

Änderung der rechtlichen Einstufung von Femiziden
Das Problem
Der Mord an der Partnerin oder Ex-Partnerin wird oft verharmlosend als „Beziehungstat“ bezeichnet, als wäre dies eine Tat der Verzweiflung des Täters. Gesellschaft und Berichterstattung tragen zu einem gefährlichen Missverständnis bei: Sie erwecken den Eindruck, dass der Täter „in seiner Verzweiflung“ keine andere Wahl hatte. Dies jedoch ist eine gefährliche Täter-Narrative, die ein kaltblütig geplantes Verbrechen entschuldigt und potentielle Täter dazu ermutigt, ihre Partnerinnen als Besitz zu betrachten, den sie kontrollieren oder gar zerstören dürfen.
Wenn Männer ihre Partnerinnen oder Ex-Partnerinnen töten, handeln sie oft aus territorialen Motiven. Sie sehen ihre Partnerin nicht als Mensch, sondern als Eigentum, das sie zerstören können, wenn sie es als notwendig erachten. Eine solche Tat darf nicht als impulsive Verzweiflungstat abgetan werden, sondern muss klar als Mord eingestuft und hart geahndet werden. Die aktuelle rechtliche Einstufung in der Justiz spiegelt dies nicht adäquat wider.
Ein Mord aus dem Motiv des territorialen Besitzdenkens sollte als niederer Beweggrund gelten. Es ist Zeit für eine rechtliche Neubewertung und Anpassung, um den Opfern gerecht zu werden und um ein starkes Signal an aktuelle und potentielle Täter zu senden, dass ihre Verbrechen nicht verharmlost werden.
Wir fordern die Justizministerien Deutschlands auf, die Klassifizierung solcher Verbrechen zu überdenken und anzupassen. Es braucht klare gesetzliche Regelungen, die solche Taten als das erkennen, was sie sind: kaltblütige Morde aus Machtdemonstrationen. Mit einer strengen Einstufung können wir diesen erdrückenden Teil des patriarchalen Systems bekämpfen und die Opfer schützen.
Bitte unterstützen Sie unsere Forderung für eine gerechtere Justiz, indem Sie diese Petition unterschreiben. Gemeinsam können wir eine Veränderung bewirken.

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Das Problem
Der Mord an der Partnerin oder Ex-Partnerin wird oft verharmlosend als „Beziehungstat“ bezeichnet, als wäre dies eine Tat der Verzweiflung des Täters. Gesellschaft und Berichterstattung tragen zu einem gefährlichen Missverständnis bei: Sie erwecken den Eindruck, dass der Täter „in seiner Verzweiflung“ keine andere Wahl hatte. Dies jedoch ist eine gefährliche Täter-Narrative, die ein kaltblütig geplantes Verbrechen entschuldigt und potentielle Täter dazu ermutigt, ihre Partnerinnen als Besitz zu betrachten, den sie kontrollieren oder gar zerstören dürfen.
Wenn Männer ihre Partnerinnen oder Ex-Partnerinnen töten, handeln sie oft aus territorialen Motiven. Sie sehen ihre Partnerin nicht als Mensch, sondern als Eigentum, das sie zerstören können, wenn sie es als notwendig erachten. Eine solche Tat darf nicht als impulsive Verzweiflungstat abgetan werden, sondern muss klar als Mord eingestuft und hart geahndet werden. Die aktuelle rechtliche Einstufung in der Justiz spiegelt dies nicht adäquat wider.
Ein Mord aus dem Motiv des territorialen Besitzdenkens sollte als niederer Beweggrund gelten. Es ist Zeit für eine rechtliche Neubewertung und Anpassung, um den Opfern gerecht zu werden und um ein starkes Signal an aktuelle und potentielle Täter zu senden, dass ihre Verbrechen nicht verharmlost werden.
Wir fordern die Justizministerien Deutschlands auf, die Klassifizierung solcher Verbrechen zu überdenken und anzupassen. Es braucht klare gesetzliche Regelungen, die solche Taten als das erkennen, was sie sind: kaltblütige Morde aus Machtdemonstrationen. Mit einer strengen Einstufung können wir diesen erdrückenden Teil des patriarchalen Systems bekämpfen und die Opfer schützen.
Bitte unterstützen Sie unsere Forderung für eine gerechtere Justiz, indem Sie diese Petition unterschreiben. Gemeinsam können wir eine Veränderung bewirken.

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Petition am 24. Juli 2026 erstellt