

Schutz darf niemanden ausschließen – Gewaltschutz für ALLE Betroffenen.
Das Problem
Warum wir einen inklusiven Gewaltschutz brauchen
Das Berliner Gewalthilfegesetz ist beschlossen.
Für Frauen und Kinder ist das ein Meilenstein. Für mich könnte das vieles verändern. Aber für viele andere nicht. Denn sie wurden vergessen.
Unter anderem Menschen aus der queeren Community, ältere Menschen in Pflegeeinrichtungen, Menschen in betreuten Wohnformen, Männer, Menschen mit Sprachbarrieren, Menschen in kultureller oder sozialer Isolation sowie Menschen mit Behinderung, Pflege- oder Assistenzbedarf können von Gewalt betroffen sein – und sind es auch. Im Gesetz kommen sie jedoch kaum oder gar nicht vor.
Hilfe darf kein Wettbewerb sein. Sie muss jedem offenstehen, der sie braucht – unabhängig von Geschlecht, Glauben, ethnischer Herkunft, sexueller Orientierung, Alter oder Lebenssituation.
Gewalt entsteht nicht im luftleeren Raum. Sie entsteht dort, wo sie übersehen, verharmlost oder nicht wirksam sanktioniert wird. Hilfe auf einzelne Betroffenengruppen zu beschränken, löst dieses Problem nicht. Sie macht andere Betroffene unsichtbar und schließt sie aus – ausgerechnet im Namen des Gewaltschutzes.
Wir nehmen niemandem etwas weg, wenn wir anerkennen, dass nicht nur Frauen von Gewalt betroffen sein können – auch wenn Frauen in vielen Gewaltkontexten die Mehrheit der Betroffenen darstellen. Es gibt zahlreiche weitere Konstellationen, die wir nicht ignorieren dürfen, nur weil einem Teil der Betroffenen bereits geholfen wird.
Hilfe darf nicht zuerst fragen, wer du bist. Sie muss zuerst fragen: Was ist passiert?
Deshalb muss das Berliner Gewalthilfegesetz so weiterentwickelt werden, dass alle Betroffenen wirksamen Zugang zu Schutz und Unterstützung erhalten.
Gewalt fragt nicht nach Zugehörigkeit. Gewalt sucht Folgenlosigkeit.
Wenn wir das ausblenden, übersehen wir auch, wie gesellschaftliche Klischees dazu beitragen, dass Betroffene nicht gesehen werden – und es ihnen schwerer machen, überhaupt Hilfe zu suchen.
Jungen und Männern vermitteln wir noch immer: Wenn sie es nicht wollten, könnten sie gar nicht missbraucht werden. Frauen, so ein weiteres Klischee, könnten keine Täterinnen sein. Damit schützen wir Täterschaft und legen Betroffenen ihr eigenes Trauma zur Last.
Wir behandeln Pflege- und Betreuungseinrichtungen, als könne Gewalt dort nicht geschehen, weil sie institutionell ausgeschlossen ist. Doch ein Arbeitsvertrag oder ein Schutzkonzept verhindern keine Gewalt. Auch stationäre Einrichtungen entwickeln eigene Dynamiken, und eine fachliche Beziehung beseitigt weder Machtgefälle noch Abhängigkeiten. Wer das übersieht, erhöht die Hürden für Betroffene, überhaupt gesehen zu werden.
Auch sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität dürfen nicht darüber entscheiden, wer Zugang zu Schutz erhält. Wer bei spezialisierten Hilfsangeboten für queere Menschen spart und sie zugleich im allgemeinen Gewaltschutz nicht ausreichend berücksichtigt, schafft keine Gleichbehandlung. Er verschärft bestehende Schutzlücken. Gerade dort, wo Menschen ohnehin mit Diskriminierung, Ausgrenzung oder hohen Hürden bei der Hilfesuche konfrontiert sind, darf Gewaltschutz nicht die nächste Hürde errichten.
Intersektionale Betroffenheit verringert den Schutzbedarf nicht. Im Gegenteil: Mehrere sich überschneidende Benachteiligungen können den Zugang zu Hilfe zusätzlich erschweren.
Dies sind nur eine Handvoll Gründe, warum Schutz kein Privileg sein darf.
Schutz muss allen offenstehen, die ihn brauchen.
Unterschreibe jetzt dafür, dass alle Schutz erhalten, die Gewalt erfahren.

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Das Problem
Warum wir einen inklusiven Gewaltschutz brauchen
Das Berliner Gewalthilfegesetz ist beschlossen.
Für Frauen und Kinder ist das ein Meilenstein. Für mich könnte das vieles verändern. Aber für viele andere nicht. Denn sie wurden vergessen.
Unter anderem Menschen aus der queeren Community, ältere Menschen in Pflegeeinrichtungen, Menschen in betreuten Wohnformen, Männer, Menschen mit Sprachbarrieren, Menschen in kultureller oder sozialer Isolation sowie Menschen mit Behinderung, Pflege- oder Assistenzbedarf können von Gewalt betroffen sein – und sind es auch. Im Gesetz kommen sie jedoch kaum oder gar nicht vor.
Hilfe darf kein Wettbewerb sein. Sie muss jedem offenstehen, der sie braucht – unabhängig von Geschlecht, Glauben, ethnischer Herkunft, sexueller Orientierung, Alter oder Lebenssituation.
Gewalt entsteht nicht im luftleeren Raum. Sie entsteht dort, wo sie übersehen, verharmlost oder nicht wirksam sanktioniert wird. Hilfe auf einzelne Betroffenengruppen zu beschränken, löst dieses Problem nicht. Sie macht andere Betroffene unsichtbar und schließt sie aus – ausgerechnet im Namen des Gewaltschutzes.
Wir nehmen niemandem etwas weg, wenn wir anerkennen, dass nicht nur Frauen von Gewalt betroffen sein können – auch wenn Frauen in vielen Gewaltkontexten die Mehrheit der Betroffenen darstellen. Es gibt zahlreiche weitere Konstellationen, die wir nicht ignorieren dürfen, nur weil einem Teil der Betroffenen bereits geholfen wird.
Hilfe darf nicht zuerst fragen, wer du bist. Sie muss zuerst fragen: Was ist passiert?
Deshalb muss das Berliner Gewalthilfegesetz so weiterentwickelt werden, dass alle Betroffenen wirksamen Zugang zu Schutz und Unterstützung erhalten.
Gewalt fragt nicht nach Zugehörigkeit. Gewalt sucht Folgenlosigkeit.
Wenn wir das ausblenden, übersehen wir auch, wie gesellschaftliche Klischees dazu beitragen, dass Betroffene nicht gesehen werden – und es ihnen schwerer machen, überhaupt Hilfe zu suchen.
Jungen und Männern vermitteln wir noch immer: Wenn sie es nicht wollten, könnten sie gar nicht missbraucht werden. Frauen, so ein weiteres Klischee, könnten keine Täterinnen sein. Damit schützen wir Täterschaft und legen Betroffenen ihr eigenes Trauma zur Last.
Wir behandeln Pflege- und Betreuungseinrichtungen, als könne Gewalt dort nicht geschehen, weil sie institutionell ausgeschlossen ist. Doch ein Arbeitsvertrag oder ein Schutzkonzept verhindern keine Gewalt. Auch stationäre Einrichtungen entwickeln eigene Dynamiken, und eine fachliche Beziehung beseitigt weder Machtgefälle noch Abhängigkeiten. Wer das übersieht, erhöht die Hürden für Betroffene, überhaupt gesehen zu werden.
Auch sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität dürfen nicht darüber entscheiden, wer Zugang zu Schutz erhält. Wer bei spezialisierten Hilfsangeboten für queere Menschen spart und sie zugleich im allgemeinen Gewaltschutz nicht ausreichend berücksichtigt, schafft keine Gleichbehandlung. Er verschärft bestehende Schutzlücken. Gerade dort, wo Menschen ohnehin mit Diskriminierung, Ausgrenzung oder hohen Hürden bei der Hilfesuche konfrontiert sind, darf Gewaltschutz nicht die nächste Hürde errichten.
Intersektionale Betroffenheit verringert den Schutzbedarf nicht. Im Gegenteil: Mehrere sich überschneidende Benachteiligungen können den Zugang zu Hilfe zusätzlich erschweren.
Dies sind nur eine Handvoll Gründe, warum Schutz kein Privileg sein darf.
Schutz muss allen offenstehen, die ihn brauchen.
Unterschreibe jetzt dafür, dass alle Schutz erhalten, die Gewalt erfahren.

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Petition am 3. Juli 2026 erstellt