Ändern Sie §44 Abs. 2 und §50 Abs. 1 Nr. 1 SGB V

Aktuelle Unterzeichner*innen:
Alexander Burmeister und 19 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

Das Problem

Ich bin eine alleinerziehende Mutter, die ihre Erwerbsminderungsrente bezieht und dennoch in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung arbeitet, weil ich meinem Kind zeigen möchte, dass Arbeit wichtig ist. Leider habe ich die Erfahrung gemacht, dass unser Sozialsystem Menschen wie mich im Stich lässt. Als mein Kind krank wurde und ich gezwungen war, zu Hause zu bleiben, verlor ich meinen Lohn. Kein Kinderkrankengeld, weil ich Rentnerin bin.
Seit 2020 gilt das Bundesteilhabegesetz das Menschen mit Behinderung volle Teilhabe am Arbeitsleben garantiert. §44 Abs. 2 und §50 SGB V wurden nie daran angepasst. Das ist ein direkter Widerspruch im Gesetz selbst.
Es ist ungerecht, dass Menschen, die in Erwerbsminderungsrente sind und dennoch arbeiten, benachteiligt werden. Wenn man sich entscheidet zu arbeiten, Steuern zu zahlen und in das Sozialsystem einzuzahlen, sollte man auch die gleichen Rechte und Ansprüche wie andere Arbeitnehmer haben. Doch aktuell verlieren all jene, die arbeiten, in das System einzahlen und kämpfen, ihre Ansprüche auf Kinderkrankengeld und Krankengeld. Wer hingegen zu Hause bleibt und lediglich Rente bezieht, sieht sich keinem solchen Problem ausgesetzt.

Ich fordere daher, dass §44 Abs. 2 und §50 Abs. 1 Nr. 1 des SGB V geändert werden. Jedes Elternteil, das trotz voller Erwerbsminderungsrente einer Beschäftigung nachgeht, sei es sozialversicherungspflichtig, in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder über den Integrationsfachdienst, muss Anspruch auf Kinderkrankengeld und Krankengeld haben.

Darüber hinaus muss die Möglichkeit geschaffen werden, freiwillig höhere Beiträge zu zahlen, um sich besser über die eigene Arbeit abzusichern, unabhängig von der Rente. Es ist an der Zeit, dass unser Sozialsystem gerechter gestaltet wird, um die Leistung und den Einsatz von Menschen zu honorieren, die trotz gesundheitlicher Einschränkungen arbeiten.

Unterschreiben Sie jetzt. Für alle die arbeiten obwohl sie nicht müssen/können. Für alle die kämpfen obwohl das System es ihnen schwer macht. Für eine gerechte Lösung.

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Das Problem

Ich bin eine alleinerziehende Mutter, die ihre Erwerbsminderungsrente bezieht und dennoch in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung arbeitet, weil ich meinem Kind zeigen möchte, dass Arbeit wichtig ist. Leider habe ich die Erfahrung gemacht, dass unser Sozialsystem Menschen wie mich im Stich lässt. Als mein Kind krank wurde und ich gezwungen war, zu Hause zu bleiben, verlor ich meinen Lohn. Kein Kinderkrankengeld, weil ich Rentnerin bin.
Seit 2020 gilt das Bundesteilhabegesetz das Menschen mit Behinderung volle Teilhabe am Arbeitsleben garantiert. §44 Abs. 2 und §50 SGB V wurden nie daran angepasst. Das ist ein direkter Widerspruch im Gesetz selbst.
Es ist ungerecht, dass Menschen, die in Erwerbsminderungsrente sind und dennoch arbeiten, benachteiligt werden. Wenn man sich entscheidet zu arbeiten, Steuern zu zahlen und in das Sozialsystem einzuzahlen, sollte man auch die gleichen Rechte und Ansprüche wie andere Arbeitnehmer haben. Doch aktuell verlieren all jene, die arbeiten, in das System einzahlen und kämpfen, ihre Ansprüche auf Kinderkrankengeld und Krankengeld. Wer hingegen zu Hause bleibt und lediglich Rente bezieht, sieht sich keinem solchen Problem ausgesetzt.

Ich fordere daher, dass §44 Abs. 2 und §50 Abs. 1 Nr. 1 des SGB V geändert werden. Jedes Elternteil, das trotz voller Erwerbsminderungsrente einer Beschäftigung nachgeht, sei es sozialversicherungspflichtig, in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder über den Integrationsfachdienst, muss Anspruch auf Kinderkrankengeld und Krankengeld haben.

Darüber hinaus muss die Möglichkeit geschaffen werden, freiwillig höhere Beiträge zu zahlen, um sich besser über die eigene Arbeit abzusichern, unabhängig von der Rente. Es ist an der Zeit, dass unser Sozialsystem gerechter gestaltet wird, um die Leistung und den Einsatz von Menschen zu honorieren, die trotz gesundheitlicher Einschränkungen arbeiten.

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Petition am 13. März 2026 erstellt