Abschaffung der Erschließungsbeiträge für alte Straßen in Bayern

Aktuelle Unterzeichner*innen:
Klaus Naumann und 19 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

Das Problem

Jahre lang habe ich, wie viele andere Bürger in Bayern, in gutem Glauben darauf vertraut, dass die Zeiten, in denen Erschließungsbeiträge für uralte Straßen zu zahlen waren, vorbei sind. Doch wie rund 750.000 andere Familien stehe ich nun vor der unfassbaren Herausforderung, existenzbedrohende Summen von im Durchschnitt 45.000 Euro aufbringen zu müssen.

Nach den Änderungen des KAG-Gesetzes 2016 und 2018 musste kein Bürger mehr damit rechnen, für solche alten Straßen zur Kasse gebeten zu werden. Dies führte dazu, dass Niemand mehr Rücklagen bildete. Doch die Realität sieht nun anders aus: Hunderttausende Familien in Bayern stehen vor dem finanziellen Ruin, da diese Forderungen plötzlich wieder aufleben.

Die Zahlung dieser Summen bedeutet nicht nur eine enorme Belastung, sondern bedroht dabei auch die Existenzgrundlage vieler Menschen in unserem Bundesland. Zehntausende könnten gezwungen sein, ihre Häuser zu verkaufen. Das darf nicht die Zukunft unserer Gemeinden bestimmen!

Die Abschaffung des Provisoriums und damit verbunden der Erschließungsbeiträge für alte Straßen ist eine dringende Notwendigkeit. Wir fordern die sofortige Abschaffung dieser Beiträge, um die drohende Last von den Schultern der Bürger zu nehmen und die finanzielle Sicherheit der betroffenen Familien zu gewährleisten.

Die Geschichte ist eigentlich unglaublich:

Das Bundesverfassungsgericht hat 2013 die gängige Praxis der Kommunen für unzulässig erklärt, Straßen êndlos als "nicht erstmalig hergestellt" offen zu lassen. Es hat den Gesetzgeber aufgefordert, für Klarheit zu sorgen – und zwar Klarheit für den GEBÜHRENZAHLER, der schließlich ja wissen müsse, ob und wieviel er noch zu zahlen habe. Begründet wurde dies mit dem Vertrauensschutz der Bürger und der im Grundgesetz verankerten Rechte auf Belastungsklarheit und Belastungsvorhersehbarkeit.

Bayern hat diese Klarheit dann als erstes Bundesland hergestellt und im März 2016 das KAG entsprechend geändert. Gleichzeitig wurden alle Kommunen vom Innenministerium mit einer 100-seitigen Erklärung aufgefordert, ihren Straßenbestand zu überprüfen und gegebenenfalls noch zu handeln, da man den Gemeinden noch eine 5jährige Übergangsfrist eingeräumt hat, bis das neue Gesetz in Kraft treten sollte. Kurz zusammengefasst: alle „zum Anbau bestimmten Straßen“ fallen unter diese Verjährungsfrist. Ausnahmen waren nur für Ortsverbindungsstraßen und Straßen im Außenbereich vorgesehen, wenn diese ein „spärliche“ Bebauung hatten und noch kein Funktionswandel zur Anbaustraße erfolgt war. Sobald eine  Straße mit dem PKW befahrbar sei, beginne die 25-jährige Verjährungsfrist. Ziel der Änderung war allerdings auch die Klarstellung, dass nach der Herstellungsfiktion die Kommunen die Sicherheit hatten, von nun an 60 % Straßenausbaubeiträge erheben zu dürfen. Das gehörte auch zu den Voraussetzungen, unter denen die Kommunen ihren Straßenbestand bewerten sollten.

Dann aber kam Aiwanger im Wahlkampf 2018 und forderte die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge (StrAbs). Söder sprang auf, die StrAbs wurden abgeschafft – und die Kommunen fühlten sich hintergangen. Der bayerische Städte und Gemeindetag rebellierte. Als die Kosten der Kommunen durch Corona und Ukraine-Krise immer größer wurden, arbeiteten die Spitzenanwälte des Bayerischen Städte und Gemeindetags an einer Lösung – und das Provisorium wurde erfunden. Wieso es aber keine weitere (natürlich unpopuläre) Gesetzesänderung gab, sondern ein Gericht offensichtlich gegen den Gesetzeswillen und gegen den vom Bundesverfassungsgericht eingeforderten Vertrauensschutz eine neue, komplett umgekehrte Rechtsprechung erschaffen hat – das bleibt das große Rätsel in einer Demokratie mit angeblicher Gewaltenteilung. Wieso muss ein Gericht die finanziellen Probleme der Kommunen lösen, die ja eigentlich deswegen entstanden sind, weil die Bayerische Regierung 2018 die StrAbs abgeschafft hatte? 

In unserem kleinen Balzhausen mit rund 1200 Einwohner haben wir plötzlich 14 Provisorien! Und das obwohl 2019 per Gemeinderatsbeschluss, der auch einen großen Zeitungsartikel zur Folge hatte, alle diese Straßen für erschließungs- und straßenausbaubeitragsfrei erklärt wurden. Populistisch könnte ich sagen: Balzhausen hat 1200 Einwohner, aber 14 Provisorien. Hochgerechnet auf Bayern mit 13,25 Millionen Einwohner wären dann sogar weit über 150.000 Straßen in Bayern plötzlich Provisorien. Das ist aber nicht realistisch. Rund 50.000 betroffene Straßen dürften aber ziemlich wahrscheinlich sein. Weil an jeder Straße durchschnittlich 15 Häuser stehen, sind die nächsten Jahre tatsächlich rund 750.000 Familien von dem Taschenspielertrick "Provisorium" betroffen. 

Erschließungskosten sind Kosten, die entstehen, damit man ein Grundstück überhaupt bebauen kann! Und jetzt soll man für 50, 60 und 70 Jahre alte Siedlungen plötzlich für die ERST-Erschließung zahlen!

Wer hat schon 45.000 Euro ungeplant auf der Seite? An alten Straßen stehen alte Häuser, in denen hauptsächlich alte Menschen oder junge Familien, die diese Kosten bei der Finanzierung aber natürlich auch nicht eingerechnet haben. Die ersten Häuser mussten schon verkauft werden, zehntausende werden aber noch folgen!

Bitte unterstützen Sie uns, indem Sie diese Petition unterzeichnen, damit die Bürger Bayerns von dieser ungerechtfertigten finanziellen Bürde befreit werden.

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Aktuelle Unterzeichner*innen:
Klaus Naumann und 19 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

Das Problem

Jahre lang habe ich, wie viele andere Bürger in Bayern, in gutem Glauben darauf vertraut, dass die Zeiten, in denen Erschließungsbeiträge für uralte Straßen zu zahlen waren, vorbei sind. Doch wie rund 750.000 andere Familien stehe ich nun vor der unfassbaren Herausforderung, existenzbedrohende Summen von im Durchschnitt 45.000 Euro aufbringen zu müssen.

Nach den Änderungen des KAG-Gesetzes 2016 und 2018 musste kein Bürger mehr damit rechnen, für solche alten Straßen zur Kasse gebeten zu werden. Dies führte dazu, dass Niemand mehr Rücklagen bildete. Doch die Realität sieht nun anders aus: Hunderttausende Familien in Bayern stehen vor dem finanziellen Ruin, da diese Forderungen plötzlich wieder aufleben.

Die Zahlung dieser Summen bedeutet nicht nur eine enorme Belastung, sondern bedroht dabei auch die Existenzgrundlage vieler Menschen in unserem Bundesland. Zehntausende könnten gezwungen sein, ihre Häuser zu verkaufen. Das darf nicht die Zukunft unserer Gemeinden bestimmen!

Die Abschaffung des Provisoriums und damit verbunden der Erschließungsbeiträge für alte Straßen ist eine dringende Notwendigkeit. Wir fordern die sofortige Abschaffung dieser Beiträge, um die drohende Last von den Schultern der Bürger zu nehmen und die finanzielle Sicherheit der betroffenen Familien zu gewährleisten.

Die Geschichte ist eigentlich unglaublich:

Das Bundesverfassungsgericht hat 2013 die gängige Praxis der Kommunen für unzulässig erklärt, Straßen êndlos als "nicht erstmalig hergestellt" offen zu lassen. Es hat den Gesetzgeber aufgefordert, für Klarheit zu sorgen – und zwar Klarheit für den GEBÜHRENZAHLER, der schließlich ja wissen müsse, ob und wieviel er noch zu zahlen habe. Begründet wurde dies mit dem Vertrauensschutz der Bürger und der im Grundgesetz verankerten Rechte auf Belastungsklarheit und Belastungsvorhersehbarkeit.

Bayern hat diese Klarheit dann als erstes Bundesland hergestellt und im März 2016 das KAG entsprechend geändert. Gleichzeitig wurden alle Kommunen vom Innenministerium mit einer 100-seitigen Erklärung aufgefordert, ihren Straßenbestand zu überprüfen und gegebenenfalls noch zu handeln, da man den Gemeinden noch eine 5jährige Übergangsfrist eingeräumt hat, bis das neue Gesetz in Kraft treten sollte. Kurz zusammengefasst: alle „zum Anbau bestimmten Straßen“ fallen unter diese Verjährungsfrist. Ausnahmen waren nur für Ortsverbindungsstraßen und Straßen im Außenbereich vorgesehen, wenn diese ein „spärliche“ Bebauung hatten und noch kein Funktionswandel zur Anbaustraße erfolgt war. Sobald eine  Straße mit dem PKW befahrbar sei, beginne die 25-jährige Verjährungsfrist. Ziel der Änderung war allerdings auch die Klarstellung, dass nach der Herstellungsfiktion die Kommunen die Sicherheit hatten, von nun an 60 % Straßenausbaubeiträge erheben zu dürfen. Das gehörte auch zu den Voraussetzungen, unter denen die Kommunen ihren Straßenbestand bewerten sollten.

Dann aber kam Aiwanger im Wahlkampf 2018 und forderte die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge (StrAbs). Söder sprang auf, die StrAbs wurden abgeschafft – und die Kommunen fühlten sich hintergangen. Der bayerische Städte und Gemeindetag rebellierte. Als die Kosten der Kommunen durch Corona und Ukraine-Krise immer größer wurden, arbeiteten die Spitzenanwälte des Bayerischen Städte und Gemeindetags an einer Lösung – und das Provisorium wurde erfunden. Wieso es aber keine weitere (natürlich unpopuläre) Gesetzesänderung gab, sondern ein Gericht offensichtlich gegen den Gesetzeswillen und gegen den vom Bundesverfassungsgericht eingeforderten Vertrauensschutz eine neue, komplett umgekehrte Rechtsprechung erschaffen hat – das bleibt das große Rätsel in einer Demokratie mit angeblicher Gewaltenteilung. Wieso muss ein Gericht die finanziellen Probleme der Kommunen lösen, die ja eigentlich deswegen entstanden sind, weil die Bayerische Regierung 2018 die StrAbs abgeschafft hatte? 

In unserem kleinen Balzhausen mit rund 1200 Einwohner haben wir plötzlich 14 Provisorien! Und das obwohl 2019 per Gemeinderatsbeschluss, der auch einen großen Zeitungsartikel zur Folge hatte, alle diese Straßen für erschließungs- und straßenausbaubeitragsfrei erklärt wurden. Populistisch könnte ich sagen: Balzhausen hat 1200 Einwohner, aber 14 Provisorien. Hochgerechnet auf Bayern mit 13,25 Millionen Einwohner wären dann sogar weit über 150.000 Straßen in Bayern plötzlich Provisorien. Das ist aber nicht realistisch. Rund 50.000 betroffene Straßen dürften aber ziemlich wahrscheinlich sein. Weil an jeder Straße durchschnittlich 15 Häuser stehen, sind die nächsten Jahre tatsächlich rund 750.000 Familien von dem Taschenspielertrick "Provisorium" betroffen. 

Erschließungskosten sind Kosten, die entstehen, damit man ein Grundstück überhaupt bebauen kann! Und jetzt soll man für 50, 60 und 70 Jahre alte Siedlungen plötzlich für die ERST-Erschließung zahlen!

Wer hat schon 45.000 Euro ungeplant auf der Seite? An alten Straßen stehen alte Häuser, in denen hauptsächlich alte Menschen oder junge Familien, die diese Kosten bei der Finanzierung aber natürlich auch nicht eingerechnet haben. Die ersten Häuser mussten schon verkauft werden, zehntausende werden aber noch folgen!

Bitte unterstützen Sie uns, indem Sie diese Petition unterzeichnen, damit die Bürger Bayerns von dieser ungerechtfertigten finanziellen Bürde befreit werden.

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Petition am 22. September 2025 erstellt