Neuigkeit zur PetitionWälder sind keine Holzfabriken - es reicht!!!Bürgerantrag Naturnahe Waldbewirtschaftung im Kommunalwald
Susanne EckerDeutschland
24.04.2024

Alle 10 Jahre werden den waldbesitzenden Kommunen und Städten sogenannte Forsteinrichtungspläne vorgelegt, in denen die Bewirtschaftung des kommunalen Waldes und der Holzeinschlag festgelegt werden. Oft ohne gutes Basiswissen zur Waldsituation müssen die Gemeinderäte diesem Vorschlag zustimmen oder ihn ablehnen. Hier ist es im Sinne des Waldschutzes enorm wichtig, gut informiert zu sein, um entsprechende Entscheidungen für den eigenen Wald treffen zu können und ein einfaches "Abnicken" zu vermeiden.

Aber auch die Bürger der Kommune haben die Möglichkeit, Einfluss auf die Bewirtschaftung ihres Waldes zu nehmen!

Was viele nicht wissen: Dem Demokratieprinzip folgend sind die Sitzungen der kommunalen Gremien und damit auch die dazugehörigen Tagesordnungspunkte grundsätzlich öffentlich. Nur ausnahmsweise ist die Öffentlichkeit auszuschließen, wenn überwiegende Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen Einzelner es erfordern.

Hintergrund dieser Regelung ist die demokratische Notwendigkeit, dem Bürger ein Mitspracherecht einzuräumen und Themen bzw. Forderungen in die kommunalen Entscheidungen einbringen zu können.

Weiterhin können Bürger ihre Themen, also auch einen Antrag zu einer anderen Waldbewirtschaftung oder sogar zur Stillegung der Wälder über die Ratsmitglieder, die Gremien oder Fraktionen auf die Tagesordnung einer Ratssitzung setzen lassen. 

Einen möglichen Entwurf der Inhalte eines solchen Antrags  zur naturnahen Waldbewirtschaftung in der Kommune, der als Grundlage für individuelle Anpassungen dienen kann, haben wir hier beispielhaft erarbeitet:

https://www.bundesbuergerinitiative-waldschutz.de/2024/04/22/bürgerantrag-naturnahe-waldbewirtschaftung-im-kommunalwald/

 

 

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