Änderung der Satzung des Wasserverbandes Strausberg-Erkner stoppen

Aktuelle Unterzeichner*innen:
Katrin Eisner und 19 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

Das Problem

Wir Garten- und Grundstücksbesitzer leiden unter den geänderten Auflagen der neuen Satzung des Wasserverbandes Strausberg-Erkner. Diese neuen Regeln benachteiligen uns, wenn wir eher Regenwasser nutzen und unseren Garten mit wenig Trinkwasser bewässern.

Mit den neuen Auflagen, werden Abwassergebühren erhoben, die nicht anfallen und für uns einen hohen finanziellen Aufwand darstellen.

Das steht in keinem Verhältnis zu unserem tatsächlichen Verbrauch.

Auch werde hier gegen die Regel des allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verstoßen. (dazu gibt es schon ein Urteil bei einem Wasserverband) 

Tatsächlich ist eigentlich der Wasserverband verpflichtet, keine unrechtmäßigen Gebühren zu erheben, und somit in der Nachweispflicht.

Da der Wasserverband keinen Gewinn erwirtschaften darf stellt sich die Frage, was passiert mit den Mehreinnahmen die vermutlich entstehen werden?

Um hier einen Konsens zu finden schlagen wir folgende Varianten vor:

  1. Rücknahme der Änderung der Satzung, der Wasserverband baut weiterhin die Uhren bei Wechsel des Hauptzählers ein und erhebt nur tatsächlich anfallende Gebühren. 
  2. Es wird ein Kontingent für die Gartenbewässerung ohne Abwassergebühren zur Verfügung gestellt nach Verbrauch der letzten Jahre oder anhand der Grundstücksgröße, so wie es der Wasserverband Panketal macht.

Wir bitten die Entscheidungsträger, die Änderung der Satzung zu überdenken und eine gerechtere Gebührenstruktur zu schaffen, die die Garten- und Grundstücksbesitzer nicht unverhältnismäßig belastet.

Unterzeichnen Sie diese Petition, um unsere Botschaft an den Wasserverband Strausberg-Erkner zu senden.

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Katrin EisnerPetitionsstarter*in
Erfolg
Diese Petition war mit 5.387 Unterstützer*innen erfolgreich!
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Wir Garten- und Grundstücksbesitzer leiden unter den geänderten Auflagen der neuen Satzung des Wasserverbandes Strausberg-Erkner. Diese neuen Regeln benachteiligen uns, wenn wir eher Regenwasser nutzen und unseren Garten mit wenig Trinkwasser bewässern.

Mit den neuen Auflagen, werden Abwassergebühren erhoben, die nicht anfallen und für uns einen hohen finanziellen Aufwand darstellen.

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Tatsächlich ist eigentlich der Wasserverband verpflichtet, keine unrechtmäßigen Gebühren zu erheben, und somit in der Nachweispflicht.

Da der Wasserverband keinen Gewinn erwirtschaften darf stellt sich die Frage, was passiert mit den Mehreinnahmen die vermutlich entstehen werden?

Um hier einen Konsens zu finden schlagen wir folgende Varianten vor:

  1. Rücknahme der Änderung der Satzung, der Wasserverband baut weiterhin die Uhren bei Wechsel des Hauptzählers ein und erhebt nur tatsächlich anfallende Gebühren. 
  2. Es wird ein Kontingent für die Gartenbewässerung ohne Abwassergebühren zur Verfügung gestellt nach Verbrauch der letzten Jahre oder anhand der Grundstücksgröße, so wie es der Wasserverband Panketal macht.

Wir bitten die Entscheidungsträger, die Änderung der Satzung zu überdenken und eine gerechtere Gebührenstruktur zu schaffen, die die Garten- und Grundstücksbesitzer nicht unverhältnismäßig belastet.

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