Keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf Direktversicherungen

Keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf Direktversicherungen

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Erwin Tischler hat diese Petition an Abgeordnete des Deutschen Bundestages gestartet.

Mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG ) von 2004 wurde auch der § 229 SGB V geändert. Dadurch wurden betriebliche Altersvorsorgen beitragspflichtig zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sowohl mit Arbeitnehmer- als auch mit Arbeitgeber-Anteil.

Leider wurden auch die im Zuge von Gehaltsumwandlungen von Arbeitnehmern zur zusätzlichen Altersvorsorge gedachten  Direktversicherungen, lange vor der Gesetzesänderung, teils schon in den 70er Jahren abgeschlossen, bei Auszahlung ab 1.1.2004  "verbeitragt", obwohl die Arbeitnehmer alleine die Prämien für diese Kapital-Lebensversicherung bezahlt haben. Es handelt sich also nachweislich nicht um eine betriebliche Altersversorgung, da der Arbeitgeber keinerlei Beiträge dazu geleistet hat. Während der Laufzeit der Versicherung lag die Mehrheit der Einkommen der Direktversicherten sogar über der Beitragsbemessungsgrundlage, so dass stets Höchstbeiträge bezahlt wurden. Mehr als Höchstbeitrag geht doch gar nicht!

Hätte ich diese monatlichen Versicherungs-Prämien privat an eine normale Lebensversicherung  überwiesen und nicht aus meinem Gehalt durch den Arbeitgeber an die Lebensversicherungsgesellschaft abführen lassen, so wäre die Versicherungssumme bei Auszahlung kranken- und pflegeversicherungsfrei gewesen. Wäre ich statt in der gesetzlichen Krankenkasse privat krankenversichert gewesen, wären ebenfalls keine Beiträge fällig geworden.

Wer also der damaligen Bundesregierung gefolgt ist und die staatliche geförderte Direktversicherung aus Gehaltsumwandlung abgeschlossen hat, wird von den späteren Bundesregierungen seit 2004 dafür bestraft.

Ich betrachte dies als massive Ungleichbehandlung gegenüber privat Krankenversicherten sowie Privaten Lebensversicherungen.

Ich empfinde es als massiven Eingriff in mein Privatvermögen und Verletzung des Artikel 14 unseres Grundgesetzes.

Ich fordere eine Rückkehr zur Rechtslage von vor 1.1.2004 und somit eine Rückerstattung aller meiner bisher auf diese Versicherung gezahlten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge.

Erwin Tischler, Mitglied im DVG e.V.

 

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