Keine Geheimjustiz - Rettet die Öffentlichkeit mündlicher Verhandlungen am Arbeitsgericht!

Das Problem

Bisher galt eine mündlichen Gerichtsverhandlung als öffentlich, wenn Zuhörer vorab Zeit und Ort der Verhandlung wissen und Zutritt zum Gerichtssaal erhalten können. 

Der Öffentlichkeitsgrundsatz ist ein grundlegendes Prinzip des Rechtsstaats. Er folgt auch aus der Europäischen Menschenrechtskonvention und dem UN-Zivilpakt

Jedoch entschied das Bundesarbeitsgericht am 24.11.2022 (Az. 2 AZN 335/22), dass eine offene Saaltür dem Öffentlichkeitsgrundsatz genügt.

Eine mündliche Verhandlung darf laut der Entscheidung dann unangekündigt verfrüht beginnen. Die vorab der Öffentlichkeit angekündigte Anfangszeit der Verhandlung darf falsch sein.

Die einzige mündliche Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht hatte unangekündigt mind. zehn Minuten vor dem tatsächlichen Termin begonnen. Aber die Saaltür stand während der Verhandlung offen (wegen Corona).

Diese neue Rechtsprechung dürfte es der Allgemeinheit einschließlich Journalisten erheblich erschweren, einer bestimmten mündlichen Verhandlung von Anfang an öffentlich beizuwohnen.

Die bisherige Kontrolle der Gerichte durch die Öffentlichkeit wäre kaum mehr möglich. Zuhörer könnten künftig Pech haben und zwar zum angekündigten Termin da sein, dann aber nur mehr das Ende der verfrüht begonnenen Verhandlung mitbekommen. 

Die Petition hat zum Ziel, dass Zeit und Ort jeder öffentlichen Gerichtsverhandlung vorab der Öffentlichkeit korrekt angekündigt werden müssen, auch Terminänderungen.

Mehr Informationen zum Sachverhalt und zum Rechtlichen finden sich hier.

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Dr. Mario AlbrechtPetitionsstarter*inGI-Mitglied seit 2000
Diese Petition hat 1.859 Unterschriften erreicht

Das Problem

Bisher galt eine mündlichen Gerichtsverhandlung als öffentlich, wenn Zuhörer vorab Zeit und Ort der Verhandlung wissen und Zutritt zum Gerichtssaal erhalten können. 

Der Öffentlichkeitsgrundsatz ist ein grundlegendes Prinzip des Rechtsstaats. Er folgt auch aus der Europäischen Menschenrechtskonvention und dem UN-Zivilpakt

Jedoch entschied das Bundesarbeitsgericht am 24.11.2022 (Az. 2 AZN 335/22), dass eine offene Saaltür dem Öffentlichkeitsgrundsatz genügt.

Eine mündliche Verhandlung darf laut der Entscheidung dann unangekündigt verfrüht beginnen. Die vorab der Öffentlichkeit angekündigte Anfangszeit der Verhandlung darf falsch sein.

Die einzige mündliche Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht hatte unangekündigt mind. zehn Minuten vor dem tatsächlichen Termin begonnen. Aber die Saaltür stand während der Verhandlung offen (wegen Corona).

Diese neue Rechtsprechung dürfte es der Allgemeinheit einschließlich Journalisten erheblich erschweren, einer bestimmten mündlichen Verhandlung von Anfang an öffentlich beizuwohnen.

Die bisherige Kontrolle der Gerichte durch die Öffentlichkeit wäre kaum mehr möglich. Zuhörer könnten künftig Pech haben und zwar zum angekündigten Termin da sein, dann aber nur mehr das Ende der verfrüht begonnenen Verhandlung mitbekommen. 

Die Petition hat zum Ziel, dass Zeit und Ort jeder öffentlichen Gerichtsverhandlung vorab der Öffentlichkeit korrekt angekündigt werden müssen, auch Terminänderungen.

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