Sofort Zwangsräumungen einstellen/Obdachlosigkeit verhindern;wenn Miete gezahlt wird

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Das Anliegen

WOHNEN IST EIN MENSCHENRECHT

Jeder Mensch braucht ein Zuhause! Und zwar ein eigenes Zuhause.

Die eigene Wohnung ist mehr als ein Dach über dem Kopf.

Wir fordern einen sofortigen Stopp von jeglichen Räumungsverfahren, Wohnungskündigungen wenn die Miete monatlich gezahlt wird!!

Auch bereits eingeleitete Verfahren, die aufgrund von Corona noch nicht vollzogen wurden bzw. die Menschen noch keine neue bezahlbare Wohnung finden konnten, dürfen nicht geräumt und die Menschen auf die Straße gesetzt werden.

Die Corona-Pandemie zeigt einmal mehr, wie schnell ein Menschenleben in finanzielle Schieflage geraten kann.

Seit mehreren Jahren zeichnet sich nun schon eine immer stärker um sich greifende Wohnungs- und Obdachlosigkeit ab. Mehr noch: Wohnungslosigkeit ist längst kein Randphänomen mehr. Obdachlosigkeit hat ein Ausmaß angenommen, welches für ein reiches Land wie Deutschland absolut inakzeptabel ist.

Es ist obergerichtlich festgestellt worden, dass die Menschenwürde zu gewährleisten ist. Obdachlosigkeit gefährdet die grundgesetzlich geschützten Individualrechte wie das Recht auf Leben, auf Gesundheit, auf körperliche Unversehrtheit und auf Menschenwürde. Eine Wohnung ermöglicht Privatheit, Schutz, Geborgenheit. Dort entspannt man sich und dort hat man die Chance seine Stärken zu entwickeln oder Schwächen zu überwinden, zieht sich zurück, trifft Freunde. Diese Möglichkeit der Selbstbestimmung fehlt auf der Straße, in der kommunalen Obdachlosenunterkunft, in der Billig-Pension.

Es reicht auch nicht, Kündigungen nur für die Zeit der Krise auszuschließen.

Ein Wohnungsverlust trifft vor allem diejenigen, die ohnehin schon unter der Mietenexplosion leiden. Die Mietenexplosionen in Deutschland trifft insbesondere diejenigen, die sich bereits jetzt keinen Umzug, eine andere Wohnung leisten können.

Man bedenke an dieser Stelle, mit welchen Kosten ein Umzug belastet ist:

•       Kaution für eine neue Wohnung
•       Umzugshelfer / -unternehmen
•       Transportmittel
•       Verpackungsmaterialien
•       Möbelmontagen / -demontagen
•       Kosten Wohnungsrenovierung (oft in beiden Wohnungen)
•       Anschaffung neuer Möbel (z.B. Küche, weil sie in der neuen Wohnung nicht passt).
•       Wechsel von Telefon, Kabel und DSL-Kosten, insbesondere bei Stadtwechsel, Wechsel Vorwahl
•       Nachsendeauftrag bei der Post
•       Schufa-Auskunft, Kopierkosten von Gehaltsnachweisen
•       Für Selbständige vielfach noch zusätzliche Kosten für die Kundeninformationen, neue Werbematerialien, über den Wohnortwechsel.
•       Hinzukommende horrende Gerichtskosten und Anwaltsgebühren (der gegnerischen Partei), Kosten für eine Einlagerung der Möbel
•       Verlust von Wertsachen bzw. persönlichen Gegenständen und Erinnerungen

Ein Fass ohne Boden für Menschen die finanziell ohnehin schon schlecht gestellt sind, in finanzielle Krisen geraten sind. Soziale Abstürze und Insolvenzen sind in solchen Fällen der direkte Weg.

Hinzu kommt die Corona-Krise, die ganz Deutschland finanziell lähmt und Existenzen auf einen sehr harten Prüfstand stellt.

Die Infektionswelle legt weite Teile des öffentlichen Lebens in ganz Deutschland lahm – und löst bei millionen Menschen existenzielle Sorgen aus. Nicht nur durch finanzielle Einbrüche bei denjenigen die arbeiten gehen, selbständig oder gar Existenzgründer sind.

Hinzu kommt, dass staatliche Stellen von ihren Bürger*innen einen weitgehenden Rückzug in die eigenen vier Wände angeordnet haben.

Dies ist für Menschen ohne Wohnung nicht möglich.

Die Corona-Krise als Mieterin oder Mieter zu überstehen, darf nicht von der Gnade des oder der jeweiligen Vermieter oder Vermieterinnen abhängen.

Jeden Wohnungsräumung ist eine zuviel und stellt für die Betroffenen eine unzumutbare Härte da.

DAS MUSS AUFHÖREN!!!

Sichern Sie jetzt Existenzen. Dazu gehören auch Menschenleben, die vor der Virus-Pandemie aufgrund unterschiedlichster Weise (Jobverlust, fehlende Unterstützung seitens der Jobcenter, Existenzgründung, Burnout, Krankheiten) in finanzielle Schieflage geraten ist. Auch Menschen die vor der Pandemie in finanzieller Not waren, sind durch diese massiv geschädigt und brauchen jetzt Schutz und noch mehr Hilfe vom Staat.

Wir fordern:

·         Menschen in kritischen Lebenssituationen, also nach einer Trennung, dem Verlust der Arbeitsstelle oder Verschuldung,

·         Menschen mit gebrochenen Biografien, die immer schon eher am Rande der Gesellschaft gelebt haben.

·         Menschen mit psychischen Erkrankungen, Depressionen,

·         Menschen die berufstätig sind, Existenzgründer (insbesondere aus der Arbeitslosigkeit heraus), Selbständige,

·         Junge Menschen, die ungeregelt aus Hilfseinrichtungen entlassen werden und die große biografische Lücken aufweisen,

müssen endlich geschützt werden. Sie müssen ihren schützenden Rückzugsort behalten sowie vor finanziellem Abstieg und Insolvenz geschützt werden.

Es gibt so viele Gründe, die vielfach unbegreiflich sind in einem Land wie unserem.
Wie z.B. dass man ab einem gewissen Alter im beruflichen Leben vielfach aussortiert wird, Menschen die ein Leben lang gearbeitet haben gezwungen sind, Flaschen zu sammeln oder im Rentenalter noch weiter arbeiten zu gehen, um nicht obdachlos zu werden bzw. damit sie sich etwas leisten können und oftmals Lebensmittel. Für all derartige Gründe gibt es keine gerechtfertigten Begründungen wie in einem Land wie Deutschland.

WIR FORDERN SOFORTIGEN SCHUTZ VOR FINANZIELLEN WIE SOZIALEM ABSTIEG

Aufgrund der besonderen Situation fordern wir Sofortmaßnahmen, damit die drohende Notlage der wohnungslosen bzw. von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen umgehend verhindert werden kann:

1.     bereits gerichtlich angeordnete Zwangsräumungen gänzlich einzustellen, wenn Mieter die Miete monatlich zahlen

2.     Zwangsräumungen sofort einstellen, wenn Mietrückstände gezahlt werden bzw. bereits wurden,

3.     Zwangsräumungen, die die Gesundheit (auch die psychische) der Mieter*innen stark gefährden, sind umgehend einzustellen.

4.     Mietverhältnisse die länger als 5 Jahre bestehen, dürfen nicht beendet werden,

5.     Keine Wohnungskündigung, wenn Miete in laufenden Monat gezahlt wird.

6.     Das Recht auf eine Wohnung ist ein unverzichtbares Menschenrecht. Wir fordern die Verankerung im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland! Dieses Recht soll in Art. 13 Abs. 1 Grundgesetz nach Satz 1: „Die Wohnung ist unverletzlich.“ als Satz 2 eingefügt werden.
„Jeder Mensch hat das Recht auf eine Wohnung.“

7.     Das Menschenrecht auf Wohnen muss dauerhaft sichergestellt werden – Wohnungs- und Obdachlosigkeit muss konsequent bekämpft werden.

8.     Leerstehende Wohnimmobilien müssen auf den Wohnungsmarkt gebracht werden. Immobilienbesitzer müssen aufgefordert werden, diese zu sanieren und zu vermieten oder zu verkaufen (u.U. an Wohnungslose und die Kommune stellt eine Bürgschaft für einen Immobilienkredit).

9.     Herrenlose Grundstücke oder Wohnimmobilien sind Betroffenen die einer geregelten Arbeit / Selbständigkeit nachgehen und von Wohnungs-/ Obdachlosigkeit bedroht sind, anzubieten (die Kommune stellt eine Bürgschaft für einen Immobilienkredit f. 5 Jahre).

10.  Auflagen für Investoren die herrenlose Grundstücke / Wohnimmobilien kaufen, in Form von Mietpreisobergrenzen für ganz Deutschland.

Mit der Petition wird zudem gefordert, laufende Räumungsklagen auch sogenannte Zwangsräumungen von betroffenen Menschen nach § 704 (Räumungstitel) und § 885 (Räumungsvollstreckungen) der Zivilprozessordnung (ZPO) einzustellen und in jedem Einzelfall dafür Sorge zu tragen, dass keine Räumung der jeweiligen Wohnung stattfindet. Allerhöchstens nur, wenn passender Ersatzwohnraum vorhanden ist, bevor eine Wohnung zwangsgeräumt wird und die Umzugskosten nicht der Schuldner trägt.

Begründung:

Artikel 1 (1) des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Das Bürgerliche Gesetzbuch mit seinen Kündigungsregeln möge in normalen Zeiten einen geeigneten Rechtsrahmen bieten – doch viele gesetzliche Regelungen passen angesichts der aktuellen Situationen nicht mehr. Das gilt für alle Rechtsbereiche und damit auch für das Mietrecht.“

Die Bundesrepublik Deutschland ist laut Grundgesetz ein demokratischer und sozialer Bundesstaat und muss dafür Sorge tragen Obdachlosigkeit zu vermeiden.

Und besonders im Mietrecht muss die Bundesregierung die rechtlichen Lücken und Widersprüchlichkeiten beim Kündigungsschutz schließen; was dazu führt, dass Mieter bei Mietverzug ihre Wohnung verlieren - selbst wenn sie verspätet (im laufenden Monat) die gesamte Miete zahlen.

Das betrifft vor allem Mieterinnen und Mieter, die oft unverschuldet in Zahlungsverzug geraten. Wer im laufenden Monat die Miete zahlt, darf nicht auf der Straße landen.

Nicht nur in der jetzigen Situation sind Zwangsräumungen nicht nur aus humanitären Gründen höchst fragwürdig. Mit Blick auf die Verbreitung des Virus und alle mit sich bringenden Folgen, hat eine Zwangsräumung zusätzlich einen kontraproduktiven Effekt zur Folge.

Menschen dürfen nicht nur in dieser aktuellen Situation nicht aus ihren Wohnungen geräumt und auf die Straße gesetzt werden. Jetzt geht es darum, den Menschen die Angst und Sorge zu nehmen, dass dieser Ort gefährdet ist und sie ihn gar verlieren könnten!

Es ist wichtig, dass auch die Bürger unseres Landes in ihrem gewohnten sozialen Umfeld integriert bleiben. Eine Zwangsverdrängung führt darüber hinaus zu einer Destabilisierung und Ghettoisierung in soziale Brennpunkte.

Eine Zwangsräumung / Obdachlosigkeit führt zum Verlust von Persönlichkeit, alles was sich ein Mensch aufgebaut hat, hat gesundheitliche Folgen, oft zum Suizid, psychische Erkrankungen, häufig Suchterkrankungen, gefolgt von Angststörungen, Depressionen und schizophrenen Erkrankungen.

Menschenwürde muss für ALLE gelten!

Eine Steigerung der Oblachlosenzahlen zeigt deutlich die Fehlentwicklung in der Sozialpolitik. Dass in Deutschland rund 680.000 Menschen auf der Straße, in Notunterkünften, bei Freunden und Bekannten leben müssen, ist beschämend und nicht tragbar. Die Dunkelziffer liegt weit höher.

Die Armut darf sich nicht weiter verfestigen und alle Menschen müssen das Menschenrecht auf Wohnen wahrnehmen können. Insbesondere diejenigen die einer geregelten Arbeit nachgehen und tagtäglich darum kämpfen wieder mit dem Strom schwimmen zu können.

Es darf darüber hinaus nicht sein, dass bestimmte Gruppen gegenüber anderen bei der Wohnungssuche bevorzugt werden (weil sie z.B. nicht in der Schufa stehen oder die Miete vom Amt übernommen wird) und wiederum andere offene Diskriminierung erleben.

Siehe z.B.

https://rp-online.de/nrw/staedte/leverkusen/leverkusen-zentrum-fuer-450-fluechtlinge-in-opladen-wird-frueher-fertig_aid-46480793​

https://zuendstoff-nachrichten.de/2017/06/70-prozent-neubauwohnungen-fuer-fluechtlinge/

Bürger unseres Landes suchen händeringend nach bezahlbaren Wohnraum, erhalten keine Unterstützung vom Staat, obwohl sie oft arbeiten gehen, aber ihre Existenzen nur schwer sichern können und für Flüchtlinge werden für Millionen Gelder neue Immobilien gebaut.

Es braucht die Wiedereinführung der Wohnungsgemeinnützigkeit und die Anpassung des Mietrechts. 

Ebenso darf die Kluft zwischen Arm und Reich nicht noch größer werden bzw. Ärmere dürfen ein Recht auf Wohnen in ihrem gewohnten sozialen Umfeld nicht verlieren.

Retten Sie Existenzen!!!
Retten Sie jetzt Menschenleben!!! 


Deswegen: Helft, unterschreibt und teilt die Petition mit euren Freund*innen, Bekannten.

M LPetitionsstarterin/Petitionsstarter

Die Entscheidungsträger

Deutscher Bundestag;
Petitionsausschuss
Landtag NRW
Petitionsausschuss
Justizministerium;

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