Petition updateBACHHAUS WEIMAR anstatt „UNESCO-Weltkulturerbe-Parkplatz“!
Nominierung für den THÜRINGER ENGAGEMENT PREIS 2014

Prof. Myriam EichbergerWeimar, Germany
Sep 16, 2014
Liebe Bach-Fans in aller Welt!
Ihre Stimme für ein Bachhaus Weimar hat viel gebracht – mittlerweile haben wir 14.000 Unterstützer, internationales Medienecho und damit zeitnah einen Gesprächstermin im Staatsministerium für Kultur und Medien in Berlin erreichen können!
JETZT können Sie uns abermals mit Ihrer Stimme helfen:
Das Bachhaus Weimar (Bach in Weimar e.V.) ist unter den fünf Finalisten für den THÜRINGER ENGAGEMENT PREIS 2014 (über 400 eingereichte Vorschläge). Mit ihrer Stimme können Sie uns helfen den Preis zu gewinnen! Die Abstimmung läuft bis zum 26. September!
http://www.thueringer-engagement-preis.de/die-nominierten/vereine/
Wir alle vom Weimarer Bachverein danken Ihnen herzlich für Ihr Engagement!
Herzlich grüßt
Ihre Prof. Myriam Eichberger
PS: Diese Petition läuft weiter. Wir sind Ihnen dankbar, wenn auch Sie weitere Unterzeichner werben! Viele Stimmen sind unser überzeugendstes Argument bei allen weiteren Schritten.
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Hintergrundinformation:
Leider hat sich der Eigentümer trotz alledem (bislang) nicht bewegt. Die Schörghuber Holding teilte mit, dass „eine Hotelerweiterung in der Planung bis 2016 nicht berücksichtigt" sei. Die Ministerialdirektion der Kulturstaatsministerin Grütters teilte mit, dass „vor dem Hintergrund der Zuständigkeit nach dem Grundgesetz die Stadt Weimar und der Freistaat Thüringen angesprochen wären“.
Dazu meinen wir (Bach in Weimar e.V.):
1. Nach dem Grundgesetz § 14 ist primär der Eigentümer verantwortlich: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ Ein Wahrnehmen von Verantwortung in diesem Sinne können wir jedoch an dieser Stelle nicht erkennen.
2. Stadt und Land haben trotz zahlreicher Impulse unsererseits bislang aktiv nichts Konkretes unternommen. Deswegen haben wir uns an Frau Grütters gewandt.
3. Die Homepage des Staatsministeriums für Kultur und Medien gibt eine klare Auskunft: unter „Aufgaben“ wird u.a. mitgeteilt: “... Kultureinrichtungen und -projekte von nationaler Bedeutung zu fördern.“
4. Nach unserem Verständnis ist es daher die genuine Aufgabe der für Kultur Zuständigen, ihre ureigensten Kompetenzen in solchen Fällen wahrzunehmen und vermittelnd tätig zu werden, indem sie ihre eigene Meinung äußern und den Dialog anregen, um Orte von nationalem kulturellem Interesse zu schützen und adäquat zu entwickeln.
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