HÄRTERE STRAFEN FÜR TIERQUÄLER!


HÄRTERE STRAFEN FÜR TIERQUÄLER!
Das Problem
HÄRTERE STRAFEN FÜR TIERQUÄLER! UNBEDINGTE, JAHRELANGE FREIHEITSSTRAFEN UND EIN TIERHALTEVERBOT AUF LEBZEIT!
Fälle von Tierleid sind leider vielfältig und beziehen sich vor allem auf die extremen Missstände in der Tierindustrie, wo Tiere wie gefühllose Gegenstände unter grausamsten Bedingungen gehalten werden, Tiertransporte sind meist die reinsten Höllen-Fahrten, bis hin zur Ausführung widerwärtigster Formen von Schlachtungen. Auch in den Tierversuchslaboren werden Tiere unter dem Deckmantel der Wissenschaft grausamst gequält und bestialisch getötet. Im Übringen werden auch Haustiere immer wieder vernachlässigt, grausamst misshandelt, und bis dato wird Tierquälerei eher als "Kavaliersdelikt" angesehen. All dies ist auch ein Beleg dafür, dass die Strafen für Tierquälerei keine, oder viel zu wenig abschreckende Wirkung haben, trotz des Wissens, dass bis zu 70 Prozent der verurteilten Gewalttäter eine Vorgeschichte als Tierquäler haben. Eine Verschärfung der Strafen für die Misshandlung von Tieren ist daher enorm wichtig und schon längst überfällig.
Mit 1. Jänner 2016 wurde zwar die Strafdrohung für Tierquälerei im Strafgesetzbuch von ein auf zwei Jahre angehoben, jedoch in Deutschland als auch der Schweiz liegt das Strafmaß schon lange bei drei Jahren Haft. In Österreich hinken wir im internationalen Vergleich nach wie vor hinterher. Die Gerichts-Zuständigkeit liegt bis dato auf der Landesebene. Die reinste Farce ist das völlig unterschiedliche Strafmaß im Strafgesetzbuch und Tierschutzgesetz, wenn die Anklage nicht nach dem Strafgesetzbuch §222 StGB lautet, sondern nach dem Tierschutzgesetz §38 TSchG, und dies ist leider meistens der Fall, so begeht der Tierquäler nur eine Verwaltungsübertretung und ist von der Behörde bei schwerer Tierquälerei mit einer Geldstrafe von mindestens 2.000, bis zu 7.500 Euro, und im Wiederholungsfall bis zu 15.000 Euro zu bestrafen.
Der österreichische Bund wird aufgefordert, jegliche Geldstrafen bei Tierquälerei aus der Gesetzgebung zu streichen und einheitlich die Strafen bei Tierquälerei für Tiere jeglicher Spezies zu erhöhen. Es ist ein unbedingtes Mindestmaß von 1 Jahr Freiheitsstrafe bei Tierquälerei und Tierfolter zu verankern. Auch die Strafrahmenobergrenze soll von 2 auf mindestens 5 Jahre erhöht werden. Nicht zu vergessen, jeder verurteilte Tierquäler sollte ausnahmslos ein Tierhalteverbot auf Lebzeit bekommen. Österreich soll nicht weiter im europäischen Vergleich hinterher hinken, sondern eine Vorbildrolle einnehmen.
HÄRTERE STRAFEN FÜR TIERQUÄLER JETZT!!!
7.208
Das Problem
HÄRTERE STRAFEN FÜR TIERQUÄLER! UNBEDINGTE, JAHRELANGE FREIHEITSSTRAFEN UND EIN TIERHALTEVERBOT AUF LEBZEIT!
Fälle von Tierleid sind leider vielfältig und beziehen sich vor allem auf die extremen Missstände in der Tierindustrie, wo Tiere wie gefühllose Gegenstände unter grausamsten Bedingungen gehalten werden, Tiertransporte sind meist die reinsten Höllen-Fahrten, bis hin zur Ausführung widerwärtigster Formen von Schlachtungen. Auch in den Tierversuchslaboren werden Tiere unter dem Deckmantel der Wissenschaft grausamst gequält und bestialisch getötet. Im Übringen werden auch Haustiere immer wieder vernachlässigt, grausamst misshandelt, und bis dato wird Tierquälerei eher als "Kavaliersdelikt" angesehen. All dies ist auch ein Beleg dafür, dass die Strafen für Tierquälerei keine, oder viel zu wenig abschreckende Wirkung haben, trotz des Wissens, dass bis zu 70 Prozent der verurteilten Gewalttäter eine Vorgeschichte als Tierquäler haben. Eine Verschärfung der Strafen für die Misshandlung von Tieren ist daher enorm wichtig und schon längst überfällig.
Mit 1. Jänner 2016 wurde zwar die Strafdrohung für Tierquälerei im Strafgesetzbuch von ein auf zwei Jahre angehoben, jedoch in Deutschland als auch der Schweiz liegt das Strafmaß schon lange bei drei Jahren Haft. In Österreich hinken wir im internationalen Vergleich nach wie vor hinterher. Die Gerichts-Zuständigkeit liegt bis dato auf der Landesebene. Die reinste Farce ist das völlig unterschiedliche Strafmaß im Strafgesetzbuch und Tierschutzgesetz, wenn die Anklage nicht nach dem Strafgesetzbuch §222 StGB lautet, sondern nach dem Tierschutzgesetz §38 TSchG, und dies ist leider meistens der Fall, so begeht der Tierquäler nur eine Verwaltungsübertretung und ist von der Behörde bei schwerer Tierquälerei mit einer Geldstrafe von mindestens 2.000, bis zu 7.500 Euro, und im Wiederholungsfall bis zu 15.000 Euro zu bestrafen.
Der österreichische Bund wird aufgefordert, jegliche Geldstrafen bei Tierquälerei aus der Gesetzgebung zu streichen und einheitlich die Strafen bei Tierquälerei für Tiere jeglicher Spezies zu erhöhen. Es ist ein unbedingtes Mindestmaß von 1 Jahr Freiheitsstrafe bei Tierquälerei und Tierfolter zu verankern. Auch die Strafrahmenobergrenze soll von 2 auf mindestens 5 Jahre erhöht werden. Nicht zu vergessen, jeder verurteilte Tierquäler sollte ausnahmslos ein Tierhalteverbot auf Lebzeit bekommen. Österreich soll nicht weiter im europäischen Vergleich hinterher hinken, sondern eine Vorbildrolle einnehmen.
HÄRTERE STRAFEN FÜR TIERQUÄLER JETZT!!!
7.208
Die Entscheidungsträger*innen
Kommentare von Unterstützer*innen
Neuigkeiten zur Petition
Diese Petition teilen
Petition am 12. Januar 2023 erstellt