Petition updateAbschaffung der Verjährungsfrist bei sexuellem Missbrauch an Kindern!Justizministerium will Strafen für Kindesmissbrauch nicht verschärfen
Tour41 e.V.
Nov 2, 2019

Liebe Unterstützer*innen,

es macht mich so traurig, fassungslos und motiviert mich zu gleich!

Immer wieder immer neue Fälle! Aber beim Strafrecht tut sich nichts:

  • die Höchststrafe für Ladendiebstahl fünf Jahre
  • die Höchststrafe für den Besitz von Kinderpornographie drei Jahre

Da stimmt ja wohl was nicht! Seit langem gibt es Forderung, dass die Strafverfolgung verbessert werden soll.

Aber die erschreckende Nachricht:
Seitens des Bundesjustizministeriumsbesteht nicht die Absicht irgendetwas zu ändern!

Auf der Frühjahrskonferenz in Kiel hatten sich die Innenminister von Bund und Länder darauf verständigt den Kampf gegen Kindesmissbrauch und Kinderpornographie deutlich zu verschärfen. In ihrem Beschluss haben Sie die Bundesregierung u.a. gebeten die gesetzlich vorgesehene Mindeststrafe für diese Straftaten an Kindern auf ein Jahr anzuheben.

Vor dem Hintergrund der vielen schrecklichen Fälle von sexueller Gewalt gegen Kinder fordert Rainer Becker, Deutsche Kinder Hilfe e.V., dass die Mindeststrafe für Kindesmissbrauch erhöht wird:

Wenn eine erwachsene Frau sexuell genötigt wird oder ein Mann, dann ist die Mindestfreiheitsstrafe ein Jahr für diese sexuelle Nötigung. Bei Kindern ist die Mindestfreiheitsstrafe lediglich ein halbes Jahr. Bei diesem Jahr geht es weniger um das Jahr an Zeit, sondern einfach auch darum, dass die Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr bedeutet, dass es sich um ein Verbrechen handelt, also um einen besonders schwerwiegenden Rechtsbruch, wo unser System zeigt was ist von dieser Tat hält" 
(Quelle: WDR Aktuelle Stunde 01.11.)

Tatsächlich also, lässt der Gesetzgeber der Judikative den Spielraum, Taten gegen Kinder als "Vergehen" abzuhandeln. Das sind aber VERBRECHEN!

Was stimmt da nicht mit Frau Christine Lambrecht und ihrem Bundesjustizministerium? Einerseits schreit sie „Kinderrechte ins Grundgesetzt“ andererseits ignoriert sie den Themenkomplex des veralteten und täterschutzorientierten Sexualstrafrechts im Kontext Kinder total!

Das ist der Grund warum mein Tour41-Team und ich uns ganz bestimmt sehr gut vorbereiten werden: Damit unsere vielen Stimmen für die Abschaffung der Verjährungsfrist auch gehört werden! 

Jetzt erst recht!





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