Actualización de la peticiónSCHUFA-Score Offener Brief an die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz

SCHUFA-Daten: Jetzt gemeinsam Aufklärung einfordern!

Patrick RingAlemania
25 sept 2026

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

unsere Forderung nach fairen und nachvollziehbaren SCHUFA-Bewertungen braucht auch Klarheit darüber, welche Daten gespeichert und verwendet werden.

Die SCHUFA hält einen historischen Datenbestand vor, in dem Informationen nach ihrer Löschung aus dem produktiven Bestand verbleiben können. Mehr als 19 Monate nach den ersten von der SCHUFA bestätigten Rückfragen des Hessischen Datenschutzbeauftragten besteht weiterhin erheblicher Aufklärungsbedarf: Was wird geprüft? Welche Rechtsgrundlagen tragen die Verarbeitung? Welche Fragen sind noch offen – und warum?

Wir möchten deshalb die parlamentarische Befassung und eine abgestimmte Aufklärung durch die Datenschutzbehörden anstoßen.

Macht mit: Nutzt den bereitgestellten Mustertext und schreibt euren Abgeordneten im Landtag oder Bundestag, den zuständigen Regierungsstellen. Ergänzt euren Namen, Wohnort und gegebenenfalls eigene Erfahrungen.

Fordert einen zügigen, sorgfältigen Abschluss der Prüfung und eine öffentliche Zwischenstellungnahme zu Umfang, Rechtsgrundlagen, bisherigen Ergebnissen und offenen Fragen.

Jede sachliche Zuschrift kann dazu beitragen, dass diese Fragen aufgegriffen werden. Teilt den Mustertext und diese Petition – damit Verbraucher verständliche Antworten erhalten und ihre Rechte wirksam ausüben können.

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MUSTERTEXT für die Landtagsfraktionen:

Historischer SCHUFA-Datenbestand: Bitte um koordinierte Aufklärung mit dem HBDI und öffentliche Stellungnahme

Sehr geehrte Damen und Herren,

als Verbraucherin beziehungsweise Verbraucher aus [Ort, Bundesland] bitte ich Sie, sich für die parlamentarische Aufklärung des historischen Datenbestands der SCHUFA Holding AG, einen zügigen Abschluss der aufsichtsbehördlichen Prüfung und eine nachvollziehbare öffentliche Information einzusetzen.

Nach der Berichterstattung des NDR und der Süddeutschen Zeitung unterhält die SCHUFA neben ihrem produktiven Auskunftsbestand einen weiteren, historischen Datenbestand. Die als „Schattendatenbank“ bezeichnete Sammlung betrifft nach öffentlich wiedergegebenen Angaben eines SCHUFA-Sprechers möglicherweise eine Größenordnung von rund 68 Millionen Menschen.

Nach den Erläuterungen der SCHUFA-Rechtsvertretung können Informationen in diesem historischen Bestand verbleiben, obwohl sie aus dem produktiven Datenbestand bereits gelöscht wurden. Dabei geht es um besonders sensible persönliche Finanz- und Bonitätsinformationen, beispielsweise frühere Kredite, Zahlungsstörungen, Pfändungen oder Insolvenzen.

Die SCHUFA hält diese Verarbeitung für rechtmäßig. Ob und in welchem Umfang diese Auffassung trägt, ist Gegenstand einer Prüfung des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI).

Nach dem Schreiben der SCHUFA-Rechtsvertretung an noyb vom 9. September 2026 stellte der HBDI bereits am 20. Februar 2025 erste Fragen zu Datentests mit historischen Daten. Laut seiner Stellungnahme an den Petitionsausschuss des Hessischen Landtags vom 3. September 2026 war die allgemeine Prüfung weiterhin offen. Seit den ersten genannten Rückfragen sind inzwischen mehr als 19 Monate vergangen.

Die Zuständigkeit der hessischen Datenschutzaufsicht ändert nichts daran, dass die möglichen Folgen Verbraucherinnen und Verbraucher im gesamten Bundesgebiet betreffen, auch in [Bundesland].

Ich bitte Sie deshalb, folgende Fragen im Rahmen Ihrer jeweiligen Zuständigkeiten parlamentarisch beziehungsweise politisch aufzugreifen:

Beginn und bisheriger Verlauf
Wann erhielt der HBDI den ersten einschlägigen Hinweis, wann erlangte er erstmals Kenntnis und wann wurde das Hinweisverfahren eingeleitet? Lagen bereits 2024 Erkenntnisse vor? Die Identität hinweisgebender Personen wird ausdrücklich nicht erfragt.

Umfang der Prüfung
Welche Datenbestände, Datenarten, Speicherzeiträume und Verwendungszwecke werden untersucht? Welche Erkenntnisse bestehen zur Zahl der Betroffenen und zu Empfängern historischer Daten oder daraus gewonnener personenbezogener Ergebnisse?

Rechtsgrundlagen und offene Fragen
Auf welche Rechtsgrundlagen stützt die SCHUFA die weitere Speicherung und Nutzung? Welche tatsächlichen und rechtlichen Fragen hat der HBDI inzwischen geklärt? Welche Fragen sind nach mehr als 19 Monaten weiterhin offen?

Verfahrensdauer und Abschluss
Welche Gründe erklären die bisherige Dauer? Welche Prüfungsschritte stehen noch aus? Wann ist mit einem Abschluss beziehungsweise einer aussagekräftigen öffentlichen Zwischenstellungnahme zu rechnen?

Transparenz gegenüber Verbrauchern
Welche konkreten Verbraucherinformationen erläuterten bereits vor dem 29. Juni 2026 verständlich, dass Informationen nach ihrer Löschung aus dem produktiven Bestand weiterhin gespeichert und verwendet werden? Werden frühere Fassungen dieser Informationen, ihre tatsächliche Bereitstellung und der Inhalt von Löschbestätigungen geprüft?

Wirksame Betroffenenrechte
Wie wird untersucht, ob Verbraucher vollständige Auskunft über ihre historischen Daten erhalten konnten, ohne die Existenz dieses Bestands bereits kennen zu müssen? Wird geprüft, ob Berichtigungen, Löschungen und Einschränkungen in sämtlichen betroffenen Datenbeständen wirksam berücksichtigt werden?

Unterschiedliche öffentliche Information zu DeepSeek und SCHUFA
Weshalb stellt der HBDI das am 14. Februar 2025 eingeleitete Prüfverfahren gegen DeepSeek im Tätigkeitsbericht 2025 ausführlich dar, während eine entsprechende Darstellung des historischen SCHUFA-Datenbestands und des dazu laufenden Hinweisverfahrens nicht erkennbar ist? Nach Angaben der SCHUFA-Rechtsvertretung richtete der HBDI hierzu bereits am 20. Februar 2025 erste Fragen an das Unternehmen.

Welche sachlichen Gründe erklären diese unterschiedliche Informationspraxis – insbesondere angesichts der persönlichen Finanz- und Bonitätsinformationen und der möglichen Zahl betroffener Menschen? Ein noch laufendes Verfahren erklärt den Unterschied für sich genommen nicht: Auch beim dargestellten DeepSeek-Verfahren waren noch Fragen offen.

Vorläufiger Schutz
Wurden vorläufige Schutzmaßnahmen geprüft? Beruht die Berufung der SCHUFA auf das bisherige Nichteinschreiten auf einer ausdrücklichen behördlichen Bewertung? Welche Informationen können hierzu veröffentlicht werden?

Kenntnisstand und Maßnahmen der Regierung
Seit wann verfügen die angesprochenen Regierungsstellen über Kenntnisse zum historischen Datenbestand und zum Prüfverfahren? Welche Gespräche, Abstimmungen oder eigenen Maßnahmen zum Verbraucherschutz gab es?

Ich bitte die angesprochenen Abgeordneten und Fraktionen, parlamentarische Fragen, eine Beratung im zuständigen Ausschuss oder die Anforderung eines Berichts zu prüfen. Die angesprochenen Regierungsstellen bitte ich um Auskunft zu ihrem Kenntnisstand und ihren Handlungsmöglichkeiten sowie um einen entsprechenden Austausch mit den zuständigen hessischen Stellen.

Bitte setzen Sie sich für einen zügigen, sorgfältigen Abschluss und eine öffentliche Zwischenstellungnahme des HBDI ein. Diese sollte den Prüfungsumfang, die untersuchten Rechtsgrundlagen, bisherige Ergebnisse, weiterhin offene Fragen und die nächsten Schritte verständlich erläutern. Soweit einzelne Informationen nicht veröffentlicht werden können, sollten die Gründe dafür nachvollziehbar benannt werden.

Die Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht respektiere ich. Ich verlange keine politische Vorgabe eines bestimmten Prüfungsergebnisses. Mein Anliegen sind wirksamer Verbraucherschutz und nachvollziehbare Aufklärung.

Bitte teilen Sie mir mit, welche Schritte Sie aufgreifen möchten. Über eine inhaltliche Rückmeldung innerhalb von vier Wochen oder eine Zwischenmitteilung würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen

[Vorname Nachname]
[Ort, Bundesland]
[E-Mail-Adresse]

Quellen:

NDR-Recherche auf tagesschau.de vom 15. Juli 2026: „Die Schattendatenbank der Schufa“
https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr/schufa-verbraucher-daten-100.html

SCHUFA: „Historische Daten: So antwortet die SCHUFA auf NOYB“ – einschließlich des dort angebotenen Schreibens der Rechtsvertretung vom 9. September 2026; insbesondere Randnummern 53–66:
https://www.schufa.de/media/dokumente/antwortschreiben-noyb/antwort_auf_forderung_von_noyb.pdf

Tätigkeitsbericht des HBDI zum Datenschutz für 2025 – zum DeepSeek-Verfahren insbesondere Kapitel 10.2, gedruckte Seiten 141–142 beziehungsweise PDF-Seiten 159–160:
https://datenschutz.hessen.de/sites/datenschutz.hessen.de/files/2026-04/hbdi_54_tatigkeitsbericht_web.pdf

Kontaktdaten der Landtagsfraktionen:

Baden-Württemberg
https://www.landtag-bw.de/de/der-landtag/fraktionen

Bayern
https://www.bayern.landtag.de/abgeordnete/fraktionen/

Berlin
https://www.parlament-berlin.de/das-parlament/fraktionen

Brandenburg
https://www.landtag.brandenburg.de/

Bremen
https://www.bremische-buergerschaft.de/index.php?id=73

Hamburg
https://www.hamburgische-buergerschaft.de/ueber-uns/fraktionen

Hessen
https://hessischer-landtag.de/fraktionen

Mecklenburg-Vorpommern
https://www.landtag-mv.de/landtag/grundsaetzliches/parlamentarische-gremien/fraktionen

Niedersachsen
https://www.landtag-niedersachsen.de/fraktionen/

Nordrhein-Westfalen
https://www.landtag.nrw.de/home/der-landtag/abgeordnete-und--fraktionen/diefraktionen.html

Rheinland-Pfalz
https://landtag-rlp.de/de/parlament/fraktionen.html

Saarland
https://www.landtag-saar.de/abgeordnete-und-fraktionen/fraktionen/

Sachsen
https://www.landtag.sachsen.de/de/parlament/fraktionen/

Sachsen-Anhalt
https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/landtag/fraktionen

Schleswig-Holstein
https://www.landtag.ltsh.de/abgeordnete/fraktionen/

Thüringen
https://www.thueringer-landtag.de/abgeordnete/abgeordnete-fraktionen-sitzordnung/


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MUSTERTEXT für die Datenschutzaufsicht Ihres Bundeslandes:

Sehr geehrte Damen und Herren,

als Verbraucherin beziehungsweise Verbraucher aus [Ort, Bundesland] bitte ich Ihre Behörde, sich im Rahmen der Zusammenarbeit der Datenschutzaufsichtsbehörden für eine zügige Aufklärung des historischen Datenbestands der SCHUFA Holding AG und eine verständliche öffentliche Information einzusetzen.

Nach der Berichterstattung des NDR und der Süddeutschen Zeitung unterhält die SCHUFA neben ihrem produktiven Auskunftsbestand einen weiteren, historischen Datenbestand. Nach ihren eigenen Erläuterungen können dort Informationen verbleiben, obwohl sie aus dem produktiven Bestand bereits gelöscht wurden.

Betroffen sind besonders sensible persönliche Finanz- und Bonitätsinformationen. Es stellen sich deshalb grundlegende Fragen zu Rechtsgrundlagen, Verwendungszwecken, Speicherfristen, Datenrichtigkeit und zur wirksamen Ausübung der Betroffenenrechte.

Die SCHUFA hält ihre Verarbeitung für rechtmäßig. Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) untersucht den Sachverhalt in einem allgemeinen Hinweisverfahren.

Nach dem Schreiben der SCHUFA-Rechtsvertretung an noyb vom 9. September 2026 stellte der HBDI bereits am 20. Februar 2025 erste Fragen zu Datentests mit historischen Daten. Laut seiner Stellungnahme an den Petitionsausschuss des Hessischen Landtags vom 3. September 2026 war die Prüfung weiterhin offen.

Damit sind inzwischen mehr als 19 Monate seit den ersten genannten Rückfragen vergangen. Wann der erste Hinweis bei der Behörde einging, welche Fragen bereits geklärt sind und welche weiterhin offenbleiben, bedarf einer nachvollziehbaren öffentlichen Erläuterung.

Mir ist bewusst, dass die Aufsichtszuständigkeit für die SCHUFA beim HBDI liegt. Die möglichen Folgen dieser Datenverarbeitung betreffen jedoch auch Menschen in [Bundesland].

Ich bitte Ihre Behörde daher,

• einen fachlichen Austausch mit dem HBDI über Prüfungsumfang, bisherigen Erkenntnisstand und ausstehende Prüfungsschritte aufzunehmen beziehungsweise fortzuführen;

• zu prüfen, ob eine gemeinsame Befassung innerhalb der Datenschutzkonferenz oder eines zuständigen Arbeitskreises sinnvoll ist;

• vorhandene Erkenntnisse und einschlägige Beschwerden im zulässigen Rahmen in diesen Austausch einzubringen;

• sich für einen zügigen, sorgfältigen Abschluss des Verfahrens sowie eine öffentliche Zwischenstellungnahme einzusetzen;

• abgestimmte Informationen und Hilfestellungen für Verbraucherinnen und Verbraucher zu prüfen, damit diese ihre Rechte bereits während des laufenden Verfahrens wirksam ausüben können.

Für diesen Austausch halte ich insbesondere folgende Fragen für wesentlich:

Wann erhielt der HBDI den ersten einschlägigen Hinweis, wann erlangte er erstmals Kenntnis und wann begann das Hinweisverfahren? Gab es bereits 2024 Erkenntnisse? Die Identität hinweisgebender Personen wird nicht erfragt.
Welche Datenbestände, Datenarten, Speicherzeiträume, Verwendungszwecke und Empfänger beziehungsweise personenbezogenen Auswertungsergebnisse umfasst die Prüfung? Welche Erkenntnisse liegen zur Zahl der Betroffenen vor?
Welche Rechtsgrundlagen macht die SCHUFA geltend? Welche tatsächlichen und rechtlichen Fragen sind inzwischen geklärt und welche nach mehr als 19 Monaten noch offen?
Welche Gründe erklären die Verfahrensdauer, welche Schritte stehen noch aus und wann ist mit einem Abschluss oder einer öffentlichen Zwischeninformation zu rechnen?
Wird geprüft, welche Verbraucherinformationen schon vor dem 29. Juni 2026 die weitere Speicherung nach einer Löschung aus dem produktiven Bestand verständlich erläuterten? Werden die damaligen Fassungen, ihre tatsächliche Bereitstellung und erteilte Löschbestätigungen berücksichtigt?
Wird untersucht, ob Betroffene vollständige Auskunft erhalten konnten, ohne zuvor von dem historischen Bestand zu wissen? Wie wird überprüft, ob Berichtigungen, Löschungen und Einschränkungen auch dort wirksam berücksichtigt werden?
Welche sachlichen Gründe erklären die unterschiedliche öffentliche Darstellung der Verfahren gegen DeepSeek und zum historischen SCHUFA-Datenbestand?
Das am 14. Februar 2025 eingeleitete DeepSeek-Verfahren wird im Tätigkeitsbericht 2025 des HBDI ausführlich beschrieben, obwohl noch Fragen offen waren. Eine entsprechende Darstellung des historischen SCHUFA-Datenbestands und des dazu laufenden Hinweisverfahrens ist nicht erkennbar, obwohl die SCHUFA erste Rückfragen des HBDI bereits für den 20. Februar 2025 bestätigt.

Gerade angesichts der persönlichen Finanz- und Bonitätsinformationen sowie der möglichen bundesweiten Betroffenheit bitte ich darum, diesen Unterschied und die Möglichkeiten einer frühzeitigen öffentlichen Information im fachlichen Austausch anzusprechen.

Wurden vorläufige Schutzmaßnahmen geprüft? Beruht das bisherige Nichteinschreiten auf einer ausdrücklichen behördlichen Bewertung? Welche Informationen können hierzu öffentlich mitgeteilt werden?
Eine abgestimmte öffentliche Stellungnahme sollte klar zwischen festgestellten Tatsachen, vorläufigen Bewertungen und offenen Fragen unterscheiden. Soweit einzelne Informationen nicht veröffentlicht werden können, bitte ich um eine nachvollziehbare Erläuterung der Gründe.

Mit dieser Eingabe behaupte ich keine bereits nachgewiesene persönliche Betroffenheit. Ich rege eine aufsichtsübergreifende Befassung mit einem Sachverhalt von allgemeiner Bedeutung an.

Bitte teilen Sie mir mit, ob bereits ein Austausch stattfindet und welche weiteren Schritte Ihre Behörde erwägt. Bei einer Weiterleitung an den HBDI bitte ich ergänzend um Mitteilung, ob Ihre Behörde eine eigene Beteiligung am fachlichen Austausch oder an einer abgestimmten Verbraucherinformation vorsieht.

Über eine inhaltliche Rückmeldung innerhalb von vier Wochen oder eine Zwischenmitteilung würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen

[Vorname Nachname]
[Ort, Bundesland]
[E-Mail-Adresse]

Quellen:

NDR-Recherche auf tagesschau.de vom 15. Juli 2026: „Die Schattendatenbank der Schufa“
https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr/schufa-verbraucher-daten-100.html

SCHUFA: „Historische Daten: So antwortet die SCHUFA auf NOYB“ – einschließlich des dort angebotenen Schreibens der Rechtsvertretung vom 9. September 2026; insbesondere Randnummern 53–66:
https://www.schufa.de/media/dokumente/antwortschreiben-noyb/antwort_auf_forderung_von_noyb.pdf

Tätigkeitsbericht des HBDI zum Datenschutz für 2025 – zum DeepSeek-Verfahren insbesondere Kapitel 10.2, gedruckte Seiten 141–142 beziehungsweise PDF-Seiten 159–160:
https://datenschutz.hessen.de/sites/datenschutz.hessen.de/files/2026-04/hbdi_54_tatigkeitsbericht_web.pdf

Kontaktdaten der Datenschutzaufsicht:


Baden-Württemberg
https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/

Bayern – Unternehmen / privater Bereich
https://www.lda.bayern.de/

Bayern – Behörden / öffentlicher Bereich
https://www.datenschutz-bayern.de/

Berlin
https://www.datenschutz-berlin.de/

Brandenburg
https://www.lda.brandenburg.de/

Bremen
https://www.datenschutz.bremen.de/

Hamburg
https://datenschutz-hamburg.de/

Hessen
https://datenschutz.hessen.de/

Mecklenburg-Vorpommern
https://www.datenschutz-mv.de/

Niedersachsen
https://www.lfd.niedersachsen.de/

Nordrhein-Westfalen
https://www.ldi.nrw.de/

Rheinland-Pfalz
https://www.datenschutz.rlp.de/

Saarland
https://datenschutz.saarland.de/

Sachsen
https://www.datenschutz.sachsen.de/

Sachsen-Anhalt
https://datenschutz.sachsen-anhalt.de/

Schleswig-Holstein
https://www.datenschutzzentrum.de/

Thüringen
https://www.tlfdi.de/

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