
Sackgasse Psychotherapeut: Reform verwehrt Weg z. Psychotherapeuten
Das Anliegen
Psychotherapeut werden ... durch neue Reform wird das vielen Studierenden Psychologen (Psychologie B.Sc. oder Psychologie M.Sc.) nach d. alten System (Studienbeginn vor 2020) dauerhaft verwehrt!!!
Ich studiere Psychologie im Rahmen der alten Reform. Doch dann kam durch schwere Krankheit eine Welle von Herausforderungen: Diese Umstände verlangsamten mein Studium erheblich und gefährden nun meine Zukunft als Psychotherapeutin.
Aufgrund der zeitlichen Beschränkungen der neuen Reform muss die Psychotherapeutenausbildung bis 2032 (im Härtefall bis 2035) vollständig abgeschlossen werden, um die Approbation zu erlangen und zukünftig als Psychotherapeutin praktizieren zu können.
Meine Situation zeigt, dass zeitliche Restriktionen bei Studiengängen zentrale Grundrechte berühren, insbesondere wenn sie Menschen in prekären oder außergewöhnlichen Lebenslagen benachteiligen.
Eine zeitliche Beschränkung stellt einen Eingriff in die freie Lebensplanung und Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG) dar.
Aus Sicht der Betroffenen stellen starre Fristen (z. B. maximale Studien- oder Ausbildungszeiten, vorgebene zeitliche Reglementierung der Approbation) einen spürbaren Eingriff in die freie Planung der Lebensumstände dar. Rechtlich wird dies vor allem an Art. 12 Abs. 1 GG (Berufsfreiheit) gemessen.
Benachteiligung von Menschen mit Schwerbehinderung (Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG): Ein langsameres Studieren oder bestehende - z.B. bei ggf. vorübergehenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen - könnten das Erlangen der Approbation in der Psychotherapie bis 2032 verhindern und wiegt verfassungsrechtlich besonders schwer. Art. 3 Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) besagt klar:
„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
Auch eine (vorübergehende) schwere Erkrankung sollte nicht die Chancengleichheit beeinträchtigen.
Es ist entscheidend, dass das Bildungssystem flexibel genug ist, um individuelle Lebensumstände nicht nur vorübergehend zu berücksichtigen. Die derzeitigen Anforderungen des Psychotherapeutengesetzes werden den realen Lebenssituationen der Studierenden nicht gerecht.
Eine starre Deadline zu setzen, die viele Menschen dauerhaft davon ausschließt, in ihrem gewählten Beruf tätig zu werden, läuft nicht nur den Prinzipien der Chancengleichheit zuwider, sondern stellt auch eine verfassungsrechtliche Herausforderung dar.
Ich fordere eine Überprüfung und Anpassung der aktuellen Regelungen, so dass Studierende, die von schweren persönlichen oder gesundheitlichen Rückschlägen (schwere Krankheit, vorübergehende schwere Erkrankung, plötzliche Schwerbehinderung, schwierige Lebensumstände, Pflege von Angehörigen, Trennung, Scheidung, Unterhaltspflicht, finanzielle Schwierigkeiten, etc.) betroffen sind, auch dauerhaft eine realistische Chance auf Abschluss ihres Studiums und die Approbation haben.
Eine Möglichkeit wäre, das alte System beizubehalten, das eine dauerhafte Ausbildung zum Psychotherapeuten zur Erlangung der Approbation - auch dauerhaft nach dem alten System (Studienbeginn vor 2020) weiterhin ermöglicht, unabhängig vom Zeitpunkt des Studien- oder Ausbildungsabschlussdatums, zumal bereits zum jetzigen Zeitpunkt viel zu wenig Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen ... was es in den kommenden Jahren quasi unmöglich macht, noch einen (räumlich unabhängigen) Ausbildungsplatz zu erhalten, um fristgemäss die Approbation noch erlangen zu können.
Unser Gesundheitssystem ermöglicht bereits jetzt schon keine adäquate und zeitnahe psychotherapeutische Versorgung von Betroffenen.
Wartezeiten auf einen Psychotherapieplatz liegen in der Regel bei einer Wartezeit von über 6 Monaten.
Approbierte Psychotherapeuten werden daher auch zukünftig dringend benötigt.
Durch die zeitliche Beschränkung wird vielen das dauerhaft verwehrt!
Eine Anpassung an besondere Lebensumstände oder gesundheitliche Situationen sollte für die Allgemeinheit - und auch für Schwerbehinderte - ein integraler Bestandteil des Systems sein, ohne dass die Betroffenen um ihre berufliche Zukunft oder gar ihre Existenz bangen müssen.
Bitte unterstützen Sie diese Petition mit Ihrer Unterschrift, um denen, die in herausfordernden Lebenssituationen stecken, eine zweite Chance zu geben und somit das Bildungssystem fairer zu gestalten.
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Das Anliegen
Psychotherapeut werden ... durch neue Reform wird das vielen Studierenden Psychologen (Psychologie B.Sc. oder Psychologie M.Sc.) nach d. alten System (Studienbeginn vor 2020) dauerhaft verwehrt!!!
Ich studiere Psychologie im Rahmen der alten Reform. Doch dann kam durch schwere Krankheit eine Welle von Herausforderungen: Diese Umstände verlangsamten mein Studium erheblich und gefährden nun meine Zukunft als Psychotherapeutin.
Aufgrund der zeitlichen Beschränkungen der neuen Reform muss die Psychotherapeutenausbildung bis 2032 (im Härtefall bis 2035) vollständig abgeschlossen werden, um die Approbation zu erlangen und zukünftig als Psychotherapeutin praktizieren zu können.
Meine Situation zeigt, dass zeitliche Restriktionen bei Studiengängen zentrale Grundrechte berühren, insbesondere wenn sie Menschen in prekären oder außergewöhnlichen Lebenslagen benachteiligen.
Eine zeitliche Beschränkung stellt einen Eingriff in die freie Lebensplanung und Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG) dar.
Aus Sicht der Betroffenen stellen starre Fristen (z. B. maximale Studien- oder Ausbildungszeiten, vorgebene zeitliche Reglementierung der Approbation) einen spürbaren Eingriff in die freie Planung der Lebensumstände dar. Rechtlich wird dies vor allem an Art. 12 Abs. 1 GG (Berufsfreiheit) gemessen.
Benachteiligung von Menschen mit Schwerbehinderung (Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG): Ein langsameres Studieren oder bestehende - z.B. bei ggf. vorübergehenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen - könnten das Erlangen der Approbation in der Psychotherapie bis 2032 verhindern und wiegt verfassungsrechtlich besonders schwer. Art. 3 Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) besagt klar:
„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
Auch eine (vorübergehende) schwere Erkrankung sollte nicht die Chancengleichheit beeinträchtigen.
Es ist entscheidend, dass das Bildungssystem flexibel genug ist, um individuelle Lebensumstände nicht nur vorübergehend zu berücksichtigen. Die derzeitigen Anforderungen des Psychotherapeutengesetzes werden den realen Lebenssituationen der Studierenden nicht gerecht.
Eine starre Deadline zu setzen, die viele Menschen dauerhaft davon ausschließt, in ihrem gewählten Beruf tätig zu werden, läuft nicht nur den Prinzipien der Chancengleichheit zuwider, sondern stellt auch eine verfassungsrechtliche Herausforderung dar.
Ich fordere eine Überprüfung und Anpassung der aktuellen Regelungen, so dass Studierende, die von schweren persönlichen oder gesundheitlichen Rückschlägen (schwere Krankheit, vorübergehende schwere Erkrankung, plötzliche Schwerbehinderung, schwierige Lebensumstände, Pflege von Angehörigen, Trennung, Scheidung, Unterhaltspflicht, finanzielle Schwierigkeiten, etc.) betroffen sind, auch dauerhaft eine realistische Chance auf Abschluss ihres Studiums und die Approbation haben.
Eine Möglichkeit wäre, das alte System beizubehalten, das eine dauerhafte Ausbildung zum Psychotherapeuten zur Erlangung der Approbation - auch dauerhaft nach dem alten System (Studienbeginn vor 2020) weiterhin ermöglicht, unabhängig vom Zeitpunkt des Studien- oder Ausbildungsabschlussdatums, zumal bereits zum jetzigen Zeitpunkt viel zu wenig Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen ... was es in den kommenden Jahren quasi unmöglich macht, noch einen (räumlich unabhängigen) Ausbildungsplatz zu erhalten, um fristgemäss die Approbation noch erlangen zu können.
Unser Gesundheitssystem ermöglicht bereits jetzt schon keine adäquate und zeitnahe psychotherapeutische Versorgung von Betroffenen.
Wartezeiten auf einen Psychotherapieplatz liegen in der Regel bei einer Wartezeit von über 6 Monaten.
Approbierte Psychotherapeuten werden daher auch zukünftig dringend benötigt.
Durch die zeitliche Beschränkung wird vielen das dauerhaft verwehrt!
Eine Anpassung an besondere Lebensumstände oder gesundheitliche Situationen sollte für die Allgemeinheit - und auch für Schwerbehinderte - ein integraler Bestandteil des Systems sein, ohne dass die Betroffenen um ihre berufliche Zukunft oder gar ihre Existenz bangen müssen.
Bitte unterstützen Sie diese Petition mit Ihrer Unterschrift, um denen, die in herausfordernden Lebenssituationen stecken, eine zweite Chance zu geben und somit das Bildungssystem fairer zu gestalten.
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Petition am 23. Oktober 2026 erstellt

