Staatssekr. Giegold, Min. Habeck: Massiven Eingriff ins Herz des EU-Umweltrechts stoppen!

3.273

Das Anliegen

Mit großer Betroffenheit haben wir erfahren, dass Sie bzw. leitende Angestellte Ihres Hauses, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, gefordert haben, ausgerechnet das Herz des EU-Umweltrechts, nämlich die EU-Natura 2000-Richtlinien, aufzuweichen, und sich darüber bereits mit EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen ausgetauscht haben, gegen den Willen des Bundesumweltministeriums.

(Vgl. dazu https://www.riffreporter.de/de/umwelt/windkraft-konflikt-naturschutz-giegold-lemke-wirtschaftsministerium​ , https://wirtschaft.com/umwelt-widerspricht-wirtschaftsministerium-in-windrad-debatte/)

Wir fordern Sie daher auf:

Bitte hören Sie auf, ausgerechnet das Herz des EU-Umweltrechts, die EU-Natura 2000-Richtlinien der EU (bestehend aus der EU-Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und der EU-Vogelschutzrichtlinie), zu attackieren, um den Ausbau der Windenergie zu beschleunigen, und stärken Sie stattdessen das EU-Umweltrecht EU-weit ebenso wie eine naturverträgliche Energiewende!

Folgen Sie zudem der eindringlichen Forderung Greta Thunbergs (https://www.youtube.com/watch?v=-Q0xUXo2zEY) und priorisieren Sie nicht mehr nur rein technische Maßnahmen für den Klimaschutz, sondern sorgen Sie stattdessen dafür, dass endlich die naturbasierten, höchst wirksamen Klimaschutzmaßnahmen, insbes. d Renaturierung und das Rewilding von Ökosystemen, sowohl in der Raumordnung als auch in der Finanzierung Vorrang vor rein technischen Lösungen bekommen, auch und besonders im wirtschaftlichen Handeln Ihres Ministeriums! 

Wir fordern im Einzelnen:

  1. Jede Form der Umwelt- und Klimazerstörung ist dadurch entstanden, dass die Belastungsgrenzen der Ökosysteme dieser Erde nicht respektiert wurden! Umwelt- und Klimaschutz können folglich nur gelingen, solange sich auch der Ausbau der Windenergie als wirtschaftliche Tätigkeit des Menschen innerhalb der ökologischen Belastungsgrenzen der Ökosysteme bewegt! Die EU-Natura -2000-Richtlinien sehen vor, dass selbst ein als alternativlos angesehenes und zwingendes überwiegendes öffentliches Interesse die Belastungsgrenzen der Ökosysteme nicht gefährden darf! Dies ist nichts anderes als die konsequente rechtliche Sicherung der ökologischen Belastungsgrenzen der Ökosysteme - und damit das Herz jeglichen Umweltschutzes in der EU! Wir können nicht einerseits von anderen EU-Mitgliedsstaaten die Einhaltung des EU-Natura 2000-Rechts fordern und andererseits selber genau dieses Recht angreifen! Eine erste Aushöhlung der EU-Natura 2000-Richtlinien durch Sie schafft zudem einen gefährlichen Präzedenzfall für weitere Aushöhlungen durch solche Lobbyverbände, die seit Jahrzehnten EU-Natura 2000-Recht als Investititonshindernis aufweichen wollen. Stellen Sie daher gemeinsam mit Ihrer Kollegin, Frau Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, Steffi Lemke, sicher, dass der größte Erfolg der Umweltbewegung - nämlich das EU-Natura-2000-Recht - EU-weit gestärkt und nicht ausgehöhlt wird!
  2. Das sog. "Helgoländer Papier" ist der einzige unabhängige wissenschaftliche Standard, erarbeitet von den Fachbehörden aller Bundesländer und als Fachstandard von der Umweltministerkonferenz verabschiedet, der die Einhaltung des EU-Natura-2000-Rechts - insbesondere der dort verankerten Kopplung des Verursacher- und  Vorsorgeprinzips - bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen sicher stellt. Bringen Sie daher gemeinsam mit Ihrer Kollegin, Frau Bundesministerin Steffi Lemke, eine Gesetzesinitiative in den Bundestag ein, das Bundesnaturschutzgesetz und das Bundesimmissionsschutzgesetz so zu ändern, dass darin das sog. "Helgoländer Papier" endlich als rechtlich verbindlicher Planungs- und Genehmigungsstandard verankert wird (ähnlich wie beispielsweise die TA Luft im BImSchG verankert ist)!
  3. Setzen Sie zur Umsetzung der Energiewende noch stärker als bisher auf den Ausbau der Photovoltaik und nutzen Sie hierzu die Potenziale auf allen Dächern, auf Fassaden und auch auf Plätzen und Straßen bis hin zu den von den Expert:innen vorgeschlagenen halbtransparenten PV-Dächern über Bundesautobahnen!
  4. Wir brauchen kreative und innovative Lösungen anstelle von ewig-gestriger Betonpolitk - auch nicht im grünen Gewande! Setzen Sie sich daher in der Regierungskoalition mit Nachdruck auch dafür ein, dass parallel zum naturverträglichen Ausbau erneuerbarer Energien endlich in großem Umfang die wichtigsten natürlichen Kohlenstoffspeicher geschützt und wiederhergestellt werden, konkret vor allem die Wiedervernässung der Moore und die Schaffung nutzungsfreier Naturwälder!

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg beim Erarbeiten von effizienten Lösungen für die Bodiversitäts- und Klimakrise.

Vielen Dank für Ihren Einsatz!

 

 

Hintergründe:

Windenergie auf 2 % der Fläche der Bundesrepublik Deutschland ist nur dann umsetzbar, wenn dabei die Belastungsgrenzen der Ökosysteme - und damit auch die Einhaltung des EU-Natura 2000-Rechts - nicht gefährdet werden.

Wird beim Ausbau der Windenergie keine Rücksicht auf diese einfache Tatsache genommen und soll für den Ausbau sogar das EU-Natura 2000-Recht und damit das Rückgrat des EU-Umweltrechts aufgeweicht werden,  verwandelt sich der Ausbau der Windenergie von einer möglichen Teillösung der Umweltkrise in eine neue und rücksichtslose Form der Umweltzerstörung.

Die so wichtige und einmalige Kombination des Verursacher- und Vorsorgeprinzips im EU-Natura 2000-Recht darf auch - und erst Recht - in Deutschland nicht angetastet werden.

Mit dem sog. "Helgoländer Papier" existiert ein fachlich und rechtlich anerkannter wisschenschaftlicher Bewertungsstandard, erarbeitet von den Fachbehörden der Bundesländer und anerkannt von der Umweltministerkonferenz, der den Ausbau der Windenergie im Einklang mit EU-Natura 2000-Recht und insbes. ohne Verstoß gegen die dort festgelegte Kombination aus Verursacher- und Vorsorgeprinzip gewährleistet und eben genau das sicherstellt, was Staatssekretär Sven Giegold selber gefordert hat: Den ausreichenden Schutz der Population bedrohter Arten.

Es wird fälschlicherweise immer wieder behauptet, dass das "Helgoländer Papier" pauschal alle Einzelvorkommen aller möglichen geschützter Vogelarten schützen würde.

Dies stimmt nicht!

Tatsache ist, dass das "Helgoländer Papier" nur bei denjenigen Vogelarten Einzelvorkommen schützt, bei denen jedes Einzelvorkommen der betr. Vogelart notwendig ist für den Erhalt der Population dieser Art!

Es wird immer wieder behauptet, dass an Fensterscheiben und durch Autos mehr Vögel sterben würden als durch Windenergieanlagen, sodass Windenergieanlagen doch kein Problem für Vögel darstellen würden.

Dabei wird eine ganz entscheidende Information verschwiegen:
An Fensterscheiben und durch Autos sterben häufige Vogelarten in der Stadt - an Windenergieanlagen sterben stattdessen Vogelarten wie Schreiadler, Rotmilan, Seeadler, Schwarzstorch u.v.m., also Arten, die in ganz Europa - und teilweise sogar weltweit - selten und / oder bedroht sind.
Vgl. dazu
https://lfu.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Dokumentation-Voegel-Windkraft.pdf

Radaranlagen, die die Rotoren der Windenergieanlagen automatisch bremsen oder abschalten, wenn sich Vögel bedrohter Arten nähern (für die stark Windenergie-gefährdeten Fledermäuse gibt es leider bisher noch keine geeignete Radartechnik), und auch festgelegte Abschaltzeiten sind wichtige Minderungsmaßnahmen, können das "Helgoländer Papier" aber nicht ersetzen:

- Denn erstens meiden verschiedene bedrohte Vogelarten die Windenergieanlagen und die gesamte Umgebung der Anlagen, sodass für sie zwar nicht die Gefahr des Vogelschlags besteht, dafür verlieren sie aber ihr Habitat in der gesamten Umgebung der Anlagen und können aufgrund immer stärkerer Habitatzerstörung auch andernorts auch nicht mehr woanders hin ausweichen, Radaranlagen und Abschaltzeiten sind hier also weitgehend wirkungslos.

- Und zweitens besteht bei denjenigen Vogelarten, die die Anlagen nicht meiden und daher schlaggefährdet sind, die Gefahr, dass in denjenigen Gebieten, wo diese Arten häufig im Nahbereich der Windenergieanlagen vorbei fliegen, also insbes. in der Nähe der Horste, der Flugrouten oder der Nahrungshabitate dieser Vogelarten, die Windenergieanlagen häufig abgeschaltet werden müssen, was die ökonomische Rentabilität der Anlagen erheblich reduziert. Dies führt dazu, dass die Investoren aufgrund des ökonomischen Wettbewerbsdrucks zunehmend versuchen müssen, die häufigen Abschaltzeiten oder das häufige Bremsen der Rotorblätter so stark wie irgend möglich zu reduzieren, sei es durch politischen Druck auf die Genehmigungsbehörden zwecks zunehmender Aufweichung der Abschaltzeiten oder der Radar-Algorithmen oder sogar durch Manipulation der Radarsysteme, vergeichbar der Manipulation der Bordcomputer beim Diesel-Abgasskandal. Wer meint, so etwas würde im Windenergie-Sektor nicht vorkommen, sei nur daran erinnert, dass bereits heute Umweltstraftaten im Bereich von geplanten Windparks regelmäßig vorkommen, so werden Horste von bedrohten Vogelarten, die die Genehmigung der Windparks verhindern könnten, immer wieder zerstört. Vgl. dazu https://www.nabu.de/news/2015/12/19931.html

Radaranlagen und Abschaltzeiten sind also kein Ersatz für das "Helgoländer Papier", sondern stattdessen wichtige Minderungsmaßnahmen, die die effektive und rechtssichere Umsetzung des "Helgoländer Papiers" sicherstellen und insbesondere in denjenigen Bereichen des sog. "Prüfbereichs" des "Helgoländer Papiers" zur Anwendung kommen sollten, wo keine regelmäßig genutzten Flugkorridore und Nahrungshabitate liegen, um ein Restrisiko rechtlich ausreichend zu reduzieren.

Radaranlagen und Abschaltzeiten sind damit ein effektiver Bestandteil der Umsetzung des "Helgoländer Papiers", aber kein Ersatz für das "Helgoländer Papier".

Das In-Frage-Stellen des "Helgoländer Papiers" von seiten des Bundesverbandes Windenergie als wirtschaftliche Interessensvertretung der Windenergie-Unternehmen und der mit ihnen vernetzten Akteure darf nicht vom Bundeswirtschaftsministerium übernommen werden!

Informationen zum sog. "Helgoländer Papier":

https://www.nabu.de/imperia/md/content/nabude/energie/wind/170206-nabu-abstandsempfehlungen.pdf​

https://www.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/energie/erneuerbare-energien-energiewende/windenergie/06358.html

Im Falle dass die rechtlich zwingend gebotene uneingeschränkte Anwendung des EU-Natura 2000-Rechts dazu führen sollte, dass der Ausbau der Windenergie nicht vollständig das Ausbauziel von 2 % der Bundesfläche erreichen sollte:

Photovoltaik ist bereits heute zur günstigsten Erneuerbaren Energieform überhaupt geworden - und dies selbst in Norddeutschland.

Obendrein sind die System-(inkl. Speicher-)Kosten der Windenergie kaum niedriger als die System-(inkl. Speicher-)Kosten der Photovoltaik,

Inzwischen wurden sogar Erneuerbaren-Systeme entwickelt, die komplett auf die Photovoltaik setzen und obendrein Grund- und Spitzenlastfähig sind - und dies zu kostengünstigsten Preisen.

Damit ist das Festhalten am Ausbauziel der Windenergie auf 2 % der Landfläche für das kosteneffiziente Erreichen der Klimaziele keineswegs zwingend notwendig.

Es kann daher - im Falle, dass der verstärkte Ausbau der Windenergie mit EU-Natura 2000-Recht kollidieren sollte - alternativ dazu auch auf einen verstärkten Ausbau der Photovoltaik im menschlichen Siedlungsbereich gesetzt werden.

Dazu gehören keineswegs nur die Dachflächen (die bisher obendrein fast gar nicht genutzt worden sind für die Energiewende!), sondern noch viel, viel mehr:

- Die Fassaden der Gebäude

- sogar die Asphalt-Beläge von Plätzen

- die Lärmschutzwände

- und halbtransparente Photovoltaik-Dächer über den Autobahnen.

Informationen zur Photovoltaik

https://www.swr.de/swr2/wissen/solarenergie-besser-als-windkraft-swr2-wissen-2020-10-20-100.html​

https://www.energiezukunft.eu/erneuerbare-energien/solar/solardach-ueber-der-autobahn/​

https://efahrer.chip.de/news/schluss-mit-haesslichen-pv-daechern-jetzt-kommt-der-solar-pflasterstein_105219​

https://sonnenallee.sma.de/new/viele-wege-fuehren-zur-energiewende/​

https://www.pv-magazine.de/2021/11/24/ampel-koalition-will-photovoltaik-ausbau-auf-200-gigawatt-bis-2030/​

https://www.nabu.de/imperia/md/content/nabude/klimaschutz/strategien_f__r_eine_naturvertr__gliche_energiewende.pdf​

http://www.pnas.org/content/112/12/3663.full.pdf​

https://www.youtube.com/watch?v=YvGk3DiIp3k

Inzwischen sind Photovoltaik-Paneele sogar so optimal in Fassaden und Dächer integrierbar, dass sie gar nicht mehr als Photovoltaik-Paneele erkannt werden und Gebäude damit keineswegs mehr optisch beeinträchtigen:

https://www.youtube.com/watch?v=YvGk3DiIp3k

Jonathan RauhutPetitionsstarterin/Petitionsstarter

Die Entscheidungsträger

Robert Habeck
Vizekanzler, Bundesminister für Klimaschutz- und Wirtschaft
Sven Giegold
Staatssekretär für Wirtschaft und Klimaschutz

Updates zur Petition