Neue Kunstkredit-Verordnung zur Stellungnahme vorgelegen.


Neue Kunstkredit-Verordnung zur Stellungnahme vorgelegen.
Das Problem
Seit dem 23. September 2013 wissen wir, dass eine neue Verordnung zum Kunstkredit ohne vorherige Vernehmlassung in Kraft treten soll. Wir bitten den Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt höflich, den Entwurf zur neuen Verordnung über die Verwendung des Kunstkredits den Kunstschaffenden und Kunstinteressierten zur Stellungnahme vorzulegen.
Der Kunstkredit ist eine wichtige Institution für die Basler Kunstschaffenden.
Als staatliche Dienststelle spielt der Kunstkredit eine herausragende Rolle bei der Förderung der zeitgenössischen bildenden Kunst in Basel und der Region. Zu seinen Aufgaben gehört die Vergabe von Kunststipendien und Kunstpreisen, die Durchführung von Wettbewerben (Kunst-am-Bau und Kunst im öffentlichen Raum), der Erwerb von Werken Basler Kunstschaffender und der Aufbau und die Betreuung der grössten Basler Kunstsammlung etc.
Die alte Verordnung hat ausgedient.
Die jetzige, mehr als 20 Jahre alte Verordnung des Kunstkredits wird unter der Federführung des Präsidialdepartements, Abteilung Kultur, zur Zeit revidiert. Eine Aktualisierung ist nötig und richtig: Der Kunstkredit Basel-Stadt untersteht heute bekanntlich nicht mehr dem Erziehungs- sondern dem Präsidialdepartement; ausserdem haben sich seine Kompetenzen und Aufgaben im Laufe der Jahre gewandelt.
Die Verordnung des Kunstkredits ist für Kunstschaffende von grosser Bedeutung ...
Die Verordnung regelt u.a. die Stellung innerhalb der kantonalen Verwaltungsstruktur, die Aufgaben und Kompetenzen des Kunstkredits und die Verwendung der ihr zugesprochenen finanziellen Mittel.
... und stellt wichtige Weichen ...
Von der Ausgestaltung der neuen Verordnung über die Verwendung des Kunstkredits sind die Kunstschaffenden und Kunstinteressierten von Basel und der Region direkt betroffen. Umso unverständlicher, dass Begehren um Einsicht in den Entwurf abgewiesen werden. Das Papier soll bis zum Inkrafttreten (Anfang 2014) unter Verschluss bleiben und erst danach – so lässt die Abteilung Kultur verlauten – an einer Informationsveranstaltung vorgestellt werden.
... deshalb fordern wir eine Vernehmlassung!
Diese Intransparenz widerspricht dem Geist einer offenen, von Vertrauen und Mitgestaltung geprägten Kultur, wie man sie in Basel kennt und lebt. Die Behörden von Basel-Stadt haben gute Erfahrungen mit dem Instrument „Anhörung“ gemacht. Warum soll, was sich auf der Ebene der Quartiere längst bewährt hat, nicht auch für einen ganzen Berufsstand möglich sein?
Guy Morin, der Vorsteher des Präsidialdepartements selber, hat an der Eröffnung der Kunstkreditausstellung am 18. Nov. 2011 im Dreispitz erklärt, es sei ihm sehr wichtig, dass alle interessierten Kunstschaffenden bei der Neufassung der Aufgaben des Kunstkredits partizipieren könnten.
Wir fordern, dass der ausgearbeitete Entwurf der neuen Verordnung unverzüglich öffentlich zugänglich gemacht und den Basler Kunstschaffenden und Kunstinteressierten zur Stellungnahme vorgelegt wird.
Die Erstunterzeichnenden:
Peter Brunner-Brugg, Künstler, Basel; Matthias Aeberli, Künstler, Basel; Enrico Luisoni, Künstler und Präsident visarte region basel; Urs Aeschbach, Künstler, Basel; Corina Bezzola, Künstlerin, Basel; Thomas Heimann, Künstler und Co-Leiter Ausstellungsraum Klingental, Basel; Annina Zimmermann, Kulturmanagerin MA, Gründungsmitglied Kunstbetrieb AG und Kulturbüro, Co-Leitung Ausstellungsraum Klingental, Münchenstein; Guido Nussbaum, Künstler, Basel und Durmenach (FR); Christian Schoch, Künstler, Basel; Ruth Buck, Künstlerin und Leitung DOCK, Serge Hasenböhler, Künstler und Fotograf, Basel
Das Problem
Seit dem 23. September 2013 wissen wir, dass eine neue Verordnung zum Kunstkredit ohne vorherige Vernehmlassung in Kraft treten soll. Wir bitten den Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt höflich, den Entwurf zur neuen Verordnung über die Verwendung des Kunstkredits den Kunstschaffenden und Kunstinteressierten zur Stellungnahme vorzulegen.
Der Kunstkredit ist eine wichtige Institution für die Basler Kunstschaffenden.
Als staatliche Dienststelle spielt der Kunstkredit eine herausragende Rolle bei der Förderung der zeitgenössischen bildenden Kunst in Basel und der Region. Zu seinen Aufgaben gehört die Vergabe von Kunststipendien und Kunstpreisen, die Durchführung von Wettbewerben (Kunst-am-Bau und Kunst im öffentlichen Raum), der Erwerb von Werken Basler Kunstschaffender und der Aufbau und die Betreuung der grössten Basler Kunstsammlung etc.
Die alte Verordnung hat ausgedient.
Die jetzige, mehr als 20 Jahre alte Verordnung des Kunstkredits wird unter der Federführung des Präsidialdepartements, Abteilung Kultur, zur Zeit revidiert. Eine Aktualisierung ist nötig und richtig: Der Kunstkredit Basel-Stadt untersteht heute bekanntlich nicht mehr dem Erziehungs- sondern dem Präsidialdepartement; ausserdem haben sich seine Kompetenzen und Aufgaben im Laufe der Jahre gewandelt.
Die Verordnung des Kunstkredits ist für Kunstschaffende von grosser Bedeutung ...
Die Verordnung regelt u.a. die Stellung innerhalb der kantonalen Verwaltungsstruktur, die Aufgaben und Kompetenzen des Kunstkredits und die Verwendung der ihr zugesprochenen finanziellen Mittel.
... und stellt wichtige Weichen ...
Von der Ausgestaltung der neuen Verordnung über die Verwendung des Kunstkredits sind die Kunstschaffenden und Kunstinteressierten von Basel und der Region direkt betroffen. Umso unverständlicher, dass Begehren um Einsicht in den Entwurf abgewiesen werden. Das Papier soll bis zum Inkrafttreten (Anfang 2014) unter Verschluss bleiben und erst danach – so lässt die Abteilung Kultur verlauten – an einer Informationsveranstaltung vorgestellt werden.
... deshalb fordern wir eine Vernehmlassung!
Diese Intransparenz widerspricht dem Geist einer offenen, von Vertrauen und Mitgestaltung geprägten Kultur, wie man sie in Basel kennt und lebt. Die Behörden von Basel-Stadt haben gute Erfahrungen mit dem Instrument „Anhörung“ gemacht. Warum soll, was sich auf der Ebene der Quartiere längst bewährt hat, nicht auch für einen ganzen Berufsstand möglich sein?
Guy Morin, der Vorsteher des Präsidialdepartements selber, hat an der Eröffnung der Kunstkreditausstellung am 18. Nov. 2011 im Dreispitz erklärt, es sei ihm sehr wichtig, dass alle interessierten Kunstschaffenden bei der Neufassung der Aufgaben des Kunstkredits partizipieren könnten.
Wir fordern, dass der ausgearbeitete Entwurf der neuen Verordnung unverzüglich öffentlich zugänglich gemacht und den Basler Kunstschaffenden und Kunstinteressierten zur Stellungnahme vorgelegt wird.
Die Erstunterzeichnenden:
Peter Brunner-Brugg, Künstler, Basel; Matthias Aeberli, Künstler, Basel; Enrico Luisoni, Künstler und Präsident visarte region basel; Urs Aeschbach, Künstler, Basel; Corina Bezzola, Künstlerin, Basel; Thomas Heimann, Künstler und Co-Leiter Ausstellungsraum Klingental, Basel; Annina Zimmermann, Kulturmanagerin MA, Gründungsmitglied Kunstbetrieb AG und Kulturbüro, Co-Leitung Ausstellungsraum Klingental, Münchenstein; Guido Nussbaum, Künstler, Basel und Durmenach (FR); Christian Schoch, Künstler, Basel; Ruth Buck, Künstlerin und Leitung DOCK, Serge Hasenböhler, Künstler und Fotograf, Basel
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Petition am 23. Oktober 2013 erstellt