Abschaffung der Hundesteuer in Rheinland-Pfalz - Frankenthal-und Umland

Das Problem


Bitte die Petition teilen-teilen-teilen-teilen-Nur so haben wir Erfolg
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Kurzinfo zum Petitionsinhalt:
Die Hundesteuer ist eine Luxussteuer.
Solange eine Fiskalsteuer auf ein Tier erhoben werden kann,wird dieses als ein Gegenstand gewertet! Das widerspricht dem Staatsziel Tierschutz!
Die Hundesteuer wird, entgegen verbreiteter Meinung,nicht für die Beseitigung der Kotjäufche,oder zur Aufstellung der Kotbeutel-Aufsteller genutzt. Dies wäre mit einer Strafsteuer gleichzusetzen, Ein Strafsteuer ist jedoch unzulässig,da sie auch Hundehalter treffen würde,die sich keines Vergehens "schuldig" gemacht haben.
Das Gleichheitsprinzip wird durch die Hundesteuer empfindlich verletzt.
Hundeliebhaber müssen für ihre Liebe zum Hund zahlen.
Das ist aber verfassungswidrig!
Als Bürger von Rheinland Pfalz Frankenthal und Umland , Ludwigshafen, Worms, fordern wir die Abschaffung der Hundesteuer!
Da die Hundesteuer Ländersache ist, werden wir an die richtige Stelle weiterleiten.
WICHTIG  Bitte unterzeichnet alle!!!!!!!!!!!!!!
Abschaffung der Hundesteuer, warum Deutschland dem Beispiel anderer EU-Länder folgen sollte: Die Hundesteuer fällt in Deutschland unter die Aufwandsteuer:
“Aufwandsteuern” sind Steuern, die an die Einkommensverwendung anknüpfen. Dies grenzt sie von Steuern ab, die auf den Vermögenszufluss abstellen (Einkommensteuer bzw. Ertragsteuer) und von solchen, die auf den Vermögensbestand (Vermögensteuer) abstellen. Im Gegensatz zu den “Verbrauchsteuern”, die den Verbrauch oder Gebrauch bestimmter Waren mit einer Steuer belastet, knüpfen Aufwandsteuern am Besitz oder am Halten von Gütern oder ein bestimmtes Verhalten an.
Alleine aus der Gesetzeslage ergibt sich aber, dass eine Besteuerung für die Haltung von Hunden unrechtmäßig ist:
Aufwandsteuern werden an „Sachen“ geknüpft. Da seit 1990 das Tier nach dem §90a BGB nicht mehr als Sache gilt, kann folgerichtig eine Hundesteuer nicht mehr zulässig sein. Weiterhin behindert die Besteuerung durch die Reduzierung des Hundes auf einen Luxusgegenstand das Staatsziel Tierschutz nach Art. 20a GG, wonach der Staat auch in Verantwortung für die künftigen Generationen, die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung zu schützen hat..
Da drittens die kommunale Aufwandsteuer ausschließlich auf die Haltung von Hunden, nicht auf die Haltung anderer Tiere erhoben wir, verstößt dies gemäß Art. 3 GG gegen das Recht auf Gleichberechtigung gegenüber anderen Tierhaltern.
Die Hundesteuer wird von den Städten und Gemeinden lediglich als zusätzliche fiskalische Einnahmemöglichkeit zum Ausgleich kommunaler Haushalte gesehen, da sie nicht zweckgebunden genutzt werden muss. Neben dem Einnahmezweck verfolgt die Hundesteuer auch als kommunale Lenkungsabgabe das ordnungspolitische Ziel, die Anzahl der Hunde im Gemeindegebiet zu begrenzen.
Durch den Wegfall der Hundesteuer wäre jedoch eine “Hundeplage” nicht zu befürchten, wie am Beispiel anderer Länder (z.B. , Frankreich, Dänemark, England, Belgien u.s.w. ), die die Hundesteuer längst abgeschafft haben, festgestellt wurde. Somit stellt dies lediglich ein Vorwand zur Notwendigkeit der Aufrechterhaltung der Besteuerung in Deutschland dar! Hingegen profitieren Gesellschaft und Wirtschaft bereits in vielschichtiger Weise durch die private Hundehaltung:
5,9 Millionen Hunde leben in deutschen Haushalten, für die pro Jahr ca. 3 Milliarden Euro für Futter, Pflegeartikel und Zubehör ausgegeben werden - genauso viel wie für Babynahrung und -pflege. Dies resultiert in 210 Millionen Euro Umsatzsteuer plus weitere Einnahmen aus Gewerbe- und Einkommenssteuer, nicht mitgerechnet sind die Leistungen an Tierärzte und sonstigem Tierbedarf. Durch die Hundehaltung werden Arbeitsplätze gesichert!
Durch ihre gesundheitsfördernde Wirkung entlasten Hunde außerdem die Krankenkassen, oft sind Hunde die wichtigsten Sozialpartner z.B. für alte Menschen. Die Verantwortung für ihre Hunde bewirkt eine Strukturierung des Tages, veranlasst Menschen sich regelmäßig an der frischen Luft zu bewegen und vermehrt sportlich aktiv zu sein. Hunde bieten darüber hinaus Gelegenheit zu menschlichen Kontakten und beugen Vereinsamung vor.
Erwiesenermaßen entwickeln Kinder, Jugendliche und Heranwachsende, die Kontakte zu Hunden pflegen, eine erhebliche höhere Empathie und bessere Sozialkompetenz.
Über niederschwellige Angebote, z.B. mobile tierärztliche Grundversorgung der Hunde von Obdachlosen, kann diese Menschengruppe für weitere Maßnahmen konstruktiv erreicht werden.
Überdies ist es sittenwidrig, die Liebe der Hundehalter zu ihren Tieren zu besteuern (so auch die Begründung der obersten Gerichtsinstanz in England 1990 zur Abschaffung der Hundesteuer).
Zusammengefasst heißt das:
Hundehalter werden anderen Haustierhaltern gegenüber benachteiligt, da nur sie eine Steuer entrichten müssen
Die gesundheitsfördernde Wirkung von Hunden auf Menschen wird übergangen
Hundehalter tragen bereits jetzt zu einem erheblichen Umsatz und den Erhalt von Arbeitsplätzen bei
Fazit: Die Hundesteuer ist verfassungswidrig und gehört somit abgeschafft!

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Ursula WalterPetitionsstarter*in
Diese Petition hat 212 Unterschriften erreicht

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Die Hundesteuer ist eine Luxussteuer.
Solange eine Fiskalsteuer auf ein Tier erhoben werden kann,wird dieses als ein Gegenstand gewertet! Das widerspricht dem Staatsziel Tierschutz!
Die Hundesteuer wird, entgegen verbreiteter Meinung,nicht für die Beseitigung der Kotjäufche,oder zur Aufstellung der Kotbeutel-Aufsteller genutzt. Dies wäre mit einer Strafsteuer gleichzusetzen, Ein Strafsteuer ist jedoch unzulässig,da sie auch Hundehalter treffen würde,die sich keines Vergehens "schuldig" gemacht haben.
Das Gleichheitsprinzip wird durch die Hundesteuer empfindlich verletzt.
Hundeliebhaber müssen für ihre Liebe zum Hund zahlen.
Das ist aber verfassungswidrig!
Als Bürger von Rheinland Pfalz Frankenthal und Umland , Ludwigshafen, Worms, fordern wir die Abschaffung der Hundesteuer!
Da die Hundesteuer Ländersache ist, werden wir an die richtige Stelle weiterleiten.
WICHTIG  Bitte unterzeichnet alle!!!!!!!!!!!!!!
Abschaffung der Hundesteuer, warum Deutschland dem Beispiel anderer EU-Länder folgen sollte: Die Hundesteuer fällt in Deutschland unter die Aufwandsteuer:
“Aufwandsteuern” sind Steuern, die an die Einkommensverwendung anknüpfen. Dies grenzt sie von Steuern ab, die auf den Vermögenszufluss abstellen (Einkommensteuer bzw. Ertragsteuer) und von solchen, die auf den Vermögensbestand (Vermögensteuer) abstellen. Im Gegensatz zu den “Verbrauchsteuern”, die den Verbrauch oder Gebrauch bestimmter Waren mit einer Steuer belastet, knüpfen Aufwandsteuern am Besitz oder am Halten von Gütern oder ein bestimmtes Verhalten an.
Alleine aus der Gesetzeslage ergibt sich aber, dass eine Besteuerung für die Haltung von Hunden unrechtmäßig ist:
Aufwandsteuern werden an „Sachen“ geknüpft. Da seit 1990 das Tier nach dem §90a BGB nicht mehr als Sache gilt, kann folgerichtig eine Hundesteuer nicht mehr zulässig sein. Weiterhin behindert die Besteuerung durch die Reduzierung des Hundes auf einen Luxusgegenstand das Staatsziel Tierschutz nach Art. 20a GG, wonach der Staat auch in Verantwortung für die künftigen Generationen, die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung zu schützen hat..
Da drittens die kommunale Aufwandsteuer ausschließlich auf die Haltung von Hunden, nicht auf die Haltung anderer Tiere erhoben wir, verstößt dies gemäß Art. 3 GG gegen das Recht auf Gleichberechtigung gegenüber anderen Tierhaltern.
Die Hundesteuer wird von den Städten und Gemeinden lediglich als zusätzliche fiskalische Einnahmemöglichkeit zum Ausgleich kommunaler Haushalte gesehen, da sie nicht zweckgebunden genutzt werden muss. Neben dem Einnahmezweck verfolgt die Hundesteuer auch als kommunale Lenkungsabgabe das ordnungspolitische Ziel, die Anzahl der Hunde im Gemeindegebiet zu begrenzen.
Durch den Wegfall der Hundesteuer wäre jedoch eine “Hundeplage” nicht zu befürchten, wie am Beispiel anderer Länder (z.B. , Frankreich, Dänemark, England, Belgien u.s.w. ), die die Hundesteuer längst abgeschafft haben, festgestellt wurde. Somit stellt dies lediglich ein Vorwand zur Notwendigkeit der Aufrechterhaltung der Besteuerung in Deutschland dar! Hingegen profitieren Gesellschaft und Wirtschaft bereits in vielschichtiger Weise durch die private Hundehaltung:
5,9 Millionen Hunde leben in deutschen Haushalten, für die pro Jahr ca. 3 Milliarden Euro für Futter, Pflegeartikel und Zubehör ausgegeben werden - genauso viel wie für Babynahrung und -pflege. Dies resultiert in 210 Millionen Euro Umsatzsteuer plus weitere Einnahmen aus Gewerbe- und Einkommenssteuer, nicht mitgerechnet sind die Leistungen an Tierärzte und sonstigem Tierbedarf. Durch die Hundehaltung werden Arbeitsplätze gesichert!
Durch ihre gesundheitsfördernde Wirkung entlasten Hunde außerdem die Krankenkassen, oft sind Hunde die wichtigsten Sozialpartner z.B. für alte Menschen. Die Verantwortung für ihre Hunde bewirkt eine Strukturierung des Tages, veranlasst Menschen sich regelmäßig an der frischen Luft zu bewegen und vermehrt sportlich aktiv zu sein. Hunde bieten darüber hinaus Gelegenheit zu menschlichen Kontakten und beugen Vereinsamung vor.
Erwiesenermaßen entwickeln Kinder, Jugendliche und Heranwachsende, die Kontakte zu Hunden pflegen, eine erhebliche höhere Empathie und bessere Sozialkompetenz.
Über niederschwellige Angebote, z.B. mobile tierärztliche Grundversorgung der Hunde von Obdachlosen, kann diese Menschengruppe für weitere Maßnahmen konstruktiv erreicht werden.
Überdies ist es sittenwidrig, die Liebe der Hundehalter zu ihren Tieren zu besteuern (so auch die Begründung der obersten Gerichtsinstanz in England 1990 zur Abschaffung der Hundesteuer).
Zusammengefasst heißt das:
Hundehalter werden anderen Haustierhaltern gegenüber benachteiligt, da nur sie eine Steuer entrichten müssen
Die gesundheitsfördernde Wirkung von Hunden auf Menschen wird übergangen
Hundehalter tragen bereits jetzt zu einem erheblichen Umsatz und den Erhalt von Arbeitsplätzen bei
Fazit: Die Hundesteuer ist verfassungswidrig und gehört somit abgeschafft!

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Ursula WalterPetitionsstarter*in

Die Entscheidungsträger*innen

Rheinland Pfälzischer Landtag
Rheinland Pfälzischer Landtag
Stadt Frankenthal - Gemeinde Bobenheim-Roxheim - Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim
Stadt Frankenthal - Gemeinde Bobenheim-Roxheim - Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim

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Petition am 18. Oktober 2015 erstellt