Petition updateSolidarität mit Katalonien - für das Recht auf friedliche Selbstbestimmung!Spanien und die europäische Justiz: eine neue Niederlage
Prof. Dr. Axel SchönbergerGermany
28 dic 2021

Wenn es um Katalonien und das Menschenrecht des katalanischen Volkes auf Selbstbestimmung geht, ist Spanien kein Rechtsstaat, sondern zeigt die häßliche Fratze einer zutiefst parteiischen, politisierten, rechtslastigen und katalanophoben Justiz, die gegen elementare Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit, gegen organisches Recht des spanischen Staates, gegen spanische Grundrechte und die Menschenrechte verstößt.

Außerhalb Spaniens funktionieren die Gewaltenteilung und die Justiz anderer Länder der Europäischen Union indes gut, weswegen sich die spanische Justiz — ebenso Richter wie Staatsanwälte — seit Jahren weltweit damit lächerlich macht, mit offensichtlich politisch motivierten Europäischen Haftbefehlen die Verhaftung und Auslieferung von in Spanien aus politischen Gründen von der Justiz verfolgten Katalaninnen und Katalanen zu erreichen. Es verwundert, daß Organe der Europäischen Union Mitgliedsstaaten wie Ungarn und Polen mangelnde Rechtsstaatlichkeit vorwerfen, aber dasjenige Land nicht kritisieren, das die Rechtsstaatlichkeit seit Jahren mit Füßen tritt, nationale Minderheiten brutal unterdrückt und eine in der Europäischen Union beispiellose, rechtswidrige Repression insbesondere gegen die katalanische Nation sogar unter Bruch eigenen organischen Rechts vornimmt, das ein demokratisch gewähltes Parlament ohne hinreichende Rechtsgrundlage auflöste, eine Regierung rechtswidrig absetzte und nicht nur die abgesetzten Minister und den Präsidenten, sondern sogar die für abgesetzt erklärte Parlamentspräsidentin auf niederträchtige Weise mit den Mitteln einer offensichtlich politisierten Justiz verfolgte und in Madrid politische Gefangene in Schauprozessen zu langjährigen Haftstrafen verurteilte, ohne daß ein juristisch tatsächlicher Tatvorwurf aus dem spanischen Strafgesetzbuch ableitbar gewesen wäre. Auch wenn die politischen Gefangenen zwischenzeitlich aus der Haft entlassen wurden, nachdem der Außenminister der Russischen Föderation den Außenbeauftragten der Europäischen Union vor den laufenden Kameras der Weltöffentlichkeit zutreffend auf die Existenz politischer Gefangener in der Europäischen Union, nämlich in Spanien, hingewiesen hatte und sich dafür auf letztinstanzliche Entscheidungen der Justiz europäischer Länder und der Vereinten Nationen stützen konnte, sind sie noch immer nicht rehabilitiert und aufgrund eines laufenden Verfahrens von erneuter Inhaftierung bedroht.

Während die Europäische Union mit kaum zu überbietender Heuchlerei Polen, Ungarn und Rußland kritisiert, aber zu den massiven Grund- und Menschenrechtsverletzungen, die Spanien gegenüber dem katalanischen Volk, aber auch gegen Basken und andere beging und begeht, beharrlich schweigt und die jahrzehntelange Unterdrückung und Verfolgung des katalanischen Volkes mit dem ebenso offensichtlichen wie rechtswidrigen Ziel, dessen nationale Identität auszulöschen und es an die spanische Mehrheitsbevölkerung zu assimilieren, nicht zur Kenntnis nimmt und so stillschweigend toleriert, sprechen der Europarat, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, der Europäische Gerichtshof, die Justiz anderer europäischer Länder und die zuständigen Organe der Vereinten Nationen eine klare Sprache und verteidigen die Grund- und Menschenrechte der von Spanien aus politischen Gründen verfolgten Katalanen.

Über die nicht wenigen Urteile, in denen Richter anderer Staaten, aber auch die Arbeitsgruppe gegen willkürliche Inhaftierungen der Vereinten Nationen die Rechte der aus politischen Gründen von Spanien verfolgten Katalanen verteidigten, wurde auf den Seiten dieser Petition bereits ausführlich berichtet. Vorliegend seien zwei bemerkenswerte aktuelle Vorgänge hervorgehoben:

1.) Im November 2014 wollte die damalige katalanische Regierung unter der Präsidentschaft von Artur Mas eine konsultative Volksbefragung ohne direkte Rechtswirkungen über die politische Zukunft Kataloniens durchführen. Diese Volksbefragung war weder durch das spanische Strafgesetzbuch noch durch andere Gesetze der spanischen Rechtsordnung verboten, sondern vielmehr durch zwingendes Recht der Vereinten Nationen und auch die spanische Verfassung gedeckt. Die beiden Fragen sollten lauten:

— «Wollen Sie, daß Katalonien ein eigener Staat wird?»
— «Falls ja, wollen Sie, daß dieser Staat unabhängig ist?»

Durch das spanische «Verfassungsgericht», das unter Verletzung des Prinzips der Gewaltenteilung legislative, exekutive und juridikative Befugnisse hat, ohne daß sich die Europäische Union bislang daran stört, ließ die damalige rechtskonservative spanische Regierung diese unverbindliche Volksbefragung untersagen. Daher führte die katalanische Regierung am 9. November 2014 mit denselben Stimmzetteln eine alternative Befragung durch, die gleichfalls durch kein spanisches Gesetz verboten, sondern durch die spanische Rechtsordnung gedeckt war. Über 80 Prozent der abgegebenen Stimmen stimmten beiden Fragen zu. Noch im November 2014 begann Spanien mit der juristischen Verfolgung aller Verantwortlichen, die das klare Ziel hatte, diese wirtschaftlich zu schädigen und teilweise in den Ruin zu treiben. Die Schauprozesse wegen angeblichen Ungehorsams, Rechtsbeugung, Amtsanmaßung sowie der Unterschlagung öffentlicher Gelder (darunter versteht Spanien beispielsweise die Nutzung öffentlicher Gebäude ohne Mietzahlungen an den Staat für Volksbefragungen, die eine gewählte Regionalregierung durchführen läßt) gegen Artur Mas und Minister seiner Regierung endeten vorläufig im Jahr 2017 mit Verurteilungen der katalanischen Politiker zu Geldstrafen und einem mehrjährigen Verbot, öffentliche Ämter zu bekleiden.

Sieben Jahre später, im September 2021, hat der ehemalige katalanische Minister Francesc Homs, einer der aus politischen Gründen wegen des 9. Novembers 2014 von der spanischen Justiz Verfolgten, gegen seine Verurteilung durch den spanischen Obersten Gerichtshof als erster der Geschädigten eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingelegt. Dies teilte er am 9. November 2021 in Gegenwart des gleichfalls von Spanien aus politischen Gründen verfolgten katalanischen Exilpräsidenten Carles Puigdemont vor dem Europäischen Parlament in Brüssel mit. Homs wendet sich gegen die Verletzung seiner Grundrechte, die offensichtliche Willkür des Obersten Gerichtshofs Spaniens in seinem Verfahren, die Rückwirkung neuer strafrechtlicher Normen, die das spanische Verfassungsgericht mit seiner auch legislativen Gewalt seinerzeit aufstellte, und die erkennbar politisierte Rechtsprechung des spanischen «Verfassungsgerichts». Die Ausübung seiner von der spanischen Verfassung garantierten Grund- und Menschenrechte führte für Homs zu einem Entzug des passiven Wahlrechts für anderthalb Jahre sowie einer Geldstrafe in Höhe von 30.000 Euro.

https://www.vilaweb.cat/noticies/homs-tribunal-estrasburg-9-n/

Im Dezember 2021 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte dem von Spanien abgesetzten katalanischen Minister Jordi Turull und dem Präsidenten von Òmnium Cultural, Jordi Cuixart, die beide mehrere Jahre in Spanien als politische Gefangene inhaftiert waren, in katalanischer Sprache mitgeteilt, wie die nächsten Schritte in den von ihnen angestrengten Verfahren gegen Spanien aussehen werden.

https://www.elnacional.cat/ca/internacional/tribunal-estrasburg-respon-cuixart-catala-plena-batalla-immersio_684947_102.html

Ebenfalls im Dezember 2021 teilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte — gleichfalls in katalanischer Sprache — Francesc Homs mit, daß er die Behandlung der Beschwerden, die Spaniens juristische Reaktion auf die Volksbefragung vom 9. November 2014 und das Unabhängigkeitsreferendum vom 1. Oktober 2017 betreffen, zusammen behandeln werde. Dies läßt erwarten, daß Spanien in Straßburg eine weitere juristische Niederlage erleidend dürfte.

https://www.ara.cat/politica/tribunal-europeu-drets-humans-engloba-recursos-9-n-als-l-1_1_4221645.html

2.) Am 28. Dezember 2021 erteilte die belgische Justiz dem spanischen Ansinnen, die Meinungsfreiheit eines mallorquinischen, auf katalanisch singenden Rap-Liedermachers mit einer mehrjährigen Gefängnisstrafe einzuschränken, eine deutliche Abfuhr und lehnte die Auslieferung von «Valtònyc» nach Spanien, das dazu wieder einmal das Instrument des Europäischen Haftbefehls zu mißbrauchen versucht hatte, letztinstanzlich ab, wobei allerdings die belgische Staatsanwaltschaft noch ein letztes Rechtsmittel einlegte, über das am 11. Januar 2022 verhandelt werden wird. Daß in Spanien eine nicht geringe Zahl von Kulturschaffenden im Gefängnis sitzt oder zu Geldstrafen verurteilt wurde, um so das Menschenrecht auf freie Meinungsäußerung wirksam einzuschränken, ist eine Schande für die Europäische Union, die dies — im Gegensatz zum Europarat — stillschweigend duldet. «Valtònyc», der sich nun ebenso wie Carles Puigdemont in fast jedem Land der Europäischen Union frei bewegen darf, nur in Spanien jedoch mit seiner sofortigen Verhaftung rechnen müßte, hat der Weltöffentlichkeit ein weiteres Mal vor Augen geführt, wie schlecht es um die spanische Justiz bestellt ist. Heuchlerisch und gewissenlos müssen sich all diejenigen nennen lassen, die Polen und Ungarn an den Pranger stellen, aber zu den eklatanten juristischen Mißständen in Spanien schweigen!

https://english.vilaweb.cat/noticies/valtonycs-victory-over-spain-belgian-court-of-appeals-rejects-extraditing-rapper/

Derweil verfolgen die spanische Politik und Justiz weiterhin ihr seit langem bestehendes Ziel, die katalanische Sprache auf allen Ebenen zurückzudrängen und zu unterdrücken. Und Europa, das aus den Verfolgungen von Minderheiten zur Zeit des Nationalsozialismus seine Lektion gelernt haben sollte, Europa, das stets die Menschenrechte zu verteidigen vorgibt, Europa schweigt und stimmt zu!

 

Copy link
WhatsApp
Facebook
X
Email