Keine Ausweispflicht beim Arztbesuch, Krankenversicherung der Opfer von Scheinfirmen sichern!


Keine Ausweispflicht beim Arztbesuch, Krankenversicherung der Opfer von Scheinfirmen sichern!
Das Problem
Mit dem Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz will Sozialminister Rudolf Hundstorfer im Namen der ehrlich Arbeitenden den Sozialbetrug, vor allem im Baugewerbe, bekämpfen.
Wegen nicht näher spezifizierter und vermutlich eher geringer „missbräuchlicher Verwendung“ der eCard sollen ALLE HausärztInnen und FachärztInnen gezwungen werden, von PatientInnen, die sie nicht persönlich kennen, einen amtlichen Lichtbildausweis zu verlangen.
Zur Überwachung der ÄrztInnen soll die Krankenkasse Schnüffler („Mystery Shoppers“) mit amtlich gefälschter eCards mit erfundenen Personendaten ausschicken. Wenn ÄrztInnen mehrmals erwischt werden, ohne Ausweiskontrolle PatientInnen zu helfen, sollen diese ÄrztInnen sogar ihren Vertrag mit der Krankenkasse verlieren!
Auch in den Krankenhäusern wird die Ausweispflicht für PatientInnen verschärft.
Wer als Hilfe suchende PatientIn ihren/seinen Ausweis zu Hause vergessen, verlegt oder verloren hat und/oder sich keinen (neuen) leisten kann, die/der soll nach Vorstellung des Sozialministers ohne Hilfeleistung abgewiesen werden.
Das Menschenrecht auf Gesundheit und die Vertrauensbeziehung zwischen PatientInnen – ÄrztInnen Krankenkasse wird so eingeschränkt!
Weiter im Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz vorgesehen:
Wenn eine Firma von den Behörden als „Scheinfirma“ verdächtigt wird, soll nicht nur gegen die Täter dieser Firma ermittelt werden, sondern auch gegen die ArbeiterInnen, die selbst Opfer sind und oft um ihren Lohn geprellt werden. Diese müssen persönlich bei der Krankenkasse erscheinen. Dort sollen sie nicht nur gegen die Firma auszusagen, sondern auch in einer Art Beweislastumkehr glaubhaft machen, für diese Firma gearbeitet zu haben. Wer nicht oder bloß zu spät zur Krankenkasse kommt, verliert rückwirkend die Krankenversicherung. Wer Opfer eines Arbeitsunfalles wurde, muss womöglich Behandlungskosten zurückzahlen. Viele Opfer der Scheinfirmen kommen aus dem Ausland, können kein Deutsch und werden dieser schikanösen Falle ausgeliefert!
Als „Scheinunternehmen“ verdächtigte Unternehmen sollen in ihren grundlegenden Verfahrensrechten eingeschränkt werden: Berufungen sollen nur noch binnen einer Woche per persönlicher Vorsprache bei den Behörden möglich sein. Fristen für Wiedereinsetzungsanträge werden massiv verkürzt und das Zustellgesetz soll pauschal ausgehebelt werden!
Wir fordern daher:
- Das Menschenrecht auf Gesundheit geht vor:
Keine Ausweiskontrolle beim Arztbesuch und im Krankenhaus! - Keine Schikanierung der Opfer von Scheinfirmen durch rückwirkenden Verlust der Krankenversicherungen.
- Keine Aufweichung grundlegender Verfahrensrechte selbst für beschuldigte Firmen. Der Rechtsstaat muss für alle gleich gelten!
Weiter Infos:
Fotocredit: Techniker Krankenkasse, Deutschland

Das Problem
Mit dem Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz will Sozialminister Rudolf Hundstorfer im Namen der ehrlich Arbeitenden den Sozialbetrug, vor allem im Baugewerbe, bekämpfen.
Wegen nicht näher spezifizierter und vermutlich eher geringer „missbräuchlicher Verwendung“ der eCard sollen ALLE HausärztInnen und FachärztInnen gezwungen werden, von PatientInnen, die sie nicht persönlich kennen, einen amtlichen Lichtbildausweis zu verlangen.
Zur Überwachung der ÄrztInnen soll die Krankenkasse Schnüffler („Mystery Shoppers“) mit amtlich gefälschter eCards mit erfundenen Personendaten ausschicken. Wenn ÄrztInnen mehrmals erwischt werden, ohne Ausweiskontrolle PatientInnen zu helfen, sollen diese ÄrztInnen sogar ihren Vertrag mit der Krankenkasse verlieren!
Auch in den Krankenhäusern wird die Ausweispflicht für PatientInnen verschärft.
Wer als Hilfe suchende PatientIn ihren/seinen Ausweis zu Hause vergessen, verlegt oder verloren hat und/oder sich keinen (neuen) leisten kann, die/der soll nach Vorstellung des Sozialministers ohne Hilfeleistung abgewiesen werden.
Das Menschenrecht auf Gesundheit und die Vertrauensbeziehung zwischen PatientInnen – ÄrztInnen Krankenkasse wird so eingeschränkt!
Weiter im Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz vorgesehen:
Wenn eine Firma von den Behörden als „Scheinfirma“ verdächtigt wird, soll nicht nur gegen die Täter dieser Firma ermittelt werden, sondern auch gegen die ArbeiterInnen, die selbst Opfer sind und oft um ihren Lohn geprellt werden. Diese müssen persönlich bei der Krankenkasse erscheinen. Dort sollen sie nicht nur gegen die Firma auszusagen, sondern auch in einer Art Beweislastumkehr glaubhaft machen, für diese Firma gearbeitet zu haben. Wer nicht oder bloß zu spät zur Krankenkasse kommt, verliert rückwirkend die Krankenversicherung. Wer Opfer eines Arbeitsunfalles wurde, muss womöglich Behandlungskosten zurückzahlen. Viele Opfer der Scheinfirmen kommen aus dem Ausland, können kein Deutsch und werden dieser schikanösen Falle ausgeliefert!
Als „Scheinunternehmen“ verdächtigte Unternehmen sollen in ihren grundlegenden Verfahrensrechten eingeschränkt werden: Berufungen sollen nur noch binnen einer Woche per persönlicher Vorsprache bei den Behörden möglich sein. Fristen für Wiedereinsetzungsanträge werden massiv verkürzt und das Zustellgesetz soll pauschal ausgehebelt werden!
Wir fordern daher:
- Das Menschenrecht auf Gesundheit geht vor:
Keine Ausweiskontrolle beim Arztbesuch und im Krankenhaus! - Keine Schikanierung der Opfer von Scheinfirmen durch rückwirkenden Verlust der Krankenversicherungen.
- Keine Aufweichung grundlegender Verfahrensrechte selbst für beschuldigte Firmen. Der Rechtsstaat muss für alle gleich gelten!
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Fotocredit: Techniker Krankenkasse, Deutschland

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Petition am 24. Juli 2015 erstellt