Aggiornamento sulla petizioneSolidarität mit Katalonien - für das Recht auf friedliche Selbstbestimmung!Magna poena sine lege
Prof. Dr. Axel SchönbergerGermania
30 ott 2017
Über Jahrzehnte hatten viele Katalaninnen und Katalanen Angst vor dem «tiefen Staat», den spanischen Franquisten und Postfranquisten, die nach wie vor an vielen Schalthebeln der Macht saßen und sitzen. Sie hatten Angst und ließen sich vieles gefallen. Im Jahr 2010 wurde der Druck zu groß, und im Jahr 2017 hat Katalonien in völkerrechtlich einwandfreier Weise nach Abhaltung eines völkerrechtlich zulässigen Referendums seine Unabhängigkeit erklärt. Der konstituierende Prozeß der Republik Katalonien wurde eingeleitet. Zwingendes Völkerrecht steht über der spanischen Verfassung, zumal die spanische Verfassung das Völkerrecht übernimmt und sich ihm unterwirft.
In diesen Tagen tritt der «tiefe Staat» Spaniens zutage, und der Partido Popular, der die derzeitige Minderheitsregierung in Madrid bildet, zerschlug in beispielsloser Form innerhalb weniger Tage den spanischen Rechtsstaat, das Spanien der Autonomien und die spanische Demokratie. Das neue Spanien, das seit dem 27. Oktober 2017 die bisherige spanische Demokratie abgelöst hat, verletzt Menschenrechte und internationales Recht in einer Weise, wie man es bis vor kurzem bei einem europäischen Staat für unmöglich gehalten hätte.
Die kollusive Zusammenarbeit zwischen Partido Popular und Justiz betrifft nicht nur das spanische Verfassungsgericht, sondern erstreckt sich auch auf die Staatsanwaltschaft. International und auch in Spanien gilt theoretisch der Rechtsgrundsatz «nulla poena sine lege» – «keine Strafe ohne Gesetz». Für Spanien scheint dies nun allerdings nicht mehr zu gelten. Die spanische Regierung hat verlauten lassen, daß die Staatsanwaltschaft eine Anklage gegen den Präsidenten und den Vizepräsidenten der Generalitat de Catalunya sowie gegen die Präsidentin des katalanischen Parlaments vorbereite. Ihnen werde der Strattatbestand der Rebellion vorgeworfen.
Das spanische Strafgesetzbuch lautet in Artikel 2 Abs. 1 wie folgt:
«No será castigado ningún delito con pena que no se halle prevista por ley anterior a su perpetración. Carecerán, igualmente, de efecto retroactivo las leyes que establezcan medidas de seguridad.»
«Kein Vergehen wird mit einer Strafe bestraft, das nicht [als Straftatbestand] in einem der Tat vorangehenden Gesetz vorgesehen ist. Ebenfalls haben Gesetze, welche Sicherheitsmaßnahmen vorsehen, keine rückwirkende Wirkung.»
Der Titel XXI des spanischen Strafgesetzbuches regelt Straftaten gegen die spanische Verfassung. Das erste Kapitel ist dem Straftatbestand der «Rebellion» gewidmet. Artikel 472 hat folgende Präambel:
«Son reos del delito de rebelión los que se alzaren violenta y públicamente para cualquiera de los fines siguientes: [...]»
«Es sind des Strattatbestands der Rebellion Angeklagte, die sich auf gewalttätige und öffentliche Weise mit einem der folgenden Ziele erheben:»
«5.º Declarar la independencia de una parte del territorio nacional.»
«5. Die Unabhängigkeit eines Teils des Staatsgebiets zu erklären.»
Da die katalanische Regierung und das katalanische Volk nachweislich keine Gewalttätigkeiten ausübte - Gewalt wurde vielmehr seitens der spanischen Polizei gegen die Katalanen angewandt -, liegen nach spanischem Strafrecht die Voraussetzungen für eine Anklage wegen Rebellion gegen den Präsidenten der Generalitat de Catalunya, Herrn Carles Puigdemont, den Vizepräsidenten der Generalitat de Catalunya, Herrn Oriol Junqueras und die Präsidentin des katalanischen Parlaments, Frau Carme Forcadell nicht vor.
Absatz 4 des Artikels 472 stellt dagegen das derzeitige Vorgehen der spanischen Regierung, das katalanische Parlament aufzulösen, unter Strafe:
«4.º Disolver las Cortes Generales, el Congreso de los Diputados, el Senado o cualquier Asamblea Legislativa de una Comunidad Autónoma, impedir que se reúnan, deliberen o resuelvan, arrancarles alguna resolución o sustraerles alguna de sus atribuciones o competencias.»
«4. Die Cortes Generales, den Kongreß der Abgeordneten, den Senat oder irgendeine gesetzgebende Versammlung einer Autonomen Gemeinschaft aufzulösen, zu verhindern, daß sie zusammenkommen, beratschlagen oder abstimmen, ihnen irgendeine Entschließung zu versagen oder ihnen irgendeine ihrer Zuständigkeiten und Kompetenzen zu nehmen.»
Die spanische Regierung unter Mariano Rajoy verwirklicht den Strattatbestand des Artikel 472 Abs. 4 des spanischen Strafgesetzbuches, sofern sie ihre Ankündigungen mit polizeilicher und/oder militärischer Gewalt durchsetzen sollte. Sie kann sich indes sicher sein, daß der «tiefe Staat» auch in Spaniens Justiz in ihrem Sinne funktionieren wird und sie das Recht weiterhin beugen kann, wie sie es gerade möchte und es in ihrem Interesse liegt.
Die Anklage wegen "Rebellion" und anderer konstruierter Straftatbestände wurde am 30. Oktober 2017 in der Tat gegen den amtierenden und keineswegs rechtskräftig des Amtes enthobenen katalanischen Präsidenten und weitere Personen erhoben. Es ist ein schwarzer Tag in der Geschichte Europas!
Und Europa schweigt und schaut zu.
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