Petition updateSolidarität mit Katalonien - für das Recht auf friedliche Selbstbestimmung!Präsident Puigdemont wird unter Auflagen aus deutscher Abschiebehaft entlassen
Prof. Dr. Axel SchönbergerGermany
Apr 5, 2018
Am 5. April 2018 entschied der I. Strafsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichtes, daß dem Präsidenten der Generalitat de Catalunya, Carles Puigdemont, unter Auflagen Haftverschonung gewährt wird, während gleichzeitig Auslieferungshaft gegen ihn wegen des von Spanien behaupteten Deliktes der Korruption in Form der Untreue angeordnet wird. Auch die von Spanien gleichfalls mit einem europäischen Haftbefehl gesuchten katalanischen Minister Toni Comín, Meritxell Serret i Lluís Puig bleiben nach einer Entscheidung des zuständigen belgischen Richters vom 5. April 2018 ohne Sicherheitsauflagen auf freiem Fuß. Der für die katalanische Ministerin Clara Ponsatí zuständige schottische Richter sah gleichfalls keinen Grund für eine Haftanordnung. Dies bedeutet, daß Carles Puigdemont im Falle einer Auslieferung nach Spanien theoretisch nicht wegen Rebellion angeklagt werden könnte, was freilich die spanische Justiz nicht davon abhalten würde, ihn dann eben wegen weiterer Delikte — etwa wegen «sedición» — anzuklagen, die in dem europäischen Haftbefehl nicht angegeben waren. Eine Justiz, die Beschuldigten auf Frage ihrer Anwälte im Gerichtssaal die Auskunft verweigert, wessen sie überhaupt beschuldigt werden, und ihnen lediglich mitteilt, daß sie dies schon beizeiten erfahren würden, ist zu jeder Art der Rechtsverdrehung fähig, und der spanische Richter Pablo Llarena hat bereits eindrucksvoll unter Beweis gestellt, zu welchen verqueren Gedankengängen seine surrealistische Phantasie imstande ist. Wie unsicher die Lage in spanischen Gefängnissen ist, mußte einer der katalanischen politischen Gefangenen vor kurzem miterleben, als ein Gefängnisinsasse in seiner Gegenwart mit einem Messer einen anderen Gefangenen angriff. Laut den Presseberichten des Jahres 2017 war das katalanische Referendum vom 1. Oktober 2017 vollständig aus privaten Mitteln bezahlt worden. Welche öffentlichen Mittel soll der katalanische Präsident denn, sofern dies stimmt, dann überhaupt veruntreut haben? Da es offenbar bislang einer Konkretisierung seitens des spanischen Richters Pablo Llarena ermangelt, steht zu vermuten, daß die Katalogstraftat der Korruption nur deswegen behauptet wurde, um wenigstens auf diesem Wege eine Auslieferung des katalanischen Präsidenten zu erreichen und so seiner Person habhaft zu werden. Die Genfer Flüchtlingskonvention verbietet es Deutschland, eine Auslieferung von jemandem vorzunehmen, der wegen seiner politischen Überzeugungen verfolgt und mit Freiheitsentzug bedroht wird. Daß genau dieser Sachverhalt auf den gewählten Präsidenten Kataloniens, den die spanische Regierung zu keinem Zeitpunkt abzusetzen befugt war, zutrifft, liegt auf der Hand. Da die spanische Justiz nicht mehr den Anspruch der Rechtsstaatlichkeit erheben kann und das Prinzip der Gewaltenteilung in Spanien derzeit auf grobe Weise verletzt wird, darf Deutschland zudem keine Auslieferung des katalanischen Präsidenten ohne vorherige genaue Einzelfallprüfung vornehmen. Einer Klärung der tatsächlichen Umstände des von Pablo Llarena behaupteten Korruptionsvorwurfs kann der katalanische Präsident gelassen entgegensehen. Er sollte jetzt konsequent den nächsten Schritt gehen und politisches Asyl in Deutschland beantragen. Wem sonst wenn nicht ihm und seinen von Spanien verfolgten Ministern steht dieses Recht zu!
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