Обновление к петицииSchafft die Enteignungsparagraphen für die Braunkohle ab!

Das deutschlandweite Bündnis ,,Alle Dörfer bleiben" schließt sich den Forderungen meiner Petition an

Jens HausnerГермания
7 июн. 2019 г.

In den Beschlüsse der Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung vom 26.01.2019 lassen sich leider keine präzisen Festlegungen für den Erhalt der in Deutschland vom Braunkohleabbau bedrohten Dörfer finden. Das animiert die Landesregierungen der Braunkohleländer und die Bergbautreibenden dazu, die Lage in ihrem Sinne zu interpretieren. Sie gehen weiter davon aus, dass die Dörfer abgerissen und die Einwohner, welche nicht freiwillig umsiedeln wollen, nach dem aktuellen Bundesberggesetz enteignet werden können.

Die betroffenen Menschen in den Dörfern haben darum im Februar 2019 das deutschlandweite Bündnis ,,Alle Dörfer bleiben" gegründet. Das Bündnis erstellte einen umfangreichen Forderungskatalog, welcher am 06.06.2019 auf einer Pressekonferenz in Berlin vorgestellt wurde. Ich bin dafür nach Berlin gefahren und saß im Podium der Pressekonferenz, als Vertreter der Betroffenen im Mitteldeutschen Revier.

Hier findet Ihr die Forderungen, die wir vorgestellt haben:
https://www.alle-doerfer-bleiben.de/wp-content/uploads/2019/06/ADB_Forderungen.pdf

Denn es ist nicht so, dass nach dem Beschluss zum Kohleausstieg weiter Menschen für den Braunkohleabbau in Deutschland enteignet werden können. In allen Revieren ist der Braunkohleabbau bis weit über 2038 genehmigt. Jetzt kommt aber der frühzeitige Ausstieg aus der Kohle. Den Bedarf für die Kohle unter den bedrohten Dörfern gibt es damit nicht mehr. Das Bündnis fordert, dass alle Tagebau nun so umgeplant werden müssen, dass der Erhalt der Dörfer gesichert wird und die Menschen endlich Planungssicherheit erhalten.
,,Alle Dörfer bleiben" schließt sich aber auch der Forderung meiner Petition an.

Laut deutschem Grundgesetz Artikel 14 dürfen in Deutschland nur Menschen enteignet werden, wenn es dem Gemeinwohl dient. Das Gemeinwohlziel ,,Energieerzeugung aus Braunkohle" wurde aber nach der Unterzeichnung der Beschlüsse der UN-Klimakonferenz in Paris und nach dem Beschluss der Bundesrepublik Deutschland zum Kohleausstieg von den Gemeinwohlzielen ,,Erreichen des 1,5°-Ziel" und ,,Ausstieg aus der Braunkohle" abgelöst.

Darum fordert das Bündnis zusammen mit mir, dass in Umsetzung des Grundgesetzes Artikel 14, die Paragraphen 77 und 78 im Bundesberggesetz, welche Grundabtretungsverfahren zum Zwecke der Hebung eines Bodenschatzes ermöglichen, explizit für die Braunkohleförderung mit sofortiger Wirkung außer Kraft gesetzt werden.

Auch der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, kurz BUND, kommt in seinem Gutachten vom 3.Juni 2019 mit dem Titel ,,Beschränkung von Enteignungsmöglichkeiten für Braunkohletagebaue durch Klimaschutzvorgaben" zu dem eindeutigen Ergebnis, dass Enteignungen zum Zwecke der Braunkohleförderung aufgrund der neuen Gemeinwohl-Definierung verfassungswidrig sind.

Nachdem nun die Forderungen der Tagebaubetroffenen im Bündnis ,,Alle Dörfer bleiben" vorgestellt wurden ist die Bundesregierung und sind die Landesregierungen in der Pflicht zu reagieren und unsere Forderungen in politisches Handeln umzusetzen. Wir sind keine Menschen zweiter Klasse und ja, wir gehören ebenfalls zu den Menschen im Braunkohlerevier, mit denen man sozialverträglich umgehen muss.

Die Pressekonferenz war für mich, und wie ich festlegen konnte auch für die Pressevertreter, sehr emotional, besonders als Britta Kox aus Berverath im Rheinischen Revier das unmittelbare Leid der Tagebaubetroffenen schonungslos real darstellte.
Politiker sollten sich endlich auch um uns kümmern!
Es ist dringend notwendig!

Unterstützt bitte weiter auch meine Petition, um den Druck zu erhöhen.

Es grüßt euch

Jens Hausner aus Pödelwitz

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Wenn ihr tagesaktuell beim Thema Braunkohle auf dem Laufenden gehalten werden wollt, folgt mir gerne auch auf Twitter unter @JensHausner. Ich bin Sprecher der Bürgerininitiative "Pro Pödelwitz" und im Bündnis "Zukunft statt Braunkohle" und "Alle Dörfer Bleiben" aktiv. 

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