Aberkennung d. Beamtenstatus v. B. Höcke wg. Verstoßes gg. die Pflicht z. Verfassungstreue


Aberkennung d. Beamtenstatus v. B. Höcke wg. Verstoßes gg. die Pflicht z. Verfassungstreue
Das Problem
Aberkennung des Beamtenstatus von Björn Höcke wegen Verstoßes gegen die Pflicht zur Verfassungstreue
An den Thüringer Landtag und das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Björn Höcke, ehemaliger Geschichtslehrer und heutiger AfD-Politiker, hat wiederholt und öffentlich rechtsextreme Parolen und NS-Vokabular verwendet. Allerdings sind Beamte – auch im Ruhestand – zur Verfassungstreue verpflichtet. Wer die freiheitlich-demokratische Grundordnung angreift, verliert das Vertrauen der Allgemeinheit.
Forderung
Wir fordern den Thüringer Landtag und das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport auf, gemäß
§ 33 Abs. 1 und 5 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG),
§ 24 Thüringer Disziplinargesetz (ThürDG)
ein förmliches Disziplinarverfahren mit dem Ziel der Aberkennung des Beamtenstatus gegen Herrn Björn Höcke einzuleiten.
Begründung
1. Beamtenrechtliche Pflicht zur Verfassungstreue
Nach § 33 Abs. 1 BeamtStG haben Beamte innerhalb und außerhalb des Dienstes ein Verhalten zu zeigen, das der Achtung und dem Vertrauen gerecht wird, die ihr Beruf erfordert.
Nach § 33 Abs. 5 BeamtStG müssen Beamte sich durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung (FDGO) bekennen und für deren Erhaltung eintreten.
Diese Pflicht gilt auch während des Ruhens des Beamtenverhältnisses (§ 31 Abs. 3 BeamtStG)!
2. Öffentliche, dokumentierte verfassungsfeindliche Äußerungen
Herr Höcke hat wiederholt und nachweislich öffentlich Aussagen getätigt, die in eindeutiger Weise rechtsextreme Ideologie und verfassungsfeindliche Rhetorik enthalten:
Rede in Dresden (Januar 2017): „Denkmal der Schande“
„Wir Deutschen […] sind das einzige Volk der Welt, das sich ein Denkmal der Schande in das Herz seiner Hauptstadt gepflanzt hat.“
Forderung einer „180-Grad-Wende“ in der Erinnerungspolitik.
Quelle: Redeaufzeichnung, MDR-Bericht, Wikipedia-Eintrag.
SA-Parole „Alles für Deutschland“
Wahlkampfveranstaltung Merseburg (Mai 2021):
„Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland.“
Verurteilung durch das Landgericht Halle 2024 wegen Verwendung eines Kennzeichens verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB).
Quelle: BVerfG-Pressemitteilung (Verfahrenshinweis), Welt.de-Bericht.
Begriffe mit NS-Hintergrund
Wiederholte Verwendung von Begriffen wie „Volksverderber“ oder „Tat-Elite“, nachweislich aus der NS-Propaganda entlehnt.
Festgestellt im Strafverfahren gegen Höcke, vgl. Welt.de.
3. Unvereinbarkeit mit der Rolle eines Geschichtslehrers
Die Tätigkeit als Lehrer – insbesondere im Fach Geschichte – erfordert besondere Sensibilität im Umgang mit der deutschen Vergangenheit und den Grundwerten der Verfassung.
Ein Lehrer, der öffentlich rechtsextreme und revisionistische Positionen vertritt, widerspricht den Bildungs- und Erziehungszielen der Schule (§ 2 ThürSchulG) und untergräbt das Vertrauen in eine wertgebundene Vermittlung historischer Tatsachen.
Präzedenzfälle
BVerwG, Urteil vom 06.03.2007 – 2 C 9.06: Entlassung eines Beamten wegen rechtsextremer Betätigung, obwohl keine strafrechtliche Verurteilung vorlag.
NPD-Funktionäre im Schuldienst wurden in mehreren Bundesländern per Disziplinarverfahren aus dem Dienst entfernt (z. B. Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen).
Rechtliche Möglichkeit
Gemäß § 24 Thüringer Disziplinargesetz kann einem Beamten der Status aberkannt werden, wenn er durch schuldhaftes Verhalten das Vertrauen des Dienstherrn oder der Allgemeinheit endgültig verloren hat.
Die dokumentierten Äußerungen erfüllen nach h. M. den Tatbestand einer aktiven Distanzierung von der FDGO.
Literatur- und Quellenverzeichnis
Gesetzestexte
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Art. 33. In: Gesetze im Internet. Bundesministerium der Justiz, 2025. Verfügbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_33.html
Beamtenstatusgesetz (BeamtStG), § 33. In: Gesetze im Internet. Bundesministerium der Justiz, 2025. Verfügbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/__33.html
Thüringer Disziplinargesetz (ThürDG). In: Landesrecht Thüringen. Thüringer Staatskanzlei, 2025. Verfügbar unter: https://landesrecht.thueringen.de/bsth/document/jlr-DGTH2009rahmen
Gerichtsentscheidungen und amtliche Dokumente
4. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 06.03.2007 – 2 C 9.06. In: juris. Verfügbar unter: https://www.bverwg.de/060307U2C9.06.0
5. Landgericht Halle (Saale), Urteil 2024 zur Verwendung der SA-Parole „Alles für Deutschland“ durch Björn Höcke. Berichterstattung u. a. in: Die Welt, 29.04.2024. Verfügbar unter: https://www.welt.de/251511782
Presse- und Medienberichte
6. Mitteldeutscher Rundfunk (MDR), „Höcke-Rede sorgt für Empörung: ‚Denkmal der Schande‘“. 18.01.2017. Verfügbar unter: https://www.mdr.de/nachrichten/politik/regional/afd-hoecke-rede-dresden-100.html
7. Die Welt, „Gericht sieht NS-Vokabular bei Höcke“. 13.05.2024. Verfügbar unter: https://www.welt.de/251181608
Lexikon-/Hintergrundquellen
8. Wikipedia, „Björn Höcke“. In: Wikipedia – Die freie Enzyklopädie. Version vom 10.08.2025. Verfügbar unter: https://de.wikipedia.org/wiki/Björn_Höcke
Hinweis:
Diese Petition richtet sich an die Thüringer Landesregierung als zuständigen Dienstherrn. Eine Einleitung des Verfahrens liegt in deren Ermessen, ist aber rechtlich möglich und durch Präzedenzfälle gestützt.
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Das Problem
Aberkennung des Beamtenstatus von Björn Höcke wegen Verstoßes gegen die Pflicht zur Verfassungstreue
An den Thüringer Landtag und das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Björn Höcke, ehemaliger Geschichtslehrer und heutiger AfD-Politiker, hat wiederholt und öffentlich rechtsextreme Parolen und NS-Vokabular verwendet. Allerdings sind Beamte – auch im Ruhestand – zur Verfassungstreue verpflichtet. Wer die freiheitlich-demokratische Grundordnung angreift, verliert das Vertrauen der Allgemeinheit.
Forderung
Wir fordern den Thüringer Landtag und das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport auf, gemäß
§ 33 Abs. 1 und 5 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG),
§ 24 Thüringer Disziplinargesetz (ThürDG)
ein förmliches Disziplinarverfahren mit dem Ziel der Aberkennung des Beamtenstatus gegen Herrn Björn Höcke einzuleiten.
Begründung
1. Beamtenrechtliche Pflicht zur Verfassungstreue
Nach § 33 Abs. 1 BeamtStG haben Beamte innerhalb und außerhalb des Dienstes ein Verhalten zu zeigen, das der Achtung und dem Vertrauen gerecht wird, die ihr Beruf erfordert.
Nach § 33 Abs. 5 BeamtStG müssen Beamte sich durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung (FDGO) bekennen und für deren Erhaltung eintreten.
Diese Pflicht gilt auch während des Ruhens des Beamtenverhältnisses (§ 31 Abs. 3 BeamtStG)!
2. Öffentliche, dokumentierte verfassungsfeindliche Äußerungen
Herr Höcke hat wiederholt und nachweislich öffentlich Aussagen getätigt, die in eindeutiger Weise rechtsextreme Ideologie und verfassungsfeindliche Rhetorik enthalten:
Rede in Dresden (Januar 2017): „Denkmal der Schande“
„Wir Deutschen […] sind das einzige Volk der Welt, das sich ein Denkmal der Schande in das Herz seiner Hauptstadt gepflanzt hat.“
Forderung einer „180-Grad-Wende“ in der Erinnerungspolitik.
Quelle: Redeaufzeichnung, MDR-Bericht, Wikipedia-Eintrag.
SA-Parole „Alles für Deutschland“
Wahlkampfveranstaltung Merseburg (Mai 2021):
„Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland.“
Verurteilung durch das Landgericht Halle 2024 wegen Verwendung eines Kennzeichens verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB).
Quelle: BVerfG-Pressemitteilung (Verfahrenshinweis), Welt.de-Bericht.
Begriffe mit NS-Hintergrund
Wiederholte Verwendung von Begriffen wie „Volksverderber“ oder „Tat-Elite“, nachweislich aus der NS-Propaganda entlehnt.
Festgestellt im Strafverfahren gegen Höcke, vgl. Welt.de.
3. Unvereinbarkeit mit der Rolle eines Geschichtslehrers
Die Tätigkeit als Lehrer – insbesondere im Fach Geschichte – erfordert besondere Sensibilität im Umgang mit der deutschen Vergangenheit und den Grundwerten der Verfassung.
Ein Lehrer, der öffentlich rechtsextreme und revisionistische Positionen vertritt, widerspricht den Bildungs- und Erziehungszielen der Schule (§ 2 ThürSchulG) und untergräbt das Vertrauen in eine wertgebundene Vermittlung historischer Tatsachen.
Präzedenzfälle
BVerwG, Urteil vom 06.03.2007 – 2 C 9.06: Entlassung eines Beamten wegen rechtsextremer Betätigung, obwohl keine strafrechtliche Verurteilung vorlag.
NPD-Funktionäre im Schuldienst wurden in mehreren Bundesländern per Disziplinarverfahren aus dem Dienst entfernt (z. B. Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen).
Rechtliche Möglichkeit
Gemäß § 24 Thüringer Disziplinargesetz kann einem Beamten der Status aberkannt werden, wenn er durch schuldhaftes Verhalten das Vertrauen des Dienstherrn oder der Allgemeinheit endgültig verloren hat.
Die dokumentierten Äußerungen erfüllen nach h. M. den Tatbestand einer aktiven Distanzierung von der FDGO.
Literatur- und Quellenverzeichnis
Gesetzestexte
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Art. 33. In: Gesetze im Internet. Bundesministerium der Justiz, 2025. Verfügbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_33.html
Beamtenstatusgesetz (BeamtStG), § 33. In: Gesetze im Internet. Bundesministerium der Justiz, 2025. Verfügbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/__33.html
Thüringer Disziplinargesetz (ThürDG). In: Landesrecht Thüringen. Thüringer Staatskanzlei, 2025. Verfügbar unter: https://landesrecht.thueringen.de/bsth/document/jlr-DGTH2009rahmen
Gerichtsentscheidungen und amtliche Dokumente
4. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 06.03.2007 – 2 C 9.06. In: juris. Verfügbar unter: https://www.bverwg.de/060307U2C9.06.0
5. Landgericht Halle (Saale), Urteil 2024 zur Verwendung der SA-Parole „Alles für Deutschland“ durch Björn Höcke. Berichterstattung u. a. in: Die Welt, 29.04.2024. Verfügbar unter: https://www.welt.de/251511782
Presse- und Medienberichte
6. Mitteldeutscher Rundfunk (MDR), „Höcke-Rede sorgt für Empörung: ‚Denkmal der Schande‘“. 18.01.2017. Verfügbar unter: https://www.mdr.de/nachrichten/politik/regional/afd-hoecke-rede-dresden-100.html
7. Die Welt, „Gericht sieht NS-Vokabular bei Höcke“. 13.05.2024. Verfügbar unter: https://www.welt.de/251181608
Lexikon-/Hintergrundquellen
8. Wikipedia, „Björn Höcke“. In: Wikipedia – Die freie Enzyklopädie. Version vom 10.08.2025. Verfügbar unter: https://de.wikipedia.org/wiki/Björn_Höcke
Hinweis:
Diese Petition richtet sich an die Thüringer Landesregierung als zuständigen Dienstherrn. Eine Einleitung des Verfahrens liegt in deren Ermessen, ist aber rechtlich möglich und durch Präzedenzfälle gestützt.
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Petition am 11. August 2025 erstellt