Stader Fischmarkt: Die Tetsche Cartoons: müssen erhalten bleiben!


Stader Fischmarkt: Die Tetsche Cartoons: müssen erhalten bleiben!
Das Problem
Die Kunstfreiheit ist ein Grundrecht, das dem Schutz künstlerischer Ausdrucksformen dient. In Deutschland ist es in Art. 5 Absatz 3 des Grundgesetzes (GG) verankert. Dort zählt es zu den am stärksten geschützten Grundrechten des deutschen Grundrechte-Katalogs.
Für den Erhalt der Tetsche Cartoons am Fischmarkt in Stade
Wir stehen für eine offene, tolerante Stadtgesellschaft.
Die Exponate der Ausstellung des Cartoonisten Tetsche an der Kaimauer des Fischmarktes sind nicht Frauenfeindlich und entsprechen dem Frauenbild!
Von einer Herabwürdigung von Frauen kann hierbei keine Rede sein.
Wir sagen JA und fordern die Erhaltung dieser Künstlerischen Cartoons in Stade

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Das Problem
Die Kunstfreiheit ist ein Grundrecht, das dem Schutz künstlerischer Ausdrucksformen dient. In Deutschland ist es in Art. 5 Absatz 3 des Grundgesetzes (GG) verankert. Dort zählt es zu den am stärksten geschützten Grundrechten des deutschen Grundrechte-Katalogs.
Für den Erhalt der Tetsche Cartoons am Fischmarkt in Stade
Wir stehen für eine offene, tolerante Stadtgesellschaft.
Die Exponate der Ausstellung des Cartoonisten Tetsche an der Kaimauer des Fischmarktes sind nicht Frauenfeindlich und entsprechen dem Frauenbild!
Von einer Herabwürdigung von Frauen kann hierbei keine Rede sein.
Wir sagen JA und fordern die Erhaltung dieser Künstlerischen Cartoons in Stade

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Die Entscheidungsträger*innen
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Petition am 1. Oktober 2021 erstellt