#FemizideAlsStraftat – Schützen Sie Frauen, Frau Bundesjustizministerin Hubig!


#FemizideAlsStraftat – Schützen Sie Frauen, Frau Bundesjustizministerin Hubig!
Das Problem
Das Problem
Fast jeden dritten Tag wird in Deutschland eine Frau von ihrem (Ex)-Partner getötet. Diese Tötungen haben einen Namen: Femizide* – Tötungen an Frauen, weil sie Frauen sind. Doch unser Strafrecht kennt diesen Begriff nicht und bildet die Realität hinter diesen Taten nicht ab.
Wir sind #DieNächste, eine selbstorganisierte Initiative gegen Gewalt an Frauen – gegründet, weil wir Gewalt durch unsere Expartner am eigenen Leibe erlebt haben. Als Betroffene fordern wir jetzt von Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig: Schützen Sie Frauen in diesem Land und sorgen Sie dafür, dass Femizide endlich im Strafgesetzbuch klar benannt und konsequent bestraft werden.
Keine „Beziehungstaten” – sondern Morde aus Frauenhass
Femizide sind keine „Familiendramen”. Sie sind Ausdruck systematischer Gewalt, Macht, Kontrolle und Frauenhass – Gewalt, die immer wieder tödlich endet.
- 2024 wurden 265.942 Menschen Opfer häuslicher Gewalt – so viele wie nie zuvor. 73 % davon sind Frauen[1].
- Mindestens 104 Frauen wurden von (Ex-)Partnern getötet – die BKA-Zählung weist 126 Fälle aus (je nach Methodik).
- In über 80 % der Fälle ist der Täter ein (Ex-)Partner oder Familienmitglied.
Trotz dieser brutalen Realität werden Femizide in Deutschland oft nur als Totschlag gewertet. Die geschlechtsspezifische Motivation bleibt unsichtbar - und damit auch die strukturelle Dimension der Gewalt. So können Täter auf mildere Strafen hoffen. Sogar Eifersucht gilt noch immer als nachvollziehbarer Beweggrund – ein Relikt patriarchaler Denkmuster, das endlich aus dem Strafrecht verschwinden muss.
Medien sprechen oft von „Beziehungstat“ oder „Familiendrama“ und verharmlosen damit eine systematische Form patriarchaler Gewalt.
Deutschland hat sich mit der Istanbul-Konvention bereits 2018 verpflichtet, Frauen wirksam vor Gewalt zu schützen und Täter konsequent zu bestrafen – doch umgesetzt ist das bis heute nicht.
Unsere Forderung an die Bundesjustizministerin:
Ergänzen Sie § 211 StGB um das Mordmerkmal „Tötung aus geschlechtsspezifischen Motiven“.
Femizide als Mord anzuerkennen ist keine Symbolpolitik - es ist ein überfälliger Schritt zu mehr Sicherheit, Gerechtigkeit und Schutz für Frauen in Deutschland.
Diese Ergänzung des §211 StGB ist wichtig, weil sie:
- Die Schwere der Tat anerkennt – Femizide sind Morde aus Frauenhass, keine Beziehungstaten.
- Rechtliche Lücken schließt und einheitliche Urteile ermöglicht – viele dieser Tötungen werden als Totschlag eingestuft und zu milde bestraft.
- Bessere Datenerfassung ermöglicht – Grundlage für Prävention und Schutz
- Internationalen Standards folgt – in ganz Lateinamerika (außer Kuba), Italien, Malta und Zypern sind Femizide strafgesetzlich verankert
- Internationale Verpflichtungen erfüllt – die Istanbul-Konvention und die neue EU-Richtlinie verpflichten Deutschland zum Schutz von Frauen vor geschlechtsspezifischer Gewalt
Warum das wichtig ist:
Gewalt gegen Frauen beginnt oft im Verborgenen, hinter verschlossenen Türen. Doch sie betrifft uns alle: Töchter, Mütter, Schwestern, Partnerinnen, Freundinnen.
Es geht um Sicherheit, um Gerechtigkeit – und darum, Leben zu retten.
Und deshalb brauchen wir jetzt deine Stimme!
👏Unterzeichne diese Petition.
👏Teile sie mit deinem Umfeld.
👏Sprich darüber – in deiner Familie, deinen Freund:innen, deinen Kolleg:innen.
Lasst uns gemeinsam zeigen:
Diese Gesellschaft schaut nicht mehr weg – sie handelt!
🖋️ #FemizideAlsStraftat #DieNächste #GegenGewaltGegenFrauen
Verfasserinnen:
Iris Brand, Sarah Bora, Sabrina Miller & Suna Tanis
@dienaechste (Instagram)
Unterstützerinnen:
Romy Stangl, Vorstandssprecherin von One Billion Rising München e.V.
* Als Femizide verstehen wir die Tötung an Frauen aufgrund ihres Geschlechts; Intimizide, also Tötungen durch einen (Ex-) Partner, stellen einen Unterfall dar.
[1] Häusliche Gewalt erreicht in Deutschland Allzeithoch - WELT
80.868
Das Problem
Das Problem
Fast jeden dritten Tag wird in Deutschland eine Frau von ihrem (Ex)-Partner getötet. Diese Tötungen haben einen Namen: Femizide* – Tötungen an Frauen, weil sie Frauen sind. Doch unser Strafrecht kennt diesen Begriff nicht und bildet die Realität hinter diesen Taten nicht ab.
Wir sind #DieNächste, eine selbstorganisierte Initiative gegen Gewalt an Frauen – gegründet, weil wir Gewalt durch unsere Expartner am eigenen Leibe erlebt haben. Als Betroffene fordern wir jetzt von Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig: Schützen Sie Frauen in diesem Land und sorgen Sie dafür, dass Femizide endlich im Strafgesetzbuch klar benannt und konsequent bestraft werden.
Keine „Beziehungstaten” – sondern Morde aus Frauenhass
Femizide sind keine „Familiendramen”. Sie sind Ausdruck systematischer Gewalt, Macht, Kontrolle und Frauenhass – Gewalt, die immer wieder tödlich endet.
- 2024 wurden 265.942 Menschen Opfer häuslicher Gewalt – so viele wie nie zuvor. 73 % davon sind Frauen[1].
- Mindestens 104 Frauen wurden von (Ex-)Partnern getötet – die BKA-Zählung weist 126 Fälle aus (je nach Methodik).
- In über 80 % der Fälle ist der Täter ein (Ex-)Partner oder Familienmitglied.
Trotz dieser brutalen Realität werden Femizide in Deutschland oft nur als Totschlag gewertet. Die geschlechtsspezifische Motivation bleibt unsichtbar - und damit auch die strukturelle Dimension der Gewalt. So können Täter auf mildere Strafen hoffen. Sogar Eifersucht gilt noch immer als nachvollziehbarer Beweggrund – ein Relikt patriarchaler Denkmuster, das endlich aus dem Strafrecht verschwinden muss.
Medien sprechen oft von „Beziehungstat“ oder „Familiendrama“ und verharmlosen damit eine systematische Form patriarchaler Gewalt.
Deutschland hat sich mit der Istanbul-Konvention bereits 2018 verpflichtet, Frauen wirksam vor Gewalt zu schützen und Täter konsequent zu bestrafen – doch umgesetzt ist das bis heute nicht.
Unsere Forderung an die Bundesjustizministerin:
Ergänzen Sie § 211 StGB um das Mordmerkmal „Tötung aus geschlechtsspezifischen Motiven“.
Femizide als Mord anzuerkennen ist keine Symbolpolitik - es ist ein überfälliger Schritt zu mehr Sicherheit, Gerechtigkeit und Schutz für Frauen in Deutschland.
Diese Ergänzung des §211 StGB ist wichtig, weil sie:
- Die Schwere der Tat anerkennt – Femizide sind Morde aus Frauenhass, keine Beziehungstaten.
- Rechtliche Lücken schließt und einheitliche Urteile ermöglicht – viele dieser Tötungen werden als Totschlag eingestuft und zu milde bestraft.
- Bessere Datenerfassung ermöglicht – Grundlage für Prävention und Schutz
- Internationalen Standards folgt – in ganz Lateinamerika (außer Kuba), Italien, Malta und Zypern sind Femizide strafgesetzlich verankert
- Internationale Verpflichtungen erfüllt – die Istanbul-Konvention und die neue EU-Richtlinie verpflichten Deutschland zum Schutz von Frauen vor geschlechtsspezifischer Gewalt
Warum das wichtig ist:
Gewalt gegen Frauen beginnt oft im Verborgenen, hinter verschlossenen Türen. Doch sie betrifft uns alle: Töchter, Mütter, Schwestern, Partnerinnen, Freundinnen.
Es geht um Sicherheit, um Gerechtigkeit – und darum, Leben zu retten.
Und deshalb brauchen wir jetzt deine Stimme!
👏Unterzeichne diese Petition.
👏Teile sie mit deinem Umfeld.
👏Sprich darüber – in deiner Familie, deinen Freund:innen, deinen Kolleg:innen.
Lasst uns gemeinsam zeigen:
Diese Gesellschaft schaut nicht mehr weg – sie handelt!
🖋️ #FemizideAlsStraftat #DieNächste #GegenGewaltGegenFrauen
Verfasserinnen:
Iris Brand, Sarah Bora, Sabrina Miller & Suna Tanis
@dienaechste (Instagram)
Unterstützerinnen:
Romy Stangl, Vorstandssprecherin von One Billion Rising München e.V.
* Als Femizide verstehen wir die Tötung an Frauen aufgrund ihres Geschlechts; Intimizide, also Tötungen durch einen (Ex-) Partner, stellen einen Unterfall dar.
[1] Häusliche Gewalt erreicht in Deutschland Allzeithoch - WELT
80.868
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Petition am 12. Oktober 2025 erstellt