Runder Tisch und Anerkennung der Fakten im "Fall Duogynon"

Runder Tisch und Anerkennung der Fakten im "Fall Duogynon"

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Beate Kirk hat diese Petition an Deutsche Bundesregierung gestartet.

Der "Fall Duogynon".

Als deutsche Bürgerin und Apothekerin bin ich entsetzt, dass Bekanntwerden und Aufklärung im "Fall Duogynon" wohl seit Jahrzehnten bewußt verhindert werden. Ich halte das für skandalös.

Duogynon (1978 in "Cumorit" umbenannt) war ein Arzneimittel für Frauen auf Hormonbasis. Es wurde in Deutschland von 1950 bis 1981 von der Berliner Fa. Schering vertrieben. 2006 wurde die Fa. Schering vom Bayer Konzern übernommen.

Duogynon (später Cumorit) wurde in zwei Applikationsformen vertrieben.

Duogynon Dragees enthielten Norethisteron (acetat) und Ethinylöstradiol. Die Inhaltsstoffe der Duogynon Spritzampullen waren Progesteron und Östradiolbenzoat.

Duogynon war ein hormonelles Frauenarzneimittel mit mehreren Indikationen:

1. hormoneller Schwangerschaftstest

2. Behandlung der sog. "Sekundären Amenorrhoe"; Behandlung von Menstruationsstörungen

3. (Illegale) Verwendung zu Schwangerschaftsabbrüchen mittels Überdosierung.

Nach Bekanntwerden des Arzneimittelskandals "Contergan" durch einen Presseartikel in der Welt am Sonntag vom 26.11.1961 berieten Experten im Nordrhein-Westfälischen Innenministerium, ob es weitere potentiell für das ungeborene Kind schädliche Arzneimittel gäbe. Im Besprechungsprotokoll der Expertenkommission vom 30.11.1961 wurde schriftlich festgehalten: "Duogynon".

Weitere Aktivitäten der zuständigen Gesundheitsbehörden infolge dieser Erkenntnis sind nicht bekannt.

Bereits 1967 warnte die britische Kinderärztin Dr. Isabel Gal in einer Publikation in "Nature": Primodos (brit. Warenname für Duogynon) führt mutmaßlich zu Kindesmissbildungen (Blasenekstrophie, Herzfehler, Fehlbildungen der Extremitäten usw.).

Reaktionen auf Gals Warnung? Auf Behördenseite passierte sowohl in Großbritannien als auch in der Bundesrepublik Deutschland nichts.

Jedoch wurden in den Laboratorien der Fa. Schering diesbezügliche Tierexperimente eingeleitet. Mit verheerendem Ergebnis?

Infos unter duogynonopfer.de sowie in der Reportage im Ersten "Der vertuschte Skandal" siehe https://www.youtube.com/watch?v=jZa1Ycl8hhs

Jason Farrell, Reporter bei Sky News, berichtete ebenfalls. Siehe https://www.youtube.com/watch?v=7ZRkCNUQvBA

Die 1978 gegründete Interessensgemeinschaft duogynongeschädigter Kinder e.V.  veranlasste die Einleitung eines Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Berlin. Das Verfahren wurde am 19.12.1980 eingestellt.

Grund: Das ungeborene Leben steht in Deutschland nicht unter dem Schutz des Gesetzgebers. Erst der Mensch wird vom Grundgesetz geschützt. Das Leben des Menschen beginnt mit der Geburt.

Wurden Frauenrechte (Menschenrechte) verletzt? Inwiefern das durch das Grundgesetz garantierte Recht von (schwangeren) Frauen auf körperliche Unversehrtheit und die Schutzbestimmungen von §218 StGB verletzt worden sind, wurde von der deutschen Justiz nicht geprüft.

Die Berliner Fa. Schering nahm Duogynon 1981 aus dem Handel.

Seit 2009 bemühen sich Vertreter der "Kindergeneration" um Aufklärung und Anerkennung der Fakten. Bayer (juristischer Rechtsnachfolger der Fa. Schering) beruft sich juristisch erfolgreich auf Verjährung.

Aufgrund von Zeitzeugenberichten ist bekannt, dass Duogynon in den 1960er und 1970er Jahren mißbräuchlich als Abortivum (Arzneimittel zum Schwangerschaftsabbruch) verwendet wurde. Die Einnahme von 4 statt der in der Gebrauchsanweisung empfohlenen 2 Dragees führte zum Abbruch einer Schwangerschaft.

Die medizinischen Fakten:

Es ist von der Dosierung, vom Zeitpunkt der Einnahme in der Frühschwangerschaft und anderen Begleitumständen abhängig, ob ein Arzneistoff fruchtschädigend oder abortiv (abtreibend) wirkt. Es ist - mir zumindest - kein Arzneistoff mit abortiver Wirkung bekannt, bei dem eine teratogene Wirkung nicht zumindest diskutiert wird (auch beim Arzneistoff Mifepriston). Synthetische Hormone galten bereits in der 1. Hälfte des 20. Jahrhunderts als fruchtschädigend.

Im Februar 2018 teilten die britische Premierministerin Theresa May und der britische Gesundheitsminister Jeremy Hunt dem britischen Parliament mit: Es wird eine Neubewertung "im Fall Primodos (brit. Warenzeichen für Duogynon)" geben. Das Untersuchungsergebnis eines britischen Expertengremiums, bekanntgegeben in Großbritannien und Deutschland am 15. November 2018, wurde von Parlamentsmitgliedern als "whitewash" kritisiert, so dass eine erneute Überprüfung aufgrund des öffentlichen Interesses unvermeidbar war.

Wie geht es im "Fall Duogynon" in Deutschland weiter?

Ich fordere Anerkennung der Fakten und Einrichtung eines "Runden Tisches" für duogynongeschädigte Menschen. Zu den Zielen des Runden Tisches soll es gehören, eine Entschädigungsregelung zu finden - in welcher Form auch immer.

 

 

 

 

 

 

   

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