt werden können, was geprüft wurde und auf welchen Unterlagen das Ergebnis beruht.
Als ich anschließend genau diese Fragen auf wenige konkrete Punkte reduzierte, wurde eine weitere inhaltliche Prüfung abgelehnt. Die Angelegenheit sei bereits geprüft und innerhalb der Kreisverwaltung abgeschlossen.
So entsteht ein Kreislauf:
Erst kann nicht alles geprüft werden.
Dann soll trotzdem alles Wesentliche richtig gewesen sein.
Und wenn man wissen möchte, wie dieses Ergebnis zustande kam, heißt es: Die Sache ist bereits geprüft und abgeschlossen.
Und wer kontrolliert das Jugendamt?
Genau hier liegt für mich das eigentliche Problem.
Die Verwaltung führt den Fall.
Die Verwaltung erstellt die Akten.
Die Verwaltung wird kritisiert.
Und anschließend bewertet dieselbe Verwaltungsstruktur, ob die eigene Arbeit richtig war.
Eine unabhängige Kontrolle stelle ich mir anders vor.
Denn Jugendämter besitzen erheblichen Einfluss auf Kinder und Familien. Ihre Einschätzungen können Gerichte, Gutachter und weitere Stellen beeinflussen.
Deshalb müssen gerade dort Fehler offen aufgearbeitet werden können.
Und am Ende soll das Kind der Grund sein?
Besonders schwer erträglich ist für mich, was am Ende mit meiner Tochter passiert ist.
Über Jahre wurden Ängste, Belastungen und Konflikte dokumentiert. Es gab gerichtliche Anhörungen und später ein familienpsychologisches Gutachten. Trotzdem wurde 2026 erneut eine Umgangsanbahnung vorbereitet.
Der damit beauftragte Träger hatte dieses zentrale Gutachten zunächst nicht einmal vorliegen. Erst nachdem ich es selbst übersandt hatte, stellte sich dort die Frage, ob angesichts der beschriebenen Belastungen überhaupt ein normaler begleiteter Umgang der richtige Rahmen sei.
Als meine Tochter schließlich selbst deutlich machte, dass sie keinen Kontakt wollte, wurde die Maßnahme beendet. Im Bescheid wird darauf abgestellt, dass sie den Kontakt ablehne und eine Umgangsbegleitung gegen ihren Willen nicht stattfinden könne.
Dass ein Kind nicht gegen seinen Willen zu einem Umgang gezwungen werden darf, steht für mich außer Frage.
Aber nach all den Jahren darf die Geschichte nicht damit enden:
Die Maßnahme funktioniert nicht, weil das Kind nicht will.
Ein Kind ist nicht verantwortlich für Entscheidungen Erwachsener.
Es ist nicht verantwortlich für Fehler in Akten.
Es ist nicht verantwortlich für verlorenes Vertrauen.
Und es ist nicht verantwortlich dafür, wenn seine Belastungen erst dann ernst genommen werden, wenn es selbst irgendwann nicht mehr mitmacht.
Es geht nicht um Mutter gegen Vater
Ich habe in meinem eigenen Fall außerdem eine deutliche Ungleichbehandlung zwischen Mutter und Vater erlebt.
Aber diese Petition soll keine Petition gegen Mütter und auch keine Petition für Väter sein.
Die Forderung ist viel einfacher:
Beide Eltern müssen nach denselben Maßstäben beurteilt werden.
Entscheidend müssen Tatsachen und das Wohl des Kindes sein – nicht Geschlecht oder Elternrolle.
Deshalb fordere ich unabhängige Kontrolle
Mein Fall betrifft das Jugendamt und den Landkreis Vorpommern-Rügen.
Ich behaupte nicht, dass jedes Jugendamt in Deutschland genauso arbeitet.
Aber mein Fall wirft eine grundsätzliche Frage auf:
Wer kontrolliert Jugendämter wirklich unabhängig, wenn innerhalb der eigenen Verwaltung schwere Fehler beanstandet werden?
Ich fordere deshalb eine unabhängige Kontroll- und Beschwerdestelle außerhalb des betroffenen Jugendamtes und seiner unmittelbaren Verwaltungsstruktur.
Sie muss Akten und elektronische Bearbeitungsvorgänge prüfen, die Herkunft strittiger Einträge feststellen, Verantwortlichkeiten klären und nachvollziehbar untersuchen können, ob Kinder tatsächlich beteiligt wurden und auf welchen Tatsachen Entscheidungen beruhen.
Denn eine Behörde darf bei schwerwiegenden Beschwerden nicht zugleich Gegenstand der Beschwerde, prüfende Stelle und abschließend bewertende Instanz sein.
Die hier geschilderten wesentlichen Vorgänge kann ich durch behördliche Schreiben, E-Mails, Aktenunterlagen, Gesprächsprotokolle, Gerichtsunterlagen und weitere Dokumente belegen.
Ein nicht anwesendes Kind bleibt ein nicht anwesendes Kind.
Eine nicht gemachte Aussage wird nicht dadurch wahr, dass sie in einer Akte steht.
Und eine nicht vollständig durchgeführte Prüfung wird nicht dadurch vollständig, dass eine Behörde die Angelegenheit für abgeschlossen erklärt.
Gesetzestreue kann man nicht dokumentieren – man muss sie praktizieren.
Bitte unterstützen Sie diese Petition für eine wirklich unabhängige Kontrolle von Jugendämtern – damit Fehler aufgeklärt werden und am Ende nicht die Kinder die Folgen tragen.

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Petition am 12. September 2026 erstellt