Altersdiskriminierung in der katholischen Kirche von NRW beenden


Altersdiskriminierung in der katholischen Kirche von NRW beenden
Das Problem
Die katholische Kirche wird für Frauendiskriminierung und Diskriminierung von Homosexuellen kritisiert. Dazu kommt nun noch die Altersdiskriminierung, nämlich in Nordrhein-Westfalen: Erstmals in der 100-jährigen Geschichte der Kirchenvorstände gibt es eine Altersgrenze für die Wahl ihrer ehrenamtlichen Mitglieder. Mit 75 Jahren verliert man jetzt das passive Wahlrecht zum Kirchenvorstand. Dies sehen die neuen Kirchlichen Vermögensverwaltungsgesetze in den (Erz-) Bistümern Aachen, Essen, Köln, Münster und Paderborn ab 1.11.2024 vor (§ 11 Abs. 1 Buchst. b) KVVG).
Wir fragen uns: Warum erfolgt diese Ungleichbehandlung und Diskriminierung, die eine Verletzung der Menschenrechte darstellt? Warum enttäuscht und verletzt die Kirche engagierte Mitglieder durch mangelnden Respekt und verweigert ihnen Wertschätzung und Vertrauen? Warum nimmt sie den Gemeindemitgliedern die Möglichkeit, diejenigen zu wählen, denen sie vertrauen? Warum verursacht sie erheblichen know-how-Verlust in den Pfarreien gerade in diesen herausfordenden Zeiten? Warum veranlasst die katholische Kirche in NRW damit erneut und ohne Not Menschen, sich von ihr abzuwenden?
In einer Kirche, deren Oberhaupt Papst Franziskus 88 Jahre alt wurde, werden Kirchenmitglieder mit 75 Jahren aussortiert, die sich für ihre Gemeinde engagieren wollen. Dafür haben wir kein Verständnis - gerade nicht in Zeiten, in denen es immer weniger ehrenamtliches Engagement in der Kirche gibt und die Herausforderungen für die Kirchengemeinden angesichts Neustrukturierungen, Priestermangel, sinkender Kirchensteuereinnahmen und Mitgliederschwund gewaltig sind.
Die neue Regelung verstösst nicht nur gegen Art. 3 Grundgesetz, sondern widerspricht auch allen demokratischen Gepflogenheiten: Weder in den kommunalen Gemeinde- und Stadträten, noch in den Landtagen und im Bundestag gibt es eine Altersgrenze. Mit diesem Rechtsverstoss wird im übrigen auch die Rechtssicherheit der Kirchenvorstandswahlen in den Kirchengemeinden von NRW ernsthaft gefährdet; denn Gerichtsverfahren persönlich Betroffener sind zu erwarten.
Wir und die Initiative "Pro75-KVVG" fordern die Bischöfe und Erzbischöfe der 5 Diözesen in NRW auf, diese diskriminierende Regelung vollständig zu streichen - rechtzeitig vor den im Herbst 2025 anstehenden Wahlen zum Kirchenvorstand. Ermöglichen Sie eine diskriminierungsfreies Gemeindeleben ohne bischöfliche Bevormundung!

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Das Problem
Die katholische Kirche wird für Frauendiskriminierung und Diskriminierung von Homosexuellen kritisiert. Dazu kommt nun noch die Altersdiskriminierung, nämlich in Nordrhein-Westfalen: Erstmals in der 100-jährigen Geschichte der Kirchenvorstände gibt es eine Altersgrenze für die Wahl ihrer ehrenamtlichen Mitglieder. Mit 75 Jahren verliert man jetzt das passive Wahlrecht zum Kirchenvorstand. Dies sehen die neuen Kirchlichen Vermögensverwaltungsgesetze in den (Erz-) Bistümern Aachen, Essen, Köln, Münster und Paderborn ab 1.11.2024 vor (§ 11 Abs. 1 Buchst. b) KVVG).
Wir fragen uns: Warum erfolgt diese Ungleichbehandlung und Diskriminierung, die eine Verletzung der Menschenrechte darstellt? Warum enttäuscht und verletzt die Kirche engagierte Mitglieder durch mangelnden Respekt und verweigert ihnen Wertschätzung und Vertrauen? Warum nimmt sie den Gemeindemitgliedern die Möglichkeit, diejenigen zu wählen, denen sie vertrauen? Warum verursacht sie erheblichen know-how-Verlust in den Pfarreien gerade in diesen herausfordenden Zeiten? Warum veranlasst die katholische Kirche in NRW damit erneut und ohne Not Menschen, sich von ihr abzuwenden?
In einer Kirche, deren Oberhaupt Papst Franziskus 88 Jahre alt wurde, werden Kirchenmitglieder mit 75 Jahren aussortiert, die sich für ihre Gemeinde engagieren wollen. Dafür haben wir kein Verständnis - gerade nicht in Zeiten, in denen es immer weniger ehrenamtliches Engagement in der Kirche gibt und die Herausforderungen für die Kirchengemeinden angesichts Neustrukturierungen, Priestermangel, sinkender Kirchensteuereinnahmen und Mitgliederschwund gewaltig sind.
Die neue Regelung verstösst nicht nur gegen Art. 3 Grundgesetz, sondern widerspricht auch allen demokratischen Gepflogenheiten: Weder in den kommunalen Gemeinde- und Stadträten, noch in den Landtagen und im Bundestag gibt es eine Altersgrenze. Mit diesem Rechtsverstoss wird im übrigen auch die Rechtssicherheit der Kirchenvorstandswahlen in den Kirchengemeinden von NRW ernsthaft gefährdet; denn Gerichtsverfahren persönlich Betroffener sind zu erwarten.
Wir und die Initiative "Pro75-KVVG" fordern die Bischöfe und Erzbischöfe der 5 Diözesen in NRW auf, diese diskriminierende Regelung vollständig zu streichen - rechtzeitig vor den im Herbst 2025 anstehenden Wahlen zum Kirchenvorstand. Ermöglichen Sie eine diskriminierungsfreies Gemeindeleben ohne bischöfliche Bevormundung!

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Die Entscheidungsträger*innen
Kommentare von Unterstützer*innen
Petition am 1. Februar 2025 erstellt