Alkoholfrei muss 0,0% heißen! -Keine Irreführung durch Restalkohol!


Alkoholfrei muss 0,0% heißen! -Keine Irreführung durch Restalkohol!
Das Problem
https://youtu.be/gS4LYp4N_9U?si=cw6aErzeNA_XFMBg
---
Titel der Petition:
"Alkoholfrei muss 0,0 % heißen – keine Irreführung durch Restalkohol!"
Petitionsziel:
Wir fordern den Gesetzgeber auf, die Bezeichnung „alkoholfrei“ rechtlich so zu regeln, dass sie ausschließlich für Getränke mit 0,0 % Alkohol verwendet werden darf. Produkte mit einem Alkoholgehalt über 0,0 % bis maximal 0,5 % sollen eine andere, ehrliche Kennzeichnung erhalten – z. B. „alkoholreduziert“ oder „nahezu alkoholfrei“.
Begründung:
Der Begriff „alkoholfrei“ suggeriert für viele Verbraucherinnen und Verbraucher, dass das Getränk keinerlei Alkohol enthält. Doch laut aktueller Gesetzeslage dürfen Getränke mit bis zu 0,5 % Alkoholvolumen dennoch als „alkoholfrei“ bezeichnet werden. Diese Regelung ist irreführend, vor allem für:
Menschen, die aus religiösen, gesundheitlichen oder persönlichen Gründen komplett auf Alkohol verzichten möchten oder müssen,
Schwangere, Stillende oder Kinder,
Menschen mit Alkoholabhängigkeit oder in Genesung.
Für all diese Gruppen ist es nicht akzeptabel, dass ein als „alkoholfrei“ beworbenes Getränk dennoch eine geringe Menge Alkohol enthalten kann. Es braucht eine klare, ehrliche und verbraucherschützende Kennzeichnung. Die Bezeichnung „alkoholfrei“ darf nicht verwässert werden.
Andere Länder machen es vor: In vielen Märkten ist „0,0 %“ die einzige Definition für alkoholfrei. Deutschland sollte hier nachziehen.
Forderung:
Gesetzliche Definition von „alkoholfrei“ nur für Getränke mit 0,0 % vol. Alkohol.
Pflicht zur alternativen Bezeichnung (z. B. „alkoholreduziert“) für Getränke mit bis zu 0,5 %.
Deutlichere Kennzeichnung auf Etiketten und in der Werbung. Lutz Riewe www.5nach12.eu

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Das Problem
https://youtu.be/gS4LYp4N_9U?si=cw6aErzeNA_XFMBg
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Titel der Petition:
"Alkoholfrei muss 0,0 % heißen – keine Irreführung durch Restalkohol!"
Petitionsziel:
Wir fordern den Gesetzgeber auf, die Bezeichnung „alkoholfrei“ rechtlich so zu regeln, dass sie ausschließlich für Getränke mit 0,0 % Alkohol verwendet werden darf. Produkte mit einem Alkoholgehalt über 0,0 % bis maximal 0,5 % sollen eine andere, ehrliche Kennzeichnung erhalten – z. B. „alkoholreduziert“ oder „nahezu alkoholfrei“.
Begründung:
Der Begriff „alkoholfrei“ suggeriert für viele Verbraucherinnen und Verbraucher, dass das Getränk keinerlei Alkohol enthält. Doch laut aktueller Gesetzeslage dürfen Getränke mit bis zu 0,5 % Alkoholvolumen dennoch als „alkoholfrei“ bezeichnet werden. Diese Regelung ist irreführend, vor allem für:
Menschen, die aus religiösen, gesundheitlichen oder persönlichen Gründen komplett auf Alkohol verzichten möchten oder müssen,
Schwangere, Stillende oder Kinder,
Menschen mit Alkoholabhängigkeit oder in Genesung.
Für all diese Gruppen ist es nicht akzeptabel, dass ein als „alkoholfrei“ beworbenes Getränk dennoch eine geringe Menge Alkohol enthalten kann. Es braucht eine klare, ehrliche und verbraucherschützende Kennzeichnung. Die Bezeichnung „alkoholfrei“ darf nicht verwässert werden.
Andere Länder machen es vor: In vielen Märkten ist „0,0 %“ die einzige Definition für alkoholfrei. Deutschland sollte hier nachziehen.
Forderung:
Gesetzliche Definition von „alkoholfrei“ nur für Getränke mit 0,0 % vol. Alkohol.
Pflicht zur alternativen Bezeichnung (z. B. „alkoholreduziert“) für Getränke mit bis zu 0,5 %.
Deutlichere Kennzeichnung auf Etiketten und in der Werbung. Lutz Riewe www.5nach12.eu

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Petition am 11. Juli 2025 erstellt