Gesetz muss geändert werden, dass auch Erziehungszeiten und Rentenanteile ab jedem Alter der Kinder anerkannt werden und das bei Aufnahme von Pflegekindern, ähnlich wie bei Pflegestufen anteilig ein Betrag auf das Rentenkonto der Pflegemütter eingezahlt

Gesetz muss geändert werden, dass auch Erziehungszeiten und Rentenanteile ab jedem Alter der Kinder anerkannt werden und das bei Aufnahme von Pflegekindern, ähnlich wie bei Pflegestufen anteilig ein Betrag auf das Rentenkonto der Pflegemütter eingezahlt
Warum ist diese Petition wichtig?

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Gerechte Anerkennung der Erziehungszeiten und Rentenanteile bei Aufnahme von Pflegekindern, mit jedem Altern der Kinder bei Aufnahme
Mütterrententrauerspiel April 2015
Irgendwie komme ich mir von unserem Rentenversicherer( oder den dafür Verantwortlichen) so ein bisschen vereimert vor und habe – zumindest im Moment- keine Ahnung, wie ich damit umgehen soll. Aber vielleicht fällt Euch/Ihnen ja etwas Sinnvolles dazu ein, da es Einige von Euch/Ihnen Pflegeeltern/Stiefeltern ja auch irgendwann oder schon aktuell betrifft oder betreffen könnte.
Mein geliebter Pflegesohn Martin war 16 Monate alt, als er in unsere Familie kam. Wir haben ihn von Pflegeeltern übernommen, die mit seiner, sich nach der damaligen Aufnahme schon im ersten Lebensjahr, herausgestellten Schwerbehinderung, nicht umgehen wollten.
Mit dem 21 Lebensjahr zog Martin dann, gemeinsam mit meiner Adoptivtochter Steffi( Down Syndrom) ein Jahr älter als er, in eine Wohngruppe eines Behindertenheimes. Beide junge Menschen fühlen sich dort wohl und wir wollten sie nicht abschieben, aber da sich für uns die ersten gesundheitlichen Probleme einstellten und wir ja auch irgendwann gehen müssen, war der Zeitpunkt der Richtige für diesen neuen Lebensabschitt. Nach wie vor kümmern wir uns um die beiden jungen Menschen, sind ihre gesetzlichen Betreuer, lieben und versorgen sie, mit Allem, was sie brauchen und haben wollen, gehen auch mit ins KKH per Elternaufnahme und sehen uns im Schnitt 3-4x pro Woche, sind nach wie vor Familie im Einsatz.
Kindergeldberechtigt bin ich für beide Kinder, da Martin aber nur ein Pflegekind ist, musste das Kindergeld an das, den Heimplatz zahlende, Sozialamt abgezweigt werden. Mit Steffis Kindergeld ist ihr auf jeden Fall die Reittherapie, der geliebte Lebenshilfetanzkurs und andere Freizeitaktivitäten möglich. Braucht Martin etwas außer der Reihe, auch Zuzahlungen bei Medikamenten, kommen wir Eltern dafür auf, da sein Sozialamtstaschengeld ( er ist seit einer Hirnblutung in 2009 leider körperlich komplett ausgeschaltet und nicht mehr werkstattfähig) bei weitem nicht ausreicht.
Bei der in 2014 einsetzenden Mütterente,( ich bin seit ich 60 ½ Jahre alt geworden bin in Rente gegangen, da ich körperlich inzwischen heftige Defizite bekommen habe) komme ich als amtierende Mutter seit 1987, die immer für Martin da ist, nicht in den Genuss dieser staatlichen Zuwendung, da dieses Kind nicht bis zum 12 Lebensmonat, sondern erst mit dem 16. Lebensmonat in die Familie kam. Auch wurden mir keine Kindererziehungszeiten für Martin anerkannt.
Dass meine Rente aufgrund der Pflege und Betreuung meiner Kinder nicht so üppig ausfällt, ist ein anderer Aspekt der in mir den Wunsch erweckt, dass für Pflegemütter mit der Aufnahme eines Pflegekindes ein angemessener Betrag auf das Rentenkonto von Amtswegen erfolgen sollte.
Von der Mütterrente profitieren können Martins leibliche Mutter( es gab nie ein Zeichen von ihr) und die frühere Pflegemutter. Diejenige Mutter seiner drei Mütter , also ich, die den vollen Muttereinsatz für Martin erbracht hat und den ich auch, solange ich es kann, weiterhin erbringen werde, hat für diesen eh schon viel zu gering angesetzten Betrag von 28,61 Euro, keine rechtliche Grundlage, ihn zu erhalten.
Wenn man den Aussagen der Politiker vertraut, die die sog. Mütterrente geschaffen haben, sollte doch mit dem Gesetzeszweck erreicht werden, dass die Person, die einen Menschen von der Geburt bis zur Volljährigkeit betreut und erzogen hat, rentenrechtlich besser gestellt wird. Mit der pauschalierten Betrachtungsweise, die angeblich aus verwaltungstechnischen Gründen erforderlich gewesen sein soll, wird der eigentliche Gesetzeszweck aber konterkariert. Es wird ohne besondere Prüfung des Einzelfalles lediglich auf das erste Lebensjahr abgestellt mit dem Ergebnis, dass z. B. die Frau, die ihr Kind in dem ersten Lebensjahr vernachlässigt hat und ihr danach durch Eingreifen des Jugendamtes das Kind weggenommen wird, die Mütterrente erhält, während die Pflegemutter, die das Kind danach bis zur Volljährigkeit versorgt und betreut, keinen Anspruch hat.
Vor diesem Hintergrund ist eine Ergänzung der zur Zeit bestehenden gesetzlichen Regelung dringend erforderlich, um den eigentlich beabsichtigten Gesetzeszweck tatsächlich zu erreichen.
Brigitte Betzel-Haarnagel