Petition gegen die Rasseliste und die erhöhte Hundesteuer

Aktuelle Unterzeichner*innen:
Stefan Meudt und 18 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

Das Problem

Update 23.11.2024:

DEMO gegen die Rassendiskriminierung

 

In den letzten 5 Wochen ist viel passiert - und doch am Ende noch nicht genug.
Zeitungen haben berichtet über die Steuererhöhung, über meine Petition, über die allgemeine Resonanz aus der Bevölkerung. Insgesamt rund 10 Artikel sind bei news38, Braunschweiger Zeitung, reginalheute, t-online, Bullyion und Dogorama erschienen und das Thema wurde publik. Viele Menschen verstanden unsere Entrüstung und ich war überwältigt, was auch meine Petition an Zuspruch erhalten hat. Es fanden sich immer mehr betroffene Halter und wir wuchsen als Community zusammen - die Liebe zu unseren Hunden und das Unverständnis über die Stigmatisierung verbinden uns. Wir schrieben an den Oberbürgermeister von Braunschweig, an die Stadtverwaltung, an einzelne Ratsmitglieder, an das Beschwerdemanagement, wir reichten eine Bürgeranfrage beim Ausschuss für Umwelt und Grünflächen ein, nahmen an dessen Ratssitzung teil und baten schlussendlich nach einem Termin mit dem Leiter der Steuerabteilung in Braunschweig, da all diese Anfragen ins Leere verliefen, sich niemand zuständig gefühlt hat oder in den Antworten nach Ausreden gesucht wurden.
Dieser Termin war nun am 20.11.2024 und verschaffte uns zumindest Klarheit über die Hintergründe: laut der Stadt sei es keine Steuererhöhung, sondern eine längst überfällige Korrektur, da bei derzeit 63 angemeldeten American Bullies in Braunschweig und nachweislich mehreren Hinweisen auf die Abstammung, niemand gewusst habe, dass der American Bully keine in Deutschland anerkannte Rasse ist. Jeder von uns hätte bei der Anmeldung *Mischling aus gefährlichen Rassen* angeben müssen. 
Genau dies jedoch war bei mir vor Anschaffung meines Hundes und auch bei vielen anderen Haltern der Rasse bereits vor Jahren Thema bei der Kontaktaufnahme zu der Stadt Braunschweig. Der American Bully sei bekannt, man solle das angeben was im Heimtierausweis steht, es gäbe bereits viele angemeldete American Bullies in Braunschweig, man kenne die Rasse, die Rasse ist normal zu besteuern und und und … die Liste der damals schriftlich und telefonisch gefallenen Antworten ist lang. Nun müsse dieser Fehler seitens der Stadt korrigiert werden, die Halter des American Bullys sind nun Mischlingshalter mit einer Erhöhung der Steuer um bis zu 670% (von 120€ auf bis zu 804€) und die Steuerabteilung habe auf den Inhalt der Satzung keinen Einfluss.

Wir haben also zwei neue Ziele: 
1. die Satzung muss allgemein angepasst werden; sie bezieht sich auf das Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland (HundVerbrEinfG) und betrifft ausschließlich die Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Wir leben in Niedersachsen, einem Bundesland was eines der wenigen Bundesländer ist, in dem keine Rasseliste vorliegt, wo die Haltung bestimmter Rassen nicht verboten ist bzw. keinen strengen Auflagen unterliegt. Aber Braunschweig entscheidet sich aktiv und bewusst für diese Rassendiskriminierung mit ihrer Hundesteuersatzung, ohne sich mit der Geschichte der Rassen auseinander gesetzt zu haben. Dieses Gesetz wurde aufgrund von Vorkommnissen Anfang 2000 erlassen - wir reden von einem Vierteljahrhundert, ohne dass eine Neubetrachtung auf Stadtebene in Betracht gezogen wird. Blicken wir beispielsweise vor einiger Zeit mal in ein Nachbarbundesland von uns, nach Hessen, und schauen, was TASSO vor einem Jahr resümierte: 

„Ebenso wie in den vergangenen Jahren, beträgt der Anteil der Listenhunde an den Beißvorfällen nur einen Bruchteil. Lediglich 26 Beißvorfälle (7 Prozent) wurden von den neun gelisteten Hunderassen und deren Kreuzungen verursacht“, sagt Mike Ruckelshaus, Fachbereichsleiter Tierschutz Inland bei TASSO. „Somit gehen 93 Prozent der Vorfälle in Hessen, bei denen Menschen geschädigt wurden, auf das Konto von Hunden, deren Rassen nicht in der Hessischen Hundeverordnung gelistet sind. Allein beim Schäferhund und bei Schäferhund-Kreuzungen, die nicht gelistet sind, liegt der Anteil bei 14 Prozent (53 Vorfälle).“
„Die aktuellen Zahlen des Innenministeriums belegen erneut ein eklatantes Versagen der umstrittenen Rasseliste. Trotz Rasseliste und der Tatsache, dass in Hessen seit Einführung der Liste über 500 Hunde aufgrund der Hundeverordnung getötet wurden (2022 waren es sieben Hunde), ist kein signifikanter Rückgang der Beißvorfälle in Sicht. Das Gegenteil ist leider der Fall“, sagt Ruckelshaus, der 2022 mit dem Ehrenpreis des Hessischen Tierschutzpreises ausgezeichnet wurde und dem die Hessische Umweltministerin, Priska Hinz, in ihrer Laudatio bescheinigte, dass die bisher erreichten Änderungen in der Rasseliste für gefährliche Hunde unter anderem ihm zu verdanken seien.
TASSO fordert dringend die Abschaffung der Rasseliste. Ruckelshaus: „Sie hat in den vergangenen 23 Jahren keinen Beitrag zu einer effektiven Gefahrenabwehr geleistet und ist somit dem berechtigten Sicherheitsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger nicht gerecht geworden.“ TASSO ist überzeugt, dass sich die Gefährlichkeit eines Hundes nicht durch seine Rassezugehörigkeit begründen lässt. „So ist es auch wissenschaftlich erwiesen“, stellt Ruckelshaus klar und zeigt auf, was stattdessen zielführend wäre: „Die aktuelle Beißstatistik zeigt eindringlich die Notwendigkeit zur Einführung eines Hundeführerscheins sowie einer Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für alle in Hessen gehaltenen Hunde. Die rechtliche Grundlage hierfür hat die Landesregierung bereits 2018 im hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) geschaffen, aber bis heute nicht umgesetzt.“ (Quelle: Beißvorfälle mit Hunden erreichen Rekordhoch | TASSO)

2. wir stehen in Kontakt mit dem VDH - Verband für das deutsche Hundewesen und wollen den American Bully endlich als Rasse national anerkennen lassen. Die Merkmale und Charaktereigenschaften grenzen sich trotz des Ursprungs nochmal stark von denen des American Pitbull Terrier oder dem Staffordshire Terrier ab und der Bully weist somit mehr als nur eine Spezifikation auf, die eine eigene Rasse begründen würde. 


Mit dem zweiten Ziel wäre das Problem der Steuererhöhung zunächst umgangen, was für uns ein Teilerfolg wäre verständlicherweise und viele Besitzer in Braunschweig finanziell aufatmen lassen würde - aber wir hätten nur an der Oberfläche gekratzt. Wir möchten mehr erreichen, wir möchten jetzt an diesem Punkt mehr tun können und wir werden gegen Rassendiskriminierung im allgemeinen vorgehen. Die Stimmen aus der Bevölkerung waren laut und die meisten haben ebenfalls weiter gedacht und sich gegen eine Stigmatisierung bestimmter Rassen ausgesprochen - kein Hund wird böse geboren, es muss auf Erziehung, Verantwortung und auf Aufklärung gesetzt werden und nicht auf Verbote oder auf utopische Steuersätze, die den Städten mit dieser Diskriminierung auch noch Geld in die Kassen spielen sollen. 


Wir brauchen also nochmal eure Unterstützung! 
Wann: 30.11.2024 von 10-12 Uhr
Wo: Schlossplatz Braunschweig 
Wer: Alle sind willkommen! Wir brauchen jeden einzelnen von euch! Nehmt Mutter, Onkel, Nichten, Nachbarn, einfach alle mit!

_________________________


Die Stadt Braunschweig hat mir heute ein Schreiben zukommen lassen, in dem der Sachbearbeiter ankündigt, die Hundesteuer meines Hundes von 120€ auf 600€ zu erhöhen. Grund hierfür sei die Rasse des Hundes - ein American Bully.

Die Grundsatzdiskussion, welche Hunde als gefährlich einzustufen sind aufgrund Ihrer Rasse, möchte ich gar nicht neu aufgreifen, wobei ich persönlich dafür immer noch kein Verständnis aufbringen kann, dass die Rassen Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Pit Bull Terrier, Staffordshire Bullterrier sowie Kreuzungen mit diesen Rassen laut der Stadt Braunschweig per se ‚gefährlich‘ sein sollen. Keine anderen Rassen, die sonst in anderen Bundesländern als sogenannte ‚Listenhunde‘ geführt sind aufgrund Ihrer Größe oder Ihres erblich veranlagten Wesens (Dobermann, Kangal, Cane Corso etc.) werden benannt. Im Niedersächsichen Hundegesetz (NHundG) wird zudem ausdrücklich ‚auf die Schulung der Hundehalterinnen und Hundehalter gesetzt und das Land verzichtet auf sogenannte Rasselisten und soll effektiv dem auffälligen Verhalten von Hunden in Form von Beißvorfällen vorbeugen‘. Dennoch ist die Stadt Braunschweig und auch andere Städte in Niedersachsen der Meinung, dass sie steuerlich einen Unterschied in den Rassen geltend machen möchten:

In Braunschweig beträgt der Steuersatz pro Kalenderjahr:

120,00 EUR für einen Hund,
204,00 EUR für jeden weiteren Hund

Für so genannte gefährliche Hunde gelten besondere folgende Steuersätze:

für den ersten gefährlichen Hund 600,00 EUR jeder weitere gefährliche Hund 756,00 EUR für jeden gefährlichen Hund, der nach dem 31.12.2020 angeschafft wurde 804,00 €


Die Stadt Wolfenbüttel beispielsweise verzichtet auf so diskriminierende Einteilung der Rassen und deren Steuersätze. Dort gilt:

Die Höhe der Steuer beträgt jährlich, wenn nur ein Hund gehalten wird 90 Euro. Wenn zwei Hunde gehalten werden: 90 Euro für den ersten und 114 Euro für den zweiten Hund. Werden drei und mehr Hunde gehalten werden: 90 Euro für den ersten Hund, 114 Euro für den zweiten Hund und 138 Euro für den jeden weiteren Hund fällig.

Über diese Eingrupierung und insbesondere auch über den massiven Unterschied der Steuersätze in den einzelnen Städten und gefährlicher oder ungefährlicher Hund, lässt sich wie gesagt streiten.

Jedoch habe ich meinen American Bully vor 4 einhalb Jahren bei der Stadt Braunschweig angemeldet - als normal eingestufter Hund.
Jetzt ist allerdings der Stadt Braunschweig aufgefallen, dass der American Bully ja eine Kreuzung der gefährlichen Rassen ist und dass ich ab dem 01.01.2025 den Steuersatz von 600€ zu zahlen habe.
Ich habe extra, bevor ich mir diesen Hund angeschafft habe, im Mai 2020 mit der Stadt Braunschweig Rücksprache gehalten und mir bestätigen lassen, dass der American Bully unter die normalen Hunderassen fällt trotz der Kreuzungen. Das war eine Grundlage meiner Anschaffung. Die Hunderasse ist als Familien- und Begleithund vorgesehen und zeichnet sich durch sein sanftes und freundliches Wesen aus. In meinem Fall habe ich sogar einen American Bully Pocket, der ungefähr der Größe einer Französischen Bulldogge entspricht.

Dieser Hund wird jetzt als gefährlich eingestuft? Ich empfinde diese Einschätzung als willkürlich und unbegründet und das Vorgehen, bereits seit Jahren hier lebende Hunde und deren Halter mit der neuen Einstufung dieser Steuer zu bestrafen, mehr als verwerflich. Wir sprechen um eine Erhöhung der Steuer von 500%, obwohl sich nichts verändert hat. Ich verstehe, dass mit dieser erhöhten Satzung die Population von gefährlichen Hunden kontrolliert und eingedämmt werden soll - dieses Ziel greift aber NICHT bei bereits vorhandenen, hier gemeldeten Hunden. Desweiteren wird eine Ermäßigung der Hundesteuer nicht vorgesehen, sprich nicht einmal mit einem bestandenen Wesenstest könnte man belegen, dass von diesen Hunden keinerlei Gefahr ausgeht und dass nur ein normaler Steuersatz gerechtfertigt ist.
Dafür fehlt mir das Verständnis und ich werde auch dagegen rechtlich vorgehen.

Ich bin damit kein Einzelfall, viele meiner Freunde und Bekannte haben ebenfalls dieses Schreiben bekommen und sind ebenso fassungslos wie ich.

Ich wäre euch dankbar, wenn ihr diese Petition unterschreiben und sie verbreiten könntet. Vielen American Bullies droht ansonsten sicher auch die Abgabe, womit die Tierheime ebenfalls komplett überfordert und niemandem geholfen wäre.


Lasst uns etwas gemeinsam bewirken! 

avatar of the starter
Juliana KühnePetitionsstarter*inInstagram: @juli_kne

3.134

Aktuelle Unterzeichner*innen:
Stefan Meudt und 18 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

Das Problem

Update 23.11.2024:

DEMO gegen die Rassendiskriminierung

 

In den letzten 5 Wochen ist viel passiert - und doch am Ende noch nicht genug.
Zeitungen haben berichtet über die Steuererhöhung, über meine Petition, über die allgemeine Resonanz aus der Bevölkerung. Insgesamt rund 10 Artikel sind bei news38, Braunschweiger Zeitung, reginalheute, t-online, Bullyion und Dogorama erschienen und das Thema wurde publik. Viele Menschen verstanden unsere Entrüstung und ich war überwältigt, was auch meine Petition an Zuspruch erhalten hat. Es fanden sich immer mehr betroffene Halter und wir wuchsen als Community zusammen - die Liebe zu unseren Hunden und das Unverständnis über die Stigmatisierung verbinden uns. Wir schrieben an den Oberbürgermeister von Braunschweig, an die Stadtverwaltung, an einzelne Ratsmitglieder, an das Beschwerdemanagement, wir reichten eine Bürgeranfrage beim Ausschuss für Umwelt und Grünflächen ein, nahmen an dessen Ratssitzung teil und baten schlussendlich nach einem Termin mit dem Leiter der Steuerabteilung in Braunschweig, da all diese Anfragen ins Leere verliefen, sich niemand zuständig gefühlt hat oder in den Antworten nach Ausreden gesucht wurden.
Dieser Termin war nun am 20.11.2024 und verschaffte uns zumindest Klarheit über die Hintergründe: laut der Stadt sei es keine Steuererhöhung, sondern eine längst überfällige Korrektur, da bei derzeit 63 angemeldeten American Bullies in Braunschweig und nachweislich mehreren Hinweisen auf die Abstammung, niemand gewusst habe, dass der American Bully keine in Deutschland anerkannte Rasse ist. Jeder von uns hätte bei der Anmeldung *Mischling aus gefährlichen Rassen* angeben müssen. 
Genau dies jedoch war bei mir vor Anschaffung meines Hundes und auch bei vielen anderen Haltern der Rasse bereits vor Jahren Thema bei der Kontaktaufnahme zu der Stadt Braunschweig. Der American Bully sei bekannt, man solle das angeben was im Heimtierausweis steht, es gäbe bereits viele angemeldete American Bullies in Braunschweig, man kenne die Rasse, die Rasse ist normal zu besteuern und und und … die Liste der damals schriftlich und telefonisch gefallenen Antworten ist lang. Nun müsse dieser Fehler seitens der Stadt korrigiert werden, die Halter des American Bullys sind nun Mischlingshalter mit einer Erhöhung der Steuer um bis zu 670% (von 120€ auf bis zu 804€) und die Steuerabteilung habe auf den Inhalt der Satzung keinen Einfluss.

Wir haben also zwei neue Ziele: 
1. die Satzung muss allgemein angepasst werden; sie bezieht sich auf das Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland (HundVerbrEinfG) und betrifft ausschließlich die Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Wir leben in Niedersachsen, einem Bundesland was eines der wenigen Bundesländer ist, in dem keine Rasseliste vorliegt, wo die Haltung bestimmter Rassen nicht verboten ist bzw. keinen strengen Auflagen unterliegt. Aber Braunschweig entscheidet sich aktiv und bewusst für diese Rassendiskriminierung mit ihrer Hundesteuersatzung, ohne sich mit der Geschichte der Rassen auseinander gesetzt zu haben. Dieses Gesetz wurde aufgrund von Vorkommnissen Anfang 2000 erlassen - wir reden von einem Vierteljahrhundert, ohne dass eine Neubetrachtung auf Stadtebene in Betracht gezogen wird. Blicken wir beispielsweise vor einiger Zeit mal in ein Nachbarbundesland von uns, nach Hessen, und schauen, was TASSO vor einem Jahr resümierte: 

„Ebenso wie in den vergangenen Jahren, beträgt der Anteil der Listenhunde an den Beißvorfällen nur einen Bruchteil. Lediglich 26 Beißvorfälle (7 Prozent) wurden von den neun gelisteten Hunderassen und deren Kreuzungen verursacht“, sagt Mike Ruckelshaus, Fachbereichsleiter Tierschutz Inland bei TASSO. „Somit gehen 93 Prozent der Vorfälle in Hessen, bei denen Menschen geschädigt wurden, auf das Konto von Hunden, deren Rassen nicht in der Hessischen Hundeverordnung gelistet sind. Allein beim Schäferhund und bei Schäferhund-Kreuzungen, die nicht gelistet sind, liegt der Anteil bei 14 Prozent (53 Vorfälle).“
„Die aktuellen Zahlen des Innenministeriums belegen erneut ein eklatantes Versagen der umstrittenen Rasseliste. Trotz Rasseliste und der Tatsache, dass in Hessen seit Einführung der Liste über 500 Hunde aufgrund der Hundeverordnung getötet wurden (2022 waren es sieben Hunde), ist kein signifikanter Rückgang der Beißvorfälle in Sicht. Das Gegenteil ist leider der Fall“, sagt Ruckelshaus, der 2022 mit dem Ehrenpreis des Hessischen Tierschutzpreises ausgezeichnet wurde und dem die Hessische Umweltministerin, Priska Hinz, in ihrer Laudatio bescheinigte, dass die bisher erreichten Änderungen in der Rasseliste für gefährliche Hunde unter anderem ihm zu verdanken seien.
TASSO fordert dringend die Abschaffung der Rasseliste. Ruckelshaus: „Sie hat in den vergangenen 23 Jahren keinen Beitrag zu einer effektiven Gefahrenabwehr geleistet und ist somit dem berechtigten Sicherheitsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger nicht gerecht geworden.“ TASSO ist überzeugt, dass sich die Gefährlichkeit eines Hundes nicht durch seine Rassezugehörigkeit begründen lässt. „So ist es auch wissenschaftlich erwiesen“, stellt Ruckelshaus klar und zeigt auf, was stattdessen zielführend wäre: „Die aktuelle Beißstatistik zeigt eindringlich die Notwendigkeit zur Einführung eines Hundeführerscheins sowie einer Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für alle in Hessen gehaltenen Hunde. Die rechtliche Grundlage hierfür hat die Landesregierung bereits 2018 im hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) geschaffen, aber bis heute nicht umgesetzt.“ (Quelle: Beißvorfälle mit Hunden erreichen Rekordhoch | TASSO)

2. wir stehen in Kontakt mit dem VDH - Verband für das deutsche Hundewesen und wollen den American Bully endlich als Rasse national anerkennen lassen. Die Merkmale und Charaktereigenschaften grenzen sich trotz des Ursprungs nochmal stark von denen des American Pitbull Terrier oder dem Staffordshire Terrier ab und der Bully weist somit mehr als nur eine Spezifikation auf, die eine eigene Rasse begründen würde. 


Mit dem zweiten Ziel wäre das Problem der Steuererhöhung zunächst umgangen, was für uns ein Teilerfolg wäre verständlicherweise und viele Besitzer in Braunschweig finanziell aufatmen lassen würde - aber wir hätten nur an der Oberfläche gekratzt. Wir möchten mehr erreichen, wir möchten jetzt an diesem Punkt mehr tun können und wir werden gegen Rassendiskriminierung im allgemeinen vorgehen. Die Stimmen aus der Bevölkerung waren laut und die meisten haben ebenfalls weiter gedacht und sich gegen eine Stigmatisierung bestimmter Rassen ausgesprochen - kein Hund wird böse geboren, es muss auf Erziehung, Verantwortung und auf Aufklärung gesetzt werden und nicht auf Verbote oder auf utopische Steuersätze, die den Städten mit dieser Diskriminierung auch noch Geld in die Kassen spielen sollen. 


Wir brauchen also nochmal eure Unterstützung! 
Wann: 30.11.2024 von 10-12 Uhr
Wo: Schlossplatz Braunschweig 
Wer: Alle sind willkommen! Wir brauchen jeden einzelnen von euch! Nehmt Mutter, Onkel, Nichten, Nachbarn, einfach alle mit!

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Die Stadt Braunschweig hat mir heute ein Schreiben zukommen lassen, in dem der Sachbearbeiter ankündigt, die Hundesteuer meines Hundes von 120€ auf 600€ zu erhöhen. Grund hierfür sei die Rasse des Hundes - ein American Bully.

Die Grundsatzdiskussion, welche Hunde als gefährlich einzustufen sind aufgrund Ihrer Rasse, möchte ich gar nicht neu aufgreifen, wobei ich persönlich dafür immer noch kein Verständnis aufbringen kann, dass die Rassen Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Pit Bull Terrier, Staffordshire Bullterrier sowie Kreuzungen mit diesen Rassen laut der Stadt Braunschweig per se ‚gefährlich‘ sein sollen. Keine anderen Rassen, die sonst in anderen Bundesländern als sogenannte ‚Listenhunde‘ geführt sind aufgrund Ihrer Größe oder Ihres erblich veranlagten Wesens (Dobermann, Kangal, Cane Corso etc.) werden benannt. Im Niedersächsichen Hundegesetz (NHundG) wird zudem ausdrücklich ‚auf die Schulung der Hundehalterinnen und Hundehalter gesetzt und das Land verzichtet auf sogenannte Rasselisten und soll effektiv dem auffälligen Verhalten von Hunden in Form von Beißvorfällen vorbeugen‘. Dennoch ist die Stadt Braunschweig und auch andere Städte in Niedersachsen der Meinung, dass sie steuerlich einen Unterschied in den Rassen geltend machen möchten:

In Braunschweig beträgt der Steuersatz pro Kalenderjahr:

120,00 EUR für einen Hund,
204,00 EUR für jeden weiteren Hund

Für so genannte gefährliche Hunde gelten besondere folgende Steuersätze:

für den ersten gefährlichen Hund 600,00 EUR jeder weitere gefährliche Hund 756,00 EUR für jeden gefährlichen Hund, der nach dem 31.12.2020 angeschafft wurde 804,00 €


Die Stadt Wolfenbüttel beispielsweise verzichtet auf so diskriminierende Einteilung der Rassen und deren Steuersätze. Dort gilt:

Die Höhe der Steuer beträgt jährlich, wenn nur ein Hund gehalten wird 90 Euro. Wenn zwei Hunde gehalten werden: 90 Euro für den ersten und 114 Euro für den zweiten Hund. Werden drei und mehr Hunde gehalten werden: 90 Euro für den ersten Hund, 114 Euro für den zweiten Hund und 138 Euro für den jeden weiteren Hund fällig.

Über diese Eingrupierung und insbesondere auch über den massiven Unterschied der Steuersätze in den einzelnen Städten und gefährlicher oder ungefährlicher Hund, lässt sich wie gesagt streiten.

Jedoch habe ich meinen American Bully vor 4 einhalb Jahren bei der Stadt Braunschweig angemeldet - als normal eingestufter Hund.
Jetzt ist allerdings der Stadt Braunschweig aufgefallen, dass der American Bully ja eine Kreuzung der gefährlichen Rassen ist und dass ich ab dem 01.01.2025 den Steuersatz von 600€ zu zahlen habe.
Ich habe extra, bevor ich mir diesen Hund angeschafft habe, im Mai 2020 mit der Stadt Braunschweig Rücksprache gehalten und mir bestätigen lassen, dass der American Bully unter die normalen Hunderassen fällt trotz der Kreuzungen. Das war eine Grundlage meiner Anschaffung. Die Hunderasse ist als Familien- und Begleithund vorgesehen und zeichnet sich durch sein sanftes und freundliches Wesen aus. In meinem Fall habe ich sogar einen American Bully Pocket, der ungefähr der Größe einer Französischen Bulldogge entspricht.

Dieser Hund wird jetzt als gefährlich eingestuft? Ich empfinde diese Einschätzung als willkürlich und unbegründet und das Vorgehen, bereits seit Jahren hier lebende Hunde und deren Halter mit der neuen Einstufung dieser Steuer zu bestrafen, mehr als verwerflich. Wir sprechen um eine Erhöhung der Steuer von 500%, obwohl sich nichts verändert hat. Ich verstehe, dass mit dieser erhöhten Satzung die Population von gefährlichen Hunden kontrolliert und eingedämmt werden soll - dieses Ziel greift aber NICHT bei bereits vorhandenen, hier gemeldeten Hunden. Desweiteren wird eine Ermäßigung der Hundesteuer nicht vorgesehen, sprich nicht einmal mit einem bestandenen Wesenstest könnte man belegen, dass von diesen Hunden keinerlei Gefahr ausgeht und dass nur ein normaler Steuersatz gerechtfertigt ist.
Dafür fehlt mir das Verständnis und ich werde auch dagegen rechtlich vorgehen.

Ich bin damit kein Einzelfall, viele meiner Freunde und Bekannte haben ebenfalls dieses Schreiben bekommen und sind ebenso fassungslos wie ich.

Ich wäre euch dankbar, wenn ihr diese Petition unterschreiben und sie verbreiten könntet. Vielen American Bullies droht ansonsten sicher auch die Abgabe, womit die Tierheime ebenfalls komplett überfordert und niemandem geholfen wäre.


Lasst uns etwas gemeinsam bewirken! 

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Juliana KühnePetitionsstarter*inInstagram: @juli_kne

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