TIERE SCHÜTZEN, TIERQUÄLEREI KONSEQUENT VERFOLGEN UND ANGEMESSEN BESTRAFEN

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Das Anliegen

Für einen wirksamen rechtlichen Schutz von Tieren und ein entschlossenes Vorgehen gegen schwere, wiederholte und organisierte Tierquälerei

Tiere sind keine Sachen.

Sie sind fühlende Lebewesen. Sie können Schmerzen, Angst und Leiden empfinden und sind auf den Schutz durch Menschen angewiesen.

Das deutsche Recht erkennt dies bereits an. Nach § 90a des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind Tiere keine Sachen. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften jedoch grundsätzlich entsprechend anzuwenden, soweit keine besonderen Regelungen bestehen. Zudem verpflichtet Artikel 20a des Grundgesetzes den Staat, Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung sowie durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung zu schützen.

Dieser Schutz muss im Alltag wirksam sein. Schwere, wiederholte und organisierte Tierquälerei darf nicht folgenlos bleiben. Wo Gesetze unklar sind, Lücken bestehen oder Behörden nicht ausreichend handeln können, müssen die Regeln verbessert und ihre Durchsetzung gestärkt werden.

Deshalb fordern wir:

1. Eine Überprüfung und gegebenenfalls gesetzliche Weiterentwicklung des rechtlichen Status von Tieren, damit ihr Schutz als fühlende Lebewesen im Zivil-, Straf- und Verwaltungsrecht klarer und wirksamer berücksichtigt wird. Dabei müssen das Grundgesetz, insbesondere Artikel 20a, die Grundrechte und rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt bleiben.

2. Eine konsequente Anwendung und gezielte Weiterentwicklung des Tierschutzgesetzes, insbesondere der Vorschriften zum Zufügen von Schmerzen, Leiden oder Schäden sowie zur Tötung von Wirbeltieren. Strafbare Handlungen müssen zuverlässig verfolgt und angemessen sanktioniert werden.

3. Eine Prüfung der Strafrahmen bei besonders schwerer vorsätzlicher Tierquälerei. Berücksichtigt werden müssen insbesondere die Schwere und Dauer des Leidens, die Zahl der betroffenen Tiere, wiederholte Taten, die Ausnutzung von Abhängigkeit sowie ein gewerbsmäßiges oder organisiertes Vorgehen. Verschärfungen müssen sich am Schuldprinzip, am Bestimmtheitsgebot und an der Verhältnismäßigkeit orientieren.

4. Eine konsequente strafrechtliche Verfolgung aller Beteiligten nach den allgemeinen Regeln des Strafgesetzbuchs. Wer Tierquälerei als Täter, Mittäter, Anstifter oder Gehilfe vorsätzlich begeht oder unterstützt, muss entsprechend seiner individuellen Schuld zur Verantwortung gezogen werden. Eine Strafbarkeit darf nicht allein auf persönlicher Nähe zu einem Tier oder auf bloßen Vermutungen beruhen.

5. Ein konsequentes Vorgehen gegen schwere und organisierte Formen von Tierquälerei. Hundekämpfe und andere Tierkämpfe sind dabei nur ein Beispiel. Auch gewerbsmäßige Ausbeutung, organisierte Misshandlungen, illegale Zucht- und Handelsstrukturen sowie andere systematische Formen der Tierquälerei müssen wirksam verfolgt werden. Wer solche Taten organisiert, durchführt, vermittelt, finanziert oder vorsätzlich unterstützt, muss nach den jeweils geltenden straf- und ordnungsrechtlichen Vorschriften zur Verantwortung gezogen werden.

6. Eine wirksame Berücksichtigung einschlägiger Vorstrafen und wiederholter Verstöße bei der Strafzumessung sowie bei Entscheidungen über Tierhalte- und Betreuungsverbote. Dabei müssen die gesetzlichen Voraussetzungen, die individuelle Gefahrenprognose und die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben.

7. Die konsequente Anordnung und Durchsetzung von Tierhalte- und Betreuungsverboten nach § 20 des Tierschutzgesetzes, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Bei besonders schweren oder wiederholten Verstößen sollen dauerhafte Verbote möglich und wirksam durchsetzbar sein, sofern sie zum Schutz von Tieren erforderlich und verhältnismäßig sind.

8. Die schnelle Sicherstellung und anderweitige Unterbringung gefährdeter Tiere, wenn konkrete Anhaltspunkte für erhebliche oder wiederholte Verstöße gegen tierschutzrechtliche Vorschriften bestehen. Solche Maßnahmen müssen auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen, fachlich begründet sein und den betroffenen Personen wirksamen Rechtsschutz gewährleisten.

9. Eine bessere Ausstattung und Zusammenarbeit der zuständigen Behörden, insbesondere der Veterinärämter, der Polizei und der Staatsanwaltschaften. Dazu gehören ausreichend Personal, regelmäßige Fortbildungen, klare Zuständigkeiten, einheitliche Ermittlungsstandards und eine bessere Dokumentation schwerer oder organisierter Verstöße.

10. Eine transparente Erfassung und Auswertung schwerer Fälle von Tierquälerei, soweit dies datenschutzrechtlich zulässig ist. Ziel muss sein, Vollzugsdefizite zu erkennen, Ermittlungen zu verbessern und die Wirksamkeit gesetzlicher Maßnahmen regelmäßig zu überprüfen.

Ein Tier ist mehr als ein Vermögensgegenstand.

Wenn ein Hund geschlagen oder schwer verletzt wird, leidet ein fühlendes Lebewesen.

Wenn Tiere für Hundekämpfe oder andere Tierkämpfe missbraucht werden, werden sie vorsätzlich Gefahren, Schmerzen und Leiden ausgesetzt.

Doch Hundekämpfe sind nur ein Beispiel. Auch andere schwere, wiederholte oder organisierte Formen der Tierquälerei müssen konsequent verfolgt werden – unabhängig davon, ob sie im privaten, gewerblichen oder organisierten Umfeld stattfinden.

Wer solche Taten organisiert, finanziert, ermöglicht oder vorsätzlich unterstützt, muss nach den gesetzlichen Voraussetzungen und entsprechend seiner individuellen Schuld strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.

Wir wollen ein Recht, das den besonderen Schutzbedürfnissen von Tieren wirksam Rechnung trägt.

Tiere können ihre Rechte nicht selbst wahrnehmen. Sie können keine Anzeige erstatten, keinen Rechtsbeistand beauftragen und ihre Erlebnisse nicht selbst in einem Verfahren schildern.

Deshalb brauchen sie Menschen, Behörden und Gerichte, die ihren Schutz ernst nehmen und geltendes Recht konsequent durchsetzen.

Unser konkreter Handlungsaufruf

Wir fordern den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung auf, die bestehenden Regelungen zum Schutz von Tieren und ihre praktische Durchsetzung zu überprüfen und konkrete, verfassungsgemäße Verbesserungen auf den Weg zu bringen.

Wir fordern insbesondere:

1. Eine rechtliche Prüfung und gegebenenfalls einen Gesetzentwurf zur weiteren Stärkung des Schutzes von Tieren als fühlenden Lebewesen im Rahmen von Artikel 20a des Grundgesetzes.

2. Eine Überprüfung der Strafrahmen und der Strafzumessungsregeln bei schwerer, vorsätzlicher, wiederholter oder organisierter Tierquälerei unter Wahrung des Schuldprinzips und der Verhältnismäßigkeit.

3. Eine klare und wirksame straf- und ordnungsrechtliche Erfassung der Organisation, Durchführung, Vermittlung, Finanzierung und vorsätzlichen Unterstützung schwerer Tierquälerei. Hundekämpfe und andere Tierkämpfe sollen dabei ausdrücklich als Beispiele berücksichtigt werden, ohne den Schutz auf diese Fälle zu beschränken.

4. Eine konsequente Anwendung der gesetzlichen Regelungen über Tierhalte- und Betreuungsverbote, einschließlich dauerhafter Verbote, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und die Maßnahmen verhältnismäßig sind.

5. Eine Verbesserung der personellen, fachlichen und organisatorischen Ausstattung der für den Tierschutz zuständigen Behörden sowie der Zusammenarbeit mit Polizei und Staatsanwaltschaften.

6. Eine regelmäßige Berichterstattung über die Verfolgung schwerer Verstöße gegen das Tierschutzrecht, soweit dies mit Datenschutz- und Verfahrensrechten vereinbar ist.

Wir fordern die politisch Verantwortlichen auf, diese Punkte im Deutschen Bundestag zu beraten, bestehende Vollzugsdefizite zu beseitigen und konkrete gesetzliche sowie administrative Verbesserungen umzusetzen.

Und wir rufen alle Bürgerinnen und Bürger auf:

Unterzeichnet diese Petition.

Teilt sie mit Freunden, Familien, Vereinen und Tierschutzorganisationen.

Meldet konkrete Verstöße den zuständigen Behörden und unterstützt seriöse Tierschutzarbeit.

Gebt den Tieren gemeinsam eine Stimme.

Denn jedes Tier, das rechtswidrig gequält wird, ist eines zu viel.

Tiere sind keine Sachen.

Tiere sind fühlende Lebewesen.

Ihr Schutz ist eine staatliche Aufgabe.

Schwere Tierquälerei muss konsequent verfolgt und angemessen bestraft werden.

Nicht irgendwann. Jetzt.

Meine Stimme für die, die keine haben.

Daniel Hilse – Danny.firstclass

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Daniel HilsePetitionsstarterin/PetitionsstarterIch bin Daniel Hilse – Danny.firstclass, Tierschützer und sachkundig. Mit meiner Reichweite gebe ich Tieren eine Stimme und kämpfe für stärkere Rechte und konsequenten Schutz vor Tierquälerei. Meine Stimme für die, die keine haben.

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