Halten Sie am Plan der Open-Access-Förderung im neuen Landeshochschulgesetz fest!
Halten Sie am Plan der Open-Access-Förderung im neuen Landeshochschulgesetz fest!
Das Problem
Sehr geehrte Frau Ministerin Bauer,
Sie sind im Begriff, einen Schritt in die richtige Richtung zu gehen.
Sie wollen in einer Neufassung des Landeshochschulgesetzes das wissenschaftliche Personal verpflichten, sich das Recht einer nichtkommerzielle Zweitveröffentlichung vorzubehalten. Diese Zweitverwertung soll (möglicherweise) in „hochschuleigenen Repositorien“ erfolgen.
Dagegen regt sich von üblicher Seite Widerstand.
Hören Sie nicht auf diese Stimmen! Halten Sie an Ihrem Plan fest, Forscher_innen zur Open-Access-Option zu zwingen!
--
Momentan stehen Nachwuchswissenschaftler_innen vor der Entscheidung: Wissenschaft oder Karriere.
Wissenschaft bedeutet Generierung und Verbreitung von Wissen. Und gerade Letzteres ist heutigen Nachwuchswissenschaftler_innen kaum möglich.
Wer Karriere machen will, wer sich begründete Hoffnungen auf unbefristete Stellen machen will, muss in den „großen, bedeutenden Zeitschriften“ veröffentlichen.
Diese sorgen aber in aller Regel gerade nicht für eine möglichst allumfassende Verbreitung des neu gewonnenen Wissens, sondern für das Gegenteil.
Das heißt: Wer Karriere machen will, muss darauf verzichten, neu gewonnenes Wissen mit den Möglichkeiten des 21. Jahrhunderts allen Menschen weltweit zugänglich zu machen, und muss stattdessen akzeptieren, dass andere an der eigenen Arbeit verdienen, indem sie öffentlich finanzierte Studien zu einem Exklusivgut machen und lediglich wenigen, Bibliotheksbenutzenden oder viel Geld Bezahlenden, zugänglich machen.
Letztlich: Wer Karriere machen will, darf sich nicht den Idealen der Wissenschaft verpflichtet fühlen.
Wissenschaftler_innen aus diesem Gewissenskonflikt zu erlösen, ist Sache der Politik. Sie muss dafür sorgen, dass sich Wissenschaftler_innen entfalten können, dass sie ihr Wissen wirklich, das heißt gegenüber der ganzen Welt veröffentlichen können, ohne fürchten zu müssen, deswegen alle Chancen zu verspielen.
Von selbst wird sich hier womöglich wenig ändern.
Weil jeder, der Karriere machen will, in ihnen veröffentlichen muss, können sich kommerzielle Zeitschriften, die Wissen hinter Paywalls und auf Totholz verbergen, statt es zu verbreiten, halten und ein Publikationssystem, das wenig mit Wissenschaft zu tun hat, bleibt bestehen.
Das wird sich erst wandeln, wenn die Politik die Spielregeln ändert. Wenn ein Land nicht mehr mitmacht. Es wäre schön, wenn das ein großer, mächtiger Staat wäre, aber da wir nun mal leider in einem föderalistischen System leben, muss Baden-Württemberg in diesem Kampf alleine die Vorreiterrolle übernehmen.
Es ist durchaus wahrscheinlich, dass Zeitschriften und Verlage auf ihrer angestammten Rolle im Publikationssystem beharren und ein nichtkommerzielles Zweitverwertungsrecht verweigern werden.
Davor sollten wir uns nicht fürchten.
Wenn es so kommt, muss sich zeigen, ob Baden-Württemberg imstande ist, etwas zu bewegen und zu ändern.
Dann wird sich zeigen, ob andere mitziehen, ob die Regelung Schule macht und ob die Baden-Württembergische Regelung nicht gerade die richtigen Leute nach hierher locken wird: nämlich diejenigen, die nicht nur forschen, sondern ihr Wissen auch der Welt zugänglich machen wollen, die sich nicht bei jeder Veröffentlichung fragen wollen: Wissenschaft oder Karriere?
Ja, natürlich ist das alles nicht ohne Risiko.
Die Sache kann schief gehen.
Es kann passieren, dass Baden-Württembergs Hochschulen, wo man (genauso wie fast überall auf der Welt) zwar keine im eigentlichen Sinne wissenschaftliche Publikationspraxis verfolgt, wo aber immerhin exzellente Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sind, ausbluten und abgekoppelt werden.
Es kann tatsächlich passieren, dass eine Mehrheit von Forscher_innen beim Althergebrachten bleiben will, von Baden-Württemberg wegzieht oder gar nicht erst kommt.
Es kann passieren, dass Baden-Württemberg als Hochschulstandort untergeht.
Wir sollten es darauf ankommen lassen.
Die Sache ist es wert.
Das Problem
Sehr geehrte Frau Ministerin Bauer,
Sie sind im Begriff, einen Schritt in die richtige Richtung zu gehen.
Sie wollen in einer Neufassung des Landeshochschulgesetzes das wissenschaftliche Personal verpflichten, sich das Recht einer nichtkommerzielle Zweitveröffentlichung vorzubehalten. Diese Zweitverwertung soll (möglicherweise) in „hochschuleigenen Repositorien“ erfolgen.
Dagegen regt sich von üblicher Seite Widerstand.
Hören Sie nicht auf diese Stimmen! Halten Sie an Ihrem Plan fest, Forscher_innen zur Open-Access-Option zu zwingen!
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Momentan stehen Nachwuchswissenschaftler_innen vor der Entscheidung: Wissenschaft oder Karriere.
Wissenschaft bedeutet Generierung und Verbreitung von Wissen. Und gerade Letzteres ist heutigen Nachwuchswissenschaftler_innen kaum möglich.
Wer Karriere machen will, wer sich begründete Hoffnungen auf unbefristete Stellen machen will, muss in den „großen, bedeutenden Zeitschriften“ veröffentlichen.
Diese sorgen aber in aller Regel gerade nicht für eine möglichst allumfassende Verbreitung des neu gewonnenen Wissens, sondern für das Gegenteil.
Das heißt: Wer Karriere machen will, muss darauf verzichten, neu gewonnenes Wissen mit den Möglichkeiten des 21. Jahrhunderts allen Menschen weltweit zugänglich zu machen, und muss stattdessen akzeptieren, dass andere an der eigenen Arbeit verdienen, indem sie öffentlich finanzierte Studien zu einem Exklusivgut machen und lediglich wenigen, Bibliotheksbenutzenden oder viel Geld Bezahlenden, zugänglich machen.
Letztlich: Wer Karriere machen will, darf sich nicht den Idealen der Wissenschaft verpflichtet fühlen.
Wissenschaftler_innen aus diesem Gewissenskonflikt zu erlösen, ist Sache der Politik. Sie muss dafür sorgen, dass sich Wissenschaftler_innen entfalten können, dass sie ihr Wissen wirklich, das heißt gegenüber der ganzen Welt veröffentlichen können, ohne fürchten zu müssen, deswegen alle Chancen zu verspielen.
Von selbst wird sich hier womöglich wenig ändern.
Weil jeder, der Karriere machen will, in ihnen veröffentlichen muss, können sich kommerzielle Zeitschriften, die Wissen hinter Paywalls und auf Totholz verbergen, statt es zu verbreiten, halten und ein Publikationssystem, das wenig mit Wissenschaft zu tun hat, bleibt bestehen.
Das wird sich erst wandeln, wenn die Politik die Spielregeln ändert. Wenn ein Land nicht mehr mitmacht. Es wäre schön, wenn das ein großer, mächtiger Staat wäre, aber da wir nun mal leider in einem föderalistischen System leben, muss Baden-Württemberg in diesem Kampf alleine die Vorreiterrolle übernehmen.
Es ist durchaus wahrscheinlich, dass Zeitschriften und Verlage auf ihrer angestammten Rolle im Publikationssystem beharren und ein nichtkommerzielles Zweitverwertungsrecht verweigern werden.
Davor sollten wir uns nicht fürchten.
Wenn es so kommt, muss sich zeigen, ob Baden-Württemberg imstande ist, etwas zu bewegen und zu ändern.
Dann wird sich zeigen, ob andere mitziehen, ob die Regelung Schule macht und ob die Baden-Württembergische Regelung nicht gerade die richtigen Leute nach hierher locken wird: nämlich diejenigen, die nicht nur forschen, sondern ihr Wissen auch der Welt zugänglich machen wollen, die sich nicht bei jeder Veröffentlichung fragen wollen: Wissenschaft oder Karriere?
Ja, natürlich ist das alles nicht ohne Risiko.
Die Sache kann schief gehen.
Es kann passieren, dass Baden-Württembergs Hochschulen, wo man (genauso wie fast überall auf der Welt) zwar keine im eigentlichen Sinne wissenschaftliche Publikationspraxis verfolgt, wo aber immerhin exzellente Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sind, ausbluten und abgekoppelt werden.
Es kann tatsächlich passieren, dass eine Mehrheit von Forscher_innen beim Althergebrachten bleiben will, von Baden-Württemberg wegzieht oder gar nicht erst kommt.
Es kann passieren, dass Baden-Württemberg als Hochschulstandort untergeht.
Wir sollten es darauf ankommen lassen.
Die Sache ist es wert.
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Petition am 21. Januar 2014 erstellt