

Unsere Meeresschutzgebiete müssen Tiere wirklich schützen!
Das Anliegen
Schutzgebiete müssen mehr sein als Grenzen auf einer Karte. Schweinswale, Robben, Seevögel, Fische und die Lebensgemeinschaften am Meeresboden brauchen wirksamen Schutz.
Wir fordern den Deutschen Bundestag auf, die Bundesregierung zu einem Maßnahmenpaket für die deutschen Meeresschutzgebiete der Nord- und Ostsee aufzufordern: Meeresboden schützen, tödlichen Beifang verhindern und verlorene Fischereinetze reduzieren. Die angestrebten Fanggeräte-Ausschlüsse sollen spätestens bis Ende 2028 umgesetzt sein.
UNSERE FORDERUNGEN
1. Meeresboden schützen und tödlichen Beifang verhindern
Die Bundesregierung soll im Rahmen ihrer Zuständigkeit nationale Maßnahmen ergreifen und erforderliche europäische Verfahren vorantreiben, um mobile grundberührende Fanggeräte aus den deutschen Meeresschutzgebieten auszuschließen.
Für Schutzgebiete, deren Erhaltungsziele gefährdete Schweinswale oder tauchende Seevögel umfassen, soll sie einen ganzjährigen Ausschluss der Stellnetzfischerei anstreben.
Die Maßnahmen sind mit den besten verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen und den jeweiligen Erhaltungszielen zu begründen und mit den zuständigen Stellen und betroffenen Mitgliedstaaten abzustimmen. Bestehende Verbote sind wirksam zu kontrollieren. Bei akuter Gefährdung sind verfügbare Schutzinstrumente unverzüglich zu prüfen und erforderliche Maßnahmen ohne vermeidbare Verzögerung einzuleiten.
2. Netzverluste vermeiden, Bergung und Entsorgung sichern
Gemeinsam mit den Küstenländern soll die Bundesregierung vorhandene Melde- und Rückholpflichten wirksam umsetzen und Verlust- und Fundmeldungen koordinieren.
Eine verlässlich finanzierte Struktur soll die bedarfsgerechte Suche, fachkundige und naturverträgliche Bergung sowie Transport und Entsorgung verlorener Fanggeräte ermöglichen. Sicherheits- und Naturschutzrisiken sind vor Einsätzen zu prüfen.
In betroffenen Fischereihäfen sind geeignete Abgabemöglichkeiten sicherzustellen. Vorhandene Entladerechte für passiv gefischte Abfälle sind umzusetzen; für gezielt geborgene Fanggeräte sind klare Annahme- und Finanzierungsregelungen vorzusehen.
Neue Einträge sind insbesondere durch bessere Verlustvermeidung und verlässliche Rücknahme- und Entsorgungswege zu verringern.
3. Umsetzung finanzieren und öffentlich überprüfbar machen
Innerhalb von zwölf Monaten nach einem entsprechenden Bundestagsbeschluss soll die Bundesregierung einen mit den zuständigen Stellen abgestimmten Umsetzungsplan vorlegen. Er soll Zuständigkeiten, erforderliche EU-Verfahren, Kostenansätze, Finanzierungsbeiträge und überprüfbare Zwischenziele benennen.
Die angestrebten Fanggeräte-Ausschlüsse sollen spätestens bis Ende 2028 umgesetzt sein. Die Frist für den Umsetzungsplan darf dieses Ziel nicht nach hinten verschieben; dringende Schutzmaßnahmen sind früher einzuleiten.
Jährliche öffentliche Berichte sollen Umsetzung, Kontrollen, Beifang, Netzverluste, Bergung und ökologische Entwicklung darstellen. Datenlücken sind auszuweisen.
Fischereibetriebe sollen beim Wechsel zu nachweislich naturverträglicheren Methoden und bei Bergungs- und Monitoringaufgaben unterstützt werden. Übergangshilfen sind an überprüfbare Schutzleistungen zu binden. Bestehende Pflichten und Kostenverantwortung bleiben unberührt.
WARUM DIESE PETITION WICHTIG IST
Nord- und Ostsee sind Lebensräume von Schweinswalen, Robben, Seevögeln, Fischen und zahlreichen Bodenlebewesen. Meeresschutzgebiete sollen empfindliche Arten und Lebensgemeinschaften bewahren. Entscheidend ist, welche Belastungen dort tatsächlich vermieden und wie die Maßnahmen kontrolliert werden.
Deutschland hat bereits wichtige Fischereibeschränkungen eingeführt. In der Nordsee bestehen räumlich und saisonal unterschiedliche Verbote für Stellnetze und mobile grundberührende Fanggeräte. Auch in den Schutzgebieten der ausschließlichen Wirtschaftszone der Ostsee wurden Teilflächen für grundberührende Fischerei geschlossen. Diese Fortschritte erkennen wir ausdrücklich an. Wir fordern eine weitere Ausweitung und eine überprüfbare Umsetzung im Einklang mit den Erhaltungszielen.
Mobile grundberührende Fanggeräte können den Meeresboden und seine Lebensgemeinschaften beeinträchtigen. In Stellnetzen können Schweinswale und tauchende Seevögel als Beifang sterben. Unsere Forderungen unterscheiden deshalb zwischen dem Schutz des Meeresbodens und der Verringerung des Beifangrisikos.
Der Meeresaktionsplan der Europäischen Kommission sieht den schrittweisen Ausstieg aus mobiler grundberührender Fischerei in Meeresschutzgebieten bis 2030 als politisches Ziel vor. Angesichts des dringenden Schutzbedarfs fordern wir die Umsetzung in den deutschen Meeresschutzgebieten bereits bis Ende 2028.
Auch den angestrebten ganzjährigen Stellnetzausschluss in den genannten Schutzgebieten wollen wir bis Ende 2028 erreichen. Diese Frist ist unsere politische Forderung und keine Behauptung über ein bereits geltendes gesetzliches Verbot.
Verlorene Fanggeräte können zusätzliche Gefahren für Tiere und Lebensräume schaffen. Bergungs- und Meldepflichten sowie Regeln zur Hafenentsorgung bestehen bereits. Entscheidend sind ihre Umsetzung und die Finanzierung der ergänzenden Suche, fachkundigen Bergung und Entsorgung. Bestehende Programme und Pilotprojekte sollen genutzt und bei nachgewiesenem Bedarf verstetigt werden. Neue Einträge müssen zugleich vermieden werden.
Naturschutz- und Fischereizuständigkeiten verteilen sich auf Bund, Länder und EU. Deshalb verlangen wir von der Bundesregierung eigene Maßnahmen innerhalb ihrer Befugnisse sowie die notwendigen Initiativen und Abstimmungen auf europäischer Ebene. Ein transparenter Kosten- und Zeitplan soll Fortschritte und Hindernisse sichtbar machen.
Wir wollen, dass Meeresschutz an der tatsächlichen Entlastung von Tieren und Lebensräumen gemessen wird.
Unterstütze unsere Petition für wirksame Meeresschutzgebiete in Nord- und Ostsee!
Tierschutz Hoffnung i. G.
QUELLEN
Bundesamt für Naturschutz: Regulierungen der Berufsfischerei
https://www.bfn.de/regulierungen-der-berufsfischerei
Bundesamt für Naturschutz: Fischereiregulierung in den Meeresschutzgebieten der Nordsee
Bundesamt für Naturschutz: Häufig gefragt – Meeresnaturschutz
https://www.bfn.de/haeufig-gefragt-meeresnaturschutz
Europäische Kommission: Meeresaktionsplan für den Schutz und die Wiederherstellung mariner Ökosysteme
Verordnung (EU) 1380/2013, insbesondere Artikel 11: Maßnahmen zur Umsetzung von Umweltverpflichtungen
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32013R1380
Verordnung (EG) 1224/2009, insbesondere Artikel 48: Bergung verlorenen Fanggeräts
https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2009/1224/2024-07-10/deu
Richtlinie (EU) 2019/883: Hafenauffangeinrichtungen und Entsorgung von Schiffsabfällen
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32019L0883

81
Das Anliegen
Schutzgebiete müssen mehr sein als Grenzen auf einer Karte. Schweinswale, Robben, Seevögel, Fische und die Lebensgemeinschaften am Meeresboden brauchen wirksamen Schutz.
Wir fordern den Deutschen Bundestag auf, die Bundesregierung zu einem Maßnahmenpaket für die deutschen Meeresschutzgebiete der Nord- und Ostsee aufzufordern: Meeresboden schützen, tödlichen Beifang verhindern und verlorene Fischereinetze reduzieren. Die angestrebten Fanggeräte-Ausschlüsse sollen spätestens bis Ende 2028 umgesetzt sein.
UNSERE FORDERUNGEN
1. Meeresboden schützen und tödlichen Beifang verhindern
Die Bundesregierung soll im Rahmen ihrer Zuständigkeit nationale Maßnahmen ergreifen und erforderliche europäische Verfahren vorantreiben, um mobile grundberührende Fanggeräte aus den deutschen Meeresschutzgebieten auszuschließen.
Für Schutzgebiete, deren Erhaltungsziele gefährdete Schweinswale oder tauchende Seevögel umfassen, soll sie einen ganzjährigen Ausschluss der Stellnetzfischerei anstreben.
Die Maßnahmen sind mit den besten verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen und den jeweiligen Erhaltungszielen zu begründen und mit den zuständigen Stellen und betroffenen Mitgliedstaaten abzustimmen. Bestehende Verbote sind wirksam zu kontrollieren. Bei akuter Gefährdung sind verfügbare Schutzinstrumente unverzüglich zu prüfen und erforderliche Maßnahmen ohne vermeidbare Verzögerung einzuleiten.
2. Netzverluste vermeiden, Bergung und Entsorgung sichern
Gemeinsam mit den Küstenländern soll die Bundesregierung vorhandene Melde- und Rückholpflichten wirksam umsetzen und Verlust- und Fundmeldungen koordinieren.
Eine verlässlich finanzierte Struktur soll die bedarfsgerechte Suche, fachkundige und naturverträgliche Bergung sowie Transport und Entsorgung verlorener Fanggeräte ermöglichen. Sicherheits- und Naturschutzrisiken sind vor Einsätzen zu prüfen.
In betroffenen Fischereihäfen sind geeignete Abgabemöglichkeiten sicherzustellen. Vorhandene Entladerechte für passiv gefischte Abfälle sind umzusetzen; für gezielt geborgene Fanggeräte sind klare Annahme- und Finanzierungsregelungen vorzusehen.
Neue Einträge sind insbesondere durch bessere Verlustvermeidung und verlässliche Rücknahme- und Entsorgungswege zu verringern.
3. Umsetzung finanzieren und öffentlich überprüfbar machen
Innerhalb von zwölf Monaten nach einem entsprechenden Bundestagsbeschluss soll die Bundesregierung einen mit den zuständigen Stellen abgestimmten Umsetzungsplan vorlegen. Er soll Zuständigkeiten, erforderliche EU-Verfahren, Kostenansätze, Finanzierungsbeiträge und überprüfbare Zwischenziele benennen.
Die angestrebten Fanggeräte-Ausschlüsse sollen spätestens bis Ende 2028 umgesetzt sein. Die Frist für den Umsetzungsplan darf dieses Ziel nicht nach hinten verschieben; dringende Schutzmaßnahmen sind früher einzuleiten.
Jährliche öffentliche Berichte sollen Umsetzung, Kontrollen, Beifang, Netzverluste, Bergung und ökologische Entwicklung darstellen. Datenlücken sind auszuweisen.
Fischereibetriebe sollen beim Wechsel zu nachweislich naturverträglicheren Methoden und bei Bergungs- und Monitoringaufgaben unterstützt werden. Übergangshilfen sind an überprüfbare Schutzleistungen zu binden. Bestehende Pflichten und Kostenverantwortung bleiben unberührt.
WARUM DIESE PETITION WICHTIG IST
Nord- und Ostsee sind Lebensräume von Schweinswalen, Robben, Seevögeln, Fischen und zahlreichen Bodenlebewesen. Meeresschutzgebiete sollen empfindliche Arten und Lebensgemeinschaften bewahren. Entscheidend ist, welche Belastungen dort tatsächlich vermieden und wie die Maßnahmen kontrolliert werden.
Deutschland hat bereits wichtige Fischereibeschränkungen eingeführt. In der Nordsee bestehen räumlich und saisonal unterschiedliche Verbote für Stellnetze und mobile grundberührende Fanggeräte. Auch in den Schutzgebieten der ausschließlichen Wirtschaftszone der Ostsee wurden Teilflächen für grundberührende Fischerei geschlossen. Diese Fortschritte erkennen wir ausdrücklich an. Wir fordern eine weitere Ausweitung und eine überprüfbare Umsetzung im Einklang mit den Erhaltungszielen.
Mobile grundberührende Fanggeräte können den Meeresboden und seine Lebensgemeinschaften beeinträchtigen. In Stellnetzen können Schweinswale und tauchende Seevögel als Beifang sterben. Unsere Forderungen unterscheiden deshalb zwischen dem Schutz des Meeresbodens und der Verringerung des Beifangrisikos.
Der Meeresaktionsplan der Europäischen Kommission sieht den schrittweisen Ausstieg aus mobiler grundberührender Fischerei in Meeresschutzgebieten bis 2030 als politisches Ziel vor. Angesichts des dringenden Schutzbedarfs fordern wir die Umsetzung in den deutschen Meeresschutzgebieten bereits bis Ende 2028.
Auch den angestrebten ganzjährigen Stellnetzausschluss in den genannten Schutzgebieten wollen wir bis Ende 2028 erreichen. Diese Frist ist unsere politische Forderung und keine Behauptung über ein bereits geltendes gesetzliches Verbot.
Verlorene Fanggeräte können zusätzliche Gefahren für Tiere und Lebensräume schaffen. Bergungs- und Meldepflichten sowie Regeln zur Hafenentsorgung bestehen bereits. Entscheidend sind ihre Umsetzung und die Finanzierung der ergänzenden Suche, fachkundigen Bergung und Entsorgung. Bestehende Programme und Pilotprojekte sollen genutzt und bei nachgewiesenem Bedarf verstetigt werden. Neue Einträge müssen zugleich vermieden werden.
Naturschutz- und Fischereizuständigkeiten verteilen sich auf Bund, Länder und EU. Deshalb verlangen wir von der Bundesregierung eigene Maßnahmen innerhalb ihrer Befugnisse sowie die notwendigen Initiativen und Abstimmungen auf europäischer Ebene. Ein transparenter Kosten- und Zeitplan soll Fortschritte und Hindernisse sichtbar machen.
Wir wollen, dass Meeresschutz an der tatsächlichen Entlastung von Tieren und Lebensräumen gemessen wird.
Unterstütze unsere Petition für wirksame Meeresschutzgebiete in Nord- und Ostsee!
Tierschutz Hoffnung i. G.
QUELLEN
Bundesamt für Naturschutz: Regulierungen der Berufsfischerei
https://www.bfn.de/regulierungen-der-berufsfischerei
Bundesamt für Naturschutz: Fischereiregulierung in den Meeresschutzgebieten der Nordsee
Bundesamt für Naturschutz: Häufig gefragt – Meeresnaturschutz
https://www.bfn.de/haeufig-gefragt-meeresnaturschutz
Europäische Kommission: Meeresaktionsplan für den Schutz und die Wiederherstellung mariner Ökosysteme
Verordnung (EU) 1380/2013, insbesondere Artikel 11: Maßnahmen zur Umsetzung von Umweltverpflichtungen
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32013R1380
Verordnung (EG) 1224/2009, insbesondere Artikel 48: Bergung verlorenen Fanggeräts
https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2009/1224/2024-07-10/deu
Richtlinie (EU) 2019/883: Hafenauffangeinrichtungen und Entsorgung von Schiffsabfällen
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32019L0883

Updates zur Petition
Diese Petition teilen
Petition am 29. Oktober 2026 erstellt