

https://www.landtag.ltsh.de/oepetition/petitionsdetails?id=719
Hier der Beschluss des Petitionsausschusses vom Landtag Schleswig-Holstein vom 07.05.2024
"Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat die von 283 Mit-Zeichnern unterstützte öffentliche Petition auf der Grundlage der von der Petentin vorgetragenen Gesichtspunkte und einer Stellungnahme des Ministeriums für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz beraten.
Die Petentin stellt dar, dass sich viele Menschen im Land für das Wohl von Stadttauben engagieren würden. Durch die Bereitstellung von Taubenhäusern, Art-gerechten Futter, Wasser und medizinischer Versorgung sowie durch den Austausch von Tauben-Eiern würde bereits vielfach ein Betrag dazu geleistet werden, Tierleid zu verhindern und die Population zugleich sanft zu reduzieren. Mit der Petition soll erreicht werden, dass das Land Schleswig-Holstein künftig entsprechende Projekte zum Schutz der Tauben finanziell fördert.
Der Ausschuss stellt fest, dass das Ministerium die Auffassung der Petentin bezüglich sinnvoller Methoden zur Kontrolle der Tauben-Population teilt. So kommt es in seiner fachlichen Einschätzung zu dem Schluss, dass Vergrämungs-Methoden in der Regel wenig erfolgreich und zum Teil sogar Tierschutz-relevant sind. Hingegen kann die Einrichtung von Taubenschlägen, Tauben-Türmen oder Taubenhäusern die Belästigungen von Tauben-Schwärmen und Taubenkot in den Innenstädten einschränken und über den Austausch von Eiern gegen künstliche Eier die Bestandsgröße sanft reduziert werden. Gleichzeitig ermöglichen diese Maßnahmen den Stadttauben ein Tier-gerechtes Leben.
Das Ministerium weist darauf hin, dass die Zuständigkeit für den Tierschutz in den Städten und Gemeinden bei den Behörden vor Ort liegt. Diese setzen bereits heute gemeinsam mit lokalen Tierschutzorganisationen Tier-gerechte Lösungen für problematische Stadttauben-Bestände um. Hierfür beispielhaft ist das erfolgreiche Projekt „Kieler Täubchen“ der Stadt Kiel und des Kieler Tierschutzvereins. Darüber hinaus hat die Tierschutzbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein das Thema der Stadttauben ebenfalls aufgegriffen und unterstützt die Kommunen mit ihrer Expertise.
Der Petitionsausschuss lädt daher Interessierte ein, sich für die Durchführung ähnlicher Projekte direkt an ihre Heimatgemeinde oder gegebenenfalls die Tierschutzbeauftragte zu wenden. Parlamentarischen Handlungsbedarf sieht der Ausschuss gegenwärtig nicht."
https://www.facebook.com/kielertaeubchen
Hier Auszüge vom Beschluss der Petition "betr. Förderung und Unterstützung von Tauben-Projekten" vom Landtag von Baden-Württemberg
"Grundsätzlich gilt, dass Stadttauben sehr fruchtbar sind und unter geeigneten Bedingungen ganzjährig brüten können. Die Bestandsgröße hängt in erster Linie vom Angebot an Nahrung und bedingt an Brutplätze ab.
Zur Regulierung von Tauben-Beständen besonders bewährt hat sich die Einrichtung von Taubenschlägen oder -häusern, in denen Schwärme umfassend betreut, mit artgerechten Futter kontrolliert gefüttert und Bruteier durch Kunst-Eier ausgetauscht werden. Die Betreuung der Taubenschläge erfolgt hierbei üblicherweise durch ehrenamtliche Betreuer bzw. örtliche Tierschutzorganisationen."
Das Tauben-Management ist - soweit aufgrund der örtlichen Gegebenheiten erforderlich - grundsätzlich Aufgabe der Kommunen. Mehrere Städte des Landes haben in enger Kooperation mit örtlichen Tierschutzorganisationen/ehrenamt-lichen Betreuern bereits erfolgreich Stadttauben-Projekte umgesetzt. Dabei werden von den Kommunen in unterschiedlichem Ausmaß die Kosten für die Errichtung (z. B. auch durch Bauhof-Mitarbeiter) und den Betrieb von Taubenschlägen (z. B. Futter, Fahrtkostenerstattung, Ehrenamtentschädigung) getragen."
"Die Landesregierung fördert die Einrichtung von Taubenhäusern oder
-schlägen, in dem sie Anfragen zur Errichtung betreuter Schläge in Landesgebäuden im Einzelfall prüft. So sind Taubenschläge auch bereits in landeseigenen Gebäuden oder Grundstücken untergebracht, bspw. im Bereich des Klosters Maulbronn oder des "Alten Botanischen Gartens" der Stadt Tübingen.
https://www.tuepedia.de/wiki/Taubenturm
Ausgezeichnet mit dem Tierschutzpreis des Landes Baden-Württemberg hat die Landesregierung bereits mehrfach Initiativen bzw. Tierschutzvereine im Zusammenhang mit der Durchführung von Stadttauben-Projekten - so z. B. 2019 das Stadttauben-Konzept Karlsruhe e. V.".
http://www.stadttaubenkonzept-karlsruhe.de/
Und hier dringend für Berlin - für die Landestierschutzbeauftragte Dr. Kathrin Herrmann unterschreiben -
Und -
https://innn.it/unabhaengige-landestierschutzbeauftragte-berlin/