
Liebe Unterstützer:innen,
Leider habe ich auf meine beantragte Petition beim Deutschen Bundestag vom 17.02.2024 nach drei vorherigen Schreiben mit der Bitte um Wartezeit nun eine Ablehnung der Petition bekommen.
Dass die Petition online geht und damit mitgezeichnet werden konnte bis zum 25.07.2024 wurde mir nicht mitgeteilt, weshalb schlussendlich nur 44 Mitzeichnungen eingingen und ich keine Möglichkeit hatte, diese Petition zu teilen und auf sie aufmerksam zu machen. Das Quorum von 30.000 Mitzeichnungen konnte daher nicht erreicht werden.
Begründet wurde die Ablehnung damit, dass
„[d]ie gesetzliche Krankenversicherung (GKV) […] traditionell eine Solidargemeinschaft für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer [sei]. Im Laufe der Jahrzehnte wurde der Versicherungsschutz auf bestimmte, als besonders schutzbedürftig angesehene Personenkreise erweitert, u.a. auch Studierende. Der Gesetzgeber hat für sie jedoch den Anspruch auf Krankengeld ausgeschlossen (vgl. Paragraf 44 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch [SGB V]). Der Ausschluss des Krankengeldanspruchs besteht auch, wenn Studierende eine versicherungsfreie Beschäftigung gegen Entgelt ausüben (sogenannte Werkstudenten). Werkstudenten sind Personen, die typischerweise neben ihrem Studium eine entgeltliche Beschäftigung ausüben, um durch ihre Arbeit die zur Durchführung des Studiums und zum bestreiten ihres Lebensunterhalts erforderlichen Mittel zu verdienen. Das Arbeitsentgelt liegt dabei regelmäßig über der Geringfügigkeitsgrenze. Die Werkstudentenregelung stellt sich insgesamt bereits als Privileg für Studierende dar, da für die Zeit des Studiums die mit einer Krankenversicherung einhergehenden Beitragspflichten weitgehend ausgeschlossen werden. Der Zweck der Regelung wird darin gesehen, Studierenden die Finanzierung ihres Studiums durch die Beitragsfreiheit ihrer Beschäftigung zu erleichtern. Somit können sie Leistungen der GKV in Anspruch nehmen, ohne selbst Beiträge einzuzahlen. Da eine Ausweitung des Werkstudentenprivilegs auf den Krankengeldanspruch von der Solidargemeinschaft der Mitglieder der GKV getragen werden müsste, vermag der Petitionsausschuss ein weiteres Tätigwerden nicht in Aussicht zu stellen. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.“ (Brief vom Deutschen Bundestag, Petitionsausschuss, die Amtierende Vorsitzende)
Folgendes ist damit falsch dargelegt: Werkstudierende sind NICHT beitragsfrei - man zahlt einen festgelegten Satz für Werkstudierende an die GKV (für mich waren das 2023 118,56€ mtl., die direkt vom Konto abgebucht wurden). Dieser Beitragssatz wurde außerdem regelmäßig angehoben, sodass er dann Ende 2024 bei 150,54€ war.)
Gleichzeitig führen sie an, dass Studierende mit dem Werkstudentengehalt ihr Studium und ihren Lebensunterhalt finanzieren, das durch eine Nichtzahlung von Krankengeld, nach 6 Wochen komplett wegfällt. Meine Chemo verlief von Anfang Juli 2023 bis Mitte Dezember 2023, die darauffolgende Bestrahlung lief bis Ende Januar 2024. Einige haben dazwischen noch eine OP, Immuntherapie, o.Ä., was die Zeit nochmals in die Länge zieht.
Generell bin ich einfach maßlos enttäuscht - keine Möglichkeit der Verbreitung meiner offiziellen Petition erhalten zu haben, keine direkte offizielle Anhörung bekommen zu haben und nun eine Absage mit einer Begründung, die teils falsche Fakten einbaut und die Problematik trotz der ausführlichen Begründung meinerseits als so nichtig darstellt.
Ich habe sehr viel Kraft dafür aufgewendet und danke jeder einzelnen Person für die Unterstützung, auch wenn wir leider nichts erreichen konnten.
Liebe Grüße und ich bin zum Glück aktuell weiterhin gesund,
Eure Monique