

Homeschooling für die Klasse IT10B der Berufsschule Freising
Das Problem
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Schüler der IT10B im folgenden "wir" genannt, wünschen uns Fernunterricht. Dadurch das die aktuelle Corona Situation außer Kontrolle geraten ist und wir als ITler meist sehr anfällig für Krankheiten sind, sehen wir Homeschooling als eine gute Alternative zum Unterricht. Der vorgegebene Mindestabstand beträgt 1,5m, in einer Klasse aus so vielen Schülern und auf den Pausenhof nicht einhaltbar. Da alle Mitschüler im ersten Jahr sind und die meisten noch in der Probezeit, wäre ein Ausfall für mehrere Wochen aufgrund einer Coronainfektion nicht gut angesehen.
Sollte sich leistungstechnisch was an den Noten verändern, können wir immer noch ganz normal zu Schule gehen.
Begründung
Die Schüler sollen selbst entscheiden können, inwieweit sie sich dem Risiko einer Corona-Infektion mit unklaren kurzfristigen und längerfristigen Schäden aussetzen wollen.
Durch die Aufhebung des Mindestabstands von 1,50 m im Klassenzimmer, in der Pause, beim Mittagessen und im Bus und die Verdopplung der Schülerzahlen steigt die Gefährdung der Schüler.
Durch das Tragen eines Mundschutzes wird die psychische und körperliche Gesundheit der Schüler beeinträchtigt.
Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Art 2 (2) heißt es: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich“. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden. Die Schulpflicht der einzelnen Länder darf sich nicht über das Recht auf körperliche Unversehrtheit von Schülern, Eltern und Lehrern hinwegsetzen. Bildung der Schüler ist wichtig, aber sie darf nicht auf Kosten ihrer Gesundheit oder ihrer Kontaktpersonen gehen.
Alle ITler können zuhause genauso gut arbeiten können als in der Schule. Man kann dabei mit der Schule zusammenarbeiten. Beispielsweise können die Schüler an angekündigten schriftlichen Tests mit Sicherheitsmaske oder in eigenen Räumen teilnehmen.
Wenn einige Schüler mit Homeschooling daheim bleiben, reduziert sich die Schüleranzahl in der Schule. Dies bewirkt eine Senkung der Ansteckungsgefahr für die verbleibenden Schüler und für die Lehrer, da die verbleibenden Schüler weiter auseinander sitzen können.
Die Gesundheit von Schülern, die sich den Stoff gut selbständig erarbeiten können, wird gesichert. Sie wird also durch Corona oder einer Maskenpflicht nicht unnötig gefährdet. Später können sie der Welt gesund mit ihren Fähigkeiten zur Verfügung stehen.
Schüler, die in der Schule durch den Lärmpegel und andere Faktoren vom Lernen abgelenkt werden, können zu Hause in Ruhe arbeiten.
Da die Ansteckungsgefahr bei Jugendlichen, die daheim lernen, wesentlich geringer ist, würden diese auch weniger Infektionen weitergeben. Dadurch wird insgesamt die Zahl der Corona-Infektionen gesenkt.
In vielen europäischen Ländern (Österreich, Schweiz, Italien, Frankreich,…) sowie in den USA besteht die Möglichkeit, die Schulpflicht in Form von Homeschooling zu erfüllen.
Soziale Kontakte kann man außerhalb der Schule auch pflegen.
Das Problem
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Schüler der IT10B im folgenden "wir" genannt, wünschen uns Fernunterricht. Dadurch das die aktuelle Corona Situation außer Kontrolle geraten ist und wir als ITler meist sehr anfällig für Krankheiten sind, sehen wir Homeschooling als eine gute Alternative zum Unterricht. Der vorgegebene Mindestabstand beträgt 1,5m, in einer Klasse aus so vielen Schülern und auf den Pausenhof nicht einhaltbar. Da alle Mitschüler im ersten Jahr sind und die meisten noch in der Probezeit, wäre ein Ausfall für mehrere Wochen aufgrund einer Coronainfektion nicht gut angesehen.
Sollte sich leistungstechnisch was an den Noten verändern, können wir immer noch ganz normal zu Schule gehen.
Begründung
Die Schüler sollen selbst entscheiden können, inwieweit sie sich dem Risiko einer Corona-Infektion mit unklaren kurzfristigen und längerfristigen Schäden aussetzen wollen.
Durch die Aufhebung des Mindestabstands von 1,50 m im Klassenzimmer, in der Pause, beim Mittagessen und im Bus und die Verdopplung der Schülerzahlen steigt die Gefährdung der Schüler.
Durch das Tragen eines Mundschutzes wird die psychische und körperliche Gesundheit der Schüler beeinträchtigt.
Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Art 2 (2) heißt es: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich“. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden. Die Schulpflicht der einzelnen Länder darf sich nicht über das Recht auf körperliche Unversehrtheit von Schülern, Eltern und Lehrern hinwegsetzen. Bildung der Schüler ist wichtig, aber sie darf nicht auf Kosten ihrer Gesundheit oder ihrer Kontaktpersonen gehen.
Alle ITler können zuhause genauso gut arbeiten können als in der Schule. Man kann dabei mit der Schule zusammenarbeiten. Beispielsweise können die Schüler an angekündigten schriftlichen Tests mit Sicherheitsmaske oder in eigenen Räumen teilnehmen.
Wenn einige Schüler mit Homeschooling daheim bleiben, reduziert sich die Schüleranzahl in der Schule. Dies bewirkt eine Senkung der Ansteckungsgefahr für die verbleibenden Schüler und für die Lehrer, da die verbleibenden Schüler weiter auseinander sitzen können.
Die Gesundheit von Schülern, die sich den Stoff gut selbständig erarbeiten können, wird gesichert. Sie wird also durch Corona oder einer Maskenpflicht nicht unnötig gefährdet. Später können sie der Welt gesund mit ihren Fähigkeiten zur Verfügung stehen.
Schüler, die in der Schule durch den Lärmpegel und andere Faktoren vom Lernen abgelenkt werden, können zu Hause in Ruhe arbeiten.
Da die Ansteckungsgefahr bei Jugendlichen, die daheim lernen, wesentlich geringer ist, würden diese auch weniger Infektionen weitergeben. Dadurch wird insgesamt die Zahl der Corona-Infektionen gesenkt.
In vielen europäischen Ländern (Österreich, Schweiz, Italien, Frankreich,…) sowie in den USA besteht die Möglichkeit, die Schulpflicht in Form von Homeschooling zu erfüllen.
Soziale Kontakte kann man außerhalb der Schule auch pflegen.
Die Entscheidungsträger*innen
Neuigkeiten zur Petition
Diese Petition teilen
Petition am 9. November 2020 erstellt