Abschaffung der Schuldunfähigkeit bei Alkoholeinfluss

Das Problem

Sehr geehrter Marco Buschmann,

wir sind Lea Lehmann, Emilia Schwabe und Tom Löbig und absolvieren aktuell unsere Fachhochschulreife am BSZ Meerane mit Spezialisierung der Fachrichtung Gesundheit und Soziales. Wir sind Schüler im Alter von 18- 21 Jahren.

Hiermit wollen wir an Sie appellieren, die aktuellen Strafrechtlichen Folgen im nichtzurechnungsfähigen Zustand zu erhöhen und härter zu bestrafen. Die aktuelle Schuldunfähigkeit unter Alkoholeinfluss liegt laut §20 StGB bei einem BAK von 2,0-2,9 Promille für eine verminderte Schuldfähigkeit. Bei einem Tötungsdelikt liegt dieser Wert bei einer Blutalkoholkonzentration von 3,3 Promille. Im StGB besagt Paragraph §20, dass Unzurechnungsfähigkeit eine mildere Strafe (z.B. bei Alkohol am Steuer) rechtfertigen kann. Wenn dementsprechend nachgewiesen wird, dass jemand aufgrund von Alkohol- oder Drogeneinfluss schuldunfähig oder vermindert schuldfähig ist, kann das zu einer milderen Strafe oder sogar einem Freispruch führen.

Einer der Hintergründe unseres Anliegens beruht auf der Geschichte einer vergangenen Tat eines engen Freundes unsererseits. In diesem Fall handelte es sich um ein Lebensbedrohliches Ereignis. Am 09.05.2020 trafen zwei Gruppen junger Erwachsener unter Alkoholeinfluss aufeinander und gerieten in Konfrontation. Darunter unter anderem unser Freund. Die fremde Gruppe wurde zunehmend aggressiver, bis eine Person der gegnerischen Partei mutwillig ein Messer zog und auf ihn einstach. Die Folgen waren ein hoher Blutverlust, Monatelange stationärer Behandlung und einer Sepsis, welche beinahe tödlich endete.

Nach längeren Gerichtsverfahren konnte anhand der Schuldunfähigkeit unter Alkoholeinfluss kein gerechtes Strafmaß festgelegt werden. Laut einer Statistik der Internetseite https://www.edit-magazin.de/alkoholisierte-gewalt.html  entsteht jede vierte Gewalttat unter Alkoholeinfluss. Das sind 26,8 Prozent aller Tatverdächtigen im Bereich der Gewaltkriminalität (https://www.aktionswoche-alkohol.de/presse/fakten-mythen/zahlen-und-fakten/

 

 

 

 

 

Wir fordern eine Änderung des Strafgesetzbuches. Aus diesem Grund möchten wir Sie auffordern, die Unzurechnungsfähigkeit unter Alkoholeinfluss gänzlich abzuschaffen. Sie gewähren damit, die öffentliche Sicherheit zu verbessern und die Abschreckung von Straftaten zu stärken. Im Weiterem sind unsere Ziele, für die Gerechtigkeit einzustehen. Jede Person sollte unabhängig von ihrem Alkoholkonsum für ihre Handlungen zur Rechenschaft gezogen werden. Darüber hinaus könnte es die Sensibilisierung für die Risiken des Alkoholkonsums und die Verantwortung für das eigene Verhalten erhöhen.

Wir hoffen auf Unterstützung und eine baldige Änderung im Gesetz.

 

Mit freundlichen Grüßen. Lea Lehmann, Tom Löbig und Emilia Schwabe

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Lea LehmannPetitionsstarter*in

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Das Problem

Sehr geehrter Marco Buschmann,

wir sind Lea Lehmann, Emilia Schwabe und Tom Löbig und absolvieren aktuell unsere Fachhochschulreife am BSZ Meerane mit Spezialisierung der Fachrichtung Gesundheit und Soziales. Wir sind Schüler im Alter von 18- 21 Jahren.

Hiermit wollen wir an Sie appellieren, die aktuellen Strafrechtlichen Folgen im nichtzurechnungsfähigen Zustand zu erhöhen und härter zu bestrafen. Die aktuelle Schuldunfähigkeit unter Alkoholeinfluss liegt laut §20 StGB bei einem BAK von 2,0-2,9 Promille für eine verminderte Schuldfähigkeit. Bei einem Tötungsdelikt liegt dieser Wert bei einer Blutalkoholkonzentration von 3,3 Promille. Im StGB besagt Paragraph §20, dass Unzurechnungsfähigkeit eine mildere Strafe (z.B. bei Alkohol am Steuer) rechtfertigen kann. Wenn dementsprechend nachgewiesen wird, dass jemand aufgrund von Alkohol- oder Drogeneinfluss schuldunfähig oder vermindert schuldfähig ist, kann das zu einer milderen Strafe oder sogar einem Freispruch führen.

Einer der Hintergründe unseres Anliegens beruht auf der Geschichte einer vergangenen Tat eines engen Freundes unsererseits. In diesem Fall handelte es sich um ein Lebensbedrohliches Ereignis. Am 09.05.2020 trafen zwei Gruppen junger Erwachsener unter Alkoholeinfluss aufeinander und gerieten in Konfrontation. Darunter unter anderem unser Freund. Die fremde Gruppe wurde zunehmend aggressiver, bis eine Person der gegnerischen Partei mutwillig ein Messer zog und auf ihn einstach. Die Folgen waren ein hoher Blutverlust, Monatelange stationärer Behandlung und einer Sepsis, welche beinahe tödlich endete.

Nach längeren Gerichtsverfahren konnte anhand der Schuldunfähigkeit unter Alkoholeinfluss kein gerechtes Strafmaß festgelegt werden. Laut einer Statistik der Internetseite https://www.edit-magazin.de/alkoholisierte-gewalt.html  entsteht jede vierte Gewalttat unter Alkoholeinfluss. Das sind 26,8 Prozent aller Tatverdächtigen im Bereich der Gewaltkriminalität (https://www.aktionswoche-alkohol.de/presse/fakten-mythen/zahlen-und-fakten/

 

 

 

 

 

Wir fordern eine Änderung des Strafgesetzbuches. Aus diesem Grund möchten wir Sie auffordern, die Unzurechnungsfähigkeit unter Alkoholeinfluss gänzlich abzuschaffen. Sie gewähren damit, die öffentliche Sicherheit zu verbessern und die Abschreckung von Straftaten zu stärken. Im Weiterem sind unsere Ziele, für die Gerechtigkeit einzustehen. Jede Person sollte unabhängig von ihrem Alkoholkonsum für ihre Handlungen zur Rechenschaft gezogen werden. Darüber hinaus könnte es die Sensibilisierung für die Risiken des Alkoholkonsums und die Verantwortung für das eigene Verhalten erhöhen.

Wir hoffen auf Unterstützung und eine baldige Änderung im Gesetz.

 

Mit freundlichen Grüßen. Lea Lehmann, Tom Löbig und Emilia Schwabe

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Lea LehmannPetitionsstarter*in

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Petition am 6. Februar 2024 erstellt